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Mintos Notes / Mintos Schuldverschreibungen  
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hugh



Anmeldedatum: 11.12.2013
Beiträge: 1313

BeitragVerfasst am: 11.05.2022, 15:09    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

MathiasM hat Folgendes geschrieben:
Ich hab das so verstanden:
Die Beschränkung gilt nur für den Zweitmarkt.
Auszahlungen aus der Mintos-Strategie sind weiterhin möglich. Käufer sind in dem Fall neue Anleger der Mintos-Strategie.


Dahinter steckt keine Logik. Wenn ab Juli nur mehr in Notes investiert werden kann, dann kann man auch keine Nicht-Notes mehr über Strategien kaufen.
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MathiasM



Anmeldedatum: 28.07.2019
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 11.05.2022, 17:00    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Warum sollte das nicht gehen?
Aus den FAQ zu Mintos-Strategien:
Wie lange dauert es, bis mein Geld ausgezahlt wird?
Wenn Sie Geld auszahlen lassen möchten, verkauft Ihre Mintos-Strategie automatisch Kredite in Ihrem Portfolio an andere Investoren, die die gleiche Strategie anwenden. Der Verkauf erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten, abhängig von der Nachfrage der anderen Investoren zu diesem Zeitpunkt. Sie können nur fristgerecht bediente Kredite verkaufen.


Falls sich das ab 1.7. ändert, sollte das jedenfalls klar kommuniziert werden.
_________________
Investments:
Mintos, Bondora*, Neofinance*, Finbee*, ViaInvest, Bondster*, Debitum
EstateGuru, Evoestate*, Inrento*, Bonafide
Seedrs, Axiafunder*, LandEx
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hugh



Anmeldedatum: 11.12.2013
Beiträge: 1313

BeitragVerfasst am: 11.05.2022, 17:41    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Laut der Info von heute können andere Investoren ab Juli nur mehr Notes kaufen.

Ich denke Mintos* hat hier einen Gedankenfehler wenn sie behaupten dass der cash-out danach noch möglich ist. Ich würde jedenfalls nicht vertrauen dass das ab Juli noch funktioniert.
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thomas



Anmeldedatum: 29.11.2018
Beiträge: 486

BeitragVerfasst am: 11.05.2022, 18:27    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

hi.

ja, ebenso sehe ich es auch. der transfer der strategie loans ist nichts anderes als der sm handel, mit dem unterschied, dass die zielgruppe geringer ist.

entsprechend denke ich, das beides geht oder gar nichts gehen wird, oder man es 'theoretisch' erlaubt, ohne loan-kaeufer aber kein transfer mehr-stattfinden kann.

ansonsten koennte ich mir nur vorstellen, dass es die art/konsequenzen der transaktion selbst ist.

- beim sm handel kann man discount oder premium setzen, beim strategie-cash-out nicht.
- beim sm handel verdient mintos* durch die fee mit. beim strategie cash-out nicht. der ist imo free.

wenn dies die relevanten unterschiede sind, koennte mintos* ebenso den loan-handel am sm kostenfrei machen und nur noch zu par erlauben.

immerhin waere - sofern es denn so kommt - der strategie cash out auch nur zu dem teil moeglich, zu dem es andere strategie-anleger gibt.
den rest wird man auch nicht los, weil man den ja aktiv am sm platzieren muesste.

ne, wie erwaehnt werden imho loans eher beim halter bleiben, wenn er sie nicht vorher abstoesst.
aber mal sehen, wie es tatsaechlich sein wird.

viele gruesse,
thomas.
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Doso



Anmeldedatum: 27.10.2017
Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 12.05.2022, 16:17    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Mal gucken ob das ähnlich inakzeptabel läuft wie bei Debitum* Network.

Mein AI bleibt weiter aus da ich Mintos* reduziere. Schaue ich mir erst Mal entspannt von der Seitenlinie an.
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Timo



Anmeldedatum: 19.08.2019
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 12.05.2022, 22:15    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich denke, da wird es noch eine Kommunikation Seitens Mintos* zu geben.
Bin wirklich mal gespannt, wie sich die Sache mit den Notes entwickeln wird.
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Omicron



Anmeldedatum: 26.01.2018
Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 16:04    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Eben kam eine Informationsmail zum Thema Steuereinbehalt bei Schuldverschreibungen. Hier der Wortlaut:

Zitat:
In Vorbereitung auf den bevorstehenden Start der Schuldverschreibungen am 25. Mai möchten wir Sie über eine wichtige Änderung bei der Einkommensbesteuerung bei der Investition in Kredite auf Mintos* informieren.

