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Ray_B
Anmeldedatum: 11.03.2013 Beiträge: 30 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 30.04.2013, 12:36 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Und wenn du schon so argumentierst: Du solltest doch wissen welche "Einnahmen" du erwartest und welche gekommen sind. Da brauchst AM doch nicht für, sondern nur p2p-verwaltung und dann kannste diese Aufstellung ja auch beim FA einreichen. |
Was ist denn dass wieder für eine Argumentation? Als ob man "zu erwartende Einnahmen" und "vorraussichtliche Verluste" beim FA absetzen könnte... Die wollten bisher immer etwas schriftliches haben. Sprich die Zinsbescheinigung und die Projektstatus. Bei letzteren muss dann aber klar nach zu lesen sein, dass z.B. die EV abgenommen wurde und wann. Wenn ich, wie bereits erwähnt, dass dann aber erst zu spät erfahre kann ich es nicht mehr absetzen. Ob das Vortragen klappen könnte weiß ich noch nicht...
Also bitte Leute, bringt doch brauchbare Kommentare zum Thema. |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 30.04.2013, 13:18 Titel: |
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Ich versuche ja nur die Argumentation zu verstehen.
Also wenn ein KN eine EV abgelegt hat, heißt das ja noch längst nicht, das ich mein Geld abschreiben kann, da ich ja den Schuldtitel weiterhin habe, nur nicht derzeit eintreiben kann.
Also ist somit noch kein Verlust entstanden, erst wenn ich auf den Schuldtitel verzichte oder aber die Person in die Privatinsolvenz geht und dann entsprechend dieses Insolvenzverfahren auch erfolgreich ist, habe ich einen Verlust.
Schließlich muss und sollte jemand der in die Privatinsolvenz geht trotzdem noch einen Teil seiner Schulden abbezahlen (wenn er nicht einen auf faule Socke macht)
Habe ich da einen Gedankenfehler?
Denn auch nach 10 Jahren kann ich bei einem Inkassofall plötzlich komplett mein Geld zurückerhalten. _________________
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Ray_B
Anmeldedatum: 11.03.2013 Beiträge: 30 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 30.04.2013, 14:10 Titel: |
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Theoretisch hast Du da natürlich recht. Die Frage ist nur, ob man trotz der gesetzlichen Lage jemals einen Cent sehen wird. Und wenn das dann wirklich z.B. nach 5 Jahren passieren sollte, habe ich ja evtl. gar keine Gewinne mehr zum gegen rechnen. Also wäre ich dann ja wieder der Angeschmierte. Steuern bezahlt und Verluste kann ich Jahre später nicht mehr geltend machen. Habe es wie gesagt einfach probiert beim FA. Die habens akzeptiert. Nur wenn AM nicht dahinter ist die Status aktuell zu halten, bist ja so oder so der blöde. Gerade bei Insolvenzen kriegst doch als "letztes Glied" in der Kette garantiert keinen Euro mehr. Bis da alle bedient sind, inkl. Gerichtsvollzieher, IK-Büro etc., bleibt für uns doch nix mehr übrig.
Daher faktisch in meinen Augen zum Zeitpunkt der Feststellung der Insolvenz, Verlust der noch offenen Forderung. Im Prinzip bei EV auch. Welches Interesse hat denn einer daran der mit Geld offensichtlich nicht umgehen kann, seinen Hintern aus Hartz 4 zu bewegen und Arbeiten zu gehen, damit Ihm der Lohn wieder bis auf Hartz 4 runter gekürzt wird, um seine Schulden ab zu bezahlen...
Aber selbst wenn der von Dir beschriebene Fall eintreten sollte, sind bis dahin ja wieder Zinsen angefallen. Diese müsstest Du ja dann auch wieder versteuern. Finde ich also legitim bis zu Fall "X" die Sache als Verlust zu betrachten. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 30.04.2013, 14:10 Titel: |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 30.04.2013, 14:48 Titel: |
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Ray_B hat Folgendes geschrieben: |
Aber selbst wenn der von Dir beschriebene Fall eintreten sollte, sind bis dahin ja wieder Zinsen angefallen. Diese müsstest Du ja dann auch wieder versteuern. Finde ich also legitim bis zu Fall "X" die Sache als Verlust zu betrachten. |
dann musste nicht nur die Zinsen sondern auch die Tilgung (sprich den gesamten Geldeingang) versteuern, da du (wenn ich es richtig verstanden habe) diesen als Verlust mit den Zinseinnahmen gegen gerechnet hast.
