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Gweoiu
Anmeldedatum: 05.07.2013 Beiträge: 361
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Verfasst am: 08.04.2015, 13:54 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Ich habe jetzt einen lustigen Fall.
Gestern habe ich Angebot 2 angenommen, heute wurde einer der Kredite vorzeitig getilgt (also: glaube ich... Lendico* benachrichtigt einen ja nicht über sowas).
Was passiert jetzt mit dem? Nach dem Angebot müsste der nicht an mich ausgezahlt werden, sondern Lendico* müsste für den Rest der Laufzeit noch Zinsen zahlen, denn der Stichtag war ja der 15.3., oder? |
Der Käufer verkauft hiermitsämtliche unter den Betroffenen Forderungskaufverträgen am 30. April 2015 bestehenden (Teil)Kredit- und/oder Rückzahlungsforderungen (nachfolgend "Betroffene Forderungen") einschließlich sämtlicher dem Käufer unter den Betroffenen Forderungskaufverträgen gewährten Rechte an die dies annehmende Lendico* Connect GmbH. |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 08.04.2015, 14:58 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Ah.... Lesen bildet.... OK, dann hat Lendico* da wohl noch mal Glück gehabt und sich brutale 2€ oder so gespart.... |
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Klecksi
Anmeldedatum: 01.02.2015 Beiträge: 23
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Verfasst am: 08.04.2015, 22:49 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Guten Abend,
um die steuerlichen Auswirkungen der Variante 2 etwas zu beleuchten, oder zumindest die Diskussion darüber anzuschieben, hier mal die primären Auswirkungen, !!!wie ich sie verstehe!!!:
1.) bisher haben wir mit den Zinsen Kapitalerträge aus laufenden Einnahmen i.S.d. § 20 (1) Nr. 7 EStG erzielt
2.) durch den Forderungsverkauf werden es Kapitalerträge aus Veräußerung dieser Forderungen i.S.d. § 20 (2) Nr. 7 EStG
3.) der steuerbare und steuerpflichtige Veräußerungserlös ermittelt sich dann nach § 20 (4) EStG, insbesondere Satz 1
Zitat: | "Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten [...]" |
D.h. hier entsteht der Gewinn durch den Überschuss der Zahlungen von Lendico* (Veräußerungserlös in Form von Ratenzahlung) über die Investition (Anschaffungskosten). Die Anschaffungskosten (und ich bin mir hier nicht ganz sicher) sollten aber nur noch die ursprüngliche Investition abzüglich bisheriger Tilgungen sein, da die Tilgungen nachträglich die Anschaffungskosten mindern.
D.h. m.E. auch, dass der noch offene Tilgungsbetrag solange mit den Lendico-Zahlungen aufgerechnet wird, bis diese Anschaffungskosten vollständig wieder eingeholt sind; erst dann entsteht ein Veräußerungsgewinn.
Bis zum Zeitpunkt des Übergangs der Forderungen an Lendico* sind Zinsen unverändert noch im gleichen Jahr der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.
Aber ab dem Zeitpunkt des Verkaufs entsteht die Kapitalertragsteuer erst, wenn Lendico* mehr zahlt, als unsere fortgeführten Anschaffungskosten betrugen.
Steuern fallen eben erst bei einem Gewinn und zeitlich am Ende des Zahlungszeitraums an.
Damit ist das steuerliche "Risiko" weg, von dem hier in anderen Threads immer die Rede ist!!!
Bei einer Insolvenz von Lendico* könnte sogar ein Verlust realisiert werden!!!
(m.E. wenn dann die Anschaffungskosten noch nicht vollständig zurück gezahlt worden)
Weiterhin gilt: Aufwendungen die bei der Veräußerung entstehen mindern den steuerpflichtigen Veräußerungserlös.
Zitat: | "Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten [...]" |
Hier ist also doch eine Form des Werbungskostenabzugs außerhalb des Sparer-Freibetrags möglich. Dazu könnten vielleicht auch Kosten eines Rechtssteites mit Lendico* gehören.
Ich bin kein Steuerberater und kann nur mit begrenzt fundiertem Wissen dienen. Insbesonder ist mein Post keine Beratung!
