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Keine Rückzahlung von Zinsen, nur Tilgung.  
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r4z0r



Anmeldedatum: 21.01.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 20:41    Titel: Keine Rückzahlung von Zinsen, nur Tilgung. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zunächst möchte ich mir kurz vorstellen. Ich investiere seit Anfang Dezember auf Isepankur, und lese seither auch dieses Forum regelmäßig mit. Ich habe jetzt knapp über 80 Projekte auf IP gestützt und bereits bei meiner zweiten planmäßigen Rückzahlung kam es zu Unregelmäßigkeiten.

Und zwar geht es um diesen Kredit:
https://www.isepankur.ee/invest/investment-opportunity/1e858c4d-541a-4ca1-9d22-a12401015e3d/Placeti-laenu-tagastamine-ja-a

Ich habe bei der ersten Rate nur 11 statt 24 €cent erhalten. (Anlagesumme war 5€). Dann bin ich auf diese Aussage von Partel Tomberg gestoßen:
http://forum.isepankur.ee/f_postst1576_Calculation-of-Penalties.aspx

Zitat:

The banking lobby group is currently pushign for a change in legislation allowing to default the customer also when they're not paying interest - currently this cannot be done.
...
The loan schedule is drawn up as an illustration of the loan agreement terms and have no legal effect. Each payment by default carries an interest and principal part however in case of inpartial payments principal needs to be settled first.


Wie Baustein das schon richtig zusammenfasst heißt das, dass der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit keinen Cent an Zinsen zahlen muss und nicht mal dafür belangt werden kann. Das wäre für mich schon harter Tobak.

Was meint Ihr zu dem Thema?
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Oktaeder
P2P Legende


Anmeldedatum: 13.07.2010
Beiträge: 10510
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ach was. Natürlich müssen se die Zinsen zahlen. Allerdings dürfen auf in Verzug befindliche Zinsen keine Strafzinsen erhoben werden.
Ich kenne mich da jetzt nicht wirklich genau aus aber IMHO gilt in D, vielleicht sogar EU-weit eine ähnliche Gesetzgebung: Zahlungen sind vorrangig auf die Tilgung anzurechnen, dann auf die Zinsen, dann auf die Gebühren. (Vorallem Auxmoney* hält sich da ja auch strengsten dran Rolling Eyes )
Und jetzt keine Panik wegen EINEM Verzug, der wahrscheinlich morgen nachbezahlt wird. Und eines sollte dir natürlich schon klar sein: p2p in Estland ist mindestens so unsicher wie... lehman brothers zertifikate? Also etwas Risikobewusstsein musst du auf jeden Fall haben, aber Panik ist unangebracht.
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r4z0r



Anmeldedatum: 21.01.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also Panik habe ich nicht, und dass das Geld auch nicht so sicher ist wie unter meinem Kopfkissen ist mir auch klar. Aber kann es nicht sein, dass findige Kreditnehmer sich 36 Monate lang einfach einen zinslosen Kredit holen?
Wenn ich das richtig verstehe muss der Kreditnehmer im nächsten Monat ja auch wieder nur die 2e Tilgung zahlen, die Zinsen kann er irgendwann begleichen, wenn ihm danach ist.
Ihm droht jedenfalls keine Strafe o.ä.

Und das ist meiner Meinung nach ein systematischer Fehler, denn ohne monatliche Zinstilgung sind die zu erwartenden Renditen natürlich auch viel geringer...
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde aus der zitierten Aussage auch erstmal nur 2 Dinge schließen
1) eingehende Zahlungen sind erst auf die offene Hauptforderung zu verrechnen, erst dann auf Zinsen
2) Kreditkündigungen sind nur möglich, wenn der Kreditnehmer mit der Hauptforderung in Verzug ist

Ich habe jetzt schon ziemlich viele Kredite (mit-)finanziert. Verzüge kommen - wie zu erwarten ist - vor, aber es sieht für mich bisher in keinem Fall so aus, als ob ein Kreditnehmer systematisch versucht z.B. nur Tilgungen zu zahlen und Zinsen aussen vor zu lassen.

EDIT: P.S.: Die Verrechnungsreihenfolge ist in Deutschland übrigens i.d.R. anders:
http://dejure.org/gesetze/BGB/367.html
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Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
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Baustein



Anmeldedatum: 03.08.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 21:42    Titel: Re: Keine Rückzahlung von Zinsen, nur Tilgung. Antworten mit Zitat

r4z0r hat Folgendes geschrieben:
Wie Baustein das schon richtig zusammenfasst heißt das, dass der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit keinen Cent an Zinsen zahlen muss und nicht mal dafür belangt werden kann. Das wäre für mich schon harter Tobak.

Hallo r4z0r, jetzt aber mal langsam. Das wäre für mich auch starker Tobak und ich habe das nie und nirgend so zusammengefasst, wie Du mich hier wiedergibst. Ich habe im isePankur Forum an Tomberg die Frage gestellt, wie es sich denn nun juristisch mit den Zinsen verhält und wie isePankur mit der Rechtslage umgeht. Erstmal hat Tomberg ja nur darauf hingewiesen, dass in Estland ein Kredit nicht gekündigt und fällig gestellt werden kann, wenn der Kreditnehmer nur mit Zinsen, aber nicht mit der Hauptschuld in Verzug ist. Das heißt ja wohl kaum, dass Zinsen überhaupt nicht eingetrieben werden können, sondern nur dass es schwieriger ist, an sie ran zu kommen.

