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js2003



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BeitragVerfasst am: 11.05.2012, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Ah, Du meinst, das ist so konstruiert, dass sie immer über ein Konto bei der SWK (das kann dann ja kein reines Darlehenskonto sein, sondern müsste ein verrechnungskonto sein, wenn auch andere Gebühren darüber abgewickelt werden) abwickeln und er KN nur das Konto ausgeglichen halten muss?
Stimmt, dann könnte es über eine Einzugsermächtigung gehen.


Ja so meine ich das. Aber ein "Darlehenskonto" unterscheidet sich nicht von einem Verrechnungskonto, einem Girokonto oder Tagesgeldkonto, zumindest was die technische Abwicklung betrifft. Der einzige Unterschied ist der Vertrag und da kann drin stehen was will. Z.B., dass ein Tagesgeldkonto auch ins Minus gehen darf. Solange sich beide Parteien einig sind was mit dem Konto passiert ist fast alles erlaubt (Wucher und andere illegalen Sachen natürlich ausgenommen).

Am Besten sieht man das, wenn man selbst ein Darlehen hat, bei dem Zins und Rate nicht auf den selben Tag fallen. Die Zinsen werden belastet, ob eine Rate kommt oder nicht.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 09.07.2012, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist eigentlich mit den 15€/Rücklastschrift?

http://www.heute.de/ZDF/zdfportal/web/heute-Nachrichten/4672/23336670/89b69d/Banken-nutzen-Geb%C3%BChrenschlupfloch.html

Zitat:

Link zum Musterschreiben

Wer von Ende Oktober 2009 bis zum 8. Juli dieses Jahres auf seinem Kontoauszug Entgelte für die Information über eine geplatzte Lastschrift findet, kann sich das Geld auf jeden Fall erstatten lassen. Er sollte einen kurzen Brief an seine Bank schicken. Musterschreiben halten die Verbraucherschützer bereit - im Internet etwa unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ134176032201407/Kostenlose-Downloads

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jensf



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BeitragVerfasst am: 09.07.2012, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Was ist eigentlich mit den 15€/Rücklastschrift?

http://www.heute.de/ZDF/zdfportal/web/heute-Nachrichten/4672/23336670/89b69d/Banken-nutzen-Geb%C3%BChrenschlupfloch.html



Das ist was anderes.
Hier geht darum, dass die Bank des Kreditnehmers keine Benachrichtigungsgebühr nehmen kann.

Also:
Kreditnehmer hat Konto bei Bank A
SWK-Bank bucht den Betrag bei Bank A ab.
Bank a lässt die Lastschrift (z.B. mangels Deckung zurückgehen).

Früher hat Bank A direkt dem KN hierfür eine Gebühr in Rechnung gestellt - Das ist unzulässig.

Aber: Bank A stellt der SWK Bank eine Gebühr in Rechnung.
Somit zahlt die SWK-Bank also den Lastschriftbetrag + Rücklastschrift-Gebühr an Bank A zurück.

Das die SWK Bank nun wiederrum diese Rücklastschrift-Gebühr (und eine Bearbeitungsaufschlag) dem Verursacher (=Kredit-Nehmer, der sein Konto nicht gedeckt hatte) in Rechnung stellt, ist über die AGB bzw. den Kreditvertrag geregelt - und sollte auch relativ unstrittig sein.
Ein Problem ist aber die Höhe - Die RLS-Gebühr, die die SWK-Bank zahlen muß, ist wesentlich geringer.
Begründet wird dies natürlich mit einer Pauschalierung des Aufwandes.

Deshalb steht ja auch im Vertrag (bzw. den AGB oder dem Preisverzeichnis), den der KN unterschreiben muss sicher eine Klausel wie: "Rücklastschriften werden mit 15 EUR berechnet, es sei denn, der Kunde weißt geringere Kosten nach".

Ich persönlich halte die 15 EUR in einem automatisierten Verfahren für deutlich überzogen - aber das müsste mal halt vor Gericht durchfechten..
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 09.07.2012, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

@jensf
Danke für die Klarstellung. Da hast du wohl Recht.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 26.10.2012, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat eigentlich das auf dem Anlegerauszug zu suchen?
Zitat:
18.10.2012 18.10.2012 -9,95 Gebühren Postident


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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 27.10.2012, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts, aber die Gebühren und Mahnkosten ja auch nicht.
Aber ich hatte auch solche "transparenz" Experimente.
Es ist halt immer wieder erschreckent was die für eine IT haben.
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MiniKG



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BeitragVerfasst am: 28.10.2012, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kosten wurden vom KN nicht bezahlt und werden dann vorerst mal bei der Anlegerauszahlung verrechnet. Somit ist die Einbuchung aus Sicht von AM korrekt.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 02.11.2012, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

und was war das für ein Versuch?
Zitat:

16.10.2012 16.10.2012 -98,70
Auskunft-Gebühren

16.10.2012 16.10.2012 +98,70
Auskunft-Gebühren Storno



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creditguru



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BeitragVerfasst am: 06.11.2012, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das war sicher ein langes Telefongespräch, wenn nicht gerade pro Minute 4,99 Euro verlangt wird. Aber moment, selbst dann wären es ja noch 20 Minuten gewesen Shocked
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