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Bandit55555
Anmeldedatum: 30.07.2011 Beiträge: 2523 Wohnort: BW
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Verfasst am: 07.07.2016, 11:25 Titel: Re: Umgang mit dem jährlichen Steuerfreibetrag. |
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trustee hat Folgendes geschrieben: | darauf hab ich aber auch noch eine Doppelfrage.
Ich bin in der glücklichen Lage keine Steuererklärung abgeben zumüssen, allerdings habe ich bisher immer Geld rausbekommen (ca 1000€).
Da ich nicht die Steuererklärung abgeben muss und freiwillig einige Jahre mehr Zeit habe, bekomme ich auf mein Guthaben ordentliche Zinsen (glaube 6%).
Konkretes Beispiel, Steuererklärung für 2015 liegt vorausgefüllt auf mein Rechner und laut Berechnung bekomme ich 1000,-€ zurück. Abgabe Frist ist der 31.12.2019. Heißt ca 4 Jahre 6% verzinst.
Jetzt die zwei Fragen, sollte ich statt ein Guthaben von 1000€ einen negativ Betrag haben, heißt zusätzliche Steuern zahlen dann wird dieser negativ Betrag dochauch verzinst zugunsten des Finanzamtes?
Wenn ich für 2016 also keine Rückerstattung bekomme, sollte ich die Steuererklärung für 2016 zügig in nächsten Jahr abgeben. Kann ich trotzdem die Steuererklärung für 2015 dann erst Ende 2019 abgeben oder muss die chronologisch abgegeben werden, heißt spätestens mit der Einreichung der 2016er? |
Verzinst wird nicht volle 4 Jahre sondern maximal 33 Monate. Zum Beispiel für die Steuererklärung 2015 erhälst du erst ab dem 1.4.2017 die 6% Zinsen.
Wenn du was vom Finanzamt zurück erhälst, bekommst du 6% Zinsen ja. Falls du nachzahlen musst, zahlst du aber 6% Zinsen an Finanzamt. Du kannst nur in der Reihenfolge deine Steuererklärung abgeben. Also nur nacheinander.
Ab nächstes Jahr kommt aber ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat hinzu, allerding nur für die, welche Nachzahlungen machen müssen. Also musst du dir ausrechnen ob es sich dann immer noch lohnt.
http://www.heute.de/steuererklaerung-bundestag-beschliesst-laengere-fristen-und-verspaetungszuschlag-43509818.html _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€ |
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trustee
Anmeldedatum: 28.06.2016 Beiträge: 19
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Verfasst am: 07.07.2016, 12:21 Titel: Re: Umgang mit dem jährlichen Steuerfreibetrag. |
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vielen dank, dann steht mein plan fest
--> sofern ich Steuern zurück bekomme, solange die Steuererklärung einbehalten bis 33 Monate um sind, oder vorher sobald eine folgende Steuererklärung eine Nachzahlung mit sich bringt. |
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