Oder verrechnest du nur die nicht bezahlten Zinsen gegen? _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 30.04.2013, 15:07 Titel: |
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Ray_B hat Folgendes geschrieben: | Für mich ist schon mal fragwürdig, ob die von Dir beschiebene Stelle überhaupt bei AM Anwendung findet. Schließlich läuft das Ganze über eine gemeldete Firma und eine Bank. Also ist das dann wohl keine reine private Kapitalforderung:
...
Ich habe ja schließlich nicht meinen "Saufkumpel" einen Schuldschein in der Kneipe unterschreiben lassen. Sondern ich habe über eine Firma eine Beteiligung an einer Kreditforderung gekauft. Das Geschäftsmodel zeigt sich ja auch dadurch, dass ich meine Forderung gegen den KN gar nicht ohne weiteres geltend machen kann. Dies übernimmt AM. |
Doch, das steht da exakt für AM, Smava* und solche Modelle drin. Du kauft eine Forderung gegen eine Privatperson, und eben nicht gegen die Bank. Von wem die die kaufst, ist unerheblich.
Dass Du Deine Forderung gegenüber dem KN nicht selber geltend machen kannst liegt daran, dass Du selber vertraglich darauf verzichtest. Wenn AM oder die SWK pleite gehen und die Abwicklung nicht mehr übernehmen, dann wirst Du genau das tun müssen.
Zitat: |
In dem Moment wo ich nicht mehr alle meine eigentlichen Rechte direkt ausüben kann bzw muss, ist es keine reine private Darlehensforderung mehr. |
Das ist doch Unsinn. Wenn Du mit mir persönlich einen Vertrag machst, in dem Du darauf verzichtest, irgendwelche Rechte wahzunehmen, was ist denn dann daran nicht mehr privat? Entscheidend ist, gegen wen die Forderung geht und das ist hier eine Privatperson. Und von wem die Forderung nach der Abtretung gehalten wird (Du), das ist auch eine Privatperson. Das sit doch gerade die Idee hinter P2P Krediten.
Die Bank vergibt anfangs den Kredit, weil sie das nach KWG muss (und noch aus ein paar anderen Gründen), dann verkauft sie die Forderung an Dich und ist dann 'raus. Da hast Du höchstens noch Haftungsansprüche bei verletzter Sorgfaltspflicht und so Dinge, aber mit Deiner Forderung selber hat das alles nichts zu tun. |
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Ray_B
Anmeldedatum: 11.03.2013 Beiträge: 30 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 02.05.2013, 09:34 Titel: |
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Wenn das alles rein privat ist, warum kassiert dann AM Gebühren vom KN und KG? Warum läuft das Ganze über eine Bank? Warum verlangt CC Mahngebühren für Rücklastschriften? etc etc etc...
Das passt doch mit Deiner Aussage auch nicht zusammen. Daher denke ich dass der beschriebene § da nicht passt. Ausserdem ist es ja auch rechtlich sehr fragwürdig warum ich zwar für Gewinne Steuern bezahlen soll, aber Verluste aus der selben Quelle nicht mit verrechnen darf.