Derzeitiges Verfahren der Einkommensbesteuerung

Bei Anlagen in Forderungen über Abtretungsverträge (die derzeitige Regelung) zahlen die Anleger die anfallende Einkommensteuer in dem Land, in dem sie steuerlich ansässig sind, selbst. Derzeit erhalten Sie Bruttozinserträge aus Ihren Anlagen und einen Steuerbericht von Mintos*, damit Sie am Ende eines jeden Jahres eine Steuererklärung* abgeben können.

Steuervorschriften für Investitionen in regulierte Finanzinstrumente

Wenn es um Investitionen in regulierte Finanzinstrumente geht, sind zugelassene Investmentgesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Einkommensteuer von Privatpersonen einzubehalten. Dieses Verfahren wird in vielen Ländern für alle Arten von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen angewandt.

Wichtig ist, dass für die meisten Anleger der Gesamtbetrag der gezahlten Einkommensteuer unverändert bleibt, da die einbehaltene Steuer* von der im Land des steuerlichen Wohnsitzes des Anlegers geschuldeten Steuer* abgezogen werden kann. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern besteht, können die meisten Anleger zusätzlich von einem reduzierten Quellensteuersatz profitieren.

Bevorstehende Änderungen auf Mintos

In der neuen regulierten Form der Anlage in Schuldverschreibungen wird Mintos* als zugelassene Investmentgesellschaft im Rahmen von MiFID die Einkommensteuer in Ihrem Namen einbehalten. Sie können diesen Betrag dann bei Ihrer Steuererklärung* abziehen und müssen nur die Differenz (falls vorhanden) zwischen dem Steuerbetrag in Ihrem Wohnsitzland und dem von Mintos* einbehaltenen Betrag zahlen.

Nach den geltenden Steuervorschriften ist Mintos* verpflichtet, 20 % der Zinserträge einzubehalten. Sie können diesen Anteil jedoch reduzieren, indem Sie Mintos* eine Steuerinländerbescheinigung vorlegen. Sie können diese Bescheinigung durch Hochladen auf unser sicheres Online-Portal bereitstellen (wie Sie es auch mit anderen Dokumenten tun). Bitte beachten Sie die reduzierten Steuersätze.

Anwendbare reduzierte Quellensteuersätze in ausgewählten Ländern

Deutschland - 10%
Spanien - 10%
Tschechische Republik - 10%
Estland - 10%
Niederlande - 10%

Beispiel für den Steuereinbehalt

Angenommen, der für John geltende Steuersatz beträgt 25 % – früher hätte er diesen Betrag in voller Höhe an seine örtliche Steuerbehörde gezahlt. Wenn Mintos* jedoch bereits 10 % einbehalten hat, müsste er nach der neuen Regelung nur noch 15 % an die lokale Steuerbehörde abführen. Der Gesamtbetrag der gezahlten Steuer* wäre derselbe.

Die Quellensteuer wird automatisch von den Zinserträgen abgezogen, wenn diese auf Ihrem Mintos-Konto eingehen. Sie können die einbehaltene Steuer* als separaten Eintrag in Ihrem Kontoauszug sehen. Darüber hinaus wird der gesamte einbehaltene Betrag auf der Übersichtsseite angezeigt und ist in Ihrem Steuerbericht einsehbar.

Mintos stellt jedem Anleger auch Steuerbescheinigungen aus, die als Nachweis für die einbehaltene Steuer* dienen.

Ein niedrigerer Quellensteuersatz ist auf dem Weg

Im vergangenen Jahr hat Mintos* gemeinsam mit dem lokalen Verband der Finanzinstitute und anderen Interessengruppen mit den lokalen Behörden in Lettland an der Umsetzung einer Gesetzesänderung gearbeitet, die den Quellensteuersatz für alle in der EU und im EWR steuerlich ansässigen Personen auf 5 % senkt.

Ein Quellensteuersatz von 5 % ist deutlich niedriger als der Standard-Quellensteuersatz vieler EU-Länder. Von Steuerinländern in der EU und im EWR sollen keine zusätzlichen Dokumente oder Bescheinigungen verlangt werden, damit diese vom niedrigeren Satz profitieren können.

Wir gehen davon aus, dass diese Gesetzesänderung in den nächsten 2–3 Monaten in Kraft treten wird.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir Ihnen helfen können.

