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Iceman81
Anmeldedatum: 22.04.2013 Beiträge: 19
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Verfasst am: 02.05.2013, 15:16 Titel: |
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Außerdem würde ich mir in der Steuererklärung mal durchlesen welche punkte "unter vorbehalt der nachprüfung" stehen, sowas steht dann meist irgendwo in den Anhängen, da kanns auch nach 10 Jahren noch passieren, dass de was nachzahlen darfst wenn de Pech hast!
Und diese strittigen vorbehalte werden meist jedes jahr mehr, weil halt viele Klagen und dann der Bundesfinanzhof entscheiden muss. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5231
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Verfasst am: 02.05.2013, 18:43 Titel: |
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Ray_B hat Folgendes geschrieben: | Dass DU die Weisheit mit der super-großen Kelle gelöffelt hast, hat inzwischen bestimmt jeder mit bekommen...
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ICH habe mir immerhin die Mühe gemacht, die Quelle für die Regelung 'rauszusuchen und hier zu posten, um meine Behauptungen a) zu überprüfen und b) zu belegen, außerdem hilft es c) vielleicht dem einen oder anderen, hier keine Fehler zu machen.
Ob ich Recht habe, oder nicht, ist dann komplett irrelevant, kann ja jeder selber nachlesen und sich 'ne Meinung bilden.
Und Du wirst schon wieder lachen, ich habe das Ding sogar gelesen, bevor ich es geposted habe.
Was genau hast Du getan, um Deine Behauptungen zu
a) überprüfen
b) zu belegen.
Aha. Nichts. Trotzdem weißt Du's natürlich besser. Das meine ich mit "Ignoranz", wenn man Sachen besser weiß, ohne sich vorher zu informieren.
Zitat: |
Und zweitens sind Gesetze immer interpretierungsfähig, sonst bräuchten wir keine Gerichte.
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Klar. Aber auf welcher Grundlage interpretierst Du? Deinem Gefühl?
Übrigens ist das kein Gesetz sondern die Interpretation des Gesetzes durch das BMF, die als Dienstanweisung für die Finanzämter gilt. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 03.05.2013, 10:04 Titel: |
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Wo bitte ist denn da der Tatbestand der Steuerhinterziehung ? Hinterziehung wäre es, die AM-Zinseinnahmen zu verschweigen. Wenn ich aber -als steuerlicher Laie- einfach mal Verluste durch ausgefallene KN´s mit den Einnahmen gegenrechne - was ja bei Börsengeschäften z.B. auch möglich ist - und das FA das so akzeptiert (vlt. steuerrechtlich fälschlicherweise -woher soll ich das wissen ? ) ... dann liegt der "schwarze Peter" doch beim FA. Bin ich schuld, das sie nicht das Personal haben alles genau prüfen zu können ? Bin ich schuld, wenn sie etwas akzeptieren und 2 Jahre später feststellen, das das so nicht richtig war ? Im schlimmsten Fall würde dann wohl eine Nachentrichtung drohen ... aber eine Steuerhinterziehung wird sich daraus kaum konstruieren lassen ... _________________
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 03.05.2013, 10:04 Titel: |
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pc
Anmeldedatum: 22.10.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: 03.05.2013, 12:05 Titel: |
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Einfacher Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Du bist verpflichtet, eine korrekte Steuererklärung abzugeben. Wenn Du bei AM investierst, bist Du dementsprechend verpflichtet Dich über die steuerliche Einordnung zu informieren.
Spätestens seit Deinem Posting hier ist ja auch bewiesen, dass Du Dir zumindest der Problematik bewußt bist. Aber vermutlich würde man Deinen Fall milder beurteilen als die Aktivitäten gewisser Wurstfabrikanten.
Ich werde mich einfach an die Zinsbescheinigung von AM halten - das ist viel weniger als ich selbst ausgerechnet hätte. Wobei ich auch noch keine echten Verluste zu verkraften habe. _Noch_ nicht, Kandidaten gibt's schon... |
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Iceman81
Anmeldedatum: 22.04.2013 Beiträge: 19
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Verfasst am: 03.05.2013, 12:38 Titel: |
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Steht doch alles im Gesetz!
Zitat: | § 378 AO
Leichtfertige Steuerverkürzung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. § 371 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 03.05.2013, 12:45 Titel: |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Wo bitte ist denn da der Tatbestand der Steuerhinterziehung ? Hinterziehung wäre es, die AM-Zinseinnahmen zu verschweigen. |
Es ist genauso Steuerhinterziehung, Ausgaben/Kosten anzugeben, die nicht zu verrechnen sind.
Beispiel Arbeitsweg: Ein zu langen arbeitsweg anzugeben (und damit mehr Pendlerpauschale) zu bekommen ist genauso steuerhinterziehung - auch dass FA das erstmal akzeptiert.
Und hier hilft es auch nicht, später zu sagen: "Ich wußte nicht, das ich den Umweg über (was auch immer) nicht mit einrechnen durfte."
Wenn die Ausrede "Ich wußte nicht, das.." gelten würde, könnte ja jeder Steuerhinterzieher sagen, er wußte nicht, das er gewisse Einnahmen angeben mußte oder gewisse Ausgaben nicht angeben darf.
Im Zweifelsfall mußt Du halt einen Steuerberater fragen - oder das FA. Wenn das FA dir das explizit bestätigt, dann wäre das natürlich auch OK.
Natürlich wird es bei den Summen, die wir hier anlegen, idR. zu keinen Strafverfahren kommen - hier wird es idR. mit einer Nachzahlung (+Verzugszinsen/Strafzuschlag) enden.
Speziell zu:
Zitat: | einfach mal Verluste durch ausgefallene KN´s mit den Einnahmen gegenrechne - was ja bei Börsengeschäften z.B. auch möglich ist |
Du kannst auch bei Börsengeschäften nur Verkaufsgewinne mit Verkaufsverlusten verrechnen.
Du kannst keine Dividenden mit Verlusten beim Verkauf verrechnen.
Und schon gar nicht Verluste beim Verkauf mit Zinseinnahmen von z.B. festverzinslichen Anleihen.
Da es bei AM-Krediten aber "nur" Zinsen (also sozusagen Dividenden) und keine Verkaufsgewinn gibt, geht das nicht.
Ich persönlich finde das auch nicht richtig - aber so ist nun mal die Rechtslage.
Wenn es einen Zweitmarkt bei AM geben würde, wo man Kredite verkaufen kann, dann wäre das evtl. was anderes - bei den Gewinnen eines Verkaufs könnte man sicher die Verluste abziehen... _________________
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 04.05.2013, 17:03 Titel: |
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Zitat: | Und schon gar nicht Verluste beim Verkauf mit Zinseinnahmen von z.B. festverzinslichen Anleihen. |
Doch, das geht inzwischen ... sogar automatisch ! Aber nur in der Gattung Anleihe ... daher kann man doch auf die Idee kommen, das das mit AM-Krediten auch geht. Im Zweifel kann man das FA ja fragen. _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 05.05.2013, 06:54 Titel: |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Im Zweifel kann man das FA ja fragen. |
Im Zweifel sollte man sich beim FA rückversichern um sich Ärger zu ersparen. _________________
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