Beispiel.: Ich mache in meinen gesamten Projekten 1500 Euro Verlust durch Insolvenzen. Gleichzeitig mache aber auch 1500 Euro Gewinn durch Zinszahlungen. Rechnerisch also Null auf Null. Laut Deiner Auffassung müsste ich jetzt aber für die 1500 Euro Gewinn Steuern bezahlen. Ergebnis wäre dann ein minus! Wie soll das denn rechtens sein?!? |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.05.2013, 10:20 Titel: |
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Ray_B hat Folgendes geschrieben: |
Beispiel.: Ich mache in meinen gesamten Projekten 1500 Euro Verlust durch Insolvenzen. Gleichzeitig mache aber auch 1500 Euro Gewinn durch Zinszahlungen. Rechnerisch also Null auf Null. Laut Deiner Auffassung müsste ich jetzt aber für die 1500 Euro Gewinn Steuern bezahlen. Ergebnis wäre dann ein minus! Wie soll das denn rechtens sein?!? |
1. Sind nicht bezahlte Zinsen keine Verlust, sondern nur entgangener Gewinn, wenn das dein FA anders sieht, dann Glückwunsch und ich werde wohl meine Geschäftstätigkeit dann an deinen Wohnort verlegen
2. Sind die nicht gezahlten Tilgungen erst dann ein Verlust, wenn die Forderungen nicht mehr eingetrieben werden können (Privatinsolvenz) und/oder du auf zukünftiges Eintreiben verzichtest.
So wie du es beschreibst, siehst Du alle gezahlten Tilgungen als Gewinn an ? Hast Du dann auch deine Einlagen als Verlust betrachtet? Zu dem Zeitpunkt deiner Überweisung an AM? _________________
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Ray_B
Anmeldedatum: 11.03.2013 Beiträge: 30 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 02.05.2013, 10:34 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: | Ray_B hat Folgendes geschrieben: |
Beispiel.: Ich mache in meinen gesamten Projekten 1500 Euro Verlust durch Insolvenzen. Gleichzeitig mache aber auch 1500 Euro Gewinn durch Zinszahlungen. Rechnerisch also Null auf Null. Laut Deiner Auffassung müsste ich jetzt aber für die 1500 Euro Gewinn Steuern bezahlen. Ergebnis wäre dann ein minus! Wie soll das denn rechtens sein?!? |
1. Sind nicht bezahlte Zinsen keine Verlust, sondern nur entgangener Gewinn, wenn das dein FA anders sieht, dann Glückwunsch und ich werde wohl meine Geschäftstätigkeit dann an deinen Wohnort verlegen
2. Sind die nicht gezahlten Tilgungen erst dann ein Verlust, wenn die Forderungen nicht mehr eingetrieben werden können (Privatinsolvenz) und/oder du auf zukünftiges Eintreiben verzichtest.
So wie du es beschreibst, siehst Du alle gezahlten Tilgungen als Gewinn an ? Hast Du dann auch deine Einlagen als Verlust betrachtet? Zu dem Zeitpunkt deiner Überweisung an AM? |
Zu 1.
Ich denke Du verstehst da was nicht richtig. Mal abgesehen davon, dass natürlich auch nicht bezahlte Zinsen ein Verlust darstellen. Habe mein Geld ja für lau hergeliehen... Aber hier geht es ja um die zu zahlenden Steuern. Laut meinem angeführten Beispiel bliebe mein Kapital gleich. Also z.B. vor Anlage bei AM 10000 Euro, und nach einem Jahr ja auch wieder 10000 Euro, da Gewinne durch reine Zinszahlungen (keine Tilgung, NUR ZINS!) 1500 Euro, und Verluste durch Ausfälle Privatinsolvenz auch 1500 Euro. Somit wäre ich nach einem Jahr bei Null auf Null. Kein Gewinn, kein Verlust. Allerdings wären ja jetzt nach Auffassung von "nobodyofconsequence" Steuern für die 1500 Euro Zinsgewinn fällig.
Somit für mich ein Verlust durch Steuerzahlung. Wie soll das denn gehen???
Zu 2.
Habe ich ja bereits oben in meiner vorigen Nachricht schon geschrieben. Ich verrechne meine Zinsgewinne mit den Verlusten durch Insolvenzen.
