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Skippy



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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 14:02    Titel: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Würdet Ihr es begrüßen wenn eine Einlagensicherung (ähnlich wie bei den Banken heute üblich) auch für die Plattformen verbindlich bestehen würde (müßte)?

Ich denke, früher oder später wird dies der Fall sein, da sich der P2P-Markt sich immer mehr entwickelt. P2P-Plattformen übernehmen hierbei längerfristig das Kreditgeschäft der Banken.

Was haltet Ihr davon? Sinnvoll oder nicht?
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nobodyofconsequence
P2P Legende


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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 14:10    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Einlagensicherung für die Einlagen, die nicht investiert sind oder für die vergebenen Kredite? Die nicht investierten Einlagen sind doch in der Regel auf einem Konto und damit besichert.
Und für letzteres: Wie soll das aussehen? Wer sichert denn was ab? Und womit?
Der Sinn von P2P ist ja gerade, keine Bak zu haben, die das Risiko auf die Bilanz nimmt, sondern das den Anleger direkt übernehmen zu lassen, um die entsprechenden EK-Kosten zu vermeiden. Alles andere ist ja ganz normales Bankgeschäft. Das ist reguliert, hat Kapitalanforderungen etc., das gibt es seit hunderten von Jahren und Du kannst es an jeder Ecke bekommen...
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Oktaeder
P2P Legende


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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 14:37    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Halte ich gar nichts davon. Wer soll das denn übernehmen? Der Staat? Welcher?
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Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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Roadrunner13



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Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 17:23    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Nix da. Wer hier Hochrisikokredite über osteuropäische Startups an bonitätsschwache Schuldner vergibt um maximale Zinsen zu kassieren, soll auch bitte das Risiko tragen. Ich als Steuerzahler oder Bankkunde sehe es nicht ein dafür zu haften.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 17:47    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Wie schon oben geschrieben ist es je nach Land und Plattform oft so, dass das nicht investierte Geld im Rahmen der Einlagensicherung geschützt ist (bis zur gesetzlichen Obergrenze). Damit das möglich ist, ist ein ganz wichtiger Faktor, dass es völlig getrennt vom Firmenvermögen der Plattform verwaltet wird.
Im Zweifelsfall bei der Plattform nachfragen wie die Lage diesbezüglich ist.

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel in Großbritannien Überlegungen und Diskussionen ob und wie auch das angelegte Geld durch die Einlagensicherung zu schützen ist. Da ist aber noch nichts spruchreif und ih halte das auch nicht für den richtigen Weg.
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Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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dorfjunge



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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 20:18    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Einlagen in der EU sind doch bis 100.000 EUR je Person und Bank (nicht Konto und Bank!) geschützt - so war zumindest mein Stand...
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18105

BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 20:31    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Investments in P2P Kredite sind keine Einlagen. Wie geschrieben kann es je nach Land und Plattform und gewähltem Konstrukt so sein, dass das nicht investierte Geld durch die Einlagensicherung geschützt ist.
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67LU



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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 21:01    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Und wie ist es bei den großen Plattformen? Mintos, TWINO, bondora, viventor...? Swaper?
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Elohim



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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 22:37    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

dorfjunge hat Folgendes geschrieben:
Einlagen in der EU sind doch bis 100.000 EUR je Person und Bank (nicht Konto und Bank!) geschützt - so war zumindest mein Stand...


Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Investments in P2P Kredite sind keine Einlagen. Wie geschrieben kann es je nach Land und Plattform und gewähltem Konstrukt so sein, dass das nicht investierte Geld durch die Einlagensicherung geschützt ist.


Wie kann ich rausfinden, ob und bei welchem Land für nicht investierte Gelder eine Einlagensicherung besteht? Oder muss tatsächlich bei jeder Plattform nachgefragt werden?

Die Banken, wo das (nicht investierte) Geld lagert, sind ja meistens eben genau das... Banken. Und, wie ich das verstehe, nur Dienstleister für die Plattformen und mit denen nicht oder nicht systematisch verbandelt. Gilt Einlagensicherung?
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hugh



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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 23:18    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Elohim hat Folgendes geschrieben:

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Investments in P2P Kredite sind keine Einlagen. Wie geschrieben kann es je nach Land und Plattform und gewähltem Konstrukt so sein, dass das nicht investierte Geld durch die Einlagensicherung geschützt ist.


