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Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung  
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 26.01.2014, 18:54    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Wie es aussieht bekomme ich bei dem Kredit 10425288 eine grosszügige vorzeitige Entschädigung vom Kreditnehmer.
Denn es scheint so als sei der Kreditnehmer extrem dankbar und den Betrag auf 2000 € aufgerundet hat:
Code:
13.01.2014    13.01.2014    -107,80         Auszahlung Anleger    +23,96
17.01.2014    17.01.2014    -17,50         Kontoauszugsgebühren    
22.01.2014    21.01.2014         +2.000,00    Überweisung   
15.02.2014    15.02.2014         +1.982,50    nächste Auszahlung••    +440,56

Eigentlich sollte ich bis zum 1. Februar 32,26 € an Zinsen erhaten.
Bekommen hätte ich dann 60,36 € an Zinsen.

Das macht dann eine Rendite von über 21% p.a.

_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 26.01.2014, 19:00    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Sei froh dass du das Projekt mit 500.-€ "befeuert" hast!
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Shady23



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Beiträge: 1226

BeitragVerfasst am: 26.01.2014, 19:04    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
Wie es aussieht bekomme ich bei dem Kredit 10425288 eine grosszügige vorzeitige Entschädigung vom Kreditnehmer.
Denn es scheint so als sei der Kreditnehmer extrem dankbar und den Betrag auf 2000 € aufgerundet hat:
Code:
13.01.2014    13.01.2014    -107,80         Auszahlung Anleger    +23,96
17.01.2014    17.01.2014    -17,50         Kontoauszugsgebühren    
22.01.2014    21.01.2014         +2.000,00    Überweisung   
15.02.2014    15.02.2014         +1.982,50    nächste Auszahlung••    +440,56

Eigentlich sollte ich bis zum 1. Februar 32,26 € an Zinsen erhaten.
Bekommen hätte ich dann 60,36 € an Zinsen.

Das macht dann eine Rendite von über 21% p.a.


Freu dich nicht zu früh Wink mit Sicherheit kommt vor Auszahlung noch eine "scheck" Buchung. Und der krditnehmer bekommt den zu viel überwiesenen betrag wieder zürck. War bei mir bisher jedesmal der fall.

So wird das dann sicher aussehen

Code:
31.01.2013   01.02.2013       +151,73   Lastschrift   
13.02.2013   13.02.2013   -131,73       Auszahlung Anleger   +8,78
27.02.2013   26.02.2013       +1.200,00   Überweisung   
25.02.2013   01.03.2013   -2,50       Servicegebühr   
04.03.2013   04.03.2013   -170,98       Scheck   
14.03.2013   14.03.2013   -1.026,52       Auszahlung Anleger   +68,43
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Bandit55555



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Beiträge: 2541
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BeitragVerfasst am: 26.01.2014, 19:23    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Shady23 hat Folgendes geschrieben:
Freu dich nicht zu früh Wink mit Sicherheit kommt vor Auszahlung noch eine "scheck" Buchung. Und der krditnehmer bekommt den zu viel überwiesenen betrag wieder zürck. War bei mir bisher jedesmal der fall.

Ok, so einen Fall hatte ich glaube ich noch nicht.
Naja mal schauen ob das jemand bei AM bemerkt Smile
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Omaraha: 118.000€
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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 26.01.2014, 19:53    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
Shady23 hat Folgendes geschrieben:
Freu dich nicht zu früh Wink mit Sicherheit kommt vor Auszahlung noch eine "scheck" Buchung. Und der krditnehmer bekommt den zu viel überwiesenen betrag wieder zürck. War bei mir bisher jedesmal der fall.

Ok, so einen Fall hatte ich glaube ich noch nicht.
Naja mal schauen ob das jemand bei AM bemerkt Smile

Davon kannst Du mal ausgehen, dass da noch mindestens eine Buchung kommt und am Ende kannst Du froh sein, wenn Du wenigstens die Zinsen bis zum exakten Tag der Ablösung bekommst, das ist derzeit bei meinen zwei Aufstockern, wo ich mich dann nicht mehr beteiligt habe, nicht der Fall.
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 27.01.2014, 21:54    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Noch einmal "schwere Kost" zum Wochenanfang!

