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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18008

BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 19:59    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Zitat:
Das an Bondora* überwiesene Geld darf nur gemäß der Geschäftsbedingungen und zu Erfüllung der Kreditverträge verwendet werden. Die jeweilige Summe ist natürlicherweise ein Anspruch (gegen die Bank), den Bondora* im eigenen Namen, jedoch im Auftrag des Kunden und alleinigerweise zur Erfüllung des Auftrags des Kunden hält. Daher gehört das jeweilige Geld nicht zur Konkursmasse von Bondora* und ein Anspruch kann nicht im Vollstreckungsverfahren erhoben werden, und es soll auch nicht in der Bilanzsumme von Bondora* auftauchen. Das alles bedeutet, dass Sie durch die Überweisung von Geld an Bondora, Sie diese Mittel nicht komplett Bondora* überstellen, sondern alle nötigen Rechte an diesem Geld behalten, um es im Falle von finanziellen Schwierigkeiten Bondoras vollständig zurückzuerhalten.


ja, so hatte ich das sinngemäß in Erinnerung.

Die Antworten der anderen gehen außer bei Twino* nicht auf die eigentliche Frage Einlagensicherung (bei Ausfall der Bank), sondern nur auf den Fall Sicherheit im Fall der Insolvenz der Plattform ein.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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Pasi2605



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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 20:11    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Ja, das war auch meine Frage an die jeweiligen Plattformen.

Habe bei Mintos* und Twino* nochmal bzgl. des Ausfalls der Bank nachgefragt.
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Pasi2605



Anmeldedatum: 15.01.2017
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 12:08    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Mintos: "Mintos verfügt über ein separates Bankkonto bei Nordea, das unter dem Namen Mintos* steht und wo alle Investorenaktivitäten abgewickelt werden - keine täglichen operativen Tätigkeiten von Mintos* werden über dieses Konto durchgeführt. Wir glauben, dass das Konto bei Nordea sehr sicher ist, da Nordea die größte Finanzdienstleistungsgruppe in Nordeuropa ist. Darüber hinaus steht dieses Konto unter den Schutz der Einlagensicherung nach den Gesetzen der Republik Lettland, was bedeutet, dass die Regierung eine Höhe bis zu 100.000 Euro in unwahrscheinlichen Fall garantiert, wenn die Bank ausfällt. Diese 100.000 Euro sind jedoch nicht für jeden Investor, sondern insgesamt gemeint.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

Twino[/b]: "da wir bei dem schwedischen Kreditinstitut Swedbank, einer der größten Banken in Nordeuropa und auf dem Baltikum, sind, ist dies natürlich ein sehr unwahrscheinliches Szenario, aber in solchem Falle würden wir 70 000 EUR von dem Garantiefonds bekommen, was natürlich kaum etwas bringen würde. Somit würde ein Insolvenzverwalter den Prozess zur Wiedergewinnung des Geldes der Bankkunden, einschließlich TWINO, steuern.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TWINO-Team"

Swaper: leider immernoch keine Rückmeldung auf die erste E-Mail.

Aber im Großen und Ganzen lässt sich sagen: keine Einlagensicherung. Fällt die Bank aus ist das Geld weg.
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hugh



Anmeldedatum: 11.12.2013
Beiträge: 1330

BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 12:24    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Pasi2605 hat Folgendes geschrieben:
Aber im Großen und Ganzen lässt sich sagen: keine Einlagensicherung. Fällt die Bank aus ist das Geld weg.


Die EU-Einlagensicherung gilt ja auch nur für Einlagen von Privatpersonen auf Giro- und Sparkonten und nicht für treuhändisch verwaltetes Geld.
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