Die feine Unterscheidung zwischen Tilgungs- und Zinsverzug haben wir natürlich alle nicht erwartet. Unser Fehler! Warum investieren wir in Estland, ohne uns zuvor über estnisches Schuldrecht sachkundig zu machen? Die Esten scheinen ihre Rechtslage hingegen besser zu kennen: Ich habe derzeit bereits sieben Projekte angesammelt, die nur mit Zinsen (ganz oder teilweise) in Verzug sind, aber nur eines, das auch mit der Hauptforderung hinterher ist. Ich denke, an dieses gebrochene Zahlungsverhalten müssen wir uns gewöhnen, auch wenn's das so bei uns nicht gäbe. Im übrigen plädiere ich dafür, jetzt erstmal abzuwarten, was Tomberg denn auf meine Frage antwortet. Man findet sie hier: http://forum.isepankur.ee/f_postst1576findunread_Calculation-of-Penalties.aspx
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Zuletzt bearbeitet von Baustein am 21.01.2013, 22:01, insgesamt einmal bearbeitet
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Oktaeder
P2P Legende


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Beiträge: 10510
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BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Baustein
Ich würde deinen letzten Absatz nicht unbedingt genauso interpretieren. Da hast unter 8 Verzügen nur einen, der gar nichts(?) bezahlt hat, alle anderen haben zumindest eine Teilleistung erbracht. Das finde ich besser als gar nichts und würde hier erstmal keine Absicht unterstellen. Aber auch hier: warten wie das längerfristig aussieht.
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Baustein



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Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
@Baustein
Ich würde deinen letzten Absatz nicht unbedingt genauso interpretieren. Da hast unter 8 Verzügen nur einen, der gar nichts(?) bezahlt hat, alle anderen haben zumindest eine Teilleistung erbracht. Das finde ich besser als gar nichts und würde hier erstmal keine Absicht unterstellen. Aber auch hier: warten wie das längerfristig aussieht.

Einverstanden. Ich hätte es vielleicht neutraler formulieren sollen: Wir müssen uns an Teilzahlungen gewöhnen und daran, dass der in Verzug befindliche Teil dieses ggf. ziemlich lange ist. Das scheint mir schon ein Reflex auf die andere Rechtslage zu sein, wenn auch nicht in jedem einzelnen Fall. Aber ich will mir jetzt nicht selber ins Wort fallen und weiter spekulieren, sondern erstmal eine authoritative Antwort abwarten.
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r4z0r



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Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 22:07    Titel: Re: Keine Rückzahlung von Zinsen, nur Tilgung. Antworten mit Zitat

Baustein hat Folgendes geschrieben:
r4z0r hat Folgendes geschrieben:
Wie Baustein das schon richtig zusammenfasst heißt das, dass der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit keinen Cent an Zinsen zahlen muss und nicht mal dafür belangt werden kann. Das wäre für mich schon harter Tobak.

Hallo r4z0r, jetzt aber mal langsam. Das wäre für mich auch starker Tobak und ich habe das nie und nirgend so zusammengefasst, wie Du mich hier wiedergibst. Ich habe im isePankur Forum an Tomberg die Frage gestellt, wie es sich denn nun juristisch mit den Zinsen verhält und wie isePankur mit der Rechtslage umgeht. Erstmal hat Tomberg ja nur darauf hingewiesen, dass in Estland ein Kredit nicht gekündigt und fällig gestellt werden kann, wenn der Kreditnehmer nur mit Zinsen, aber nicht mit der Hauptschuld in Verzug ist. Das heißt ja wohl kaum, dass Zinsen überhaupt nicht eingetrieben werden können, sondern nur dass es schwieriger ist, an sie ran zu kommen.

Die feine Unterscheidung zwischen Tilgungs- und Zinsverzug haben wir natürlich alle nicht erwartet. Unser Fehler! Warum investieren wir in Estland, ohne uns zuvor über estnisches Schuldrecht sachkundig zu machen? Die Esten scheinen ihre Rechtslage hingegen besser zu kennen: Ich habe derzeit bereits sieben Projekte angesammelt, die nur mit Zinsen (ganz oder teilweise) in Verzug sind, aber nur eines, das auch mit der Hauptforderung hinterher ist. Ich denke, an dieses gebrochene Zahlungsverhalten müssen wir uns gewöhnen, auch wenn's das so bei uns nicht gäbe. Im übrigen plädiere ich dafür, jetzt erstmal abzuwarten, was Tomberg denn auf meine Frage antwortet. Man findet sie hier: http://forum.isepankur.ee/f_postst1576findunread_Calculation-of-Penalties.aspx


Entschuldige, dass ich dich falsch wiedergegeben habe, ich beziehe mich auf deine Frage " A borrower pays month by month the due principal but until his loan terminates not a single Cent of interest. How is such case treated by IP?" die natürlich keine Aussage darstellt.

