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Deutsches Steuer-Gutachten  
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JSCGN



Anmeldedatum: 16.04.2016
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 26.09.2018, 21:27    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
Wie es aussieht kann man sich jetzt den Steuerbericht für 2017 per Mail zusenden lassen.

Positiv:
"Interest Income" stimmt mit einer zu vernachlässigen Abweichung von nur 0,02 € überein, wenn ich das mit dem Kontoauszug vergleiche: 11.01.2017 - 10.01.2018.

Verbesserungswürdig:
- Der per Email ankommende Steuerbericht ist nicht im PDF-Format. Ich möchte das gleich ausdrucken und zur Steuererklärung* beilegen. Das machen alle anderen größeren Plattformen besser.
- Capital Gain also gemeint sind Verluste, bzw. Gewinne auf dem Zweitmarkt stimmen nicht mit dem Kontoauszug überein. Im Kontoauszug sind die "Discount / Premium on Secondary Market" bei mir 6 mal so hoch wie im Steuerbericht die "Capital gain". Also für mich nicht nachvollziehbar. So kann ich den Steuerbericht nicht abgeben wenn ich in Wirklichkeit mehr Gewinne auf dem Zweitmarkt gemacht habe.


Wie fordert man denn den Steuerbericht an? Gibt es einen Button?
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Bandit55555



Anmeldedatum: 29.07.2011
Beiträge: 2505
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 27.09.2018, 05:20    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

JSCGN hat Folgendes geschrieben:
Wie fordert man denn den Steuerbericht an? Gibt es einen Button?


Wenn du eingeloggt bist auf diesen Link und dann den Button klicken:

Deutsch: https://www.mintos.com/de/meine-einstellungen/#Steuerbescheinigung

(Englisch: https://www.mintos.com/en/my-settings/#Tax-report)
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
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JSCGN



Anmeldedatum: 16.04.2016
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 28.09.2018, 13:55    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
JSCGN hat Folgendes geschrieben:
Wie fordert man denn den Steuerbericht an? Gibt es einen Button?


Wenn du eingeloggt bist auf diesen Link und dann den Button klicken:

Deutsch: https://www.mintos.com/de/meine-einstellungen/#Steuerbescheinigung

(Englisch: https://www.mintos.com/en/my-settings/#Tax-report)


Vielen Dank! Wäre seitens Mintos* sicher möglich, dass auch etwas prominenter zu platzieren.
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Tesla



Anmeldedatum: 30.05.2018
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 07:53    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Hat jemand auf Nachfrage das FA schon mal Ausdrucke der Plattformen (auch anderer) eingereicht und gab es dazu Rückfragen?
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Gollum



Anmeldedatum: 13.01.2013
Beiträge: 548

BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 08:06    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Tesla hat Folgendes geschrieben:
Hat jemand auf Nachfrage das FA schon mal Ausdrucke der Plattformen (auch anderer) eingereicht und gab es dazu Rückfragen?


Also ich musste letztes Jahr die Belege nachreichen (ca. 7 Plattformen), es gab keine Nachfragen. Selbst wenn es nur ein Screenshot war vom Kontoauszug der Plattform, weil es kein extra Steuerdokument gab.
Wobei es halt total abhängig von deinem Finanzamt/Bearbeiter ist, da kann es große Unterschiede geben.
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fangri



Anmeldedatum: 31.07.2017
Beiträge: 418

BeitragVerfasst am: 17.04.2019, 08:15    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich habe auch die Nachfrage gehabt Belege einzureichen. Ein Blatt mit Erklärung zu P2P gefolgt mit den verfügbaren Dokumenten bzw. Screenshots hat die Sache erledigt.
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thomas



Anmeldedatum: 29.11.2018
Beiträge: 486

BeitragVerfasst am: 19.04.2019, 12:44    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

hi.

den wert (die summe) kommt in kap zeile 15, 'auslaendische kapitalertraege', - und der rest bleibt leer, weil ja Steuer* eben noch nicht gezahlt ist - richtig?

danke und viele gruesse,
thomas.
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MrP



Anmeldedatum: 15.02.2017
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 19.04.2019, 13:24    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ja, ist richtig so
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thomas



Anmeldedatum: 29.11.2018
Beiträge: 486

BeitragVerfasst am: 19.04.2019, 13:29    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

super. ich danke dir!

viele gruesse,
thomas.
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carnold



Anmeldedatum: 20.05.2018
Beiträge: 998

BeitragVerfasst am: 23.05.2019, 16:29    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Muss man eigentlich auch eine Steuererklärung* abgeben, wenn man die sonst nicht machen müsste UND unter der Freigrenze von 801 bzw 1602 Euro bleibt im Jahr? Sprich, müsste ich zwingend eine Erklärung abgeben nur weil man bei Mintos* Gewinne gemacht hat, die sowieso steuerfrei sind? Oder ist das in so einem Fall dann nicht unbedingt notwendig?
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eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 26.05.2019, 21:30    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

carnold hat Folgendes geschrieben:
Muss man eigentlich auch eine Steuererklärung* abgeben, wenn man die sonst nicht machen müsste UND unter der Freigrenze von 801 bzw 1602 Euro bleibt im Jahr? Sprich, müsste ich zwingend eine Erklärung abgeben nur weil man bei Mintos* Gewinne gemacht hat, die sowieso steuerfrei sind? Oder ist das in so einem Fall dann nicht unbedingt notwendig?


In § 32d (3) 1 EStG steht:
"Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"

P2P-Zinsen haben nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen, denn weder wurde Abgeltungssteuer abgezogen, noch waren sie vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag davon befreit.
Also ist man verpflichtet, sie anzugeben.
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philipz



Anmeldedatum: 20.10.2018
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 10:09    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

eugenkss hat Folgendes geschrieben:

In § 32d (3) 1 EStG steht:
"Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"

P2P-Zinsen haben nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen, denn weder wurde Abgeltungssteuer abgezogen, noch waren sie vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag davon befreit.
Also ist man verpflichtet, sie anzugeben.

Aber sind sie denn steuerpflichtig im Sinne des Gesetzes, wenn sie in den Freibetragsrahmen von 801 Euro fallen?
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MrP



Anmeldedatum: 15.02.2017
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 13:09    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt.
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philipz



Anmeldedatum: 20.10.2018
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 13:11    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

MrP hat Folgendes geschrieben:
Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt.

Dann müssten sie ja demnach auch nicht angegeben werden.
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carnold



Anmeldedatum: 20.05.2018
Beiträge: 998

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 13:12    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

MrP hat Folgendes geschrieben:
Nein, die Steuerbefreiung bis 801 Euro bleibt.


Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind?
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