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Deutsches Steuer-Gutachten  
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Omicron



Anmeldedatum: 26.01.2018
Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 14:11    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

carnold hat Folgendes geschrieben:
Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind?


Ich bin kein Steuerberater oder -Fachmann, aber ich würde zu "ja, du musst eine abgeben" tendieren.

Begründung: der Verbrauch des Freibetrags muss dokumentiert werden. Wenn du bei Mintos* 700€ Zinsen hast, dann bleibt das vielleicht unter den 801€, aber was ist, wen du deiner Bank einen Freistellungsauftrag von 500€ erteilt hast? Vielleicht wurden da schon genug aufgebraucht, dass die Erträge von Mintos* eben doch nicht mehr passen? Aber wenn du keine Steuererklärung* abgibst, verschweigst du die Mintos-Erträge, obwohl du in Anspruch nimmst, den Pauschbetrag auszunutzen. Das funktioniert so nicht. Du musst dem Finanzamt schon sagen, wofür welcher Teil verwendet wurde, und nachweisen, dass insgesamt nicht mehr als 801€ freigestellt wurden.
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philipz



Anmeldedatum: 20.10.2018
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 14:48    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Omicron hat Folgendes geschrieben:
carnold hat Folgendes geschrieben:
Ja klar bleibt die, aber irgendwie ist die Frage immer noch etwas offen für mich: Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben in dem Fall? Eine Erklärung, nur um anzugeben, dass ich Einnahmen innerhalb der 801 Euro hatte, die nicht zu versteuern sind?


Ich bin kein Steuerberater oder -Fachmann, aber ich würde zu "ja, du musst eine abgeben" tendieren.

Begründung: der Verbrauch des Freibetrags muss dokumentiert werden. Wenn du bei Mintos* 700€ Zinsen hast, dann bleibt das vielleicht unter den 801€, aber was ist, wen du deiner Bank einen Freistellungsauftrag von 500€ erteilt hast? Vielleicht wurden da schon genug aufgebraucht, dass die Erträge von Mintos* eben doch nicht mehr passen? Aber wenn du keine Steuererklärung* abgibst, verschweigst du die Mintos-Erträge, obwohl du in Anspruch nimmst, den Pauschbetrag auszunutzen. Das funktioniert so nicht. Du musst dem Finanzamt schon sagen, wofür welcher Teil verwendet wurde, und nachweisen, dass insgesamt nicht mehr als 801€ freigestellt wurden.

Hm, andererseits könnte man argumentieren: Warum muss ich etwas dokumentieren, was steuerlich nicht relevant ist, da vom Freistellungsbetrag umfasst? Klar ist dein Beispiel mit 700 Euro knapp an der Grenze, aber was wäre bei 20 Euro Zinsen im Jahr?
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Omicron



Anmeldedatum: 26.01.2018
Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 15:59    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Die Summe ist (meiner Meinung nach) nicht wichtig. Es geht nur darum, dass wenn du den Freibetrag nutzen möchtest, dann musst du auch angeben dass du ihn genutzt hast (und in Konsequenz daraus, dass du ihn nicht übermäßig benutzt hast).

Jede Deutsche Institution führt Kapitalertragssteuer automatisch ab, und meldet dabei auch, wieviel freigestellt wurde. Bei Mintos* musst du die Steuer* selbst abführen - und daher musst du auch deine Nutzung des Freibetrags selbst angeben.

Aber wie gesagt, nur meine laienhafte Interpretation.
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BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

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Matthias.R



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Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 16:01    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Laut Gesetz musst du alles angeben. Wenn du es nicht angibst und erwischt wirst, kann es teuer werden.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das du erwischt wirst, liegt bei dir.

Wie teuer es wird kannst du online recherchieren.

Ob du Steuern auf Geld zahlst das nicht auf deinem Konto liegt, ist deine Sache.

https://passives-einkommen-mit-p2p.de/alternative-besteuerung-von-p2p-krediten/

https://youtu.be/L8QWcCH1KtM
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Doso



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Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 27.05.2019, 17:33    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Wenn man eh schon mal eine Steuererklärung* abgibt kann man auch gleich vollständig ausfüllen. Nebenkosten bei Mietern, Riester Rente, Werbekosten.. irgendwas kann man ja irgendwie immer abziehen.
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eugenkss



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Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 28.05.2019, 22:32    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Kapitalerträge sind steuerpflichtig, siehe § 32d EStG.

