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fairleihnix



Anmeldedatum: 18.04.2010
Beiträge: 281
Wohnort: WF

BeitragVerfasst am: 05.09.2010, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

guenni7 hat Folgendes geschrieben:

Mit der Thematik musste ich mich vor einigen Wochen etwas ausgiebiger beschäftigen, da meine Eltern ein 12 Jahre alter Titel eingeholt hat. Ich habe die Gerichtsurteile jetzt nicht zur Hand, aber der überwiegende Teil der Urteile befindet Inkassogebühren (im Gegensatz zu Mahngebühren) für nicht erstattungsfähig.


... besser noch für Deine Eltern: der Titel ist verwirkt. Es ist eben eine irrige Meinung, dass man aus einem Titewl 30 Jahre vollstrecken kann; kann schon, aber da muss der Schuldner mitmachen. Tut er es nicht, hat der Gläubiger die Arschkarte gezogen. Einziges Hemmnis bei Vollstreckungsabwehrklage ist der hohe Kostenaufwand auch für den Schuldner. Deine Eltern müssen max. 3 Jahre Zinsen + Hauptforderung zahlen, auf die Nebenkosten ebenfalls nur 3 Jahre Zinsen. kann man im BGB nachlesen.
guenni7 hat Folgendes geschrieben:

Der "Erfolg" der Inkassounternehmen ist die Unwissenheit der Schuldner, die mit völlig überzogenen Gebühren (und die sind einfallsreich in Art und Höhe) und Androhung von Schufaeinträgen (wie witzig) etc. eingeschüchtert werden.

korrekt
guenni7 hat Folgendes geschrieben:

Einfacher und schneller wäre es, nach M3 einen gesetzlichen Mahnbescheid zu schicken, wir der widersprochen, gehts zum Gericht und AM bekäme einen Titel zum vollstrecken. Wird nicht widersprochen, gibts den Titel sogar ohne Verfahren.

... so isses ... schneller wär' s allemal und auch die Fronten wären sofort geklärt ... kein Rumeiern möglich!
guenni7 hat Folgendes geschrieben:

Das Inkassobüro dazwischen führt nur zu einer Verzögerung, und zwar von etlichen Wochen. Ausserdem werden dem KN Inkassogebühren berechnet, die vorrangig sind, d.h. bevor Du Geld siehst, hat das Inkassounternehmen erstmal einige Euro abgegriffen. Im ungünstigsten Fall, wenn der Schuldner am Ende ist, und der Gerichtsvollzieher etwas pfändet, das dann ja eigentlich für Dich zur Tilgung wäre, geht der Erlös also an das Inkassounternehmen, für Dich bleibt dann leider nichts mehr.

Immer noch so überzeugt vom Inkasso?


... war ich noch nie ... eine Branche ohne Sinn und Verstand ... und oft nur Zuträger für Juristen, die sonst eh nix zu tun haben, geschweige was können - folglich überflüssig.

mit freundlichen Grüßen
fairleihnix
_________________
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guenni7



Anmeldedatum: 20.05.2010
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="fairleihnix"]
guenni7 hat Folgendes geschrieben:

Mit der Thematik musste ich mich vor einigen Wochen etwas ausgiebiger beschäftigen, da meine Eltern ein 12 Jahre alter Titel eingeholt hat. Ich habe die Gerichtsurteile jetzt nicht zur Hand, aber der überwiegende Teil der Urteile befindet Inkassogebühren (im Gegensatz zu Mahngebühren) für nicht erstattungsfähig.


... besser noch für Deine Eltern: der Titel ist verwirkt. Es ist eben eine irrige Meinung, dass man aus einem Titewl 30 Jahre vollstrecken kann; kann schon, aber da muss der Schuldner mitmachen. Tut er es nicht, hat der Gläubiger die Arschkarte gezogen. Einziges Hemmnis bei Vollstreckungsabwehrklage ist der hohe Kostenaufwand auch für den Schuldner. Deine Eltern müssen max. 3 Jahre Zinsen + Hauptforderung zahlen, auf die Nebenkosten ebenfalls nur 3 Jahre Zinsen. kann man im BGB nachlesen.
[quote="guenni7"]

Ja, so habe ich das auch geregelt, ich habe dem Gläubiger die Hauptschuld plus 3Jahre und die anteiligen Zinsen für dieses Jahr überwiesen. Das wars wohl, das Inkassounternehmen meldet sich nicht mehr.

