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trigon
Anmeldedatum: 21.07.2009 Beiträge: 88
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Verfasst am: 27.08.2010, 12:06 Titel: |
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Gerd1 hat Folgendes geschrieben: | Ich hätte dazu eine Idee,
die sich vielleicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen lassen würde:
Im Vertrag mit der Bank wird vereinbart, dass die Bank die Rückzahlung der laufenden Raten ( Kapital ) garantiert, solange Überschüsse aus Zinseinnahmen vorhanden sind.
Beispiel: Nehmen wir an im Monat x habe ich 300 Euro Tilgungen und 100 Euro Zinsen zu erwarten.
Ein Kreditnehmer ist in Verzug, deshalb kommen z.B nur 250€ Tilgungen und 90€ Zinsen. Die Bank bezahlt mir den Ausfall von 50€ Tilgung und überweist 300€ Tilgung und 40€ Zinsen, den nächsten Monat vielleicht 140€ Zinsen und 300€ Tilgung, weil der Verzug bezahlt wurde, oder wieder 300€ Tilgung und 40€ Zinsen, weil der Verzug andauert.
Damit wären Verluste und Gewinne bei mir verrechnet, für die Bank ist das neutral, weil sie den Aufwand bei der Steuer gegenrechnen kann.
So seh ich das als logisch denkender Laie, jedoch nicht als Steuerfachmann.
Priban |
Das geht leider nicht. Das ist auch ein Grund weshalb bei Smava* nur die Tilgungen gepoolt werden und nicht die Zinsen, die bekommt ja jeder komplett selber ausbezahlt, oder eben auch nicht. _________________
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vSinnen
Anmeldedatum: 15.09.2010 Beiträge: 21
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Verfasst am: 17.09.2010, 15:26 Titel: Hallo - ein sehr interessantes Thema |
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Bin neu hier, möchte alle herzlich Grüßen und gleich eine Frage stellen:
Wie reicht Ihr denn Eure Zinserträge ein?
Erstellt AM eine Aufstellung am Jahresende?
Mist das kommt ja dann auch noch auf mich zu.... _________________ Alles wird gut!
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 17.09.2010, 17:03 Titel: |
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Es gibt sowohl von Smava* als auch von Auxmoney* Zinsaufstellungen am Jahresanfang. Kommt per Post _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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vSinnen
Anmeldedatum: 15.09.2010 Beiträge: 21
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Verfasst am: 17.09.2010, 17:54 Titel: Danke für die schnelle Antwort |
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und überhaupt find ich es gut, das Du Dir hier die Arbeit machst!
Sonnige Grüße aus Hessen _________________ Alles wird gut!
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 24.09.2010, 11:36 Titel: |
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Hinweis: Ich hab inzwischen von einem Fall gelesen, wo das Finanzamt einen Bescheid für Vorauszahlungen für die Abgeltungssteuer auf künftige Smava* Zinsen festgesetzt hat. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
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Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10513 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 24.09.2010, 13:34 Titel: |
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@Claus
Das ist ja nicht verwunderlich. Angenommen, du hast groß investiert und nimmst 5000€ smava-Zinsen ein (solche Anleger gibt es mehr als eine Handvoll). D.h. du musst mal mindestens 4000€ zu 25% versteuern - das entspricht einer Steuerschuld von 1000€. Dafür will das FA Abschläge sehen, keine Frage. Schließlich gibt es keine Quellensteuer. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 24.09.2010, 15:45 Titel: |
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Rechtlich verwunderlich nicht. Aber wieviele Anleger rechnen damit, dass sie für diese Anlageform quartalsweise Abschlagszahlungen ans Finanzamt leisten müssen? _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
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supadam
Anmeldedatum: 02.01.2011 Beiträge: 5
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Verfasst am: 02.01.2011, 19:42 Titel: |
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Also das mit dem Sparerpauschbetrag verstehe ich immer noch nicht so ganz, vielleicht denke ich da aber auch falsch.
