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stefans
Anmeldedatum: 27.05.2016 Beiträge: 1597
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Verfasst am: 25.11.2018, 16:03 Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse |
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in der neuen finanztest ist ein artikel zu privatkrediten.
z.b. "Neue Rechtsprechung: Bei geplatztem Kredit springt das Finanzamt ein" |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 30.07.2011 Beiträge: 2531 Wohnort: BW
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Verfasst am: 25.11.2018, 22:26 Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse |
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stefans hat Folgendes geschrieben: | in der neuen finanztest ist ein artikel zu privatkrediten.
z.b. "Neue Rechtsprechung: Bei geplatztem Kredit springt das Finanzamt ein" |
Danke für den Hinweis.
"Seit September 2017 sind zudem ausländische Partnerbanken der Kreditportale verpflichtet, Zinserträge deutscher Anleger digital zu melden. Der Informationsaustausch erfolgt mittlerweile mit über hundert Staaten rund um den Globus."
"Insolvenz reicht nicht. In seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof allerdings klargestellt, dass die Verlustverrechnung erst möglich ist, wenn der endgültige Zahlungsausfall des Schuldners definitiv feststeht. Wann das der Fall ist, ließen die Richter offen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens alleine soll dafür ausdrücklich noch nicht ausreichen, da noch eine kleine Rückzahlung erfolgen kann. Ist der Schuldner dagegen tatsächlich zahlungsunfähig und lehnt das Gericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse von vornherein ab, stehen die Chancen auf eine Verlustverrechnung gut. Kreditgeber sollten alle Unterlagen aufheben und erfolglos gebliebene Zahlungsaufforderungen anhand von Mahnschreiben nachweisen."
"Verlust abrechnen. Betroffene Anleger machen ihre Anlageverluste daher konsequent in der Steuererklärung* geltend und verweisen auf die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Lehnt das Finanzamt die Verlustverrechnung ab, weil es meint, der Darlehensausfall steht noch gar nicht fest, wiederholen sie die Verlustverrechnung einfach in jeder weiteren Steuererklärung. Spätestens nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens ohne Rückzahlung für die Gläubiger muss das Finanzamt die Segel streichen und die Verlustverrechnung akzeptieren. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass so wenigstens ein Teil des verlorenen Geldes in Form einer Steuerrückzahlung zurückfließt."
Quelle: https://www.test.de/Privatkredite-Privates-Darlehen-das-sind-die-steuerlichen-Regeln-5399201-0/ _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€ |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 26.11.2018, 03:09 Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse |
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Bandit55555 hat Folgendes geschrieben: | Spätestens nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens ohne Rückzahlung für die Gläubiger muss das Finanzamt die Segel streichen und die Verlustverrechnung akzeptieren. |
Macht es nicht mehr Sinn einfach das abzuwarten?
Interessant fand ich auch:
Zitat: | Sie [die Verluste] lassen sich nach dem Urteil mit anderen Kapitaleinkünften wie Zinseinnahmen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen verrechnen. |
Die Verluste lassen sich also auch mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnen. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 26.11.2018, 03:09 Titel: |
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Lendlord
Anmeldedatum: 08.12.2016 Beiträge: 1242 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 29.11.2018, 21:05 Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse |
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Würde gerne nochmal auf den vorhergehenden Artikel zur Verrechnung der Verluste bei der Steuerrechnung zurück kommen, da ich das doch sehr interessant finde.
Ich habe häufig den Fall bzw. bin bei entsprechenden Portalen investiert, wo nicht mehr zahlende Kredite nach X Tagen zu Prozentsumme Y zurück gekauft werden. Ein Beispiel sind die Polen bei Fellow Finance*, wo nach 90 Tagen nur 30 % der Summe der zurück gekauften Kredite an mich ausgezahlt werden.
