 |
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Tolwyn
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 147
|
Verfasst am: 21.07.2010, 13:11 Titel: |
|
|
Ich stimme Andreas_EF zu. Es wäre nicht wirklich praktikabel wenn die KGs ihre Gebote einfach so wieder zurückziehen können. Selbst wenn das Projekt noch nicht voll ist kann das doch zu erheblichem Chaos führen.
Was mich aber erschreckt ist das KN nach dem Ausfall einer Zahlung offensichtlich automatisch gesperrt werden, also auch nicht mehr auf Fragen antworten können! Entspricht das der Tatsache?!?
Gilt das auch während eines laufenden Kreditprojektes?
„Positiv“ aufgefallen ist mir das aus der ausgefallenen Zahlung inzwischen eine verspätete geworden ist. Ich hatte bisher angenommen AM würde eine als Ausfall angezeigte Zahlung nicht wieder auf verspätet 'korrigieren'.
Zuletzt noch eins… man kann seine Bankverbindung auf der AM Seite offensichtlich nicht ändern! Vielleicht sollte sich AM doch mal etwas stärker auf die Funktionalität Ihrer Seite konzentrieren und nicht nur auf einen hübschen Zertifikateshop!
@ fairleihnix
Hat man nun einfach Dein Gebot entfernt oder Dich gleich mit gesperrt?
Grüße Tolwyn |
|
Nach oben |
|
 |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 22.07.2010, 22:48 Titel: Re: Finger weg ... |
|
|
fairleihnix hat Folgendes geschrieben: | Dachausbau (Kreditprojekt Nr. 10073785)
https://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=10073785
Hallo,
nachdem ich ein Gebot abgegeben hatte, erschien 2-3 Tage später eine ausgefallene Zahlung. Ich habe 2 Mal nachgefragt. Keine Antwort.
Daraufhin habe ich an Auxmoney* geschrieben und darum gebeten, das Gebot zurück zu nehmen, da die Gebotsgrundlage für mich entfallen sei. |
Autsch, das hört sich aber schwer nach beleidigter Madonna an.
Wenn du doch ein so erfahrener Bieter mit hohem Anlagevolumen bist, dann müsstest du doch wissen was in einem laufenden Projekt noch alles passieren kann? In meiner aktiven Zeit habe ich grundsätzlich durchgezählt, ob alle Zertifikate etc. bezahlt sind (Anzahl der pünktlichen Zahlungen). Deshalb konnte mir eine nachträglich ausgefallene Zahlung vor Rückzahlungsbeginn gar nicht passieren. Dass die Anlagen hochriskant sind und mit einem Totalausfall gerechnet werden muss hat AM nie verschwiegen (wenn auch nicht gerade als Warnmeldung auf die Startseite gepinnt).
Was genau ist für dich denn Gebotsgrundlage? Hast du dir vor dem Bieten auch mal die AGB durchgelesen? Oder das BGB?
"§ 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird."
Leg Deine paar Euro auf einem Sparbuch an, da ändern sich die Geschäftsgrundlagen (insbesondere die niedrigen Zinsen) nicht ganz so schnell.  |
|
Nach oben |
|
 |
MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
|
Verfasst am: 23.07.2010, 08:38 Titel: |
|
|
Das man Gebote von Rechtswegen nicht zurücknehmen kann, spricht noch lange nicht dafür, dass es unmöglich wäre diese Möglichkeit den Anlegern bei AM einzuräumen, für z.B. sich verändernde Umstände. Wenn ein Gebot zurückgezogen würde, müsste Sich der Zinssatz so korrigieren wie es ohne dieses Gebot wäre, überbotene Gebote bleiben inaktiv (wichtig!) - ggf werden die überbotenen Gebotsgeber über den nun wieder erhöhten Zinssatz informiert - und die Finanzierungprozente fallen um dieses Gebot von 100% auf z.B. 98 % Schon wäre das Problem gelöst und die KN würden die Konsequenz für evtl. Fehlverhalten ihrerseits direkt merken, da alles auch wieder rückwärts gehen kann. Natürlich müsste eine negative Veränderung vorangehen um im Projekt das Rücktrittsrecht nutzen zu können - und das könnte ein log File erledigen. Dieses Logfile könnte dann einen Button bei dem jeweiligen User aktivieren, um Ihm die Möglichkeit zu geben sein Gebot zurückzunehmen. Oder? Ich gebe zu, das wäre nicht ganz im Sinne von AM - aber theor. real umsetzbar. Da es das nicht gibt, biete ich erst am Ende der Laufzeit und nicht zu Anfang.  |
|
Nach oben |
|
 |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 23.07.2010, 09:25 Titel: |
|
|
MSC81 hat Folgendes geschrieben: | Das man Gebote von Rechtswegen nicht zurücknehmen kann, spricht noch lange nicht dafür, dass es unmöglich wäre diese Möglichkeit den Anlegern bei AM einzuräumen, für z.B. sich verändernde Umstände. |
Manche Erwartungen sind einfach nur unverschämt.