Es ist ja normalerweise so das ich meiner Bank einen Freistellungsauftrag zusende und diese Zinsen dann nicht besteuert werden. Nun habe ich bei AM in ein Projekt investiert, dort kann ich nirgendwo einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Zinsen müssen von mir in der Steuererklärung angegeben werden und werden dann besteuert.
Wie aber kann ich meinen Sparerpauschbetrag dann da mit einbringen? Oder sind diese Zinseinnahmen gar nicht mit diesem verrechenbar?
Im Moment erscheint es mir so das man diese Gewinne gar nicht mit dem Pauschbetrag verrechnen kann, oder? Ausser das Finanzamt prüft ob ich diesen woanders ausgeschöpft habe und rechnet mir dann, sofern er nicht anderweitig verbraucht wurde, die Zinsgewinne gegen. Aber ich glaube das eher die Hölle zufriert als das mir das Finanzamt freiwillig diese Dienstleistung erweisen würde
Für eine klärende Antwort wäre ich zumindest sehr dankbar, da ich im Forum zu dieser Frage nicht fündig geworden bin. |
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mgutt
Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 02.01.2011, 20:16 Titel: |
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Leonardo75 hat Folgendes geschrieben: | McGoldi hat Folgendes geschrieben: | Bzgl. der Kreditausfälle möchte ich Ihnen auch mitteilen, dass diese nicht als Verluste bzw. negative Einnahmen anzusetzen sind, da es sich hierbei um Ihr Privatvermögen handelt.
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Ui, das erscheint mir aber ziemlich übel, schon bei wenigen Ausfällen geht die Rendite in den Keller, wenn ich dann die Kreditausfälle nicht mit dem Gewinn gegenrechnen kann, muss ich ja nachher nach Steuern sogar noch Verluste hinnehmen. |
Meiner Ansicht nach ist das falsch. Der Anfrage ans Finanzamt fehlte der Hinweis, dass es eben kein Kredit ist. Man kauft ja nur Forderungsanteile und spekuliert (wir sind Anleger und kein Kreditgeber, auch wenn wir im Forum KG sagen).
Allerdings fehlt dem Gesetz meiner Ansicht nach eine Klassifizierung für solche Spekulationsgeschäfte. Trotzdem würde ich sie als solche behandeln, weil sie in jedem Fall vergleichbar sind. Im gegenteiligen Fall würde es sonst nämlich heißen, dass es Darlehen sind, die wir ausschütten und das würde wiederrum heißen, dass wir rechtswidrig handeln. Denn niemand darf ohne Banklizenz Darlehen mit gewerblichem Charakter vergeben.
Ich würde es daher wie ein Spekulationsgeschäft behandeln und es im Streitfall auf eine Klage ankommen lassen.
Dazu gebe ich aber noch mal Feedback ab, wenn ich das mit meiner Steuerkanzlei durchgekaut habe. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 02.01.2011, 21:11 Titel: |
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Finanzinnivation mit Zinscharakter.
Dem FA ist im Zweifelsfall die Grundlage egal. Haben die mal in den 80ern eingeführt im Zerobonds besteuern zu können. |
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mgutt
Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 03.01.2011, 10:04 Titel: |
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Rücksprache gehalten. Urteil vernichtend
Es gilt das, was die BaFin bereits 2007 dazu gesagt hat. Es sind Darlehen und damit sind Verluste nicht verrechenbar. Weiterhin resultiert daraus das Problem, dass wir eine Banklizenz benötigen, sobald wir mehr als 100 Gebote absetzen (oder mehr als 500.000,- EUR verleihen):
http://www.maxrev.de/teilnahme-bei-p2p-portalen-smava-auymoney-rechtswidrig-t180498.htm
Ich muss wohl doch meine Gebote erhöhen, wenn ich weiterhin legal agieren möchte _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 03.01.2011, 10:17 Titel: |
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Rücksprache mit wem?