Wer eine andere Meinung dazu hat, sollte diese beitragen. Vielleicht entsteht dann hier ein besseres steuerliches Verständnis.
Gruß
Klecksi |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 08.04.2015, 22:49 Titel: |
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Boozer
Anmeldedatum: 22.06.2014 Beiträge: 65
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Verfasst am: 09.04.2015, 20:13 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Zitat: | Bei einer Insolvenz von Lendico* könnte sogar ein Verlust realisiert werden!!! | Ich glaube da ändert sich gar nichts, du hast meiner Meinung nach nur eine höhere Forderung gegen Lendico, da die zukünftigen Zinsen bereits verkauft wurden. Der Forderungsausfall ist weterhin nicht zu berücksichtigen, da er als solcher keine Veräußerung darstellt. Veräußert hast du ja dann zu einem anderen Preis.
Aber um für vollkommene Verwirrung zu sorgen:
Auch in Forderung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und bei denen keine Verzinsung vereinbart ist, ist nach Verwaltungsmeinung ein Zinsanteil enthalten. Verkaufte Kredite mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind daher wieder abzuzinsen und du hast auch einen Zinanteil. (BFH v. 21.10.1980 - BStBl 1981 II S. 160 und BFH v. 25.06.1974 - BStbl 1975 II S. 431)
Meiner Meinung nach kann man das selbst nicht berechnen und ich vertraue auf die Bescheinigung von Lendico* am Jahresende _________________ Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen. |
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Lendsberg
Anmeldedatum: 03.09.2014 Beiträge: 209
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Verfasst am: 11.04.2015, 14:57 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Nun ich habe mich nun auch auf das Angebot 2 eingelassen und Freitag den Vertrag weggeschickt.
Mir wär es zwar lieber gewesen sofort den restlichen Tilgungsbetrag ohne Zinsen zu bekommen als einige Jahre auf das Geld warten zu müssen, doch ist das Vorgehen von Lendico* irgendwie logisch. Sollten zu viele Anleger auf das Angebot eingehen hätten die womöglich den Prokon gepullt und in Zahlungsschwierigkeiten gekommen. Nur die zukünftigen Ausfälle zu kompensieren kommt da billiger und ist vermutlich in jedem Fall realisierbar.
Das Kapitel Lendico* ist für mich nun aber wohl abgeschlossen. Ich finde das eine durchaus kulante Reaktion, selbst wenn man damit vermutlich Schlimmeres verhindern versucht. Doch bin ich was geschäftliche Dinge betrifft einfach nachtragend, das Vertrauen in futsch!
Gruß
Lendsberg |
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kmaeske
Anmeldedatum: 11.03.2015 Beiträge: 338 Wohnort: Glockenstadt
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Verfasst am: 11.04.2015, 16:00 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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ich habe mich soeben für variante 2 entschieden. werde aber weiterhin als anleger aktiv bleiben. |
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MysticX
Anmeldedatum: 30.08.2013 Beiträge: 132
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Verfasst am: 13.04.2015, 14:23 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Meine Güte, ich hatte die Email noch gar nicht richtig gelesen bis ich auf die Diskussion hier aufmerksam geworden bin.
Ich werde in dem Zuge wohl auch Angebot 2 annehmen.
Nach dem Initialen Testballon mit Lendico* habe ich eh schon eine Weile nicht mehr investiert. Da in diesem Jahr meine Smava-Reste auslaufen bleibt nur noch Bondora* übrig, aber auch dort ziehe ich Momentan alles raus was frei wird und werde ggf. noch einen kleinen Rest stehen lassen zum experimentieren.
EDIT: meine RLS-Quote lag bei 31,25 %
Zuletzt bearbeitet von MysticX am 13.04.2015, 14:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 29.07.2011 Beiträge: 2505 Wohnort: BW
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Verfasst am: 13.04.2015, 14:27 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Wenn ich Angebot 2 annehme:
Wird Lendico* dann die Raten wieder so wie früher gleich am nächsten Tag weiterleiten?
Weil ob es zur Rücklastschrift kommt oder nicht kann ja den Anlegern die Angebot 2 angenommen haben egal sein.