MSC81 hat Folgendes geschrieben: | Wenn ein Gebot zurückgezogen würde, müsste Sich der Zinssatz so korrigieren wie es ohne dieses Gebot wäre, überbotene Gebote bleiben inaktiv (wichtig!) - ggf werden die überbotenen Gebotsgeber über den nun wieder erhöhten Zinssatz informiert - und die Finanzierungprozente fallen um dieses Gebot von 100% auf z.B. 98 % |
Damit ändert sich für andere Bieter die "Gebotsgrundlage", weil sie evtl. nur geboten haben, da das Projekt bereits zu 100 % finanziert war. "Sich ändernde Umstände" sind m.E. nur sich neu ergebende Fakten wie die Erkenntnis einer Betrugsabsicht, womit das Projekt sowieso von AM gestoppt würde. Dass manche Faktoren während eines laufenden Projektes variabel sind ist bei Gebotsabgabe bekannt, insofern ändert sich keine "Grundlage".
Ist es denn so schwer, sich festzulegen? Und wenn man wirklich mal Pech hatte: wem der Geldverlust derart weh tut, muss die Finger von hochriskanten Geldanlagen lassen. Wir können aber auch Verbraucherschutzgesetze erlassen die derartige Geldanlagen verbieten, weil "der Verbraucher" zu doof ist solche Plattformen zu nutzen. Also: entweder mündige Verbraucher, oder Anlegerplattformen mit Netz und doppeltem Boden, d.h. mit Sparbuchcharakter. Ich will aber nicht mit den Doofen in einen Topf geworfen werden und wünsche mir weiterhin die Freiheit entscheiden zu können, wie und wo ich mein Geld anlege und ggf. zum Fenster rauswerfe. |
|
Nach oben |
|
 |
nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5230
|
Verfasst am: 23.07.2010, 09:35 Titel: |
|
|
MSC81 hat Folgendes geschrieben: | Das man Gebote von Rechtswegen nicht zurücknehmen kann, spricht noch lange nicht dafür, dass es unmöglich wäre diese Möglichkeit den Anlegern bei AM einzuräumen, für z.B. sich verändernde Umstände. Wenn ein Gebot zurückgezogen würde, müsste Sich der Zinssatz so korrigieren wie es ohne dieses Gebot wäre, überbotene Gebote bleiben inaktiv (wichtig!) - ggf werden die überbotenen Gebotsgeber über den nun wieder erhöhten Zinssatz informiert - und die Finanzierungprozente fallen um dieses Gebot von 100% auf z.B. 98 % Schon wäre das Problem gelöst und die KN würden die Konsequenz für evtl. Fehlverhalten ihrerseits direkt merken, da alles auch wieder rückwärts gehen kann. Natürlich müsste eine negative Veränderung vorangehen um im Projekt das Rücktrittsrecht nutzen zu können - und das könnte ein log File erledigen. Dieses Logfile könnte dann einen Button bei dem jeweiligen User aktivieren, um Ihm die Möglichkeit zu geben sein Gebot zurückzunehmen. Oder? Ich gebe zu, das wäre nicht ganz im Sinne von AM - aber theor. real umsetzbar. Da es das nicht gibt, biete ich erst am Ende der Laufzeit und nicht zu Anfang.  |
Ich halte das für nicht praktikabel.
Das einzige was ich für praktikabel halten würde wäre, bei bestimmten Ereignissen die Gebotsliste komplett zu löschen und das Projekt also quasi auf "0" zurück zu setzen. Kann AM aber eigentlich nicht wollen. |
|
Nach oben |
|
 |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 23.07.2010, 09:40 Titel: |
|
|
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: |
Ich halte das für nicht praktikabel.
Das einzige was ich für praktikabel halten würde wäre, bei bestimmten Ereignissen die Gebotsliste komplett zu löschen und das Projekt also quasi auf "0" zurück zu setzen. Kann AM aber eigentlich nicht wollen. |
An welche "bestimmten Ereignisse" denkst Du da? |
|
Nach oben |
|
 |
scrooge

Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2190 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 23.07.2010, 09:53 Titel: |
|
|
MSC81 hat Folgendes geschrieben: | Das man Gebote von Rechtswegen nicht zurücknehmen kann.. | Man hat ein Widerrufsrecht. AM behält sich aber vor Bietern die davon Gebrauch machen von der Plattform auszuschliessen. |
|
Nach oben |
|
 |
fairleihnix

Anmeldedatum: 18.04.2010 Beiträge: 281 Wohnort: WF
|
Verfasst am: 23.07.2010, 09:54 Titel: |
|
|
Tolwyn hat Folgendes geschrieben: |
@ fairleihnix
Hat man nun einfach Dein Gebot entfernt oder Dich gleich mit gesperrt?
