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Neue Auxmoney AGB 29. August 2013  
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fairknowe



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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 12:55    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Solche AGBs haben noch einen unschönen Nebeneffekt: Die Staatsanwaltschaft kann bei Betrugsfällen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Hinweis ablehnen, dass man aufgrund der in den AGBs ausdrücklich genannten fehlenden Überprüfung mit Betrugsfällen rechnen müsse. So zumindest hat sie mir gegenüber argumentiert, als ich ein paar Betrugsprojekte angezeigt habe.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 13:03    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Diese Argumentation verstehe ich jetzt gar nicht. Betrügt ein Betrüger weniger, wenn man mit ihm rechnen müsste? Es geht ja nicht um eine Zivilklage!
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jensf



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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 13:24    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Diese Argumentation verstehe ich jetzt gar nicht. Betrügt ein Betrüger weniger, wenn man mit ihm rechnen müsste? Es geht ja nicht um eine Zivilklage!


Zum Betrug gehört ja die Täuschung - wenn aber bestimmte Sachen gar nicht abgefragt werden, muß der Kreditnehmer hier keine falsche Angaben machen.

Wenn Du z.B. beim Autokauf nicht nach dem alter des Autos fragst, ist es auch kein Betrug, wenn das Auto dann 15 Jahre alt ist. Fragst Du aber nach dem Alter, und der Verkäufer sagt: "5 Jahre" (und man kann ihn nachweisen, dass er es wußte), dann ist es Betrug.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 13:37    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Na ja, dass man einen Kredit auch zurückzahlen muss, liegt in der Natur der Sache. Schließlich wird da ja ein Vertrag unterschrieben.
Etwas anderes ist es sicher, wenn nach ein paar Monaten kein Geld mehr kommt, zB weil sich die wirtschaftliche Situation geändert hat. Das muss kein Betrug sein und in der Tat muss ich damit rechnen.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 13:49    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Noch eine Anmerkung:

Wir müssen hier zwischen den verschiedenen Betrugsarten unterscheiden:

a) Überschuldete Kreditnehmer:
Die Kreditnehmer, die gewußt haben, dass sie den Kredit nicht zurückzahlen können (Überschuldung)
Hier ist es halt immer sehr schwer, den Vorsatz nachzuweisen - Dummheit ist schließlich nicht strafbar.

b) Untertaucher
Es gibt natürlich auf die Kreditnehmer, die schnell noch einen Kredit aufnehmen, bevor sie sich z.B. ins Ausland absetzen. Aber auch hier: Man muß nachweisen, dass das geplant war.

c) "Isolvenz-Verschlepper":
Gerade bei Selbstständigen kommt es natürlich vor, dass die Zahlungsunfähigkeit erst mit immer neuen Krediten gestopft wird - bevor dann der erste negative Schufa-Eintrag kommt, wird noch schnell ein hoher Kredit beantragt.
Aber auch hier: Nachweisproblematik. Man muß nachweisen, dass er den Kredit wirklich nur beantragt hat, um die noch saubere Schufa ausnutzen - und nicht doch den Plan hatte, das ganze noch retten.

D) Der "komplettbetrug", wo die Person, die den Kredit beantragt hat, gar nicht existiert oder ein Identitätsdiebstahl vorliegt (d.h. der Kredit mit den Daten einen Fremden Person beantragt wird).


Während a) bis c) ja eigentlich "normale" Kreditrisiken sind, ist d) ein ganz anderes Kaliber, da hier ja auch weitere Straftaten (Urkundenfälschung, ..) dazukommen. Aber gerade d) ist ja in der Vergangenheit offensichtlich öfter vorgekommen - ich habe alleine Anfang 2013 7 Fälle, wo offensichtlich ein Komplett betrug vorliegt (Adressermittlung direkt nach der 1. Mahnung - d.h. die Adresse existierte offenbar nicht)

Dementsprechend braucht es auch verschiedene Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken.
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fairknowe



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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 14:44    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Bei mir ging es nur um Fälle der Kategorie D (voriger Post von Jensf). Zur Präzisierung: Eine "Täuschung" hat die Staatsanwaltschaft schon gesehen. Es ging um eine weitere Voraussetzung für den Betrug, den zu erregenden „Irrtum“. Dieses Tatbestandsmerkmal sahen sie nicht als erfüllt an, und dies wie gesagt mit dem Argument, dass man aufgrund der AGB („nichts wird überprüft“) mit Betrug rechnen müsse und sich daher nicht irren könne. Halte das Argument auch nicht für schlüssig. Möglicherweise hatte „meine“ Staatsanwaltschaft auch einfach keine Lust... Da Auxmoney* ja auch fleißig anzeigt, gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das anders sieht und den Fällen nachgeht.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 30.08.2013, 15:13    Titel: Re: Neue Auxmoney AGB 29. August 2013 Antworten mit Zitat

Na, das Argument ist wirklich weit hergeholt - der Irrtum liegt ja auch klar auf der Hand: Es wird ein Irrtum über die Identität erregt.

Und: "Nichts würd überprüft" ist ja auch falsch - es wird immerhin ein Postident durchgeführt.
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