Der offizielle Grund der Verschiebung um 5 Tage ist ja um den Anlegern lästige Rücklastschriften zu ersparen. Das kann ja bei Angebot 2 nicht mehr passieren. Also, darf ich erwarten das Lendico* dann die Raten ohne Wartezeit gleich weiterleitet?
Zitat: | Damit verbunden haben wir den Auszahlungszeitpunkt um 5 Tage nach hinten verlegt, um Ihnen auch in Zukunft lästige Rückzahlungen an uns zu ersparen, zu denen Sie im Falle des Auftretens einer Rücklastschrift verpflichtet wären. |
_________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€ |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 13.04.2015, 14:33 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Und Du musst dann Deine 37 Cent, die Du als Ausgleich für die spätere Zahlung bekommen hast wieder zurück zahlen.
Ey, langsam betriebt Ihr hier echt Kinderkacke. |
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Gweoiu
Anmeldedatum: 05.07.2013 Beiträge: 361
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Verfasst am: 13.04.2015, 14:44 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Bandit55555 hat Folgendes geschrieben: | Wenn ich Angebot 2 annehme:
Wird Lendico* dann die Raten wieder so wie früher gleich am nächsten Tag weiterleiten?
Weil ob es zur Rücklastschrift kommt oder nicht kann ja den Anlegern die Angebot 2 angenommen haben egal sein. |
Steht in der Änderungsvereinbarung unter Punkt 2:
Zitat: | ...d.h. eine Zahlungsrate des Kaufpreises wird immer dann fällig, wenn ein entsprechender Betrag auch unter der zugehörigen Betroffenen Forderung zur Zahlung an den Käufer fällig geworden wäre.Bezüglich des Zahlungstermins bedeutet dies, dass die Lendico* Connect GmbH den fälligen Betrag jeweils fünf Bankarbeitstage nach dem Fälligkeitstag gemäß der zugehörigen Betroffenen Forderung auf das Konto des Käufers überweist. |
Sprachlich ist die Änderungsvereinbarung ein Genuß. Fängt an mit: "Der Käufer verkauft..." |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 13.04.2015, 15:15 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Gweoiu hat Folgendes geschrieben: | "Der Käufer verkauft..." |
Ja, das fand ich auch richtig klasse! |
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kmaeske
Anmeldedatum: 11.03.2015 Beiträge: 338 Wohnort: Glockenstadt
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Verfasst am: 13.04.2015, 15:53 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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gelöscht
Zuletzt bearbeitet von kmaeske am 14.04.2015, 17:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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Elohim
Anmeldedatum: 03.03.2015 Beiträge: 2314 Wohnort: Milky Way
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Verfasst am: 13.04.2015, 19:26 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Und Du musst dann Deine 37 Cent, die Du als Ausgleich für die spätere Zahlung bekommen hast wieder zurück zahlen.
Ey, langsam betriebt Ihr hier echt Kinderkacke. |
Tendenziell: Kinderkacke. Ja. Aber zum einen dient das bei reichlicher vorangehender Frustration auch der Psychohygiene.
Zum andern kann es auch schonmal ein (dreistellig) Vielfaches von 37 Cent sein. Dann will man das evt. lieber behalten. _________________ Γνῶθι σεαυτόν |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 13.04.2015, 21:00 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Klar. Dann kannst Du aber halt nicht erwarten, dass die Zahlungen wieder früher kommen |
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Elohim
Anmeldedatum: 03.03.2015 Beiträge: 2314 Wohnort: Milky Way
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Verfasst am: 14.04.2015, 17:20 Titel: Re: Ein Brief an Lendico (Lendico) |
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Ja. Stimmt.
Reicht auch, dass die Zahlungen heute am 14.04. da sind und direkt rücküberwiesen werden.
Ich bin vom Naturell sonst ein überaus wohlwollender und konstruktiver Mensch: Aber mich hat es besonders mit Verzugszahlungen etc. gebeutelt. Will mein Kapital nur schnellstmöglich woanders unterbringen. _________________ Γνῶθι σεαυτόν |
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