Als Ausnahme davon hat man folgende zwei Möglichkeiten, den Steuerfreibetrag in Anspruch zu nehmen:

a) einen Freistellungsauftrag bei seiner deutschen Bank stellen,
und/oder
b) eine Steuererklärung* machen.

Den Steuerfreibetrag sich einfach selbst zu erteilen ist m.E. nicht vorgesehen.
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bowden



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Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 20.06.2019, 18:24    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal zwei Fragen zwecks Tax-Report:

1. Ich meine, dass man früher nur das Jahr bei mintos* angeben musste, um den Tax-Report zu erhalten. Dort wurde dann glaube ich alle Zinsen bis zum 10.? des Folgejahres miteingerechnet. Evtl. wurde das auch schon letztes Jahr umgestellt oder ich habe es falsch in Erinnerung.

Auf jeden Fall gibt man aktuell ja ein Datum an, soll ich da nun 1.1.-31.12 angeben oder versteuere ich dann potential Kredite doppelt (nämlich die bis zum 10.1)?

2. Zinsen und Capital gain würde ich jetzt als Zinsen in der Steuererklärung* angeben (Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge). Den Cashback müsste man dann vermutlich bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigen, also z.B. mit Bitcoin-Verlusten gegenrechnen, oder?
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 20.06.2019, 18:40    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich habe mal zwei Fragen zwecks Tax-Report:

1. Ich meine, dass man früher nur das Jahr bei mintos* angeben musste, um den Tax-Report zu erhalten. Dort wurde dann glaube ich alle Zinsen bis zum 10.? des Folgejahres miteingerechnet. Evtl. wurde das auch schon letztes Jahr umgestellt oder ich habe es falsch in Erinnerung.

Auf jeden Fall gibt man aktuell ja ein Datum an, soll ich da nun 1.1.-31.12 angeben oder versteuere ich dann potential Kredite doppelt (nämlich die bis zum 10.1)?

2. Zinsen und Capital gain würde ich jetzt als Zinsen in der Steuererklärung* angeben (Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge). Den Cashback müsste man dann vermutlich bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigen, also z.B. mit Bitcoin-Verlusten gegenrechnen, oder?


Ich nehme immer den 01.01 - 31.12.
Das ist ja auch der Zeitraum meiner Lohnbescheinigung.
Du erstellst ja auch deine Steuer* vom 01.01 - 31.12.2018 und nicht vom 10.01.

Edit: Zu 2. ich nehme alles in die Zeile 15. Da alles für mich Kapitalerträge sind. Ich bin aber kein Steuerberater. Am besten fragst du deinen, falls du einen hast. In der Zeile 15 gibst du ja nur die Summe von allem an. Ein Einreichen von Belegen ist ja nicht mehr gefordert und muss nur auf Nachfrage des FA nachgeliefert werden.
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bowden



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Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 20.06.2019, 18:49    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ja, die Frage ist halt nur, ob ich einmalig dann Sachen doppelt versteuere?

Frage 2 interessiert mich aber ehrlich gesagt noch mehr. Cashback sind meiner Meinung nach auf keinen Fall Zinsen, die Frage ist nur, ob ich die überhaupt angeben muss, weil ich sie gegen meine bitcoinverluste gegenrechnen muss.

Normalerweise gibt es da ja eine Freigrenze - ich glaube 256€- darunter muss man sie nicht angeben.
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Bandit55555



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Beiträge: 2501
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 20.06.2019, 19:04    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
Ja, die Frage ist halt nur, ob ich einmalig dann Sachen doppelt versteuere?

Frage 2 interessiert mich aber ehrlich gesagt noch mehr. Cashback sind meiner Meinung nach auf keinen Fall Zinsen, die Frage ist nur, ob ich die überhaupt angeben muss, weil ich sie gegen meine bitcoinverluste gegenrechnen muss.

Normalerweise gibt es da ja eine Freigrenze - ich glaube 256€- darunter muss man sie nicht angeben.


