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Ärger über ewig "dauerndes" Inkasso / Informations  
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Ray_B



Anmeldedatum: 11.03.2013
Beiträge: 30
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 26.04.2013, 08:41    Titel: Ärger über ewig "dauerndes" Inkasso / Informations Antworten mit Zitat

Hallo @ all,

ich möchte gerne das Thema aufgreifen, da ich es im Forum bisher nirgens konkret gefunden habe. Es wird zwar vereinzelt in unterschiedlichen Themen darauf eingegangen, aber eine eigene Dikussion hierzu hat anscheinend bisher noch nicht statt gefunden.

Mir persönlich stinkt unwahrscheinlich, dass es AM anscheinend nicht für nötig hält, Ihre Inkasso´s, die Mahnstufen usw. den Anlegern "zeitnah" mit zu teilen. Einer meiner persönlich krassesten Fälle ist Projekt 10054836. Dieses steht seit 15.02.2011 auf "Vollstreckung". Ich habe den Status mehrfach bei AM angemahnt. Immer der gleiche Standard-Antwort-Müll... Irgendwann bekommt man dann wahrscheinlich wieder mal rückwirkend die Info über Inkasso... Hatte ich jetzt schon ein paar mal, dass der Status plötzlich auf IK stand. Beispiel: Bei Projekt "X" wurde am 15.2.13 der Status geupdatet, aber als IK-Datum steht da der 1.8.12!
Ich empfinde das als riesen Frechheit von AM. Zumal ich hier auch eine Verletzung deren Informationspflichten sehe.

Wie seht Ihr das?
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waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 26.04.2013, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Jupp sehe auch kritisch.
Immerhin kriege ich zeitnah eine email, wenn in einem der Inkasso/gekündigten Kredite ein Geldeingang zu verzeichnen ist.
Aber für Statusänderungen oder ähnliches muss man selber sich durch Kredite klicken.
Und wie von dir erwähnt, wird auch dieses nicht immer Zeitnah bei AM angezeigt.

Dies stellt jedoch kein Vertragsbruch da, denn

Zitat:
§ 10 Benachrichtigung bei Zahlungsausfällen
Kann bei einem Darlehensnehmer eine Forderung trotz Fälligkeit nicht eingezogen werden oder hat er die
Einziehung fälliger Beträge von seinem Konto nach Gutschrift widerrufen (sog. Rücklastschrift) und wurde die
Zahlung nicht anderweitig geleistet, wird der Verkäufer den Käufer spätestens drei Arbeitstage nach Fälligkeit bzw.
nach Kenntnis von der Rücklastschrift hierüber auf der Kreditübersichtsseite der Website creditconnect.de
informieren.


Nur dieses verpflichtet AM / CC zeitnah zu melden. Crying or Very sad
_________________
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Ray_B



Anmeldedatum: 11.03.2013
Beiträge: 30
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der von Dir zitierte §10 stammt doch aus deren eigenen AGB, oder?
Das würde ich nicht gerade als Fakt hinnehmen, zumal Firmen Ihre AGB´s mehr oder weniger frei formulieren können. Darum steht auch in Verträgen meist am Ende der Passus dass wenn eine oder mehrere Formulierungen nicht wirksam sind, der restliche Vertrag davon unberührt bleibt. Ist mit AGB´s genauso zu sehen. Die Info per Mail mit den Zahlungen aus dem Inkasso bekommt denke ich jeder (ich auch). Ist zwar eine nette Sache von AM, aber wichtiger wäre doch der aktuelle Status des Projekts. Vor allem auch wegen der Absetzbarkeit per Steuer.
Wenn ich erst ein halbes Jahr später erfahre, dass der KN längst Pleite ist, wie soll ich das in der Steuerklärung geltend machen? In dem Fall macht sich in meinen Augen AM eines Schadenersatzanspruchs schuldig. Denn dass die Info hierüber dem Vollzugsbeamten oder dem Inkassobüro selber erst 6 Monate später bekannt ist, glaube ich wohl kaum. Und sich die Info zeitnah geben zu lassen, ist das Problem von AM. Man muss Info´s auch einfordern, und nicht nur darauf warten bis man mal etwas erfährt.
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Iceman81



Anmeldedatum: 22.04.2013
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Seitwann sind solche Verluste aus Spekulationen (was anderes ist das hier nicht) als Privatperson überhaupt steuerlich absetzbar?