Unter: Die Kreditbedingungen der SWK Bank, Punkt 2.

https://www.auxmoney.com/contact/dokumente/AnlageB1.pdf
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 27.01.2014, 23:34    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Vorfälligkeitsentschädigung am Beispiel Projekt 10420001

Mein Anlagebetrag 150.- Euro LZ 24 Monate Zins 9,90%

Buchungen :

Zitat:
Buchungstag Wertstellung Soll Haben Text Ihr Anteil
22.07.2013 22.07.2013 -9,95 Gebühren Postident
27.08.2013 01.09.2013 -2,50 Servicegebühr
30.08.2013 01.09.2013 +271,52 Lastschrift
12.09.2013 12.09.2013 -259,07 Auszahlung Anleger +6,94
30.09.2013 01.10.2013 -2,50 Servicegebühr
30.09.2013 01.10.2013 +261,57 Lastschrift
14.10.2013 14.10.2013 -259,07 Auszahlung Anleger +6,94
22.10.2013 21.10.2013 +5.284,00 Überweisung
23.10.2013 31.10.2013 -50,00 Ablösegebühr
13.11.2013 13.11.2013 -5.234,00 Auszahlung Anleger +140,20




Tilgungsplan :

Zitat:
Lfd. Rate Datum Betrag Tilgung Zins Tilgung (Ihr Anteil) Zins (Ihr Anteil)
1 01.09.2013 € 259,07 € 192,99 € 66,08 € 5,17 € 1,77
2 01.10.2013 € 259,07 € 214,44 € 44,63 € 5,74 € 1,20
3 01.11.2013 € 259,07 € 216,22 € 42,85 € 5,79 € 1,15


Kredit wurde nach 2,7 Monaten getilgt. Zinsanspruch für diese Zeit

1,77 Euro am 01.09.2013 1,20 Euro am 01.10.2013 und für die 21 Tage 01.10.2013 - Eingang Ablösesumme 0,79 Euro

1,77+1,20+0,79 = 3,76 Euro

Erhalten habe ich jedoch 4,08 Euro Zinsen = 0,32 Euro Vorfälligkeitsentschädigung ca.

Mein Anteil am Kredit : 150.- Euro von 5.600.- Euro = 2,67857%

wären die 50 Euro Ablösegebühr ausschließlich als Vorfälligkeitsentschädigung für die Anleger gedacht, so wäre mein Anteil daran knapp 1,34 Euro. 1,02 Euro blieben dann wohl als "Verwaltungsaufwand" bei AM bzw. von den 50.- Euro waren ca. 12 Euro für die Anleger und 38.- Euro für die Verwaltung bestimmt.
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 27.01.2014, 23:58    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Interessanterweise wäre meine VFE anhand obigen Beispielprojektes und den § 502 zugrunde legend wie folgt gewesen :

Zitat:
§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung

(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1.
1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

2.
den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.


Zeitraum zw. vorzeitiger + ursprünglich vereinbarter Rückzahlung > 1 Jahr, also 1% VFE auf den vorzeitig zurückgezahlten Betrag von :

150.- Euro - 1. Tilgung : 5,17 Euro - 2. Tilgung 5,74 Euro = 139,09 Euro werden vorzeitig getilgt, davon 1% wären 1,39 Euro VFE für mich, also -in etwa (1,34 wäre der Anteil rechnerisch tatsächlich) mein Anteil an den 50.- Euro "Ablösegebühr" sofern die denn komplett ausgeschüttet würde.

Kasus knacktus : Die Bank KANN ! verlangen (muss sie denn auch ?)

Insofern verpackt man diese Lastbuchungen bei vorzeitiger Ablöse wohl lieber als Gebühr und der KG erhält nicht 1% auf den offenen Betrag sondern eine "gewisse" (odre de mufti) VFE Laughing

Fragt der KN nach, was denn diese Ablösegebühr sein soll, dürfte AM dies ihm ggü. mit § 502 begründen (liegt dann ja nachweisbar im zulässigen gesetzlichen Rahmen). Ob sie´s nun Gebühr oder Entschädigung nennen, dürfte dem KN egal sein, Hauptsache es ist ihm schlüssig, für was das war ... uns ggü. ist es dann halt "die Gebühr" (immenser Verwaltungsaufwand der Verbuchung einer hohen Summe Laughing) und nicht die offizielle Entschädigung, die man ja dann komplett an uns abführen müsste.
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 28.01.2014, 00:07    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

...nun rechnen dank der von mir zur Verfügung gestellten Verträge von SWK/AM wieder alle wie die Maikäfer und haben schon rauchende Köpfe!
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 28.01.2014, 00:28    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Vagabund hat Folgendes geschrieben:
...nun rechnen dank der von mir zur Verfügung gestellten Verträge von SWK/AM wieder alle wie die Maikäfer und haben schon rauchende Köpfe!