Also ich habe Cashback eingetragen bei Anlage SO Zeile 8,10 und 12 immer den Gesamtbetrag. (Wenn man über die Freigrenze kommt)

Kryptogewinne und verluste habe ich mir notiert sollte auch in Anlage SO eingetragen in Zeilen aber erst ab Zeile 43
Zeile 43 Verkaufspreis
Zeile 44 Kaufpreis
Zeile 41 "Kryptowährungen"
Zeile 46 dann der Gesamtgewinn

Am besten Steuerberater fragen. Sind nur meine Notizen.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€
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Neunzig



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BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:31    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Da ich bisher nicht ganz schlau daraus geworden bin..

Ab dem 1. Cent Ertrag bin ich grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung* einzureichen.

Welcher Termin zur Abgabe ist hier relevant? Der 31.07 des Folgejahres oder kann die Steuerkläung bis zu vier Jahre später eingereicht werden?
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:49    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Neunzig hat Folgendes geschrieben:
Da ich bisher nicht ganz schlau daraus geworden bin..

Ab dem 1. Cent Ertrag bin ich grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung* einzureichen.

Welcher Termin zur Abgabe ist hier relevant? Der 31.07 des Folgejahres oder kann die Steuerkläung bis zu vier Jahre später eingereicht werden?


Da du mit P2P zur Abgabe einer Steuererklärung* verpflichtet bist, ist für dich der Stichtag der 31.07. Nur Leute, die Ihre Steuererklärung* freiwillig abgeben können, können bis zu vier Jahre in die Vergangenheit gehen.
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eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:56    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Neunzig hat Folgendes geschrieben:
Da ich bisher nicht ganz schlau daraus geworden bin..

Ab dem 1. Cent Ertrag bin ich grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung* einzureichen.

Welcher Termin zur Abgabe ist hier relevant? Der 31.07 des Folgejahres oder kann die Steuerkläung bis zu vier Jahre später eingereicht werden?


Ich denke, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, dann gilt der 31.07.
Der spätere Termin ist nur für freiwillige Abgaben relevant.
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Sindy



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BeitragVerfasst am: 08.08.2019, 08:43    Titel: Steuer (Mintos) Antworten mit Zitat

Also ich hab das mit der Steuer* jetzt nie als Problem angesehen.

Hab einfach den Bericht genommen nach den Erträgen gefiltert und den Rest meinem Steuerberater überlassen. Schließlich sind die Gewinne zunächst ja nicht besteuert. Und auf Zinserträge muss man in Deutschland einfach Steuern zahlen. Und solange ich komplett alle Bewegungen habe kann man ja genau Filtern. Und schon ist der Staat auch zufrieden.

Soweit ich weiß kann man Ausfälle nicht so einfach Steuerlich geltend machen. Aber ich erkundige mich nochmal. Hatte allerdings bei Mintos* noch keine solchen.

Bei Auxmoney* (damals vor langer langer Zeit) war das anders...
_________________
Hm, ich hab nen Youtube Kanal *lol*
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Panke



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BeitragVerfasst am: 08.08.2019, 12:47    Titel: Re: Steuer (Mintos) Antworten mit Zitat

Sindy hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß kann man Ausfälle nicht so einfach Steuerlich geltend machen. Aber ich erkundige mich nochmal. Hatte allerdings bei Mintos* noch keine solchen.

Ist aktuell kein Problem mehr, solange die Plattform Dir den realisierten Verlust bestätigt. Das kann dann mit den Zinsgewinnen aus P2P verrechnet werden.
Das Problem hatte ich 2018 mit Auxmoney* - nachdem ich da angefragt hatte, hab ich eine Verlustbescheinigung bekommen, die mein Finanzamt problemlos anerkannt hat.
Das einzige Problem ist hier, dass es sich um einen tatsächlich eingetretenen Verlust handeln muss - Bondora-Verluste, bei denen noch ein potentieller Inkasso-Erlös möglich ist, fallen z.B. nicht darunter.
An der Regelung soll allerdings schon wieder herumgeschraubt werden - die ist vermutlich zu Investorenfreundlich...
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