Sie können sich auch an der Diskussion in unserer Mintos* Community beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mintos-Team


Dieser Text hat bei mir ein Fragezeichen stehen lassen: normalerweise kann man sich ja eigentlich nur den reduzierten Satz anrechnen lassen. In dieser Mail klingt es allerdings so, als ob selbst dann eine vollständige Anrechnung möglich wäre, wenn Mintos* 20% einbehält.

Ich habe daraufhin eine Rückfrage an den Support geschickt, mit der Bitte um Präzisierung. Mal schauen was da kommt.
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Doso



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Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 16:34    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Lettland ist so wie es ist, das kann Mintos* nicht ändern.
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 16:42    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Omicron hat Folgendes geschrieben:


Dieser Text hat bei mir ein Fragezeichen stehen lassen: normalerweise kann man sich ja eigentlich nur den reduzierten Satz anrechnen lassen. In dieser Mail klingt es allerdings so, als ob selbst dann eine vollständige Anrechnung möglich wäre, wenn Mintos* 20% einbehält.


Mein Verständnis (ohne Gewähr):
Fall A) Du machst nichts. Mintos* behält 20% ein
Fall B) Du reichst eine Steuerinländerbescheinigung bei Mintos* ein. Mintos* behält den reduizierten Satz von 10% ein.

Bei der Steuererklärung* gibst Du an was Mintos* im Vorjahr einbehalten hat
Fall A) Du bekommst nur 10% erstattet (also die Hälfte)
Fall B) Du bekommst 10% erstattet (also alles)
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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MathiasR



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Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 19:08    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:


Bei der Steuererklärung* gibst Du an was Mintos* im Vorjahr einbehalten hat
Fall A) Du bekommst nur 10% erstattet (also die Hälfte)
Fall B) Du bekommst 10% erstattet (also alles)


Ich verstehe es eher so:

Fall B) Es werden "nur" 10% von Mintos* einbehalten und du bekommst nichts erstattet.

Die 10% sind doch vom Anleger auf jeden Fall zu bezahlen, weshalb sollte man die erstattet bekommen?
Kann mich aber natürlich auch täuschen.
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 19:12    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Erstattet war das falsche Wort. Sie werden angerechnet auf Deine deutsche Steuerschuld.

Also wenn typischerweise 25% Steuern auf die Zinsen anfallen, der Anleger aber schon 10% Quellensteuer über den Einbehalt gezahlt hat, dann muss er nur noch 15% (25-10%) zahlen. Da 10% die Obergrenze laut dem DBA sind gilt in Fall A) auch 25-10% und nicht etwa 25-20% (ohne Gewähr), d.h. effeiktiv zahlt der Anleger in Fall A 35% Steuer* (20% Quellensteuer, 15% deutsche Steuer). In Fall B sind es wie üblich 25% - der einzige Unterschied zu bisher ist der bürokratische Aufwand (Steuerinländerbescheinigung )
_________________
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Camerlengo2601



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BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 19:31    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Wäre es dann dieses Formular?


https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C7C9CCF39EA1DD95088F
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Omicron



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Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 20:14    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Mein Verständnis (ohne Gewähr):
Fall A) Du machst nichts. Mintos* behält 20% ein
Fall B) Du reichst eine Steuerinländerbescheinigung bei Mintos* ein. Mintos* behält den reduizierten Satz von 10% ein.

Bei der Steuererklärung* gibst Du an was Mintos* im Vorjahr einbehalten hat
Fall A) Du bekommst nur 10% erstattet (also die Hälfte)
Fall B) Du bekommst 10% erstattet (also alles)


Genau das war auch mein Verständnis, weswegen ich die Mail so irritierend fand. Die stellt das gar nicht heraus, dass man sich kümmern muss, um nichts zu verlieren - sondern tut im Gegenteil so, als ob immer alles anrechenbar wäre.

Ich glaub da werden eine Menge Anleger ganz schön auf die Nase fallen, wenn sie sich nur danach richten und nicht weiter recherchieren!
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Doso



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Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 20:16    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

Die decken halt mit einer Mail alle Kunden ab und übersetzen das in zig Sprachen. Da wird nicht jeder Fall im Detail durchleuchtet, andere Staaten haben ja wohl ggf. ganz andere Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland.
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TimMei90



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Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 19.05.2022, 20:18    Titel: Re: Mintos Notes (Mintos) Antworten mit Zitat

wie sieht es steuerlich dann mit Zweitmarktgewinnen und möglichen Cashback Aktionen? Werden diese dann genauso behandelt?
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