Natürlich kann ich keine Tilgungen als Gewinne darstellen. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 02.05.2013, 13:02 Titel: |
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Verluste aus der Veräußerung von Aktien z.B. können mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden. Habe ich mit einem WP Verluste erlitten, kann ich diese durch Verkauf realisieren ... das Papier meinetwegen aber gleich zurückkaufen. Bei Veräußerungsverlusten aus Anleihen können auch Erträge aus Zinsen verrechnet werden. Genaugenommen ist das mit AM so, das die Verluste aus einem nicht mehr bedienten Kredit ja zunächst -theoretisch- nicht realisiert sind ... das wären sie erst, wenn def. feststeht, das das verliehene Geld uneinbringlich futsch ist. Und wie soll das gelingen ? Tituliert habe ich -wieder theoretisch- eine Ewigkeit Zeit, das Geld beim Schuldner einzutreiben. _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.05.2013, 13:07 Titel: |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Genaugenommen ist das mit AM so, das die Verluste aus einem nicht mehr bedienten Kredit ja zunächst -theoretisch- nicht realisiert sind ... das wären sie erst, wenn def. feststeht, das das verliehene Geld uneinbringlich futsch ist. Und wie soll das gelingen ? Tituliert habe ich -wieder theoretisch- eine Ewigkeit Zeit, das Geld beim Schuldner einzutreiben. |
Korrekterweise eben nach erfolgreichen Abschluss der Privatinsolvenz, wenn dann das Gericht dem Schuldner Schuldenfreiheit bescheinigt und dir dann eben auch nichts mehr schuldet. Also ca. nach ~6 Jahren. _________________
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Ray_B
Anmeldedatum: 11.03.2013 Beiträge: 30 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 02.05.2013, 13:51 Titel: |
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Genau das ist ja der Knackpunkt. Wie soll ich nach 6 Jahren, wenn dann die Privatinsolvenz abgeschlossen ist, noch einen Verlust geltend machen?
Man kann ja nur Gewinne und Verluste aus der selben Quelle gegen rechnen. Wenn ich 6 Jahre später keine Gewinne aus der Quelle mehr habe, würde ich ja auf dem Verlust sitzen bleiben. Natürlich ist dies ein Stück weit das eigene Risiko bei dieser Anlage...
Allerdings muss ich ja auch Steuern für meine Gewinne der bisherigen 6 Jahren zahlen. Somit ist es doch nur fair, ein zum Zeitpunkt "X" festgestelltes Insolvenzverfahren mit den Gewinnen zu verrechnen. Wie hoch ist die Quote derer die zumindest Versuchen Ihre Schulden noch abzubezahlen? Und wie hoch wiederum ist die Chance von so jemandem innerhalb von 6 Jahren sein Geld wieder zu bekommen? Dürfte wohl gegen Null gehen...
Aber ich finde wir driften etwas ab... Frage war ja ursprünglich, ob AM nicht verpflichtet ist die Projektstatus aktuell zu halten. Hier war meinerseits beispielhaft nur die Sache mit dem FA genannt. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 02.05.2013, 14:10 Titel: |
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Ray_B hat Folgendes geschrieben: |
Somit für mich ein Verlust durch Steuerzahlung. Wie soll das denn gehen???
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Genau so ist es. Du wirst lachen (vermutlich nicht, vermutlich wirst Du es in Deiner Ignoranz einfach wieder nicht glauben), aber das gibt's im Steuerrecht öfters mal. Beteiligunsverluste bei nicht unwesentlichen Beteiligungen kannst Du als Unternehmen seit der Abgeltungssteuer auch nicht mehr abschreiben, zum Beispiel, dafür zahlst Du dann auf Gewinne erst Steuern, wenn du sie entnimmst. Hat mich vor zwei Jahren richtig Geld gekostet, sowas gibt's tatsächlich.
Das ist der Deal mit der Abgeltungssteuer: Du zahlst nur 25% und vieles ist vereinfacht, dabei kannst Du aber die meisten Verluste nicht mehr anrechnen. Ob Du immer noch alternativ den persönlichen Steuersatz zahlen und eine Steuererklärung machenn kannst, weiß ich nicht, denke aber eher nicht, da glaube _ich_ jetzt mal, dass das unlogisch wäre, weil es ja nicht die Arbeit des FA vereinfachen, sondern verkomplizieren würde und die Vereinfachung war ja gerade der Sinn der Abgeltungssteuer.
