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JSCGN
Anmeldedatum: 16.04.2016 Beiträge: 79
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Verfasst am: 26.09.2018, 21:27 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Bandit55555 hat Folgendes geschrieben: | Wie es aussieht kann man sich jetzt den Steuerbericht für 2017 per Mail zusenden lassen.
Positiv:
"Interest Income" stimmt mit einer zu vernachlässigen Abweichung von nur 0,02 € überein, wenn ich das mit dem Kontoauszug vergleiche: 11.01.2017 - 10.01.2018.
Verbesserungswürdig:
- Der per Email ankommende Steuerbericht ist nicht im PDF-Format. Ich möchte das gleich ausdrucken und zur Steuererklärung* beilegen. Das machen alle anderen größeren Plattformen besser.
- Capital Gain also gemeint sind Verluste, bzw. Gewinne auf dem Zweitmarkt stimmen nicht mit dem Kontoauszug überein. Im Kontoauszug sind die "Discount / Premium on Secondary Market" bei mir 6 mal so hoch wie im Steuerbericht die "Capital gain". Also für mich nicht nachvollziehbar. So kann ich den Steuerbericht nicht abgeben wenn ich in Wirklichkeit mehr Gewinne auf dem Zweitmarkt gemacht habe. |
Wie fordert man denn den Steuerbericht an? Gibt es einen Button? |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 29.07.2011 Beiträge: 2501 Wohnort: BW
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JSCGN
Anmeldedatum: 16.04.2016 Beiträge: 79
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Verfasst am: 28.09.2018, 13:55 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Vielen Dank! Wäre seitens Mintos* sicher möglich, dass auch etwas prominenter zu platzieren. |
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Tesla
Anmeldedatum: 30.05.2018 Beiträge: 148
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Verfasst am: 17.04.2019, 07:53 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Hat jemand auf Nachfrage das FA schon mal Ausdrucke der Plattformen (auch anderer) eingereicht und gab es dazu Rückfragen? |
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Gollum
Anmeldedatum: 13.01.2013 Beiträge: 547
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Verfasst am: 17.04.2019, 08:06 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Tesla hat Folgendes geschrieben: | Hat jemand auf Nachfrage das FA schon mal Ausdrucke der Plattformen (auch anderer) eingereicht und gab es dazu Rückfragen? |
Also ich musste letztes Jahr die Belege nachreichen (ca. 7 Plattformen), es gab keine Nachfragen. Selbst wenn es nur ein Screenshot war vom Kontoauszug der Plattform, weil es kein extra Steuerdokument gab.
Wobei es halt total abhängig von deinem Finanzamt/Bearbeiter ist, da kann es große Unterschiede geben. |
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fangri
Anmeldedatum: 31.07.2017 Beiträge: 418
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Verfasst am: 17.04.2019, 08:15 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Ich habe auch die Nachfrage gehabt Belege einzureichen. Ein Blatt mit Erklärung zu P2P gefolgt mit den verfügbaren Dokumenten bzw. Screenshots hat die Sache erledigt. |
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thomas
Anmeldedatum: 29.11.2018 Beiträge: 486
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Verfasst am: 19.04.2019, 12:44 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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hi.
den wert (die summe) kommt in kap zeile 15, 'auslaendische kapitalertraege', - und der rest bleibt leer, weil ja Steuer* eben noch nicht gezahlt ist - richtig?
danke und viele gruesse,
thomas. |
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MrP
Anmeldedatum: 15.02.2017 Beiträge: 106
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Verfasst am: 19.04.2019, 13:24 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Ja, ist richtig so |
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thomas
Anmeldedatum: 29.11.2018 Beiträge: 486
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Verfasst am: 19.04.2019, 13:29 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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super. ich danke dir!
viele gruesse,
thomas. |
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carnold
Anmeldedatum: 20.05.2018 Beiträge: 998
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Verfasst am: 23.05.2019, 16:29 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Muss man eigentlich auch eine Steuererklärung* abgeben, wenn man die sonst nicht machen müsste UND unter der Freigrenze von 801 bzw 1602 Euro bleibt im Jahr? Sprich, müsste ich zwingend eine Erklärung abgeben nur weil man bei Mintos* Gewinne gemacht hat, die sowieso steuerfrei sind? Oder ist das in so einem Fall dann nicht unbedingt notwendig? |
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eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 152
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Verfasst am: 26.05.2019, 21:30 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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carnold hat Folgendes geschrieben: | Muss man eigentlich auch eine Steuererklärung* abgeben, wenn man die sonst nicht machen müsste UND unter der Freigrenze von 801 bzw 1602 Euro bleibt im Jahr? Sprich, müsste ich zwingend eine Erklärung abgeben nur weil man bei Mintos* Gewinne gemacht hat, die sowieso steuerfrei sind? Oder ist das in so einem Fall dann nicht unbedingt notwendig? |
In § 32d (3) 1 EStG steht:
"Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"
P2P-Zinsen haben nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen, denn weder wurde Abgeltungssteuer abgezogen, noch waren sie vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag davon befreit.
Also ist man verpflichtet, sie anzugeben. |
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philipz
Anmeldedatum: 20.10.2018 Beiträge: 257
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Verfasst am: 27.05.2019, 10:09 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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eugenkss hat Folgendes geschrieben: |
In § 32d (3) 1 EStG steht:
"Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"
P2P-Zinsen haben nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen, denn weder wurde Abgeltungssteuer abgezogen, noch waren sie vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag davon befreit.
Also ist man verpflichtet, sie anzugeben. |
Aber sind sie denn steuerpflichtig im Sinne des Gesetzes, wenn sie in den Freibetragsrahmen von 801 Euro fallen? |
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MrP
Anmeldedatum: 15.02.2017 Beiträge: 106
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Verfasst am: 27.05.2019, 13:09 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt. |
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philipz
Anmeldedatum: 20.10.2018 Beiträge: 257
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Verfasst am: 27.05.2019, 13:11 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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MrP hat Folgendes geschrieben: | Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt. |
Dann müssten sie ja demnach auch nicht angegeben werden. |
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carnold
Anmeldedatum: 20.05.2018 Beiträge: 998
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Verfasst am: 27.05.2019, 13:12 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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MrP hat Folgendes geschrieben: | Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt. |
Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind? |
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