Die Banken, wo das (nicht investierte) Geld lagert, sind ja meistens eben genau das... Banken. Und, wie ich das verstehe, nur Dienstleister für die Plattformen und mit denen nicht oder nicht systematisch verbandelt. Gilt Einlagensicherung?


In dieser ganzen Diskussion werden Äpfel mit Birnen vermischt. Die EU-Einlagensicherung ist nur gültig für Einlagen von Privatpersonen auf Giro- und Sparkonten bei Banken. Wie Elohim richtig angemerkt hat, sind die Banken nur die Dienstleister der Plattformen, bei denen das nicht investierte Geld gelagert wird. Sollte also eine Plattform pleite geht, ist das nicht investierte Geld keinesfalls durch die Einlagensicherung geschützt, da weder die dienstleistende Bank pleite gegangen ist noch das Geld auf einen Giro- oder Sparkonto sondern auf eine Art Treuhandkonto liegt.
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Claus Lehmann
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Beiträge: 18105

BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 23:42    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Elohim hat Folgendes geschrieben:


Wie kann ich rausfinden, ob und bei welchem Land für nicht investierte Gelder eine Einlagensicherung besteht? Oder muss tatsächlich bei jeder Plattform nachgefragt werden?



Ohne Gewähr:
Bei Bondora* und Finbee* besteht nach meinen Informationen für das nicht investierte Kapital Einlagensicherung.
Bei den anderen baltischen Plattformen nachfragen und gerne hier in dem Thread posten.
Bei den meisten größeren englischen Plattformen bin ich mir auch relativ sicher - aber bitte sicherheitshalber explizit nachfragen.
Plattformen, bei denen das Geld auf dedizierten Konten Dritter gehalten wird (Beispiele sind die deutschen Plattformen mit den Kooperationsbanken als z.B. Crosslend* mit dem Anlagekonten bei der biw bank) oder Lendix* mit einem externen Zahlungsdienstleister) sind m.E. auch Fälle in denen die Einlagensicherung für nicht investierte Gelder greift.

Wie hugh schreibt ist der Knackpunkt, dass die Gelder juristisch sauber und wasserdicht von dem Firmenvermögen der Plattform getrennt gehalten werden und somit sichergestellt ist, dass sie im Falle einer Insolvenz nicht dem Firmenvermögen der Firma, die die Plattform betreibt, zugerechnet werden.

Und dran denken: Auch wenn das nach Auskunft der PLattform gegeben ist, heisst das noch lange nicht, dass das nachher im Bedarfsfall in der Praxis funktioniert. Eine verlässlichere Auskunft könnte nur die Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes (z.B. die FSA in Estland) oder die Stelle der in dem Land die Einlagensicherung untersteht geben.

Wir können das gerne hier im Thread als Liste zusammentragen. Bitte möglichst mit Quelle posten (URL, oder von wem die Auskunft kam).
Wenn die Liste nützlich wird, pinne ich den Thread oben an.
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nobodyofconsequence
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Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 00:38    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:

Wie hugh schreibt ist der Knackpunkt, dass die Gelder juristisch sauber und wasserdicht von dem Firmenvermögen der Plattform getrennt gehalten werden und somit sichergestellt ist, dass sie im Falle einer Insolvenz nicht dem Firmenvermögen der Firma, die die Plattform betreibt, zugerechnet werden.

Ich glaube, für die Einlagensicherung reicht das nicht.
Manche Plattformen haben für sowas ja eine Trust-Lösung, wo die Kundengelder in einem SPV außerhalb des Zugriffs der Plattform gehalten werden.
Das sind aber immer noch geschäftliche Einlagen des Trusts und wenn die Bank, bei der das liegt, pleite gehen sollte (also die Bank, nicht die Plattform oder der Trust!), dann sind diese Gelder nicht gesichert. Gleiches gilt bei Insolvenz des Trusts, die aber eigentlich nur im Betrugsfall vorkommen sollte (aber auch Betrug soll ja vorkommen).

Bei den deutschen Plattformen z.B. ist das i.d.R. anders, da wird bei den Partnerbanken ein Konto im Namen des Anlegers eröffnet, das ist dann ein privates Konto und damit unterliegt es der Einlagensicherung.

