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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17888
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Verfasst am: 25.02.2015, 18:51 Titel: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Zinsbescheinigung bzw. Ertragsübersicht
Hat die schon jemand bekommen?
Hab gerade unter 'Meine Dokumente' geschaut, da ist sie noch nicht.
Von den anderen Marktplätzen in D hab ich sie inzwischen. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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scrooge
Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2138 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.02.2015, 09:22 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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smava 17.02. hat Folgendes geschrieben: | Die Ertragsübersicht 2014 wird in den nächsten Tagen zum Download in
ihrem Benutzeraccount verfügbar sein.
Sobald diese zur Verfügung steht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10541 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 26.02.2015, 17:36 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Gibt es irgendwo eine Definition von "in den nächsten Tagen"?
Insgesamt scheint mir das nur "nicht innerhalb der nächsten Woche" zu heißen. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
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Werbeunterbrechung / Werbung P2P Legende
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Verfasst am: 26.02.2015, 17:36 Titel: |
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10541 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 03.03.2015, 21:26 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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smava weisst mir jetzt also einen negativen Ertrag aus - das wird früher oder später (gegen Laufzeitende) allen so gehen.
Ohne das Steuerfass jetzt wieder komplett aufzumachen - womit könnte ich, wenn, das gegenrechnen? Nicht gegen Zinsen. Gegen
- Aktiengewinne?
- Verkaufsgewinne bei bondora* (obwohl Ausland)?
- sonst was? _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 03.03.2015, 21:35 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Gegen nichts. |
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10541 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 03.03.2015, 21:43 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Das sagst du mir jetzt zu absolut.
Nachdem Smava* die Dinger für mich verkauft, fallen ja tatsächlich Verluste an. Das hat mit InKassofällen nichts zu tun, es sind Verkaufsverluste. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 03.03.2015, 22:28 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Ja, aber welche, in deren Anlageklasse Du keine Gewinne hast. Wobei... Du hast Recht, ob Du da evtl. Bondora-Zweitmarktgewinne gegenrechnen kannst, ist tatsächlich mal eine Frage. |
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scrooge
Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2138 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 04.03.2015, 09:54 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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ich übernehme den Wert so in die Steuererklärung. Wurde letztes Jahr nicht beanstandet. Die Beamten haben wohl auch keinen Bock sich durch meine Zinsaufstellung durchzukämpfen. |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17888
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Verfasst am: 04.03.2015, 11:34 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | Das sagst du mir jetzt zu absolut.
Nachdem Smava* die Dinger für mich verkauft, fallen ja tatsächlich Verluste an. Das hat mit InKassofällen nichts zu tun, es sind Verkaufsverluste. |
D.h. Du würdest die Zinseinkünfte angeben und die Kapitalverluste mit anderen Kapitalgewinnen verrechnen (z.B. Bondora)? Mit dem saldierten Wert in der Spalte ganz rechts kann man m.E. nichts anfangen. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10541 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 04.03.2015, 11:53 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Ja, so meinte ich das. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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Boozer
Anmeldedatum: 22.06.2014 Beiträge: 65
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Verfasst am: 04.03.2015, 19:26 Titel: Re: Smava Zinsbescheinigung 2014 |
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Veräußerungsverluste aus Anleihen/ Forderungen kannst du mit jeglich Art von Kapitalerträgen verrechnen, müssen aber trotzdem gesondert in der Anlage KAP aufgeführt werden.
Gesetzliche Grundlage ist der § 20 Abs. 6 EStG. Nur Veräußerungsverluste aus Aktien kann man nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnen.
Nur weiß ich nicht 100% sicher, ob für die Veräußerungsverluste eine Verlustbescheinigung zwingend erforderlich ist.
Am 07.01.2015 habe ich diesbezüglich schon mal im Finanzamts-Thread folgendes geschrieben:
Zitat: | Ich hab mir auch schon gedanken zum § 20 Abs. 6 S. 6 EStG gemacht, habe mir aber noch keine abschließende Meinung dazu gebildet.
"Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder ......, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt."
Wird daher zwingend eine Verlustbescheinigung vom Gesetzgeber verlangt? |
Inzwischen vermute ich, dass das keine Voraussetzung ist, da mit den §§ 43,43a EStG die Abgeltungsteuer und das entsprechende Verfahren gemeint ist und somit sich der § 20 Abs. 6 S. 6 EStG nur auf Verluste bezieht, die bei einem Untenehmen anfallen, was auch zu einem Steuerabzug (Abgeltungsteuer) verpflichtet ist. Verluste bei ausländischen Banken müssen ja auch berücksichtigt werden und die sind nicht verpflichtet, eine Verlustbescheinigung auszustellen oder deutsche Kapitalertragsteuer einzubehalten.
Also meiner Meinung nach können Veräußerungsverluste aus unseren Kreditforderungen berücksichtigt werden und mit allen denkabare Kapitalerträgen (auch Zinsen) verrechnet werden. Wie man die ermittelt, wenn die nicht bescheinigt werden, ist eine andere Frage. _________________ Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen. |
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