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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 06.11.2013, 01:18 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Habe nun schon wieder 2 Projekte die nach wenigen Monaten LZ (nicht mal 6 Monate) vorzeitig getilgt wurden. Da haut das eine Prozent Anlegerfee richtig ins (Rendite)Kontor.
Dadurch wird AM langfristig eigentlich gleich "doppelt uninteressant".
Wieviel % der Kredite werden hier denn regulär getilgt ?
Wiederanlage (was erneut mit 1% Gebühr zu Buche schlägt) zugrunde gelegt hab ich nun bei dem einen (ca 5,5 Monate gelaufen) Projekt 10405108 inkl. der zinsfreien Zeit bis zur 1. Rate gerade mal eine Rendite von 3,55% p.a. und das ist dem Risiko hier nun wirklich völlig unangemessen.
AM sollte daher dringend eine Art "Vorfälligkeitsentschädigung" einführen, wenigstens 0,75% vom Kreditbetrag. Bei einem 15.000.- Euro Darlehen wären das 112,50.- Euro. Diese sollten meinetwegen nur fällig werden, wenn der Kredit vor Ablauf eines Jahres getilgt wird. _________________
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fairknowe
Anmeldedatum: 10.05.2013 Beiträge: 36
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Verfasst am: 06.11.2013, 10:41 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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An vorzeitige Ablösungen musst du dich gewöhnen. Schätze dass viel mehr Kredite vorzeitig abgelöst als regulär getilgt werden. An deinem Portfolio wird sich eine negative Selektion vollziehen: Deine püntlich zahlenden Kunden werden aktiv von Auxmoney* umworben, ihren Kredit aufzustocken. Solventen Kreditnehmern bietet sich ohnehin die Möglichkeit, zu weit günstigeren Konditionen bei Banken zu refinanzieren oder aus Eigenmitteln abzulösen. Übrig bleiben deine faulen Äpfel und wenige, brav bis zum Ende tilgende Kreditnehmer. |
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Shady23
Anmeldedatum: 13.06.2013 Beiträge: 1226
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Verfasst am: 03.12.2013, 00:06 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Bin gerade per Zufall mal auf diese. Klausel gestoßen nachzulesen in den einzelnen abtretungsverträgen der einzelnen projekte
Zitat: | (10) Dem Darlehensnehmer ist es nach § 500 Absatz 2 BGB gesetzlich gestattet, seine Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen (nachfolgend: „vorzeitige Rückzahlung“). Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die kreditvergebende Bank nach § 502 BGB vom Darlehensnehmer eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. Die Bank wird die Vorfälligkeitsentschädigung nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung eines solchen Schadens vorgegebenen finanzmathematischen Grundsätzen berechnen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nach § 502 BGB folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
• 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
• den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte. |
Dies erklärt auch die unterschiedlichsten Beträge  |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 03.12.2013, 00:06 Titel: |
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 03.12.2013, 07:12 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Shady23 hat Folgendes geschrieben: | Bin gerade per Zufall mal auf diese. Klausel gestoßen nachzulesen in den einzelnen abtretungsverträgen der einzelnen projekte
Zitat: | (10) Dem Darlehensnehmer ist es nach § 500 Absatz 2 BGB gesetzlich gestattet, seine Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen (nachfolgend: „vorzeitige Rückzahlung“). Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die kreditvergebende Bank nach § 502 BGB vom Darlehensnehmer eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. Die Bank wird die Vorfälligkeitsentschädigung nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung eines solchen Schadens vorgegebenen finanzmathematischen Grundsätzen berechnen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nach § 502 BGB folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
• 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
• den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte. |
Dies erklärt auch die unterschiedlichsten Beträge  |
... und was nutzt es, wenn die zwar berechnet werden, aber von Auxmoney* nicht eingezogen werden ?  _________________
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Mindtrap76
Anmeldedatum: 11.04.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27.12.2013, 18:59 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Die verringerte Rendite durch erneut abzuführende Gebühr ist hier für mich nur der kleinere Teil des Ärgernisses.
Wenn z.B. ein KN mit mir (und den anderen KG) einen VERTRAG abschliesst über z.B. vier Jahre einen Kredit über 12.000 EUR zu 12% Zinsen zurückzuzahlen:
- Dann sind die KG an diesen Kredit gebunden, egal was passiert:
- sei es, dass die Zahlungen ausfallen
- oder, dass die üblichen Zinsen am Markt auf einen viel höheren Zinssatz steigen.