Grüße Tolwyn |
weder noch: es gab ein Telefonat, in dem strittige Punkte erörtert wurden und das Ergebnis war kein Ausschluss (noch nicht) und das Gebot wurde gestrichen, wobei auf einen einmaligen Vorgang abgehoben wurde. Bei Wiederholung eher wenig Chancen.
Gruß
Dietmar _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
|
Verfasst am: 23.07.2010, 09:54 Titel: |
|
|
seabiscuit hat Folgendes geschrieben: | Manche Erwartungen sind einfach nur unverschämt. |
Sehe ich nicht als unverschämt an - dennoch benötige ICH diese Rücktrittsfunktion nicht! Ich weis genau wann und wo ich Geld verleihe. Auch die Risiken sind mir durchaus bewusst. Ich wollte nur verdeutlichen dass es nicht unmöglich wäre soetwas umzusetzen. Die Entwicklungen bei einer solchen Rücktrittsoption kann keiner vorhersagen - es müsste die Erfahrung nach der Einführung zeigen.
seabiscuit hat Folgendes geschrieben: |
Damit ändert sich für andere Bieter die "Gebotsgrundlage", weil sie evtl. nur geboten haben, da das Projekt bereits zu 100 % finanziert war
|
Was soll das denn bitte für eine Gebotsgrundlage sein? Dann muss ich ins Sparbuch investieren - denn da ist die Kohle ab valuta drauf und es platzt nichts mehr  |
|
Nach oben |
|
 |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 23.07.2010, 10:03 Titel: |
|
|
[quote="MSC81"] seabiscuit hat Folgendes geschrieben: | Die Entwicklungen bei einer solchen Rücktrittsoption kann keiner vorhersagen - es müsste die Erfahrung nach der Einführung zeigen. |
Das wäre quasi ein Gebot ohne Rechtsfolgen: Spaßbietern wären Tür und Tor geöffnet. Projekte können nicht mehr zuverlässig finanziert werden, weil irgendeinem Trottel nach fünf Minuten einfällt, dass er jetzt doch keine Lust mehr auf das Projekt hat. Dann kann AM gleich den Server abschalten, das geht schneller.
MSC81 hat Folgendes geschrieben: | seabiscuit hat Folgendes geschrieben: |
Damit ändert sich für andere Bieter die "Gebotsgrundlage", weil sie evtl. nur geboten haben, da das Projekt bereits zu 100 % finanziert war
|
Was soll das denn bitte für eine Gebotsgrundlage sein? Dann muss ich ins Sparbuch investieren - denn da ist die Kohle ab valuta drauf und es platzt nichts mehr  |
So hat jeder andere Bewertungskriterien. Und deshalb meine ich: eigentlich ist doch alles klar zum Zeitpunkt des Gebots. Und wenn manche Kriterien noch nicht erfüllt sind (z.B. eine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage oder die Bezahlung aller offenen Posten), dann biete ich eben nicht. Es handelt sich eben NICHT um eine T-Shirt-Bestellung, die ich bei Nichtgefallen gem. Fernabsatzgesetz mal eben widerrufen kann. |
|
Nach oben |
|
 |
MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
|
Verfasst am: 23.07.2010, 10:30 Titel: |
|
|
seabiscuit hat Folgendes geschrieben: |
Das wäre quasi ein Gebot ohne Rechtsfolgen: Spaßbietern wären Tür und Tor geöffnet. Projekte können nicht mehr zuverlässig finanziert werden, weil irgendeinem Trottel nach fünf Minuten einfällt, dass er jetzt doch keine Lust mehr auf das Projekt hat. Dann kann AM gleich den Server abschalten, das geht schneller. |
Deshalb das AM Logfile, das kontrolliert ob sich z.B. das Zahlverhalten nach der Gebotsabgabe ändert und NUR dann einen Rücktritt ermöglicht. Das war schon bedacht, dass es Anleger gäbe die dies missbrauchen würden um einfach in besseer Projekte umzufinanzieren - so natürlich nicht. Ist aber auch egal - das wird es vermtulich sowieso nie geben.  |
|
Nach oben |
|
 |
seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 23.07.2010, 10:48 Titel: |
|
|
MSC81 hat Folgendes geschrieben: | seabiscuit hat Folgendes geschrieben: |
Das wäre quasi ein Gebot ohne Rechtsfolgen: Spaßbietern wären Tür und Tor geöffnet. Projekte können nicht mehr zuverlässig finanziert werden, weil irgendeinem Trottel nach fünf Minuten einfällt, dass er jetzt doch keine Lust mehr auf das Projekt hat. Dann kann AM gleich den Server abschalten, das geht schneller. |
Deshalb das AM Logfile, das kontrolliert ob sich z.B. das Zahlverhalten nach der Gebotsabgabe ändert und NUR dann einen Rücktritt ermöglicht. Das war schon bedacht, dass es Anleger gäbe die dies missbrauchen würden um einfach in besseer Projekte umzufinanzieren - so natürlich nicht. Ist aber auch egal - das wird es vermtulich sowieso nie geben.  |
Welche Fälle sollen zugelassen werden? Nach Erstellung des Arbeitgeberzertifikates wird dem KN gekündigt. Nach Erstellung der Haushaltsrechnung taucht eine Frau mit Kind auf und verlangt Unterhalt vom KN (so spielt nunmal das Leben). Der Schufa-Score ist veröffentlicht, es wird geboten, und dann verändert sich der Score, weil endlich der überzogene, gekündigte Dispo eingetragen wurde (dass der Score flexibel ist wird in der Zertifikatsbeschreibung erläutert).