Dann könnte ja jeder sowas machen und Kohle vom FA zurückverlangen! Das sollteste mal lieber deinen Steuerberater fragen ob das so läuft meines erachtens nicht und dann auch nicht vollumfänglich.

Sonst hätte Uli Hoennes ja auch kein Schweizer Konto gebraucht zum spekulieren wenn man seine Verluste in DE bei solchen Sachen "verrechnen" könnte!


Zuletzt bearbeitet von Iceman81 am 29.04.2013, 13:40, insgesamt einmal bearbeitet
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waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

§10 Stammt aus dem Vertrag den man mit CC abschliesst.

Und steuerlich relevant ist das eh nicht !!
Wie icemann schrieb du kannst du kein entgangenen Zinsgewinne abschreiben oder verrechnen, dass geht nicht.
_________________
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ray_B hat Folgendes geschrieben:

Wenn ich erst ein halbes Jahr später erfahre, dass der KN längst Pleite ist, wie soll ich das in der Steuerklärung geltend machen?

Kannste eh nicht gelten machen, ist also egal.
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Iceman81 hat Folgendes geschrieben:
Seitwann sind solche Verluste aus Spekulationen (was anderes ist das hier nicht)


Doch, es ist etwas anderes, es ist ein Verlust aus einer Kreditforderung und für die gibt es eine klare Ansage vom BMF, dass die Anschaffungskosten einer solchen Forderung nie als Verlust geltend gemacht werden können. Habe hier mal irgendwo den Link gepostet.
"Entgangene Gewinne" kannst Du sowieso nie irgendwo irgendwie steuerlich geltend machen, da hast Du höchstens mal einen Schadenersatzanspruch gegen irgendwen, das bekommst Du aber so gut wie nie nachgewiesen.

Spekulationsverluste kannst Du übrigens ansonsten ganz prima mit Spekulationsgewinnen verrechenen, wenn es die selbe Anlageklasse ist, macht in der Regel die Bank automatisch.
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Iceman81



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Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mir gings aber darum wenn unterem Strich Aufrechnung Gewinne/Verluste ein reiner Verlust rauskommt dass dann nix mit ist diese Verluste abzusetzen, dass ist dann halt Privatvergnügen.
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 29.04.2013, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Nur kannst Du bei AM noch nicht mal mit anderen AM-Gewinnen verrechnen.
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Ray_B



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Beiträge: 30
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.04.2013, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr seid echt allesamt ein "supersiebengescheiter Haufen"...

Warum konnte ich dann genau das bei meinem Finanzamt die letzten 2 Jahre geltend machen??!!?? Ich habe alle Verluste (nicht die entgangenen Zinsen) durch Insolvenzen und EV´s mit meinen Gewinnen aus der Zinsbescheinigung von AM verrechnet. Das Finanzamt hats akzeptiert! Im übrigen ist das auch erlaubt, da man Gewinne und Verluste aus der selben Quelle miteinander verrechnen kann. Meine Definition ist hier allgemein Gewinne und Verluste bei AM, ungeachtet des einzelnen Projekts. Konnte übrigens auch alle Anlegergebühren (1 Euro bzw 1% vom Anlagebetrag) mit einrechnen. Auch das hat das FA voll akzeptiert!