Ich finde es aber eine Sauerei, daß die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen straffrei ist. Eigentlich würde ich das als Betrug bezeichnen.
_________________


Zuletzt bearbeitet von guenni7 am 08.09.2010, 14:04, insgesamt einmal bearbeitet
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seabiscuit



Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

guenni7 hat Folgendes geschrieben:

Ja, so habe ich das auch geregelt, ich habe dem Gläubiger die Hauptschuld plus 3Jahre und die anteiligen Zinsen für dieses Jahr überwiesen. Das wars wohl, das Inkassounternehmen meldet sich nicht mehr.

Ich finde es aber eine Sauerei, daß die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen straffrei ist. Eigentlich würde ich das als Betrug bezeichnen.


Ich finde es hammerhart, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Deine Eltern haben ihre Schulden 12 Jahre lang nicht bezahlt, und jetzt jammerst du, dass der versuchte Einzug der Verzugszinsen von 9 Jahren Betrug sei???

Die eigentliche Sauerei ist, dass der Gläubiger nur mit drei Jahren Verzugszinsen rechnen darf.

Und noch mehr Sauerei ist (allerdings eher moralisch), dass der Sohn ein dickes Portemonnaie hat und sein Geld anderweitig gegen hohe Zinsen verleiht, während die Eltern noch Schulden offen haben.
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BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

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guenni7



Anmeldedatum: 20.05.2010
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

seabiscuit hat Folgendes geschrieben:

Ich finde es hammerhart, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Deine Eltern haben ihre Schulden 12 Jahre lang nicht bezahlt, und jetzt jammerst du, dass der versuchte Einzug der Verzugszinsen von 9 Jahren Betrug sei???

Die eigentliche Sauerei ist, dass der Gläubiger nur mit drei Jahren Verzugszinsen rechnen darf.

Und noch mehr Sauerei ist (allerdings eher moralisch), dass der Sohn ein dickes Portemonnaie hat und sein Geld anderweitig gegen hohe Zinsen verleiht, während die Eltern noch Schulden offen haben.


Ich denke, daß muß man etwas differenzierter betrachten. Meine Eltern sind altersmäßig kurz vor der 80 und wussten überhaupt nicht, daß da noch etwas offen war. Es handelt sich wohl nur noch um eine Restschuld, das meiste war bereits bezahlt. wenn sich der Gläubiger dann 12 Jahre überhaupt nicht meldet, und dann ein Inkassount. beauftragt, welches die "Schuld" durch unangemessene Gebühren kurzerhand verdoppelt(!),
dann empfinde ich das als Betrug.

Es steht ausser Frage, das Schulden bezahlt werden müssen. Aber statt einem Inkasso (wofür eigentlich, wenn man schon einen Titel hat?) hätte es genausogut ein Anruf, ein Brief oder eine eMail getan. Selbst Vollstreckung des Titels wäre möglich.

Mein Portemonaie ist übrigens nicht ganz so dick, aber sicher hätte ich die Schulden bezahlt, wenn ich denn davon gewusst hätte. Die Unterstellung ich wollte dies nicht, finde ich moralisch daneben.
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cetusia



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BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme der Erkenntnis zu, dass zusätzliche Inkassogebühren zum größten Teil nicht eintreibbar sind und die Schuldner diese nur aus Unkenntnis/Angst bezahlen.

Da das Geld eintreiben aber Aufwand ist, welchen
a) der KG nicht in Rechnung stellen darf
b) Fremdkosten durch Inkassounternehmen nur bedingt bezahlt werden müssen
kann man statt dem Inkassounternehmen auch gleich einen Anwalt beauftragen.

Meines Wissens ist die Rechtsprechung für zum Zwecke der Betreibung in Rechnung gestellte Fremdkosten nach RVG (ehemals BRAGO) relativ eindeutig, sprich diese Kosten sind im Gegensatz zu Inkassogesellschaftsgebühren "gerechtfertigt" und der Schuldner muss sie bezahlen.

