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DaxFarey
Anmeldedatum: 07.05.2014 Beiträge: 6 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 22.05.2014, 17:49 Titel: Kapitalertragssteuer |
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Hallo liebe User,
das ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich bin durch Zufall (bin BWL Student mit viel Freizeit ) auf den Blog gestoßen, fand die Idee von P2P Krediten super und überlege nun anzulegen.
Nun meine Frage:
Wie läuft das mit der Kapitalertragssteuer? Muss ich die nachzahlen und wenn ja wann, oder zieht die das Portal ein und führt die direkt ab?
Grüße und Dankeschön! |
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raschnyr
Anmeldedatum: 19.05.2013 Beiträge: 232
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Verfasst am: 22.05.2014, 17:52 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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Anders als bei Kapitalerträgen im Zusammenhang mit Aktiengeschäften musst du bei p2p-Krediten eine Steuererklärung abgeben. Die Einnahmen sind dann mit 25% zu versteuern, eine Verrechnung mit Gebühren und Verlusten ist allerdings nicht möglich. |
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DaxFarey
Anmeldedatum: 07.05.2014 Beiträge: 6 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 22.05.2014, 17:54 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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Erstmal: Vielen Dank für die schnelle Antwort!
D.h. ich muss die Einnahmen aus p2p-Krediten in meiner jährlichen Steuererklärung angeben oder woanders? |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17872
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Verfasst am: 22.05.2014, 18:36 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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ja.
P.S.: Als Student liegst Du - je nach Einkommen - ggf. unter 25% Steuersatz bzw. unter dem Freibetrag
P.P.S: Im Einzelfall den Steuerberater fragen _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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DaxFarey
Anmeldedatum: 07.05.2014 Beiträge: 6 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 22.05.2014, 18:43 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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Okay vielen Dank, das hilft mir. Dann hätte ich ja jetzt noch genug Zeit mir Infos einzuholen bis nächstes Jahr die Steuer fällig wird.
Meinst du den Steuerfreibetrag von 8354€ oder die 100€ die man mit einem Freistellungsauftrag schützen kann?
Werde ich wohl nächstes Frühjahr mal machen |
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scrooge
Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2135 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 23.05.2014, 09:22 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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ich denke er meint den Pauschbetrag von 801 €. Zu Bedenken ist noch, dass man die Verlusten durch die Nichtzahler nicht mit den Zinserträgen verrechnen kann. |
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DaxFarey
Anmeldedatum: 07.05.2014 Beiträge: 6 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 23.05.2014, 20:30 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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Und kann man für die Seiten einen Freistellungsauftrag beantragen? Führen die Seiten die Kapitalertragssteuer direkt ab und muss ich mir die wiederholen oder bekomm ich die komplett ausgezahlt und muss die dann mit der Steuererklärung nachzahlen (falls ich über die 801€ komme) ?
Vielen Dank für die Antworten! |
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Shady23
Anmeldedatum: 13.06.2013 Beiträge: 1226
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Verfasst am: 23.05.2014, 20:59 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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DaxFarey hat Folgendes geschrieben: | Und kann man für die Seiten einen Freistellungsauftrag beantragen? Führen die Seiten die Kapitalertragssteuer direkt ab und muss ich mir die wiederholen oder bekomm ich die komplett ausgezahlt und muss die dann mit der Steuererklärung nachzahlen (falls ich über die 801€ komme) ?
Vielen Dank für die Antworten! |
Die deutschen Platformen (zumindest auxmoney) führt die Steuer nicht direkt ab. Einen freistellungsauftrag kannst du dort nicht anlegen. Die Einnahmen musst du in deiner Steuerekärung selbst angeben. Es gibt hier im Forum zahlreiche Threads dazu. Am besten die Suchfunktion nutzen. |
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KSAinvest
Anmeldedatum: 02.07.2013 Beiträge: 792 Wohnort: Nairobi
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Verfasst am: 24.05.2014, 17:13 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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Da du Student bist, kommt für dich vielleicht auch ein NV-Bescheinigung in Frage.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung
Damit brauchst du dann auch keinen Freistellungsauftrag mehr und auch keine Steuererklärung abgeben.
Allerdings kannst du die Bescheinigung nicht rückwirkend einreichen. _________________ Auxmoney Rate of return (XIRR)≈ 6,28%
Bondora Rate of return (XIRR)≈ 28,22%
Mintos Rate of return (XIRR) ≈ 12,53%
Omaraha Rate of return (XIRR)≈ 10%- Investitionen abgeschlossen
Estateguru Rate of return (XIRR)≈ 4,19%
CROWDO Rate of return (XIRR) ≈ 15,71% |
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dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
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Verfasst am: 25.05.2014, 22:26 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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DaxFarey hat Folgendes geschrieben: | Okay vielen Dank, das hilft mir. Dann hätte ich ja jetzt noch genug Zeit mir Infos einzuholen bis nächstes Jahr die Steuer fällig wird.
Meinst du den Steuerfreibetrag von 8354€ oder die 100€ die man mit einem Freistellungsauftrag schützen kann?
Werde ich wohl nächstes Frühjahr mal machen |
Er meint den Steuerfreibetrag von 8354 Euro, d.h. wenn Du insgesamt (P2P und alle weiteren Einnahmen des Jahres) nicht über diesen Betrag kommst wird sowieso keine Steuer fällig, dann musst Du i.d.R. auch keine Steuererklärung abgeben, aber im Zweifel sicherheitshalber einen Steuerberater fragen! |
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Imhotep
Anmeldedatum: 02.07.2014 Beiträge: 10 Wohnort: Potsdam
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Verfasst am: 08.07.2014, 08:22 Titel: Re: Kapitalertragssteuer |
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Steuerberater sind zwar selbst recht teuer, aber da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite _________________ Willst du den Wert des Geldes erkennen, versuche dir welches zu borgen. |
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