- die Schufa des KN sinkt warum auch immer von einem guten auf einen schlechten Wert
- der KN aber kann einen "Folgekredit" nehmen, und wenn sich z.B. sein Schufa verbessert hat, oder er durch 20x gezahlte Raten vertrauen verkauft hat
- sinkt sein neuer Zinssatz auf einen viel niedrigeren Wert
- und selbst wenn ich damit einverstanden bin, komme ich vielleicht nicht in das Projekt rein, wenn ich nicht genau am Tag der Veröffentlichung online bin.
Für mich ist das einfach eine von vielen AM-Verarschungen... |
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Precision
Anmeldedatum: 27.05.2013 Beiträge: 67
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Verfasst am: 27.12.2013, 23:12 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Also ich habe als KG zwar aufgrund meiner kurzen Mitgliedschaft noch keine vorzeitige Tilgung gehabt, aber im Grunde genommen finde ich es vollkommen richtig, dass jemand, der seine Scuhlden bezahlen möchte dies auch vollkommen und uneingeschränkt machen darf und zwar zu jedem erdenklichen Zeitpunkt.
für den KG mag das im Einzelfall ärgerlich sein, aber insgesamt würde ich mir eine derartige Regelung für die hiesigen Banken ebenfalls wünschen.
Was eine Bank bei einem Häuserkredit ansonsten für Vorfälligkeitsentschädigungen haben möchte, passt einfach auf keine Kuhhaut, gerade bei Immobilien belaufen sich solche Zahlungen oft im mittleren 5-stelligen Bereich und das empfinde ich als bodenlose Frechheit.
Von daher finde ich es einfach nur richtig, dass ein KN seine Schulden jederzeit tilgen darf, ohne dafür bestraft zu werden.
Im übrigen ist es ja so, dass aufgrund des Annuitätendarlehens der Zinsanteil gerade am Anfang besonders hoch ist und danach kontinuierlich sinkt. Ich könnte mir daher vorstellen, dass der Break-Even-Point, an dem die vorzeitige Tilgung mit anschließender Reinvestition einen höheren Reingewinn abwirft, als das bloße Auslaufenlassen des Altkrediteds bei ca. 1/3 der Restlaufzeit liegt.
Guckt euch doch eure Tilgungspläne an. Ab 2/3 der der Laufzeit bekommt ihr eine einstellige Prozentzahl an Zinsen bezogen auf die Rate. In den ersten Monaten aber speziell bei längeren Krediten mehr als 50%.
Ich habe beispielsweise eine Kandidatin mit 60 Monaten und 14,95%. Die zahlt mir im Moment etwa 35% Tilgung und 65% Zinsen. |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 27.12.2013, 23:25 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Da hast du etwas falsch verstanden.
Zum einen:
Du bekommt über die ganze Laufzeit den gleichen Zinssatz - aber natürlich jeweils bezogen auf den aktuellen Kreditbetrag.
Da naütrlich der Kreditbetrag jeden Monat sinkt (da ja Tilgungen geleistet werden), sinkt natürlich der abselute Wert der Zinsen - aber der Zinsatz bleibt trotzdem gleich.
Zum Zweiten:
Gäbe es keine Ausfälle und keine Gebühren, hättest Du natürlich recht - dann würde eine vorzeitige Tilgung kaum negative Effekte haben (nur die Zinsfreie Zeit).
Gebühren: Wenn ein Kreditnehmer sehr früh kündigt, schlägt sich das natürlich sehr deutlich auf die reale Rendite (unter berücksichtigung der Gebühr) nieder - ich habe Fälle, wo ich im Endeffekt sogar WENIGER als die Investitionssumme zurückbekommen habe!
Ausfälle: Man muß ja die Ausfälle mit Einpreisen - die Zinsen der guten Projekte müssen ja erstmal die Ausfälle ausgleichen.
Wenn die guten Projekte aber vorzeitig ablösen, gibt es weniger Einnahmen. Somit braucht es also mehr gute Projekte _________________
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Precision
Anmeldedatum: 27.05.2013 Beiträge: 67
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Verfasst am: 28.12.2013, 00:48 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Ne ich habe da nichts falsch verstanden.
Alle Projekte sind im ersten Drittel der Laufzeit hochdotiert und danach sinken die Erträge und die Tilgung steigt.
D.h. wenn ein Kredit 1/3 der Laufzeit überdauert, dann kann ich durch eine Reinvestition durchaus mehr Zinsertrag erwirtschaften, als es durch ein bloßes Laufenlassen möglich wäre.