Das BaFin Merkblatt stammt von vor dem Smava-Start und bezieht sich auf das Geschäftsmodell _ohne_ Bank.
Das Geschäftsmodell _mit_ Bank ist damals von Smava* mit der BaFin abgestimmt und nicht beanstandet worden (genehmigen können die nicht regulierte Geschäfte auch nicht). |
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mgutt
Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 03.01.2011, 10:46 Titel: |
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Die Rücksprache erfolgte mit meiner Steuerkanzlei. Fachanwalt für Steuerrecht und dem geschäftsleitenden Steuerberater.
Das BaFin Merkblatt bezieht sich um genau zu sein auf rein gar nichts. Das Smava-Modell ist zwar legal, aber nur auf Smava* bezogen. Da sie selbst kein Geld verleihen, ist das unerheblich. Smava* betreibt eben nur die Plattform und vermittelt Kredite. Die Geldgeber selbst sind die eigentlichen Darlehensgeber. Ob da nun eine oder mehrere Banken dazwischen sind oder gar keine, ist für die rechtliche Beurteilung irrelevant, so die Kanzlei.
Gerne werde ich dazu aber auch mal Smava* und AM um Stellungnahme bitten. Aktuell bin ich eher davon überzeugt, dass sich die Betreiber nur selbst absichern und nicht ihre Nutzer. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 03.01.2011, 11:36 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: | Die Rücksprache erfolgte mit meiner Steuerkanzlei. Fachanwalt für Steuerrecht und dem geschäftsleitenden Steuerberater.
Das BaFin Merkblatt bezieht sich um genau zu sein auf rein gar nichts. Das Smava-Modell ist zwar legal, aber nur auf Smava* bezogen. Da sie selbst kein Geld verleihen, ist das unerheblich. Smava* betreibt eben nur die Plattform und vermittelt Kredite. Die Geldgeber selbst sind die eigentlichen Darlehensgeber. Ob da nun eine oder mehrere Banken dazwischen sind oder gar keine, ist für die rechtliche Beurteilung irrelevant, so die Kanzlei.
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Dann hat die Kanzlei keine Ahnung von Bankenaufsichtsrecht. Ist auch ne komplizierte und etwas spezielle Thematik.
Oder sie haben sich das Konstrukt nicht anständig angeschaut.
Zitat: |
Gerne werde ich dazu aber auch mal Smava* und AM um Stellungnahme bitten. Aktuell bin ich eher davon überzeugt, dass sich die Betreiber nur selbst absichern und nicht ihre Nutzer. |
Tu das.
Ich _weiß_ dass die das abgestimmt haben. Über ein Jahr lang. Und ich kenne auch das BaFin-Merkblatt und die damalige Interpretation des selben durch die BaFin (die sind damals übrigens nicht von 100, sondern von "mehr als einem" Kredit als Kriterium für die Gewerblichkeit ausgegangen).
Auxmoney war da damals durchaus konkret mit gemeint, die hatten nämlich noch keine Bank im Boot.
Und nein, der "KG" vergibt definitiv keinen Kredit, evtl. könnte das, wenn Du gewerbsmäßiger Anleger bist, erlaubnispflichtiges Factoring sein. Ich denke, deshalb schließt Smava* auch gewerbliche Anleger aus. Macht AM das eigentlich auch? |
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mgutt
Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 03.01.2011, 11:59 Titel: |
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Smava schließt gewerbliche Anleger aus? Wann ist man denn gewerblich? Wenn man eine Gewerbeanmeldung hat oder wenn man laut Gesetz ein Gewerbe haben müsste. Das ist doch der Punkt. Wann genau ist man gewerblich aktiv?
Wenn es 100 Gebote sein sollten, dann handeln bereits jetzt ein Großteil der Anleger gewerblich.
Ich habs jetzt ganz verbindlich gemacht. Ich habe AM, Smava* und die BaFin gefragt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die BaFin nur das Geschäftsmodell aus Sicht der Betreiber geprüft hat. Wir werden sehen. _________________
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