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Goolm
Anmeldedatum: 16.09.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 16.09.2009, 19:13 Titel: Finanzamt |
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Wie erstelle ich eine sinnvolle Zusammenstellung meiner Rendite, die das Finanzamt auch zufrieden stellt? |
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foobar
Anmeldedatum: 31.08.2009 Beiträge: 109
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Verfasst am: 28.09.2009, 09:46 Titel: Re: Finanzamt |
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Goolm hat Folgendes geschrieben: | Wie erstelle ich eine sinnvolle Zusammenstellung meiner Rendite, die das Finanzamt auch zufrieden stellt? |
Da auch ich erst dieses Jahr mit Smava* und Auxmoney* eingestiegen bin würde mich das dann zum Jahresende auch brennend interessieren. Wäre IMHO ein sehr gutes und wichtiges Thema für den P2P-Kredite.com Blog gegen Ende des Jahres.
Wie muss ich das dem Finanzamt melden?
Wie kann ich Zinsen / Poolausgleich / Kreditausfälle etc. gegeneinander verrechnen?
Wie kann das, soweit noch nicht ausgeschöpft, mit dem Sparerfreibetrag verrechnet werden?
etc.
Aber da mach ich mir die nächsten 3 Monate mal wenig Gedanken drum _________________ Auxmoney:
Smava:
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 09.10.2009, 13:29 Titel: |
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Habe eben beim Finanzamt nachgefragt, ob dort Informationen zu diesem Thema verfügbar sind. Antwort wird gepostet sobald verfügbar. _________________
www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung |
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 14.10.2009, 21:47 Titel: |
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Hier die Antwort vom Finanzamt:
Nette Sachbearbeiterin hat Folgendes geschrieben: | zur o.g. Anfrage bzgl. der Kredite von Privat zu Privat, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zins-Einnahmen aus Privat-Krediten sind auf der Anlage KAP mit Ihrer Steuererklärung in voller Höhe zu erklären. Sie sind somit verpflichtet eine Anlage KAP einzureichen und hier auch alle Einnahmen aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Zinsgutschriften sowie Dividenden von Banken, zu erklären. Bitte beachten Sie auch, dass alle Einnahmen auch die freigestellten Erträge bei den Banken zu erklären sind, da der Sparerfreibetrag in der Steuererklärung sonst nochmals abgezogen werden würde und somit eine doppelte Freistellung erfolgt.
Weiter haben Sie angefragt, in wieweit Zins- und Kreditausfälle verrechnet werden können. Hier möchte ich mitteilen, soweit Zinsen nicht gezahlt werden, sind diese nicht anzusetzen, jedoch können diese auch nicht als entgangene Einnahme mit einem Verlust oder Werbungskosten angesetzt werden. Es liegen insoweit dann keine Zinseinnahmen vor. Bzgl. der Kreditausfälle möchte ich Ihnen auch mitteilen, dass diese nicht als Verluste bzw. negative Einnahmen anzusetzen sind, da es sich hierbei um Ihr Privatvermögen handelt.
Dies stellt keine verbindliche Auskunft dar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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War eigentlich klar. Freistellungsauftrag ist hier nicht gefragt, gilt ja nur bei Anlagen die vorab Steuern einbehalten. _________________
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Leonardo75
Anmeldedatum: 04.08.2009 Beiträge: 61
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Verfasst am: 15.10.2009, 18:52 Titel: |
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McGoldi hat Folgendes geschrieben: | Bzgl. der Kreditausfälle möchte ich Ihnen auch mitteilen, dass diese nicht als Verluste bzw. negative Einnahmen anzusetzen sind, da es sich hierbei um Ihr Privatvermögen handelt.
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Ui, das erscheint mir aber ziemlich übel, schon bei wenigen Ausfällen geht die Rendite in den Keller, wenn ich dann die Kreditausfälle nicht mit dem Gewinn gegenrechnen kann, muss ich ja nachher nach Steuern sogar noch Verluste hinnehmen.
Beispiel:
10 Kredite mit je 1000 Euro zu 15 % Zinsen, 1 Jahr Laufzeit
2 davon fallen aus = 2000 Euro Verlust
Man hat 10.000 Euro eingesetzt, bekommt 9200 Euro zurück (davon 1200 Zinsen), diese Zinsen werden dann mit 30% versteuert, macht 360 Euro ans Finanzamt zusätzlich. Bleiben also von den 10.000 Euro nur noch 8840 Euro übrig. |
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 15.10.2009, 22:58 Titel: |
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So siehts wohl aus. Ist das an der Börse anders? Kenn mich da gar nicht aus, müsste aber so ähnlich laufen, oder? _________________
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 15.10.2009, 23:26 Titel: |
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Noch ein paar Links dazu aus dem Google-Netz:
Steuerlexikon-Online hat Folgendes geschrieben: | Ist eine private Darlehensforderung uneinbringlich, so ist dies in den meisten Fällen steuerlich unbeachtlich. Die erzielten Verluste könnnen daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Hiervon wird bei Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft (GmbH) aber auch bei Arbeitnehmerdarlehen an den Arbeitgeber zu Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes abgewichen. |
Wer-Weis-Was hat Folgendes geschrieben: | Lag tatsächlich lediglich ein Darlehen vor? Wenn ja, dann ist dieser Verlust nicht abzugsfähig. |
_________________
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relook
Anmeldedatum: 16.04.2009 Beiträge: 109 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 16.10.2009, 12:34 Titel: |
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SUPER, diese *Nachricht* kommt mir gerade recht. Das blöde ist, man kann in diesem Fall nicht mal mit höheren Zinsen bei AM entgegenwirken - sonndern macht alles nur noch schlimmer. Dum das.
