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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:

Ich kann mir gut vorstellen, dass die BaFin nur das Geschäftsmodell aus Sicht der Betreiber geprüft hat. Wir werden sehen.

Nein, haben sie nicht.
Sie sind im Gegenteil ewig darauf herum geritten, dass KGs Gefahr laufen, sich strafbar zu machen und kamen mit all den Punkten wie dass man auch die Anlagen bei anderen Plattformen mit berücksichtigen müsse.

Beim Modell mit Bank sehen die das Problem nicht.

Letztlich geht es der BaFin nur darum, dass keiner Kreditgeschäfte macht, die sich ihrer Regulierung entziehen. Dadurch, dass die Bank mit im Spiel ist, ist auch die BaFin mit drin weil die der Bank zur Not hereinregieren kann.

Dehalb auch immer mein Tipp sich im Zweifelsfall an die BaFin zu wenden, wenn man Stress mit AM oder so hat, die haben den besten Hebel.

Übrigens ist die Sicht für den Betreiber nicht anders. Sobald irgendeiner der Anleger erlaubnispflichtige Kreditvergabe macht, ist der Betreiber durch Beihilfe direkt mit drin, auch das ist ein Punkt auf den die BaFin immer fleißig hingewiesen hat.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Übrigens ist die Sicht für den Betreiber nicht anders. Sobald irgendeiner der Anleger erlaubnispflichtige Kreditvergabe macht, ist der Betreiber durch Beihilfe direkt mit drin, auch das ist ein Punkt auf den die BaFin immer fleißig hingewiesen hat.


Deswegen habe ich die BaFin gleich gefragt, ob die Plattform legal handelt, falls es diese Grenze nun geben sollte.

Gerade wg. dem Finanzamt ist es wichtig zu wissen, wie die BaFin das nun nennt. Es kann dann ja im Grunde kein Darlehen mehr sein.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, aber Forderungen aus einem Darlehen.

Das selbe machen Banken ja auch mit ihren "eigenen" Krediten: sie verbriefen die und verkaufen das ganze dann z.B. als CDOs (was die Finanzkrise mit ausgelöst hat).
Die Käufer (z.B. Fonds) sind auch keine Vollbanken zahlen aber sehr wohl auch Steuern auf die Einnahmen.

Wie gesagt: Es wird eine Finanzinnovation mit Zinscharakter sein oder zumindest so behandelt werden. Oder sie sehen es direkt als Einnahmen aus einem Darlehen, die Finanzämter scheren sich schließlich typischerweise nicht um irgendwelche aufsichtsrechtlichen Feinheiten sondern wollen nur ihre Kohle.
http://de.wikipedia.org/wiki/Finanzinnovation
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Die Käufer (z.B. Fonds) sind auch keine Vollbanken zahlen aber sehr wohl auch Steuern auf die Einnahmen.

Gibt es eigentlich spezielle Fonds, die direkt in Darlehen investieren? Also jetzt nicht Aktien von Banken. Das wäre dann ja vergleichbar.

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Oder sie sehen es direkt als Einnahmen aus einem Darlehen, die Finanzämter scheren sich schließlich typischerweise nicht um irgendwelche aufsichtsrechtlichen Feinheiten sondern wollen nur ihre Kohle.


Da sehe ich aber kein Problem. Dafür gibt es immer noch Gerichte. Ich hab schon einige Prüfungen hinter mir und auch das Finanzamt überlegt sich zwei mal, ob sie eine Klage riskieren. Aber gerade deswegen braucht man von der BaFin eine entsprechende Bestätigung. Sonst wüsste ich nicht, wie man da argumentieren soll. Mit den AGB von AM werden die sich kaum zufrieden stellen lassen. Laughing
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Fonds: keine Ahnung. Bestimmt.

Ja, nur was willst Du argumentieren? Entweder es sind Zinseinnahmen, egal woraus. Dann musst Du sie versteuern.
Oder es sind Kursgewinne, dann fällt das in die Finanzinnovation und wird besteuert wie Zinseinnahmen.
Kannst Dich jetzt natürlich darum streiten, aus welchem der beiden GRünde es wie Zinseinnahmen besteuert werden soll.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht doch um die Verluste und nicht darum, dass man Steuern zahlen muss. Klar muss man die immer zahlen, aber wer will schon doppelt zahlen, wenn er Verlust macht. Bei Fonds, Aktien, usw. werden die ja entsprechend in ihrer Gattung verrechnet.
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Karilles



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Aus meiner Sicht ist die Sache einfach.

