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Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p  
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18608

BeitragVerfasst am: 12.02.2026, 14:18    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Ursus wird vermutlich noch antworten aber nach meinem Verständnis ist der hauptunterschied, dass der Anwalt Akteneinsicht bekommt, während ohne es nicht möglich (oder nicht so einfach?) ist, oder?
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Ursus



Anmeldedatum: 01.07.2018
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.02.2026, 17:20    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Osmium hat Folgendes geschrieben:
Als Hilfe für zukünftige Betroffene:
Wie viel musstest du für den Anwalt bezahlen?
Was hat der Anwalt konkret geleistet, das du als Privatperson nicht auch selbst hättest machen können?


Es ist genau so, wie Claus sagt: Ich hatte der Polizei gegenüber geäußert, dass ich Akteneinsicht möchte - und das mit das auch als Privatperson möglich sein muss. Die Polizei hat nicht gesagt, dass das nicht ginge, aber sie haben schon deutlich gemacht, dass das so einfach nicht sei und ich besser den Weg über einen Anwalt gehen soll.

Der Anwalt hat also Akteneinsicht bekommen und dann einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt.

Der Spaß kostet 1800€ - wieviel davon die Rechtsschutzversicherung übernimmt, ist noch offen.

Im Nachhinein: Das Problem ist, dass Anwälte, die sich mit solchen Dingen auskennen hier in der Gegend alle 350 - 400€/h nehmen. Für das nächste Mal würde ich einen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt suchen, der mir für ein paar Euro Akteneinsicht verschafft.

Dass die Polizei nichts in der Hand haben kann, war mir grundsätzlich klar, aber wenn ein Blick in die Akte das bestätigt, dann beruhigt das ungemein.
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Osmium



Anmeldedatum: 22.03.2018
Beiträge: 183

BeitragVerfasst am: 12.02.2026, 17:45    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Also brauch man einen Anwalt, um herauszubekommen, ob man einen Anwalt braucht?
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TTom



Anmeldedatum: 09.10.2011
Beiträge: 1542

BeitragVerfasst am: 12.02.2026, 17:50    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Osmium hat Folgendes geschrieben:
Also brauch man einen Anwalt, um herauszubekommen, ob man einen Anwalt braucht?

Es reicht doch wenn du nach Anklageerhebung den Anwalt suchst.
In diesem Fall war Ursus halt neugierig, bzw. konnte nicht ruhig schlafen und war deshalb proaktiv.

Rational hätte Abwarten und Tee trinken wohl gereicht - aber kann das auch verstehen, dass man bei soetwas kombiniert mit richtig lahmen Prozessen nicht ruhig schlafen kann und proaktiv tätig wird.
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schmat



Anmeldedatum: 14.05.2013
Beiträge: 438

BeitragVerfasst am: 23.02.2026, 09:55    Titel: Re: Verfahren eingestellt Antworten mit Zitat

Ursus hat Folgendes geschrieben:
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt Smile

Mein Anwalt hat mir die Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt. Schon interessant - fast 400 Seiten hat die Polizei da zusammengestellt. Das war eine Menge Arbeit.

Die Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Polizei vor Ort, andere Polizeien, Bank, FIU) kommunizieren alle per Brief untereinander - kein Wunder, dass das alles so lange dauert.

Neben einer ausführlichen Recherche zu P2P-Plattformen (mit Screenshots) werden auch meine Kontobewegungen eines halben Jahres analysiert. Also nicht nur die von/zu P2P, sondern alles, was nicht nur peanuts sind.

Bisher habe ich Leute belächelt, die vor einer Abschaffung des Bargelds, Einführung des digitalen Euros und totaler Überwachung warnen. Nach dieser Erfahrung bin ich für das Thema zumindest sensibilisiert.


Genau so stelle ich mir das vor. Gut, dass unsere Steuern so gut angelegt sind...
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Oktaeder
P2P Legende


Anmeldedatum: 13.07.2010
Beiträge: 10842
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 07.03.2026, 10:06    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Das wird nicht besser werden: https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/geldwaeschemeldeverordnung-geldwaeschegesetz-verdachtsmeldungen-financial-intelligence-unit-banken-kontrolle-transaktionen-goaml-iban-regelung-tmr-1-art-6325205
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Mein Blog rund um p2p Kredite
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Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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Wursty



Anmeldedatum: 08.05.2023
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 07.03.2026, 14:49    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Das wird nicht besser werden: https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/geldwaeschemeldeverordnung-geldwaeschegesetz-verdachtsmeldungen-financial-intelligence-unit-banken-kontrolle-transaktionen-goaml-iban-regelung-tmr-1-art-6325205



Schade... dann keine Scherze-Angaben mehr Laughing
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Poweramd



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Beiträge: 980

BeitragVerfasst am: 07.03.2026, 20:31    Titel: Re: Ermittlungsverfahren Geldwäsche wegen p2p Antworten mit Zitat

Wursty hat Folgendes geschrieben:
Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Das wird nicht besser werden: https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/geldwaeschemeldeverordnung-geldwaeschegesetz-verdachtsmeldungen-financial-intelligence-unit-banken-kontrolle-transaktionen-goaml-iban-regelung-tmr-1-art-6325205



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