_________________ Anleger bei Auxm0ney seit August2008 |
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sarek
Anmeldedatum: 20.03.2010 Beiträge: 22
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Verfasst am: 28.03.2010, 10:14 Titel: Abeltungsteuer an der Börse |
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McGoldi hat Folgendes geschrieben: | So siehts wohl aus. Ist das an der Börse anders? Kenn mich da gar nicht aus, müsste aber so ähnlich laufen, oder? |
Bei Wertpapieren, die über die Börse gehandelt werden, gibt es zwei Komponenten, die versteuert werden: einmal Zinsen/Dividenden und Kursgewinne.
Zinsen/Dividenden werden ohne die Möglichkeit etwas abzusetzen versteuert (wie auch Zinseinnahmen bei AM-Krediten).
Kursgewinne sind die Differenz aus Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinnen; hier können Gebühren für Kauf und Verkauf und Verluste aus anderen Verkäufen gegengerechnet werden (aber keine weiteren Kosten, wie z. B. Depotgebühren). _________________
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Fesi
Anmeldedatum: 26.04.2010 Beiträge: 2 Wohnort: Erlangen
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Verfasst am: 27.04.2010, 16:25 Titel: |
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Hallo, ich bin ganz neu hier (April 2010) und schlage mich auch mit solchen Fragen rum.
Mein erster Gedanke war nun, ob man als Geldverleiher ein Gewerbe anmelden kann?
Dann müsste man doch auch eine Vollkostenrechnung machen können, oder? |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 27.04.2010, 16:27 Titel: |
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Fesi hat Folgendes geschrieben: | Hallo, ich bin ganz neu hier (April 2010) und schlage mich auch mit solchen Fragen rum.
Mein erster Gedanke war nun, ob man als Geldverleiher ein Gewerbe anmelden kann?
Dann müsste man doch auch eine Vollkostenrechnung machen können, oder? |
Ja. Und 'ne Banklizenz beantragen kann man dann auch, also wenn man die paar anderen Kleinigkeiten erfüllt. Bei Smava* und Auxmoney* anlegen hingegen nicht. |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17927
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Verfasst am: 27.04.2010, 19:36 Titel: |
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Fesi hat Folgendes geschrieben: | Hallo, ich bin ganz neu hier (April 2010) und schlage mich auch mit solchen Fragen rum.
Mein erster Gedanke war nun, ob man als Geldverleiher ein Gewerbe anmelden kann?
Dann müsste man doch auch eine Vollkostenrechnung machen können, oder? |
Bei Smava* und Auxmoney* vergibt eine Bank die Kredite (biw bzw. SWK). Du als Anleger kaufst dann, nachdem die Kredite vergeben wurden eine Forderung. Das machst Du als private Geldanlage (Firmen können gemäß AGB weder bei Smava* noch bei Auxmoney* als Anleger tätig werden). _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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Fesi
Anmeldedatum: 26.04.2010 Beiträge: 2 Wohnort: Erlangen
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Verfasst am: 28.04.2010, 15:22 Titel: |
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Ich sehe schon, war ne Laien-Idee
Danke für die fundierten Antworten. |
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Gerd1
Anmeldedatum: 13.08.2010 Beiträge: 8
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Verfasst am: 26.08.2010, 12:53 Titel: |
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Ich hätte dazu eine Idee,
die sich vielleicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen lassen würde:
Im Vertrag mit der Bank wird vereinbart, dass die Bank die Rückzahlung der laufenden Raten ( Kapital ) garantiert, solange Überschüsse aus Zinseinnahmen vorhanden sind.
Beispiel: Nehmen wir an im Monat x habe ich 300 Euro Tilgungen und 100 Euro Zinsen zu erwarten.
Ein Kreditnehmer ist in Verzug, deshalb kommen z.B nur 250€ Tilgungen und 90€ Zinsen. Die Bank bezahlt mir den Ausfall von 50€ Tilgung und überweist 300€ Tilgung und 40€ Zinsen, den nächsten Monat vielleicht 140€ Zinsen und 300€ Tilgung, weil der Verzug bezahlt wurde, oder wieder 300€ Tilgung und 40€ Zinsen, weil der Verzug andauert.
Damit wären Verluste und Gewinne bei mir verrechnet, für die Bank ist das neutral, weil sie den Aufwand bei der Steuer gegenrechnen kann.
So seh ich das als logisch denkender Laie, jedoch nicht als Steuerfachmann.
Priban _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 26.08.2010, 13:38 Titel: |
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Klingt nach Umgehungstatbestand. |
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