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Zinsbescheinigung 2014  
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bluerose6
Gast





BeitragVerfasst am: 22.02.2015, 00:58    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

3.291,93 € Einnahmen und laut Auxmoney* einen Gesamtverlust von 1.51 % Zum Glück haben sich die anderen Anlagen 2014 gelohnt.
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MiniKG



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BeitragVerfasst am: 22.02.2015, 12:23    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Ist schon irre das deutsche Steuersystem, die Zinseinnahmen sind zu versteuern und die Ausfälle bleiben außen vor, Steuern zahlen trotz Verlust unterm Strich Rolling Eyes
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Precision



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Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 22.02.2015, 13:07    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Lohnt sich eben nur, wenn man unter 800 Kapitalertrag im Jahr bleibt.

Ist sowieso schöner, die Kohle auszugeben.
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Zinshans



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Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 22.02.2015, 14:43    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

MiniKG hat Folgendes geschrieben:
Ist schon irre das deutsche Steuersystem, die Zinseinnahmen sind zu versteuern und die Ausfälle bleiben außen vor, Steuern zahlen trotz Verlust unterm Strich Rolling Eyes


Problem (steuerlich) dürfte sein, das die Ausfälle - anders als bei Börsengeschäften - durch Verkauf mit Verlust nicht "final" realisierbar sind.

Aus einem IK-Projekt können ja - auch nach Jahren - noch Zahlungen erfolgen, ergo ist der Eintritt ins IK und das Ausbleiben von (regelmäßigen) Zahlungen (noch) kein (finaler) Verlust.
_________________
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MunichMichi



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BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 19:45    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Ich bin der Meinung, dass bei meiner Bescheinigung bestimmt was nicht stimmt. 263,62 € sagt die Bescheinigung, meine Buchhaltung und zwei Tools (p2p-verwaltung, wiseclerk) kommen höchstens auf einen Betrag zwischen 233 und 239 €.
Eine Abweichung von ca. 25 € bei einem insgesamt so niedrigen Zinsertrag ist für mich nicht nachvollziehbar. Confused
Und da ich zur Zeit eh fast nur noch RLS und Inkasso habe, hab ich auch keinen Bock auch noch ggf. unnötigerweise zu viel ans Finanzamt zu zahlen (wäre ja quasi der Ertrag von einem ganzen Projekt, was ich da mehr an KAP zahle).
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Zinshans



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Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 20:27    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Was mich in diesem Zusammenhang mal interessiert :

wie werden (bei/für Aux) eigentlich "Zahlungen aus dem Inkasso" eingestuft ?

Nicht, das da auch (anteilig) Zinsen ausgewiesen werden, denn aus Inkasso heraus gilt es ja zunächst erstmal darum überhaupt das eingesetzte Grundkapital zurück zu erhalten und erst am Schluß (sofern noch zahlungsfähig) kann dann -on Top- noch so etwas wie ein (Verzugs)Zins eingetrieben bzw. als solcher verbucht werden.

Oder liege ich da falsch ?
_________________
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kaddimaus



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Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 20:30    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Was mich in diesem Zusammenhang mal interessiert :

wie werden (bei/für Aux) eigentlich "Zahlungen aus dem Inkasso" eingestuft ?

Nicht, das da auch (anteilig) Zinsen ausgewiesen werden, denn aus Inkasso heraus gilt es ja zunächst erstmal darum überhaupt das eingesetzte Grundkapital zurück zu erhalten und erst am Schluß (sofern noch zahlungsfähig) kann dann -on Top- noch so etwas wie ein (Verzugs)Zins eingetrieben bzw. als solcher verbucht werden.

Oder liege ich da falsch ?


Würde ich auch so erwarten, dass Rückflüsse beim Inkasso erst Tilgung sind und zum Schluss dann optional Zinsen. Aber bei Auxmoney* weiß man ja nie...
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Zinshans



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Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 21:10    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Das führt mich zu einer weiteren -generellen- Frage :

würde das FA folgendes anerkennen :

entgegen dem in der Aux-Bescheinigung ausgewiesenen Betrag setze ich AUSSCHLIESSLICH den erzielten Überschuss (ex AM-Gebühr) aus in 2014 vollständig abgezahlten/beigetriebenen Projekten als "Kapitaleinkünfte" an.

Alle laufenden Projekte beinhalten zwar auch "Zins" in jeder Rate, welcher jedoch "obsolet" wird, sollte das Projekt vor der eigentlichen Kapitalrückführung in die Grütze gehen (was ja -leider- nicht selten ist).

Also : Einsatz 50.- Euro, bisher zurückgezahlt : 40.- Euro = keine KE, Einsatz 50.- Euro, zurückgezahlt 55,50 Euro, abzgl. 0,50 Euro Aux-Gebühr = 5.- Euro KE zu versteuern.

Imho wäre das a.) fair b.) buchhalterisch korrekt und c.) aus den Aux-Daten einfach und zügig zu ermitteln.
_________________
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fundamentalist



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Beiträge: 1504

BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 21:26    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

kaddimaus hat Folgendes geschrieben:
Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Was mich in diesem Zusammenhang mal interessiert :

wie werden (bei/für Aux) eigentlich "Zahlungen aus dem Inkasso" eingestuft ?