Es gibt da umfangreiche Literatur zu zum Thema Vermögensverwaltung, insbes. Brokerage, da trifft das ja auch regelmäßig zu und es gibt da auch Unterschiede in der Handhabung z.B. zwischen UK und D.

Grauslich kompliziertes Thema mit dem ich mich für den Fall Seedrs* mal versucht habe auseinanderzusetzen. Die haben einen Trust, in dem auch die ganzen Anteile gehalten werden, das ist die in UK auch für Broker übliche Methode. In den meisten Fällen ist das OK, aber wenn jemand Schindluder mit den Anteilen treibt, dann kann es auch da mal böse Überraschungen geben. Ich hoffe bei Seedrs* mal das beste Rolling Eyes
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WhatCrisis



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BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 16:38    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Nettes Thema, aber wer hat denn soviel freies Geld auf den Plattformen rumliegen, das man an sowas wie Einlagensicherung denkt Question Question Question
Ist das nicht etwas seeehr theoretisch?
_________________
investiert nach Höhe der Gesamtsumme in:
bis auf weiteres: .Bondora. - .Robocash.
auslaufend: .Kapilendo.
beendet: .Viainvest. - .Swaper. - .Twino. - .bondster. - .Estateguru. - .Mintos.
gecrasht: .Envestio. - .Kuetzal.- .Viventor. - .wisefund.
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Skippy



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BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 18:03    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

WhatCrisis hat Folgendes geschrieben:
Nettes Thema, aber wer hat denn soviel freies Geld auf den Plattformen rumliegen, das man an sowas wie Einlagensicherung denkt Question Question Question
Ist das nicht etwas seeehr theoretisch?


Klar - die von mir gestellte Frage war theoretisch. Doch die Einlagensicherung wird nicht von den Investoren erbracht (vielleicht indirekt bezahlt).

Doch was mich überrascht, neben der Anzahl der Posts, sind die unterschiedlichen Sichtweisen der Gemeinde, zu diesem Thema.

Wie sagt man Heute? - " I like it!"
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Pasi2605



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BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 20:46    Titel: Re: Einlagensicherung Antworten mit Zitat

Bondora sagt: Investorenkonten sind komplett von Firmenkonten getrennt und verweist auf folgende Links:
Alles darüber, wie Ihr Geld gesichert ist, können Sie auch hier lesen: https://support.bondora.com/hc/de/articles/214231705-Wie-ist-mein-Geld-bei-Bondora-abgesichert-.
Mehr über Risiko-Management finden Sie hier - https://support.bondora.com/hc/de/articles/214238745-Steuerung-der-Risiken-bei-Bondora.

Swaper: noch keine Rückmeldung

Twino: "Eine Einlagensicherung gibt es bei uns nicht, aber eine Insolvenz würde nicht die Verpflichtung der Kreditnehmer das Darlehen zurückzuzahlen aufheben.

In dem unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz verliert Twino* die Rechte auf die Zinsdifferenz auf die an die Investoren verkauften Kredite, was bedeutet, dass die Investoren Anspruch auf alle Erlöse aus den zugrunde liegenden Darlehensverträgen haben (Grundbeträge, Zinsen, Verspätungsgebühren usw.). Ein vom Gericht zugeteilter Verwalter wäre verpflichtet, die Einnahmen an die jeweiligen Investoren zu entrichten. Dies ist durch das Zivilrecht der Republik Lettland geregelt und der Insolvenzverwalter wäre nicht berechtigt, die Einnahmen zu verwenden, um Verpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern von Twino* zu begleichen.

Ihr eingezahltes und nicht investiertes Geld würde somit von den Aktiva (dem Kreditportfolio) von Twino* erstattet werden."

Mintos: "Falls das unwahrscheinliche Szenario eintritt, dass Mintos* liquidiert wird, erhalten alle Investoren aus der Mintos-Datenbank vollständige Informationen über alle im Rahmen des Portals ausgeführten Geschäfte. Ein Liquidator oder Insolvenzverwalter kümmert sich um die Überweisung aller Investitionen sowie um die Darlehensbedienung durch einen angemessenen Verwalter. Um eine angemessene Durchführung dieser Regelung zu sichern, hat Mintos* einen Bürgschaftsvertrag mit der Rechtsfirma FORT, aufgrund dessen Mintos* an FORT monatlich die Angaben von der Webseite auf einem Datenspeicher weiterleitet und FORT diese Angaben aufbewahrt."
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