Mich interessiert auch, wie das Thema von IP behandelt wird.

Ich will hier auch keine Panik schüren, es war bei mir wohl eher Zufall, dass meine zweite Rückzahlung gleich diesen Verzug hat und zu dem Zeitpunkt auch noch die Diskussion im Forum entstanden ist. Die restlichen Rückzahlungen (heute nochmal 2) sind alle komplett...

Nichts für ungut.
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Baustein



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Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 21.01.2013, 22:23    Titel: Re: Keine Rückzahlung von Zinsen, nur Tilgung. Antworten mit Zitat

r4z0r hat Folgendes geschrieben:
Entschuldige, dass ich dich falsch wiedergegeben habe, ....

Ich will hier auch keine Panik schüren, ....

Nichts für ungut.

Du musst Dich nicht entschuldigen. Und nur zur weiteren Beruhigung: Ich habe heute aus sechs Projekten Rückzahlungen erhalten, davon nur eines mit Zinsrückstand und der auch nur zum kleineren Teil (15 von eigentlich fällig 84 Cent). Sonst alles komplett. Also zum Fahnen einrollen wirklich noch kein Anlass. Trotzdem finde ich die Angelegenheit spannend.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 22.01.2013, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:

Ich kenne mich da jetzt nicht wirklich genau aus aber IMHO gilt in D, vielleicht sogar EU-weit eine ähnliche Gesetzgebung: Zahlungen sind vorrangig auf die Tilgung anzurechnen, dann auf die Zinsen, dann auf die Gebühren.


Wo hast Du das her?
Laut BGB, §367 ist es genau anders herum:
Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/367.html
Zitat:
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

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BeitragVerfasst am: 22.01.2013, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin ja noch nicht so lange bei Isepankur* dabei, aber verstehe ich das jetzt richtig, dass wenn ein KN nur mit dem Zinsanteil im Rückstand ist und dann schon die nächste Rate fällig ist, aber wieder nur eine Teilzahlung eingeht, das dann alles erst auf den Tilgungsanteil verrechnet wird?

Rein vom logischen her wäre ich nämlich von einer zeitlichen Priorität ausgegangen, also so, dass alle eingehenden Beträge immer erst mit dem am längsten offenen Betrag verrechnet werden (also mit dem Zinsanteil der vorherigen Rate).

Ich habe leider noch kein Praxisbeispiel anhand dem ich das nachvollziehen kann. Aber ein Projekt ist bei mir schon länger im Verzug und wenn der nicht nachzahlt, sehe ich ja bei der nächsten Rate wie das gehandhabt wird mit dem Verbuchen (sofern überhaupt was eingeht).
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 22.01.2013, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:


Wo hast Du das her?
Laut BGB, §367 ist es genau anders herum:
Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/367.html
Zitat:
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

OK, dann hatte ich es falsch in Erinnerung. Spielt in meinemtäglichen Leben nicht so die Rolle. Danke für die Klarstellung. Wir haben hier halt doch eine durchsetzungsfähige Bankenlobby.
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netzfaul



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BeitragVerfasst am: 23.01.2013, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:

OK, dann hatte ich es falsch in Erinnerung. Spielt in meinemtäglichen Leben nicht so die Rolle. Danke für die Klarstellung. Wir haben hier halt doch eine durchsetzungsfähige Bankenlobby.


Es steht dir als Schuldner (Nicht Kreditnehmer) frei, bei einer Zahlung "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung) anzugeben, um die auflaufenden Zinsen zu reduzieren. Der Gläubiger hat dann 2 Möglichkeiten. Entweder, er akzeptiert das und verbucht wie gewünscht, oder er weist die Zahlung ab und schickt sie zurück. Gegen deinen Willen verbuchen darf er nicht.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 31.01.2013, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

also ich habe ja auch einen Fall, bei dem so gut wie keine Zinsen bezahlt wurden. Es ist aber keinesfalls so, dass P da nichts tut. Es wurden schon 2 Mahnungen verschickt. Mal sehen, was bei der nächsten Rate passiert...
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plaerrer



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BeitragVerfasst am: 14.02.2013, 00:25    Titel: §367 vs. §497 Antworten mit Zitat

Hallo,

hat es einen Grund warum hier §367 BGB zitiert wird und nicht §497 BGB?

Zitat:
§497 Abs. 3) Zahlungen des Darlehensnehmers, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, werden abweichend von § 367 Abs. 1 zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (Absatz 1) und zuletzt auf die Zinsen (Absatz 2) angerechnet...


So steht es ja auch in den Abtretungsverträgen und würde auch mit der Zinsbescheinigung gut zusammenpassen.

Man wird nur leider nie erfahren, welche Verzugszinsen entsprechend §497 Abs. 1 BGB berechnet werden. Es sei denn, jemand hat ein abgeschlossenes Projekt mit Verzug und hat mehr Zinsen bekommen als anfangs geplant.

jensf hat Folgendes geschrieben:
Wo hast Du das her?
Laut BGB, §367 ist es genau anders herum:
Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/367.html
Zitat:
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.


Grüße,
plaerrer
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