Wenn ich Aktien kaufe muss ich auch damit rechnen, dass das Leben weitergeht und sich die Dinge verändern. Schließlich lege ich mein Geld an weil ich mit einer Veränderung der Dinge rechne, allerdings hoffe ich auf eine Veränderung zum Guten. Wenn sich nichts verändern darf (= 0 Risiko) => Sparbuch.  |
|
Nach oben |
|
 |
MSC81
Anmeldedatum: 23.07.2010 Beiträge: 25
|
Verfasst am: 23.07.2010, 11:54 Titel: |
|
|
seabiscuit hat Folgendes geschrieben: | Welche Fälle sollen zugelassen werden? Nach Erstellung des Arbeitgeberzertifikates wird dem KN gekündigt. Nach Erstellung der Haushaltsrechnung taucht eine Frau mit Kind auf und verlangt Unterhalt vom KN (so spielt nunmal das Leben). Der Schufa-Score ist veröffentlicht, es wird geboten, und dann verändert sich der Score, weil endlich der überzogene, gekündigte Dispo eingetragen wurde (dass der Score flexibel ist wird in der Zertifikatsbeschreibung erläutert).
Wenn ich Aktien kaufe muss ich auch damit rechnen, dass das Leben weitergeht und sich die Dinge verändern. Schließlich lege ich mein Geld an weil ich mit einer Veränderung der Dinge rechne, allerdings hoffe ich auf eine Veränderung zum Guten. Wenn sich nichts verändern darf (= 0 Risiko) => Sparbuch.  |
Bei schuldhaftem Fehlverhalten der KN z.B. durch Zahlungsausfälle während der Gebotslaufzeit ist das Rücktrittsrecht angedacht. Zahlungsausfälle während der Gebotslaufzeit sind einfach nur planlos und spiegeln das Organisationstalent der KN wieder. Ich weis genau was ich wann für Verbindlichkeiten habe und muss diese auch bedienen können - oder ich schaffe sie mir nicht an. Wir reden hier während der Gebotslaufzeit von i.d.R. unter 50 Euro!! Das ist auch keine höhere Gewalt duch Unterhalt etc. Sonst darf ich mir keine Verbindlichkeiten anschaffen. Für sowas wäre dieses Rücktrittsrecht gedacht - Schufa etc sind ganz klar Anlegerrisiken, die auch von denen getragen werden müssen. Sie wollen ja schließlich auch Zinsen. |
|
Nach oben |
|
 |
Tolwyn
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 147
|
Verfasst am: 23.07.2010, 12:21 Titel: |
|
|
Wie schon erwähnt kann man meistens erkennen ob alle ausstehenden Zahlungen bereits geleistet wurden. Also kann man mit seinem Gebot auch abwarten bis alle Zahlungen durch sind. Hilfreich wäre es evtl. wenn AM die noch ausstehenden Zahlungen ebenfalls anzeigt, dann braucht man aber keine aufwändige „Rücktrittsfunktion“. (AM hat noch viel wichtigere Sachen zu entwickeln als das!)
Wie hier gezeigt gibt es in einzelnen Ausnahmefällen auch andere Möglichkeiten!
@fairleihnix
Schön zu hören!
Grüße Tolwyn |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
phpBB SEO URLs V2
*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
 Vereitelte Spamregistrierungen: 196859
Impressum & Datenschutz
|