Du kannst hier glauben was Du willst, im Moment sind die Chancen, mit Deiner Sicht beim FA noch durch zu kommen auch nich schlecht, AM kennt ja noch kaum wer (wie gesagt: mir haben sie die verluste auch anerkannt), aber rechtlich gesehen ist die Lage glasklar: keine Anrechnung.
Das Steuerrecht ist halt nicht so, wie Du es schön finden würdest. Und ja: das ist ein echtes Problem bei P2P-Krediten und ein verdammt guter Grund, die Finger von schlechten Bonitäten zu lassen, bei Smava* gab's sogar schon die Diskussion, ob nicht auch die Poolkosten nicht anrechnungsfähig sind (smava sagt: schon, mindestens zwei OFDs sind dokumentiert mit: nein; Rechtsstreit kenne ich noch keinen), das killt Dich da dann komplett, weil das ja quasi erfolgsunabhängige Kosten sind.
Zuletzt bearbeitet von nobodyofconsequence am 02.05.2013, 14:18, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 02.05.2013, 14:13 Titel: |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Verluste aus der Veräußerung von Aktien z.B. können mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden. Habe ich mit einem WP Verluste erlitten, kann ich diese durch Verkauf realisieren ... das Papier meinetwegen aber gleich zurückkaufen. Bei Veräußerungsverlusten aus Anleihen können auch Erträge aus Zinsen verrechnet werden. Genaugenommen ist das mit AM so, das die Verluste aus einem nicht mehr bedienten Kredit ja zunächst -theoretisch- nicht realisiert sind ... das wären sie erst, wenn def. feststeht, das das verliehene Geld uneinbringlich futsch ist. Und wie soll das gelingen ? Tituliert habe ich -wieder theoretisch- eine Ewigkeit Zeit, das Geld beim Schuldner einzutreiben. |
Das ist zusätzlich auch noch alles vollkommen Palle. Die Regelung mit der Verlustanrechung gilt für verbriefte Forderungen. Also Wertpapiere. Für alles andere gilt sie nicht. Genau das steht in dem Paper, dass ich da oben verlinkt habe. |
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Ray_B
Anmeldedatum: 11.03.2013 Beiträge: 30 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 02.05.2013, 14:29 Titel: |
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@ nobodyofconsequence
Also erstens "Sportfreund", mal hier nicht persönlich werden.
Ob ich etwas in meiner "Ignoranz" glaube oder nicht, ist immer noch meine Sache. Dass DU die Weisheit mit der super-großen Kelle gelöffelt hast, hat inzwischen bestimmt jeder mit bekommen...
Und zweitens sind Gesetze immer interpretierungsfähig, sonst bräuchten wir keine Gerichte. Dass z.B. auch Dein FA die Sache anerkennt (und andere wahrscheinlich auch), ist schon ein arger Zufall...
Sind bestimmt alle blöd, unfähig, schlecht informiert...
Aber ich klinke mich jetzt hier aus, denn anscheind ist es Dein Hobby andere mit Deinen einzig wahren Weisheiten platt zu reden.
Auf solche "Diskussionen" habe ich keine Lust. Also noch viel Spass beim Weisheit kübelweise Verschütten und tschau... |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 02.05.2013, 14:40 Titel: |
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Hierzu muss man sagen:
Das Finanzamt hat gar nicht das Personal, um jede Steuererklärung zu prüfen!
Solange die Werte plausibel sind und man unter gewissen Grenzen bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Beamter dass genauer Anschaut, relativ gering.
ABER: Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Auch wenn das Finanzamt die Angabe erst akzeptiert hat, kann, wenn dann ein Jahr später bei der nächsten Erklärung das geprüft wird, dazu kommen, dass das Finanzamt auch die Erklärungen der letzten Jahre prüft und ggf. sogar eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung folgt - für all die Jahre, wo es noch nicht verjährt ist. _________________
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