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Zinsen bei Zahlungsverzug?  
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was theoretisch passt ist erstmal sekundär. Was sagt das Gesetz? Müssen die Banken auf den Tag genau abrechnen oder gibt es einen "Puffer", mit dem die Bank/Kreditnehmer leben muss?
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js2003



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Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich rechnen Banken taggenau ab. Ein Darlehen ist nichts anderes als ein Konto im Minus. Der Bestand bleibt solange gleich bis eine Tilgung kommt. Wird 14 Tage später als geplant getilgt wird der Zins auf den Bestand gerechnet, welcher tatsächlich vorhanden war.
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Vagabund



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Beiträge: 4088
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe zwar in meinen Kreditunterlagen nichts über Verzugszinsen finden können, bin jedoch auch der Meinung dass am Ende der Laufzeit angefallene VZ vom KN eingefordert und anteilig an die KG ausgezahlt werden.
Unter "www.zinsen-berechnen.de" kann man einen Verzugszinsenrechner nutzen! Vielleicht ganz hilfreich.

-Vagabund-
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Freedom24
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Naja, die Verzögerung kann ja nie länger als 3 Monate (für eine Rate) sein, sonst kommt das Inkasso. Ich habe einen Fall, wo so ziemlich jeder Monat verspätet ist, und das bedeutet ich bekomme alles im Schnitt einen Monat zu spät.

Ich kann allerdings in der Tat nicht beurteilen, on AM da evtl. am Ende mehr Zinsen einzieht, bei mir ist noch nie ein Projekt regulär zum Ende gekommen, die Leute haben immer irgendwann vorher abgelöst oder sind ins Inkasso.

Womit ja klar ist, dass du da leider noch keine Aussage über Verzugszinsen oder ähnlichem machen kannst.

Bei mir sind bei allen vorzeitig abgeschlossenen Krediten, bei denen auch mal ein verzug war die rendite durchaus höher als sie wäre, wenn regulär bezahlt würde.
Daher scheint man da durchaus mehr Zinsen zu bekommen, als durch den regulären tilgungsplan kalkuliert war.

Aber transparent ists trotzdem nicht.
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nobodyofconsequence
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Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Was theoretisch passt ist erstmal sekundär. Was sagt das Gesetz? Müssen die Banken auf den Tag genau abrechnen oder gibt es einen "Puffer", mit dem die Bank leben muss?


Was das Gesetz sagt ist egal, denn das gilt ja nur ggü der SWK, die Frage ist, was sagt der Forderungskaufvertrag, werden _alle_ Ansprüche aus der Forderung abgetreten, inkl. Verzugszinsen?

Das Gesetz sagt übrigens, dass Du auf zu spät gezahlte Summen theoretisch Verzugszinsen nehmen kannst, ist aber meist nur nach Karenz üblich. Davon, dass Du irgendwas nehmen _musst_ steht da nix.
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Du sagst immer "Verzugszinsen". Das ist falsch. Verzugszinsen gibt es erst nach der Kündigung. Daher habe ich Dich zu Anfang auch falsch verstanden und auf Inkasso bezogen.

Du meinst ja nur ob der Tilgungsplan an zeitversetzte Zahlungen angepasst wird oder nicht. Also ob sich die Höhe der Schlussrate ändert. Das gleiche gilt ja bei Sondertilgungen.

Die ich bisher per Excel gecheckt habe, waren alle korrekt.

Aber ich passe die Tage meinen Renditerechner an und mach noch eine Spalte Soll-Rendite rein. Dann schaue ich mir mal meine abbezahlten Kredite alle genau an. Man wird das aber nie genau nachvollziehen können, weil wir ja nicht das Auszahlungsdatum kennen und auch nicht die Vorlaufzinsen.
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nobodyofconsequence
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Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Du sagst immer "Verzugszinsen". Das ist falsch. Verzugszinsen gibt es erst nach der Kündigung. Daher habe ich Dich zu Anfang auch falsch verstanden und auf Inkasso bezogen.


Argh, jetzt schmeißen wir heri alles mögliche durcheinander.

OK.
1. Du hast recht, was ich oben meinte (habe ich da wirklich Verzugszinsen geschrieben? Ich glaube nicht) waren nicht Verzugszinsen, sondern reguläre Verzinsung auf Verzüge.
2. Hier habe ich jetzt auf Deine Frage nach der Gesetzeslage geantwortet und nach der kannst Du in der Tat Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen verlangen, aber nur auf die (also nicht auf den ganzen, ausstehenden Betrag), das ist aber wie gesagt nicht sehr üblich.
3. Grundlage für die normale Verzinsung ist immer der tagesaktuell ausstehende Restbetrag (wie irgendwer oben richtig beschrieben hat) insofern wäre eine Verlängerung der Zahlungsreihe mit entsprechenden Zahlungen am Ende des Projektes in der Tat eine einfache Möglichkeit. Das war aber meine Frage, ob Ihr WISST (nicht ratet), wie das gehandhabt wird, denn _ich_ habe kein einziges, regulär ausgelaufenes Projekt, _ich_ schaffe es nicht, anhand der AM-Zahlen vorzeitig getilgte oder im Inkasso bezahlte Projekte nachzurechnen und Smava* macht's eben anders, die kassieren bei verspäteten Zahlungen die zusätzlichen Zinsen (normal, ohne Verzugszinsen) sofort ein.
Wobei bei Smava* "ohne Verzugszinsen" rechtlich sicherlich der passende Terminus ist, sie nehmen aber "mehr" Zinsen, weil sie nicht tagesaktuell rechnen, sondern immer die Zinsen für einen ganzen Monat wollen, auch wenn Du nur um einen Tag verspätet zahlst. Diese Zinsen gehen voll an den Anleger, für den das dann eine normale Verzinsung ist, weil er die Kohle erst mit der nächsten Ausschüttung bekommt, also in der Tat einen Monat verspätet.