Der Anteil (100 - Y), also der nicht zurück gekaufte und verfallene Teil steht bei mir beispielsweise bei Fellow Finance* als "Credit Loss". Also steht das doch klipp und klar als Verlust in meinen Abrechnungen.
Kann ich diesen Verlust als Verlust geltend machen, der die zu versteuernden Zinsen mindert? Was meint Ihr ? |
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bettertogether
Anmeldedatum: 27.10.2016 Beiträge: 240
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Verfasst am: 29.11.2018, 22:31 Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse |
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Lendlord hat Folgendes geschrieben: | Würde gerne nochmal auf den vorhergehenden Artikel zur Verrechnung der Verluste bei der Steuerrechnung zurück kommen, da ich das doch sehr interessant finde.
Ich habe häufig den Fall bzw. bin bei entsprechenden Portalen investiert, wo nicht mehr zahlende Kredite nach X Tagen zu Prozentsumme Y zurück gekauft werden. Ein Beispiel sind die Polen bei Fellow Finance*, wo nach 90 Tagen nur 30 % der Summe der zurück gekauften Kredite an mich ausgezahlt werden.
Der Anteil (100 - Y), also der nicht zurück gekaufte und verfallene Teil steht bei mir beispielsweise bei Fellow Finance* als "Credit Loss". Also steht das doch klipp und klar als Verlust in meinen Abrechnungen.
Kann ich diesen Verlust als Verlust geltend machen, der die zu versteuernden Zinsen mindert? Was meint Ihr ? |
Ja, wurde bei meiner Steuererklärung* für 2017 so akzeptiert. |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 30.07.2011 Beiträge: 2531 Wohnort: BW
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Verfasst am: 30.11.2018, 01:44 Titel: Re: Berichte Über Peer to Peer Kredite in der Presse |
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Lendlord hat Folgendes geschrieben: | Kann ich diesen Verlust als Verlust geltend machen, der die zu versteuernden Zinsen mindert? Was meint Ihr ? |
Ja, auch bei mir akzeptiert, da endgültig verkauft und nicht mehr im Portfolio. _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€ |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18136
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Verfasst am: 30.11.2018, 13:43 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Die Fellow Finance* Verluste sind insofern ein Sonderfall, dass die Kredite verkauft werden an ein Inkassobüro. Das ist somit m.E. eher mit einem Verlust aus Verkauf auf einem Zweitmarkt (mit Abschlag) gleichzusetzen, als mit einem Ausfall (auf einer anderen Plattform.
Die Fellow Finance* Verluste daraus hab ich gegengerechnet gegen Gewinne aus Verkäufen mit Aufschlag. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon |
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bettertogether
Anmeldedatum: 27.10.2016 Beiträge: 240
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Verfasst am: 30.11.2018, 14:17 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: | Die Fellow Finance* Verluste sind insofern ein Sonderfall, dass die Kredite verkauft werden an ein Inkassobüro. Das ist somit m.E. eher mit einem Verlust aus Verkauf auf einem Zweitmarkt (mit Abschlag) gleichzusetzen, als mit einem Ausfall (auf einer anderen Plattform.
