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Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4  
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Spindoctor



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Beiträge: 377
Wohnort: Monte Carlo

BeitragVerfasst am: 08.04.2020, 17:31    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Gollum hat Folgendes geschrieben:
Spindoctor hat Folgendes geschrieben:
Bin der Überzeugung, dass eben gerade dieser freie (kostenlose) Handel auf dem Zweitmarkt über die Jahre hinweg einer der Hauptgründe für den Zulauf an Investoren hin zu mintos* gewesen ist. Auch für mich war das ein entscheidendes Kriterium seinerzeit Smile


Sorry, dass siehst du falsch, der Zulauf an Investoren kam durch die vielen Blogger und Youtuber und ein Großteil dieser Anleger kann grad so den Primärmarkt bedienen. Über den Zweitmarkt hat von denen keiner gehandelt noch hat er sie vor der Krise überhaupt interessiert.


Hmm, habe in Erinnerung, dass hauptsächlich Bondora* gehypt (schreibt man das so?) wurde, mintos* stand da bestenfalls in der zweiten Reihe.
Naja, however, das soll mal dahingestellt bleiben ... hier im thread soll es hauptsächlich um die Verkaufsgebühr auf dem Zweitmarkt gehen.
Und da glaube ich, dass diese, aus oben dargelegten Gründen, eher allen Parteien schaden wird, obwohl ich mir das Gegenteil erhoffe -im Sinne der Fortführung der Plattform.
_________________

Aktiv:Lendermarket, Afranga*, Esketit*, kviku.finance, Peerberry*, Robocash*, Swaper*, Fintown
Auslaufend: Mintos* (bisher ~85% abgezogen), Moncera*
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 08:28    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Moin zusammen,
wie wird das denn eigentlich später in der Steuererklärung* angegeben, wenn ich bei einem Verkauf gebühren bezahlen muss?
Kann man das überhaut geltend machen?
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Kalanndok



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Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 09:07    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Denke das kommt darauf an, wie Du die Zweitmarktgewinne/-verluste angibst.

Wenn Du sie als Kapitaleinnahmen angibst, dann dürfte das direkt die Kapitaleinnahmen mindern.

Wenn Du sie als private Veräußerungsgeschäfte angibst, dann dürften es Werbungskosten sein.
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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 09:27    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

CLAM hat Folgendes geschrieben:
Moin zusammen,
wie wird das denn eigentlich später in der Steuererklärung* angegeben, wenn ich bei einem Verkauf gebühren bezahlen muss?
Kann man das überhaut geltend machen?


Ich mache Gebühren beim Zweitmarktverkauf seit Jahren geltend. Das geht meiner Meinung nach, da die Gebühren sofort fällig sind und direkt mit einer Veräusserung in Verbindung steht.

Aber zur Sicherheit lieber den Steuerberater fragen.
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reisender1967



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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:00    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich denke eigentlich kann man diese Gebühren gar nicht geltend machen. Sonst könnte man die Gebühren für Aktienkäufe und -verkäufe ja genauso geltend machen und das geht leider nicht.
@Bandit: Hast Du die Angabe beim Finanzamt tatsächlich als Verkaufsgebühr gemacht, oder es einfach nur bei Verluste eingetragen und das Finanzamt hat das nicht weiter nachkontrolliert?
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Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben. Wink
Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit unseren Investments.
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Doso



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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:04    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Solche Gebühren kann man afaik nicht geltend machen. Genau dafür gibt es die 801 Euro Freibetrag in Deutschland.
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Robberbaron



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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:13    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Zweitmarktgebühren können zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden.

Grundsätzlich sind Verkäufe auf dem Zweitmarkt Erträge aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.

Besteuert wird nur der Gewinn.

zum Gewinn stellt § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG klar:

"Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten."
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Kalanndok



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Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:16    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Ich denke eigentlich kann man diese Gebühren gar nicht geltend machen. Sonst könnte man die Gebühren für Aktienkäufe und -verkäufe ja genauso geltend machen und das geht leider nicht.
@Bandit: Hast Du die Angabe beim Finanzamt tatsächlich als Verkaufsgebühr gemacht, oder es einfach nur bei Verluste eingetragen und das Finanzamt hat das nicht weiter nachkontrolliert?


Nicht ganz richtig. Anschaffungs- und Veräußerungskosten werden üblicherweise direkt in den Kauf-/Verkaufspreis mit eingerechnet. Was die Bank in der Jahressteuerbescheinigung ausgibt, enthält diese Kosten bereits.

Was tatsächlich nicht absetzbar ist, sind z. B. Depotgebühren.
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reisender1967



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Beiträge: 1972

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:37    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Robberbaron hat Folgendes geschrieben:
Zweitmarktgebühren können zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden.

Grundsätzlich sind Verkäufe auf dem Zweitmarkt Erträge aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.

Besteuert wird nur der Gewinn.

zum Gewinn stellt § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG klar:

"Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten."