Die Zinserträge sind halt Zinsen und werden auch als solche versteuert .

Bei Ausfällen sind dies Kursverluste , vergleichbar mit Anleihen und werden dort verrechnet, also nicht mit den Zinsen. Von dem Problem der Verlustfestsellung mal abgesehen. Rolling Eyes
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Kursverluste?! Seit der Abgeltungssteuer kann man Verluste aus einer Sparte nicht mit Gewinnen aus einer anderen Sparte verrechnen (z.B. Verlust in Fonds, kann man nicht mit Aktiengewinnen verrechnen).

Oder meinst Du was anderes?
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Karilles



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Wie Kursverluste?! Seit der Abgeltungssteuer kann man Verluste aus einer Sparte nicht mit Gewinnen aus einer anderen Sparte verrechnen (z.B. Verlust in Fonds, kann man nicht mit Aktiengewinnen verrechnen).

Oder meinst Du was anderes?


Du kannst die Verluste nicht mit den Zinsen verechnen.

Sondern ich denke das es in die Abteilung für Kursverluste kommt, wo auch Kursverluste von Anleihen geführt werden.

Allerdings wie in einer anderen Diskussion schon besprochen besteht das Hauptproblem den Verlust festzustellen.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Karilles hat Folgendes geschrieben:
Du kannst die Verluste nicht mit den Zinsen verechnen.

Sondern ich denke das es in die Abteilung für Kursverluste kommt, wo auch Kursverluste von Anleihen geführt werden.


Ja aber das wäre ja eben eine andere Abteilung und demnach genauso verboten.

Vergleichen wir mal mit was anderem.

Wenn man eine Immobilie vermietet und Erträge einspielt und diese finanziert wurde, also Zinsen zahlt, kann man diese Zinsen ja auch vom Ertrag abziehen.

Also ist es doch gar nicht so wichtig, dass es sich nun um Zinsen oder Forderungsverlust handelt. Die Sparte ist die gleiche und darauf kommt es an, damit man gegenrechnen kann. So würde ich das zumindest interpretieren.
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Karilles



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist meiner Meinung ( die nicht richtig sein muss ) nicht die gleiche Sparte.
Es handelt sich dabei meiner Meinung nach um eine Finanzinovation oder so etwas wie eine Anleihe.

In allen Fällen wie auch bei Aktien, wo Kursverluste nicht mit Dividenden verechnet werden können, findet keine Verrechnung von Zinsen ( oder Div ) mit Verlusten statt.

So meine Meinung


Rolling Eyes
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BeitragVerfasst am: 10.02.2011, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Es gibt sowohl von Smava* als auch von Auxmoney* Zinsaufstellungen am Jahresanfang. Kommt per Post


Hat denn schon einer so eine Zinsaufstellung für 2010 von AM bekommen?
Bei mir ist noch nichts eingetrudelt.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 10.02.2011, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mir wurde von Herrn M. zugesichert, das diese Mitte Februar zugestellt werden.
Als braucht man keine Hoffnung haben vor dem 20.2. was zu hören
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 10.02.2011, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Karilles hat Folgendes geschrieben:
Es ist meiner Meinung ( die nicht richtig sein muss ) nicht die gleiche Sparte.
Es handelt sich dabei meiner Meinung nach um eine Finanzinovation oder so etwas wie eine Anleihe.

In allen Fällen wie auch bei Aktien, wo Kursverluste nicht mit Dividenden verechnet werden können, findet keine Verrechnung von Zinsen ( oder Div ) mit Verlusten statt.


Aber eine Verrechnung mit den Gebühren ja wohl schon, oder?

Erfahrungen mit dem FA von irgendwelchen langjährigen Anlegern hier im Forum?

Abgesehen davon, kann jemand, der 2010 angefangen hat zu investieren, in 2010 ja noch keine Verluste gemacht haben, da diese ja erst entstehen können, wenn Kredite definitiv nicht mehr zurückgezahlt werden (können). Also nach Privatinsolvenz und die dauert ja einige Zeit....
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 10.02.2011, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

bei Smava* schon (durch den Pool und den Verkauf ans Inkasso nach 6 Wochen).
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