Nicht, das da auch (anteilig) Zinsen ausgewiesen werden, denn aus Inkasso heraus gilt es ja zunächst erstmal darum überhaupt das eingesetzte Grundkapital zurück zu erhalten und erst am Schluß (sofern noch zahlungsfähig) kann dann -on Top- noch so etwas wie ein (Verzugs)Zins eingetrieben bzw. als solcher verbucht werden.

Oder liege ich da falsch ?


Würde ich auch so erwarten, dass Rückflüsse beim Inkasso erst Tilgung sind und zum Schluss dann optional Zinsen. Aber bei Auxmoney* weiß man ja nie...


§6 Abs. 7
_________________
Dashboardwerte
10.10.2021
erh. rendite Fundingcircle: -2.91 %
Lendico Ihre jährliche Nettorendite: 4,5 %
okt 21
Auxmoney Renditeindex: 4,77%
Bondorra Net return 22,58%
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Shady23



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Beiträge: 1226

BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 23:32    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Das führt mich zu einer weiteren -generellen- Frage :

würde das FA folgendes anerkennen :

entgegen dem in der Aux-Bescheinigung ausgewiesenen Betrag setze ich AUSSCHLIESSLICH den erzielten Überschuss (ex AM-Gebühr) aus in 2014 vollständig abgezahlten/beigetriebenen Projekten als "Kapitaleinkünfte" an.

Alle laufenden Projekte beinhalten zwar auch "Zins" in jeder Rate, welcher jedoch "obsolet" wird, sollte das Projekt vor der eigentlichen Kapitalrückführung in die Grütze gehen (was ja -leider- nicht selten ist).

Also : Einsatz 50.- Euro, bisher zurückgezahlt : 40.- Euro = keine KE, Einsatz 50.- Euro, zurückgezahlt 55,50 Euro, abzgl. 0,50 Euro Aux-Gebühr = 5.- Euro KE zu versteuern.

Imho wäre das a.) fair b.) buchhalterisch korrekt und c.) aus den Aux-Daten einfach und zügig zu ermitteln.


Das darfst du nicht einfach so machen Rolling Eyes auch darfst du nicht einfach die gebühren von deinen zinserträgen abziehen. Die gebühren zahlst du, darfst sie aber nicht verrechnen.

Letztlich wird einem nichts anderes über bleiben die zahlen von Auxmoney* anzugeben.
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Precision



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Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 25.02.2015, 23:56    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Die Zinsen müssen wie bescheinigt ausgewiesen werden.

Die Gebühren dürfen als Kapitalertrags-Werbungskosten den angeführten Zinsertrag mindern.

Inkassos sind derzeit nicht abzugsfähig.
Je mehr sich P2P Kredite durchsetzen, wird sich diese Rechtslage aber keine 100 Jahre halten lassen... Bringt aber für uns erstmal nichts.


Soweit mein Wissenstand
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phoenix225



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Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 26.02.2015, 02:17    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Precision hat Folgendes geschrieben:
Die Zinsen müssen wie bescheinigt ausgewiesen werden.

Die Gebühren dürfen als Kapitalertrags-Werbungskosten den angeführten Zinsertrag mindern.

Inkassos sind derzeit nicht abzugsfähig.
Je mehr sich P2P Kredite durchsetzen, wird sich diese Rechtslage aber keine 100 Jahre halten lassen... Bringt aber für uns erstmal nichts.


Soweit mein Wissenstand


Zu der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei Kapitaleinkünften sind im Moment noch zwei Verfahren anhängig:

BFH – VIII R 18/14 (Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer – Steuersatz über 25 Prozent)

und

BFH – VIII R 13/13 (Werbungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer – Steuersatz von unter 25 Prozent )

Entschieden ist aber noch nichts.
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Boozer



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Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 26.02.2015, 19:38    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Entschieden ist da zwar noch nichts und entsprechende Einsprüche ruhen mit Zustimmung des Einspruchsführers gem. § 363 Abs. 2 Abgabenordnung.

Selbst wenn zugunsten der Anleger entschieden werden sollte, bringt das nur, was wenn deine Werbungskosten über den Sparer-Pauschbetrag von 801 € bzw. 1602 € bei Ehegatten liegen.
Schließlich gibt es den Sparer-Pauschbetrag anstatt Werbungskosten.

Aber nach der Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung gebe ich dem Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer bei einem Steuersatz von über 25 Prozent keine Chance.

Vergleiche 1.7.2014 VIII R 53/12 - hier hat sich der BFH erstmalig zum Werbungskostenabzug geäußert - mittlerweile im Bundesteuerblatt veröffentlicht und über den Einzelfall anwendbar.

oder hier:
BFH-Urteil vom 21.10.2014, VIII R 48/12 (veröffentlicht am 11.2.2015)
_________________
Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen.
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Precision



Anmeldedatum: 27.05.2013
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 27.02.2015, 00:29    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Augaben, die einer Einnahme inherent sind, sind in allen mir bekannten Einnahmearten abzugsfähig.
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Boozer



Anmeldedatum: 22.06.2014
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 27.02.2015, 15:36    Titel: Re: Zinsbescheinigung 2014 Antworten mit Zitat

Dann lies dir doch mal den § 20 Abs. 9 S. 1 EStG durch.
_________________
Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen.
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