Meines Wissens gilt dies aber für private Veräußerungsgeschäfte, wie z.B. bei Bitcoin.
Bei P2P handelt es sich aber um Geschäfte, die unter die Kapitalertragssteuer fallen und dort sind die Gebühren steuerlich mit dem Freibetrag abgegolten, oder liege ich da falsch?
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Arecadus



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Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:43    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Ich denke eigentlich kann man diese Gebühren gar nicht geltend machen. Sonst könnte man die Gebühren für Aktienkäufe und -verkäufe ja genauso geltend machen und das geht leider nicht.


Das ist so nicht richtig. Die Provision/Übertragungsgebühr erhöht den Kaufwert bzw. verringert den Verkaufswert. Im zu versteuernden Veräußerungsgewinn sind somit die Gebühren mit eingerechnet. Zumindest wird dies auf allen meinen Abrechnungen bei meiner Bank so berechnet. Von daher sollte nichts dagegen sprechen, die Zweitmarktgebühr auf die gleiche Weise mit einzubeziehen.

Haben wir hier keinen Steuerberater, der sich dazu mal äußern kann, wie die Rechtslage aussieht? Im Internet wird da genauso zwiespältig diskutiert, wie hier
Laughing

EDIT: meine Suche in den Unterlagen/im Internet hatte etwas gedauert ...
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Kalanndok



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Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 10:56    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Robberbaron hat Folgendes geschrieben:
Zweitmarktgebühren können zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden.

Grundsätzlich sind Verkäufe auf dem Zweitmarkt Erträge aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.

Besteuert wird nur der Gewinn.

zum Gewinn stellt § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG klar:

"Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten."

Meines Wissens gilt dies aber für private Veräußerungsgeschäfte, wie z.B. bei Bitcoin.
Bei P2P handelt es sich aber um Geschäfte, die unter die Kapitalertragssteuer fallen und dort sind die Gebühren steuerlich mit dem Freibetrag abgegolten, oder liege ich da falsch?


Das ist es ja aber gerade:
Ein Zweitmarktverkauf ist meiner Meinung nach definitiv eine "Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung jeglicher Art" gem. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG . Dann berechnet sich der Gewinn nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG wie beschrieben als Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Transaktionsgebühren.

Wenn man es als privates Veräußerungsgeschäft sehen würde (wüsste nicht, wie man das verargumentieren könnte), dann ist der Gewinn nur Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, aber die Transaktionsgebühren wären Werbungskosten.

Nur vorsorglich: Ich bin kein Steuerberater oder Steuerfachmann. Ich mane meine Steuererklärungen bisher immer komplett ohne Hilfe und hatte noch nie Probleme. Allerdings bin ich auch erst seit April 2019 im P2P (zunächst Auxmoney*, später Mintos) dabei, habe mich aber vorher schonmal damit befasst, wie die Erträge steuerlich zu behandeln sind.
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reisender1967



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Beiträge: 1972

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 11:12    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

ich denke, es kann nur ein Steuerfachmann abschließend beantworten.
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 12:08    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Ich denke eigentlich kann man diese Gebühren gar nicht geltend machen. Sonst könnte man die Gebühren für Aktienkäufe und -verkäufe ja genauso geltend machen und das geht leider nicht.
@Bandit: Hast Du die Angabe beim Finanzamt tatsächlich als Verkaufsgebühr gemacht, oder es einfach nur bei Verluste eingetragen und das Finanzamt hat das nicht weiter nachkontrolliert?


Ich habe bei der Berechnung der Zweitmarktgewinne die Gebühr mit berücksichtigt. Bedeutet, das meine Gewinne geringer ausgefallen sind, weil ich die Gebühr miteinbezogen habe. Bei meinen eingereichten Belegen steht immer "Zweitmarktgewinne nach Gebühren".

Es handelte sich aber nur um sehr geringe Beträge, da die meisten Zweitmärkte sowieso zur Zeit gebührenfrei sind.

Ein Steuerfachmann könnte hier wirklich Klarheit für alle bringen.
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eugenkss



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BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 12:22    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich glaube, ihr erwartet zu viel von einem "Steuerfachmann".
Der würde auch nur seinen (mehr oder weniger belastbaren) Rat geben können.
Gewissheit gäbe es aber erst nach einem Gerichtsurteil.

Ich bin zwar auch kein Steuerfachmann, aber in meinen Augen ist es ziemlich eindeutig so, dass der Handel mit p2p-Krediten am Zweitmarkt vergleichbar ist mit dem Handel von Anleihen an der Börse (bzw. außerbörslichen Handelsplätzen).

Gewinne wären dann steuerpflichtige Kapitalerträge in Höhe der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Jeweils inklusive eventuell angefallener Order-/Transaktionsgebühren o.ä.
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Robberbaron



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Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 12.04.2020, 12:22    Titel: Re: Zweitmarkt-Gebühr ab dem 13.4 (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich bin kein Steuerberater, aber seit 2011 Finanzbeamter und in der Einkommensteuerveranlagung eingesetzt.

Die Gebühren sind nicht extra ein der Steuererklärung* als Werbungskosten anzugeben, sondern direkt vom Veräußerungspreis abzuziehen.

Somit verringert sich der steuerpflichtige Ertrag, so wie Arecadus es bereits schön beschrieben hat.

Formel:
Veräußerungspreis
- Gebühren
- Anschaffungskosten
= Kapitalertrag (oder Verlust), der in die Anlage KAP einzutragen ist
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