Nimmt man mal den durchschnittlichen 36 Monatskredit mit 10% Zinsen, dann erhalte ich in den Jahren folgende Zinserträge:
Jahr 1: 9,37
Jahr 2: 5,53
Jahr 3: 2,03
Mit anderen Worten: Im ersten Drittel der Laufzeit bekomme ich bereits mehr Reinertrag, als in den darauf folgenden beiden Jahren zusammengenommen, und das gilt selbst dann noch, wenn ich die Anlegergebühr mit rein rechne.
Außerdem empfinde ich es schlichtweg als richtig, dass niemand für das Begleichen von Schulden bestraft werden sollte!
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5230
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Verfasst am: 28.12.2013, 00:50 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Precision hat Folgendes geschrieben: |
D.h. wenn ein Kredit 1/3 der Laufzeit überdauert, dann kann ich durch eine Reinvestition durchaus mehr Zinsertrag erwirtschaften, als es durch ein bloßes Laufenlassen möglich wäre.
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Nö, kannst Du nicht. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 28.12.2013, 01:00 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Die größte "Sauerei" steht uns -glaube ich- schon kurz bevor. Das neue AM-Bewertungssystem. Wenn "Alt-KN", die z.Zt. noch 12% +x zahlen, plötzlich als "B-AAA" eingestuft werden und Aufstockungskredite offeriert bekommen, die dann nur noch 7-9% kosten, werden doch Heerscharen diese Möglichkeit nutzen und einfach nur den bestehenden AM-Kredit umschulden.
Das -wiederum- sehe ich als "mißbräuchlich", da eine Vertragsumgehung zu unseren Lasten.
Habe kein Problem damit, wenn einer seine Schulden auf einen Schlag aus EIGENMITTELN tilgt. Aber einen neuen (günstigeren) aufnehmen, um einen alten (teureren) stillzulegen ? Komisch ! Bei Strom, Mobilfunk und einigen anderen Verträgen geht das auch nicht. Wenigstens die Anleger-Gebühr sollte anteilig erstattet werden für alle Kredite, die unter 1 Jahr LZ getilgt werden. _________________
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 28.12.2013, 01:35 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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... wenn ein 7,5%er LZ 36 Monate nach 3 Monaten getilgt wird, dann beträgt meine Effektivrendite (nach Steuern, die muss ich ja auch noch abdrücken) ca. lächerliche 0,36 Euro für 100.- Euro Invest. Will ich die so freiwerdenden 100.- Euro wieder reinvestieren, zahl ich erneut den 1.- Euro "Fee" und habe somit zunächst einen Verlust von 0,64 Euro eingefahren.
Rechnung 9,5% 36 Monate Ablöse nach 6 Monaten = 2,27 Euro nach Gebühr und Steuer. Will ich das über AM reinvestieren, sind es nur noch 1,27 Euro.
Wie auch immer, ich habe in 6 ! Monaten läppische 2,27 Euro Rendite auf meinem Konto. 4,54% p.a. nach Steuer. Für ein einziges 100.- Euro Invest, welches mit "noch 80.- Euro offen" durch Pech oder "sonstigem" letztlich in die Dauergrütze geht, brauche ich ca. 35 !! Frühzeit-Rückzahler-Projekte, um da wenigstens 0 auf 0 rauszukommen. Das ist der absolute Irrsinn _________________
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 28.12.2013, 01:58 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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10.000.- Euro Portfolio a 100 Projekte a 100.- Euro Durchschnitt 9,5% 36 Monate
vorzeitig : 25 Inkasso : 15 regulär : 60
Rendite vorzeitige (nach 6M) nach Kosten und Steuer : 57.- Euro auf 2.500.-
Rendite reguläre nach Kosten und Steuer : 617.- Euro
Verluste Ausfälle (80.- Euro/Projekt) : 15x80.- Euro = - 1.200.- Euro
Kosten des "Hobbys AM", nach obiger Schätzung : 1.200.- -677.- - 57.- =466.- Euro Verlust.
Wenigstens kostenneutral wäre das ganze bei nur 8 Ausfällen auf die gesamte LZ ... und das halte ich -nach meinem Wissen darüber WAS hier alles ausfällt (nämlich auch "bombensicher" ausschauende Projekte) - eigentlich fast für ausgeschlossen.