Insofern würde ich den Weg Mahnung 1-3 durch AM/CC mit der Ankündigung der entsprechenden Konsequenzen und dann Mahn-/Klageverfahren durch RA statt Creditreform vorschlagen, ist am schnellsten und für den KG am effizientesten. Und einen Titel vollstrecken tut eh der Gerichtsvollzieher.
_________________
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SM:
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fairleihnix



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BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

cetusia hat Folgendes geschrieben:

Insofern würde ich den Weg Mahnung 1-3 durch AM/CC mit der Ankündigung der entsprechenden Konsequenzen und dann Mahn-/Klageverfahren durch RA statt Creditreform vorschlagen, ist am schnellsten und für den KG am effizientesten. Und einen Titel vollstrecken tut eh der Gerichtsvollzieher.


... zumal viele Schuldner den wichtigen Termin des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid verstreichen lassen und der "Titel" damit rechtskräftig wird. Sollte der Schuldner vorher auch noch Zahlungen geleistet haben, so ist auch das Geld im Sack ...

das wäre dann gründlich. Laughing Laughing Laughing
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Almenschorsch



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BeitragVerfasst am: 09.09.2010, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Egal ob Inkasso oder Anwalt das bittere Ende eines Inkassoprojekts sieht dann so aus:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Inkassopartner, die Creditreform Solingen, uns mitgeteilt hat, dass die Forderungen aus dem Kreditprojekt Nummer 10001779 leider trotz gerichtlichen Inkassos und Konto- sowie Mobiliarpfändung zur Zeit uneinbringlich sind.

Der Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Der vollstreckbare Titel gilt 30 Jahre. Die Creditreform wird diesen Titel überwachen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH


Das wars dann wohl.
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fairleihnix



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Wohnort: WF

BeitragVerfasst am: 09.09.2010, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Almenschorsch hat Folgendes geschrieben:

Der vollstreckbare Titel gilt 30 Jahre. Die Creditreform wird diesen Titel überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH


Das wars dann wohl.[/quote]

... korrekt; denn es ist nicht davon auszugehen, dass die CEG alle 3-5 Jahre sich über dn Titel hermacht. Sad

mit freundlichen Grüßen
fairleihnix
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Almenschorsch



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BeitragVerfasst am: 09.09.2010, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

fairleihnix hat Folgendes geschrieben:


... korrekt; denn es ist nicht davon auszugehen, dass die CEG alle 3-5 Jahre sich über dn Titel hermacht. Sad

mit freundlichen Grüßen
fairleihnix


Einmal das und zweitens wird der KN sicher früher oder später in die Privatinsolvenz gehen und dann ist die Kohle auch weg.
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guenni7



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Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 09.09.2010, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Almenschorsch hat Folgendes geschrieben:
fairleihnix hat Folgendes geschrieben:


... korrekt; denn es ist nicht davon auszugehen, dass die CEG alle 3-5 Jahre sich über dn Titel hermacht. Sad

mit freundlichen Grüßen
fairleihnix


Einmal das und zweitens wird der KN sicher früher oder später in die Privatinsolvenz gehen und dann ist die Kohle auch weg.


Es freuen sich die Gläubiger, die mittels Rechtsanwalt und Mahnbescheid schneller waren als die Creditreform, die ja erstmal 3 Maaaaahnungen schickt (außergerichtliches Inkasso), bevor Sie das selbe macht.
Wäre dort tatsächlich noch etwas zu holen gewesen, hätte man mit einem schnellen Mahnbescheid/Titel vielleicht noch etwas abbekommen.

Die einzig sinnvolle Aufgabe für die Creditreform wäre die Titelüberwachung, oder der vorzeitige Abverkauf der Forderung gegen einen bestimmten Prozentsatz der Forderung, so wie es bei Smava* gemacht wird.

Günni
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Almenschorsch



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BeitragVerfasst am: 09.09.2010, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der entsprechende KN in die Privatinsolvenz geht ist das aber unerheblich ob mit oder ohne Inkasso denn in der Regel verdienen die unterhalb oder nur ganz knapp über der Pfändungsfreigrenze und da gibts nix mehr.

Also hak ich die Kohle ab.

Dafür haben 2 M3-ler bei mir ihren kompletten Rückstand heut ausgeglichen somit rollt der Rubel nächste Woche ^^
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