Also entsteht mir hier auch ein "Schaden", wenn AM es nicht für nötig hält die Projektstatus aktuell zu halten...
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Iceman81



Anmeldedatum: 22.04.2013
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.04.2013, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast es doch selber geschrieben hast Gewinne und Verluste verrechnet, solange es nen Gesamtgewinn ergibt den es zu versteuern gilt, dann akzeptiert es das FA wohl auch, aber wenn du unterm Strich nen Verlust einfährst bekommste keine Steuern wieder, dass läuft dann unter Pech gehabt!

Finde ich auch so ok, weil warum soll die Allgemeinheit der Steuerzahler für dein Hobby mit bluten.
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creditguru



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Beiträge: 1749
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BeitragVerfasst am: 30.04.2013, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Was denn für ein Schaden? Rechne den Ausfall doch einfach ein, sobald er dir bekannt ist. Beim Depot gibt es ja auch einen Verlustvortrag.
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nobodyofconsequence
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Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 30.04.2013, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Ray_B Weil Dein Finanzamt es nicht kapiert hat. Glück gehabt.
Ist bei mir auch so, trotzdem aber falsch.

Zitat:

Forderungsausfall
60
Der Forderungsausfall ist keine Veräußerung i. S. des § 20 Absatz 2 Satz 2 EStG. Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der Forderung sind einkommensteuerrechtlich insoweit ohne Bedeutung.



www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2012-10-09-einzelfragen-abgeltungsteuer.html
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Ray_B



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Beiträge: 30
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.04.2013, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Iceman81

Deswegen zahle ich aber trotzdem zuviel Steuer, wenn ich einen Verlust der mir "zu spät" bekannt wird in der Erklärung nicht angeben kann. Folglich ist mir dadurch ein Schaden entstanden.

@creditguru

wie soll ich einen Verlust der mir z.B. erst im September 2013 für 2012 bekannt wird in der Erklärung für 2012 geltend machen? Ok, mit Vortragen habe ich mich noch nicht beschäftigt. Vielleicht klappt das ja auch...


@ nobodyofconsequence

Lassen Wir einmal dahin gestellt, ob mein FA zu "blöd" ist, oder ich einfach nur 2x hintereinander Glück hatte...
Ich kann nur sagen, Wer´s nicht probiert ist selber schuld und verschenkt sein Geld.

Habe mir die Mitteilung mal an den interessanten Stellen durch gelesen.
(Möchte nur am Rande noch auf die unzähligen Satzbau- und Schreibfehler hinweisen...) Für mich ist schon mal fragwürdig, ob die von Dir beschiebene Stelle überhaupt bei AM Anwendung findet. Schließlich läuft das Ganze über eine gemeldete Firma und eine Bank. Also ist das dann wohl keine reine private Kapitalforderung:

Zitat:
Zitat:"Eine Forderung, die keine am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt (z. B. eine private Darlehensforderung, Gesellschafterforderung), ist eine Kapitalforderung i. S. des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG.
§ 20 Absatz2 Satz 1 Nummer 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31. Dezember 2008
angeschafft oder begründet wurde."


Ich habe ja schließlich nicht meinen "Saufkumpel" einen Schuldschein in der Kneipe unterschreiben lassen. Sondern ich habe über eine Firma eine Beteiligung an einer Kreditforderung gekauft. Das Geschäftsmodel zeigt sich ja auch dadurch, dass ich meine Forderung gegen den KN gar nicht ohne weiteres geltend machen kann. Dies übernimmt AM. In dem Moment wo ich nicht mehr alle meine eigentlichen Rechte direkt ausüben kann bzw muss, ist es keine reine private Darlehensforderung mehr.
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waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 30.04.2013, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Und am Ende gilt wie immer:
Wo kein Kläger kein Beklagter.

Sprich ob das FA zu doof ist (hoffentlich liest da keiner mit Wink ) oder die "Verluste" gegen gerechnet werden dürfen bleibt halt offen.

Und wenn du schon so argumentierst: Du solltest doch wissen welche "Einnahmen" du erwartest und welche gekommen sind. Da brauchst AM doch nicht für, sondern nur p2p-verwaltung und dann kannste diese Aufstellung ja auch beim FA einreichen.
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