Bei Smava* habe ich zwar eine riesige Zahlenwüste, aber die Transaktionen sind alle nachvollziehbar, bei AM ist nix nachvollziehbar.
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waldspecht



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Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Das war aber meine Frage, ob Ihr WISST (nicht ratet), wie das gehandhabt wird, denn _ich_ habe kein einziges, regulär ausgelaufenes Projekt, _ich_ schaffe es nicht, anhand der AM-Zahlen vorzeitig getilgte oder im Inkasso bezahlte Projekte nachzurechnen


Also wie die auf die Zahlen gekommen sind ist auch mir rätselhaft, aber ich habe bisher nie eine schlechtere Rendite bekommen als bei einem regulären Verlauf zu erwarten wäre.
Also müssen die da durchaus Zinsen auf Verzüge einrechnen.
Ich habe einen interessanten Fall, wo nur die erste Zahlung ausblieb und dann regulär bezahlt wurde, da hoffe nach Abschluss etwas exakteres erraten können.

(Jaja du wolltest WISSEN haben, gibt es aber nachWEISlich bei AM nicht) Wink
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Wobei bei Smava* "ohne Verzugszinsen" rechtlich sicherlich der passende Terminus ist, sie nehmen aber "mehr" Zinsen, weil sie nicht tagesaktuell rechnen, sondern immer die Zinsen für einen ganzen Monat wollen, auch wenn Du nur um einen Tag verspätet zahlst. Diese Zinsen gehen voll an den Anleger, für den das dann eine normale Verzinsung ist, weil er die Kohle erst mit der nächsten Ausschüttung bekommt, also in der Tat einen Monat verspätet.


Hast du dazu einen Beleg? Einen Link wo man das nachlesen kann?
Das ist mir neu und bislang noch nie aufgefallen.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Wobei bei Smava* "ohne Verzugszinsen" rechtlich sicherlich der passende Terminus ist, sie nehmen aber "mehr" Zinsen, weil sie nicht tagesaktuell rechnen, sondern immer die Zinsen für einen ganzen Monat wollen, auch wenn Du nur um einen Tag verspätet zahlst. Diese Zinsen gehen voll an den Anleger, für den das dann eine normale Verzinsung ist, weil er die Kohle erst mit der nächsten Ausschüttung bekommt, also in der Tat einen Monat verspätet.


Hast du dazu einen Beleg? Einen Link wo man das nachlesen kann?
Das ist mir neu und bislang noch nie aufgefallen.


Hm, glaube, Du hast recht, habe eben mal nachgesehen, sind in der Tat keine zusätzlichen Zinsen für Verzüge. Komisch, hätte Wetten können, ich habe in der Vergangenheit sowas schon mal gesehen.
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TTom



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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zwar nicht exakt der Fall, den ihr hier beschrieben habt, ich habe aber vor einiger Zeit mal angefragt, ob die zusätzliche Zeit > 1Monat zwischen Kreditauszahlung und erste Rate mitverzinst wird:

Zitat:
Liebes Creditconnect/Auxmoney-Team,

mittlerweile habe ich schon acht verschiedene Kreditprojekte
mitfinanziert und ich frage mich, warum die Dauer zwischen der Zahlung
und dem Beginn der Tilgung ungefähr stolze 2,5 Monate (bis die Anleger
die erste Rate erhalten sogar 3 Monate) beträgt. Ich gehe davon aus,
dass der Kreditnehmer das Geld sofort nach Zahlung aller Kreditgeber
erhalten kann. Warum beginnt die erste Rate dann nicht einen Monat
früher? Ist der zusätzliche Monat, in dem die Tilgung ausgesetzt ist,
bereits in die Zinsen mit eingerechnet?


Antwort:

Zitat:
vielen Dank für Ihre Mail. Bei Krediten muss gesetzlich zwischen der
Auszahlung des Kredites und der ersten Ratenzahlung eine Mindestdauer von 14
Tagen liegen. In den meisten Fällen ist diese natürlich länger, da die
Kreditraten zum Monatsanfang eingezogen werden.

Zwischen der Auszahlung des Kredites und der ersten Rate wird Ihr angelegtes
Geld selbstverständlich auch verzinst. Auch dieser "zusätzliche Monat" fällt
unter diese Aussage.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Auch wenn Herr Maaßen meine Frage nicht komplett richtig verstanden hat: So wie ich die Antwort interpretiert habe, wird das mitverzinst. Was natürlich auch nicht zu vergessen ist (und vermutlich auch nicht gerade ein kleiner Posten ist) ist die Zeit, in der Auxmoney* das Geld hortet (Betrifft sowohl die Zeit nach der Überweisung bis zur Auszahlung beim Kreditnehmer, als auch jeden Monat die 14 Tage, die zwischen dem Rateneinzug und der Auszahlung an die Anleger liegen). Daher wird man effektiv weniger Zinsen bekommen, selbst wenn Auxmoney* das irgendwie hinkriegt beim Kreditnehmer richtig abzurechnen.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, das ist ja inzwischen sogar nachvollziehbar: im Tilgunsplan ist der Zinsanteil bei der ersten Rate meist deutlich höher, das sind genau die Vorlaufzinsen.
Dass der Kreditnehmer die Zeit bis AM sich bequemt das Geld auszuzahlen nicht bezahlt ist auch logisch. Von daher ist die einzige Lösung, diesen Vorganz zu beschleunigen. Unter 4 Wochen habe ich noch nie erlebt, von daher kann es nicht nur am Zahlungseingang der KG liegen.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der hat Dich schon verstanden, aber er geht nicht darauf ein, weil er weiß, dass das nicht in Ordnung ist.
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