Eine "ordentliche Rendite" erzielen ? Mit vorzeitiger Tilgung nach wenigen Monaten ohne eine gewisse "Entschädigung" (sollte 1,2% betragen und dann monatlich um 0,1% abnehmen) eigentlich unmöglich. _________________
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KSAinvest
Anmeldedatum: 02.07.2013 Beiträge: 800
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Verfasst am: 28.12.2013, 09:12 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Die größte "Sauerei" steht uns -glaube ich- schon kurz bevor. Das neue AM-Bewertungssystem. Wenn "Alt-KN", die z.Zt. noch 12% +x zahlen, plötzlich als "B-AAA" eingestuft werden und Aufstockungskredite offeriert bekommen, die dann nur noch 7-9% kosten, werden doch Heerscharen diese Möglichkeit nutzen und einfach nur den bestehenden AM-Kredit umschulden. |
Da hast du natürlich vollkommen recht, jedoch liegt das im Auge des Betrachters ob das negative oder positive zu bewerten ist.
Ich für meinen Teil, begrüsse das neue System genau deswegen außerordentlich!
Ich hoffe möglichste viele Stocken auf, dann hab ich meine Kohle früher zurück, bin um eine Erfahrung reicher und kann bei AM wieder aussteigen und mein Geld nach Estland schicken  _________________ Auxmoney - Investitionen abgeschlossen
Bondora - Investitionen abgeschlossen
Mintos - Investitionen abgeschlossen
Omaraha - Investitionen abgeschlossen
Estateguru - Investitionen abgeschlossen
CROWDO - Investitionen abgeschlossen |
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 28.12.2013, 09:32 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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fairknowe hat Folgendes geschrieben: | An vorzeitige Ablösungen musst du dich gewöhnen. Schätze dass viel mehr Kredite vorzeitig abgelöst als regulär getilgt werden. |
Das ist definitiv so, vor allem, wenn man wie ich auch bzw. wegen dem Zinssatz gerade in lange Laufzeiten investiert.
fairknowe hat Folgendes geschrieben: | An deinem Portfolio wird sich eine negative Selektion vollziehen: Deine püntlich zahlenden Kunden werden aktiv von Auxmoney* umworben, ihren Kredit aufzustocken. Solventen Kreditnehmern bietet sich ohnehin die Möglichkeit, zu weit günstigeren Konditionen bei Banken zu refinanzieren oder aus Eigenmitteln abzulösen. Übrig bleiben deine faulen Äpfel und wenige, brav bis zum Ende tilgende Kreditnehmer. |
Das sehe ich aus meiner Erfahrung mit Investitionen in Aufstockungsprojekte nicht ganz so, da auch bei den noch pünktlich zahlenden KN genügend faule Äpfel bei sind, die dann eben vorzeitig sich selbst aussortieren. Durch vorzeitige Ablösung bleibt einem eben auch das ein oder andere Inkasso erspart von KN, die immer weiter in die Schuldenfalle tappen. Nicht umsonst bin nicht nur ich seit einiger Zeit nur noch sehr selten bei Aufstockungsprojekten dabei; z.B. dann, wenn die neue Kredithöhe niedriger ist als die alte. _________________
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 28.12.2013, 14:03 Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung |
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[quote="Precision"
D.h. wenn ein Kredit 1/3 der Laufzeit überdauert, dann kann ich durch eine Reinvestition durchaus mehr Zinsertrag erwirtschaften, als es durch ein bloßes Laufenlassen möglich wäre.[/quote]
Das ist komplett falsch - es sei denn, die neuen Kredite häten einen deutlich höheren Zinssatz
Nimmt man mal den durchschnittlichen 36 Monatskredit mit 10% Zinsen, dann erhalte ich in den Jahren folgende Zinserträge:
[quote="Precision"
D.h. wenn ein Kredit 1/3 der La
Jahr 1: 9,37
Jahr 2: 5,53
Jahr 3: 2,03
Mit anderen Worten: Im ersten Drittel der Laufzeit bekomme ich bereits mehr Reinertrag, als in den darauf folgenden beiden Jahren zusammengenommen, und das gilt selbst dann noch, wenn ich die Anlegergebühr mit rein rechne.
[/quote]
Da hast Du vergessen, dass Du nach dem 1. Jahr ja bereits ein Teil das Kapitals wiederhast - was Du auch neu investieren kannst.
Nach einen Jahr beträgt Deine Investition ja nicht mehr 100 EUR - sondern nur naoch irgendwas mit 70 EUR.
Wie gesagt:
Annahme, Du reinvestierst alle Rückzahlungen sofort wieder. Alle Kredite haben gleiche Konditionen (Zinssatz, Laufzeit).
Würde es keine Wartezeit, Anlegergebühr und Ausfälle geben, würdest Du immer die gleiche Rendite bekommen, auch bei Vorzeitigen Ablösungen, da ja in diesem Fall immer das komplette Kapital verzinst werden würde.
Da Du aber Wartezeiten, Gebühr und Ausfälle hast, sinkt Deine Rendite durch vorzeitige Ablösungen. _________________
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