Laughing

... leider muss man das ja ... wg. Centbeträgen...

aber dafür ist AM + das Forum ideal : Schmelztiegel der "Pfennigfuchser" eben Laughing
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 28.01.2014, 01:01    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

"Pfennigfuchser" oder "Groschensechser" gab es hier schon als Anleger. Der hat alles, aber auch alles kritisiert und fast jeden KN angeschrieben sodass es schon in Belästigung ausartete. KG, die schon länger dabei sind, können sich bestimmt noch erinnern.

Zuletzt bearbeitet von Vagabund am 28.01.2014, 02:04, insgesamt einmal bearbeitet
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 28.01.2014, 01:41    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Vagabund hat Folgendes geschrieben:
"Pfennigfuchser" oder "Groschensechser" gab es hier schon als Anleger. Der ha alles, aber auch alles kritisiert und fast jeden KN angeschrieben sodass es schon in Belästigung ausartete. KG, die schon länger dabei sind, können sich bestimmt noch erinnern.


Ach du Schreck, ich fürchte fast ich bin schon auf dem besten Wege zu seinem Nachfolger zu mutieren Embarassed Laughing

aber ich hab so viele KN die ich anschreiben müsste, des schaff ich zeitlich gar ned.

Dafür hab ich ein dutzend KN die monatlich BEI MIR anschreiben (die ein oder andere Rate Laughing )
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 28.01.2014, 02:13    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Vagabund hat Folgendes geschrieben:
"Pfennigfuchser" oder "Groschensechser" gab es hier schon als Anleger. Der ha alles, aber auch alles kritisiert und fast jeden KN angeschrieben sodass es schon in Belästigung ausartete. KG, die schon länger dabei sind, können sich bestimmt noch erinnern.


Ach du Schreck, ich fürchte fast ich bin schon auf dem besten Wege zu seinem Nachfolger zu mutieren Embarassed Laughing


Glaube ich nicht. Da müsstest Du aber noch lange mutieren um seine Art und seinen Umgangston zu übertreffen!
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 28.01.2014, 02:51    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

nobody hab ich schon vergrault Embarassed Laughing
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BigM2000



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BeitragVerfasst am: 01.02.2014, 14:04    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung Antworten mit Zitat

Du jonglierst mit Zahlen und machst dabei den Fehler, dass du die 4. Dimension (Die Zeit) nicht korrekt zur Masse (Investitionssumme) berücksichtigst.
Wenn du den mtl. Rückfluss der Investition gleich wieder anlegst, dann bekommst du den selben Ertrag, als wie wenn du den Gesamten Rückfluss wieder anlegst.

Die Frage ist einfach nur - wie hier schon ausgeführt - ob du ein genauso gutes Projekt findest, also den jeweiligen Rückfluss auch wieder anlegen kannst.

Und was die (Nicht-)Gebühren für vorzeitige Rückzahlung angeht: AM verlangt eine Bearbeitungsgebühr von den Anlegern. Zumindest diese Anlegergbührm aufgeteilt auf die Laufzeit des Kredites sollte als vorzeitige Gebühr für den KN vertraglich festgehalten werden.

Bei 10.000 Darlehen sind dies 100 Euro Gebühr, die die KG zahlen. Bei einer Laufzeit von 60 Monaten entspräche dies einer Gebühr von 1,67 Euro pro vorzeitig zurück gezahltem Monat. Damit würde es nicht dazu kommen, dass Anleger bei schneller Kündigung weniger zurück bekommen, als sie überwiesen haben.



Precision hat Folgendes geschrieben:
Ne ich habe da nichts falsch verstanden.

Alle Projekte sind im ersten Drittel der Laufzeit hochdotiert und danach sinken die Erträge und die Tilgung steigt.
D.h. wenn ein Kredit 1/3 der Laufzeit überdauert, dann kann ich durch eine Reinvestition durchaus mehr Zinsertrag erwirtschaften, als es durch ein bloßes Laufenlassen möglich wäre.

Nimmt man mal den durchschnittlichen 36 Monatskredit mit 10% Zinsen, dann erhalte ich in den Jahren folgende Zinserträge:

Jahr 1: 9,37
Jahr 2: 5,53
Jahr 3: 2,03

Mit anderen Worten: Im ersten Drittel der Laufzeit bekomme ich bereits mehr Reinertrag, als in den darauf folgenden beiden Jahren zusammengenommen, und das gilt selbst dann noch, wenn ich die Anlegergebühr mit rein rechne.


Außerdem empfinde ich es schlichtweg als richtig, dass niemand für das Begleichen von Schulden bestraft werden sollte!
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