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Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern)  
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thbergler



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 10:13    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Sorry Leute,
wenn ich den alten Artikel wieder ausgrabe.

Aber sitze gerade an der Steuererklärung* für 2019 und bin mich gerade am zu Tode suchen, wo ich in der Steuersoftware WISO Sparbuch die Verluste eintragen könnte.

An diejenigen von Euch, die das schon gemacht haben: Wo trägt ihr denn die Verlustverrechnung ein, also welches Formular bzw. welche Anlage?

Liebe Grüße
Thorsten
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MathiasM



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 12:25    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Sitze gerade auch an der Steuer.
Für P2P sind die relevanten Eintragungen:

Anlage KAP, Zeile 15 (Ausländische Kapitalerträge ohne Steuereinbehalt):
=> hier sämtliche (ausländische) P2P-Zinsen, Gewinne und Verluste aus Käufe u. Verkäufe / Buyback sowie endgültig ausgefallene Forderungen

Anlage KAP, Zeile 17:
=> hier die Verluste nochmal gesondert eintragen
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thbergler



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 12:28    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Danke für deine Rückmeldung, ich habs mittlerweile auch raus gefunden, wie es in WISO Sparbuch geht:

Man legt einfach einen weiteren Kapitalertrag Eintrag an, allerdings mit Minus-Betrag.

Dieser wird dann übernommen in die KAP Zeile 17.
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Doso



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 12:54    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Und was schreibt man dann rein? "Plattform mit K Pleite" und hoffen das das Finanzamt nicht nachträgt?
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thbergler



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 13:26    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Doso hat Folgendes geschrieben:
Und was schreibt man dann rein? "Plattform mit K Pleite" und hoffen das das Finanzamt nicht nachträgt?


Falls Du auf Kuetzal, Envestio und Grupeer ansprichst, da wird man wohl erstmal abwarten müssen, bis Insolvenzverfahren bzw. strafrechtliche Verfahren über Staatsanwalt abgeschlossen sind. Damit es einen Rechtstitel gibt, dass die Eintreibung nicht mehr möglich ist.
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stefans



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 15:03    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

war noch keiner beim steuerberater oder steuerhilfe?
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thbergler



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Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 15:04    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

stefans hat Folgendes geschrieben:
war noch keiner beim steuerberater oder steuerhilfe?


Wegen was?
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stefans



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 15:37    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

kuetzal z.b. ob man sich das gleich sparen kann den verlust in der Steuer* anzugeben. die meisten darlehn waren ja einfach nur fake. und was mit dem cashback ist, müsste ja auch versteuert werden zu fast 50%.
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uzf



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BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 17:10    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Die Grünen(Kinderbuchautor Habeck) helfen Dir.
Die Erderwärmung ist in vollem Gange.
Könnte aber auch an den Jahreszeiten liegen
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stefans



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BeitragVerfasst am: 11.04.2020, 18:58    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Question
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stefans



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BeitragVerfasst am: 09.07.2021, 19:50    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

sagen wir mal ich verliere bei der kuetzal insolvenz 5.000€, wie viel kann ich denn bei der Steuer* geltend machen? bzw. wie errechnet sich das?
meine kapitaleinkünfte - 5.000€ = zu versteuernder betrag?
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 07:47    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

so würde ich das machen, alleridngs geht das nach meinem Verständnis erst, wenn der Ausfall der 5K endgültig ist.
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stefans



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Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 11:41    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Cool danke
Ja das Geld muss verloren sein und die Insolvenz muss durch oder abgebrochen sein soweit ich weiß
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Ostpocke



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Beiträge: 683

BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 12:15    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Du darfst Verluste aus P2P mit Gewinnen aus P2P und anderen Kapitalanlagen verrechnen, aber nicht mit Gewinnen aus Aktien. Dafür gibt’s nen eigenen Verrechnungstopf.
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MathiasM



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Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 14:37    Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) Antworten mit Zitat

Doch das geht auch mit Gewinnen aus Aktien.
Man kann nur keine Verluste aus Aktien mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen.
_________________
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