Die Fellow Finance* Verluste daraus hab ich gegengerechnet gegen Gewinne aus Verkäufen mit Aufschlag. |
Ja, das ist evtl. tatsächlich die korrekte Vorgehensweise. Meiner Meinung nach lassen sich diese verlustbehafteten Verkäufe an Inakassounternehmen aber auch als tatsächlichen Ausfall deklarieren, da der Verkauf automatisch erfolgt und man nichts dagegen tun kann, selbst wenn man den Kreditanteil weiterhin behalten wollen würde. Ich habe das auch genau so dem Finanzamt geschildert und es ist kommentarlos akzeptiert worden. |
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Lendlord
Anmeldedatum: 08.12.2016 Beiträge: 1242 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 30.11.2018, 18:52 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Top
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die mich natürlich sehr erfreuen. So wie alles, was meine Steuerlast mildert
Übrigens: Ein weiterer bekannter Fall, wo die Problematik auftritt, ist Omaraha. Dort werden die nicht zahlenden Esten (nach 90 Tagen glaube ich) zu 70-80 % zurück gekauft. Da kommt übers Jahr hinweg auch ein Sümmchen an Verlusten zusammen. |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 30.07.2011 Beiträge: 2531 Wohnort: BW
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Verfasst am: 30.11.2018, 20:00 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Lendlord hat Folgendes geschrieben: | Übrigens: Ein weiterer bekannter Fall, wo die Problematik auftritt, ist Omaraha. Dort werden die nicht zahlenden Esten (nach 90 Tagen glaube ich) zu 70-80 % zurück gekauft. Da kommt übers Jahr hinweg auch ein Sümmchen an Verlusten zusammen. |
Wurde bei Omaraha bei mir auch akzeptiert ("Principal loss" unter Statistik). War 2017 bei mir eine 4-stellige Verlustsumme. _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€ |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2711
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Verfasst am: 30.11.2018, 20:30 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Freut mich zu lesen das es auch in der Praxis funktioniert. Vielleicht traue ich mich dann ja doch mal an P2P Kredite ohne Buyback ran. |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 30.11.2018, 20:49 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Sagt mal, wenn das stimmt was da steht und ich meine p2p Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen kann, dann muss das doch auch anders herum gehen, oder? Könnte ich also auch Aktienverluste mit p2p Gewinnen verrechnen? |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 30.07.2011 Beiträge: 2531 Wohnort: BW
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Verfasst am: 01.12.2018, 12:22 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Destiny hat Folgendes geschrieben: | Sagt mal, wenn das stimmt was da steht und ich meine p2p Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen kann, dann muss das doch auch anders herum gehen, oder? Könnte ich also auch Aktienverluste mit p2p Gewinnen verrechnen? |
Du kannst nur P2P Verluste mit Gewinnen verechnen (ausser Aktiengewinne) wenn der Verlust endgültig ist. Also wenn der Kredit verkauft wurde und nicht mehr in deinem Portfolio ist. Dies passiert automatisch nur bei Omaraha und Fellow Finance. Bei den anderen Plattformen müsstest du auf dem Zweitmarkt selber verkaufen.
Aktienverluste mit P2P Gewinnen verrechnen geht leider nicht. Jeder hat Verlustverrechnungstöpfe. Der Topf Aktienverlust lässt sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.
P2P Verluste kommen in die Kategorie "Verluste aus Kapitalvermögen". Damit kann man alle Gewinne aus Kapitalvermögen verrechnen außer Aktien.
Bin kein Steuerberater, selber informieren und Steuerberater fragen. _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€ |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 01.12.2018, 17:15 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Danke für deine Antwort. Das dachte ich auch aber dann hat Finanztest geschrieben (hab ich oben schonmal zitiert):
Zitat: |
Sie [die Verluste] lassen sich nach dem Urteil mit anderen Kapitaleinkünften wie Zinseinnahmen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen verrechnen. |
Darauf bezieht sich meine Frage. Denn die schreiben da, dass man p2p Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen könnte. Ich dachte bisher auch, dass das nicht geht, aber wenn dies schreiben, frag ich mich halt schon wer nun falsch liegt - ich oder die?! Und wenns so wäre würde ich nicht verstehen wenns nicht auch anders herum gehen sollte. |
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eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 157
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Verfasst am: 02.12.2018, 01:14 Titel: Re: Finanztest: Verlustverrechnung (Steuern) |
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Man kann Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.
Alles andere ist dagegen möglich.
Bei ausgefallenen Kapitalforderungen wie Anleihen oder p2p-Kredite natürlich nur dann, wenn diese endgültig sind und keine Zahlungen (zB aus Insolvenzverwaltung) mehr eintreffen. Das ist meines Erachtens der Fall, wenn man die Forderungen verkauft hat. |
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