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Offener Brief an Creditconnect: Servicegebühr  
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat er nicht Unrecht. Allerdings werden uns Zinsen wg. verrechneter Mahn- und RÜLA-Gebühren vorenthalten. Also die grundsätzliche Argumentation stimmt schon.

Ob dadurch mehr ausfallen... Ich kann es mir schon irgendwo vorstellen, dass wenn jemand 12x 2,50, 1x 17,50 und dazu vielleicht noch 3x 15,- RÜLA und 4x 8,- pro Jahr zahlt, also 116,50 EUR, dass der eher ausfällt, als jemand, der nur 3x 3,- RÜLA und 3x 2,- EUR Mahngebühr, also 15,- EUR zahlen müsste. 100,- EUR sind ja bei manchen schon 2-3 Raten. Klar müssen die die Mahnkosten separat bezahlt haben, aber viele machen das und haben dann vielleicht kein Geld mehr für andere Dinge wie Telefon, Gas, etc. und schon beginnt die Spirale.

Aber ich kann Euch ein wenig Hoffnung machen. Ich darf aus rechtlichen Gründen nichts genaues sagen, aber ihr könnt davon ausgehen, dass noch dieses Jahr Abmahnungen ins Hause Auxmoney* flattern.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Wieso unser Geld? Schliesslich wird ja deswegen auch mehr Geld vom KN eingezogen.


Weil WIR schliesslich die Gläubiger sind.
Wenn nun ein Schuldner den Kredit abbezahlt, kann uns das natürlich (aus rein finanzieller Sicht) egal sein, dass AM hier zuviel von Schuldner einzieht.

Wenn aber ein Schuldner den Kredit nicht vollständig abbezahlt, haben wir natürlich ein Recht darauf, aus dem restlichen Guthaben des Schuldners bedient zu werden.
Wenn die Gebühr also unzulässig ist, ist das sozusagen ein "Guthaben" der Gläubiger, das normalerweise an ihn ausgezahlt werden müsste - da aber Kreditraten offen sind, wäre es von daher korrekt, dieses Guthaben mit den offen Raten zu verrechnen und an die Anleger auszuzahlen.

Klar, für den einzelnen macht das nicht viel aus - mehr als ein paar Cent kommen dabei kaum raus...

Gruß, Jens
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Wieso unser Geld?


Weil es unsers ist. Wenn der KN die Servicegebühr nicht bezahlt (z.B. ohne die Gebühr überweist), dann behält AM das von uns.
Und das nicht nur bei Servicegebühren sondern auch bei Mahngebühren etc.
Hatte da einen notorischen Fall.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Weil es unsers ist. Wenn der KN die Servicegebühr nicht bezahlt (z.B. ohne die Gebühr überweist), dann behält AM das von uns.
Und das nicht nur bei Servicegebühren sondern auch bei Mahngebühren etc.
Hatte da einen notorischen Fall.


Das ja, aber da kann man auch argumentieren, der hat halt die Servicegebühr überwiesen und "uns" zu wenig. So war das gemeint.
(Und so argumentiert AM ja auch, wobei sie am Ende wohl vergessen den Rest einzufordern)
Und ob wann was zu wenig ist, dass kann erst am Ende gesehen werden, aber sehen werde wir bei dem Saftladen ja eh nie eine Abrechnung.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Wieso unser Geld?


Weil es unsers ist. Wenn der KN die Servicegebühr nicht bezahlt (z.B. ohne die Gebühr überweist), dann behält AM das von uns.
Und das nicht nur bei Servicegebühren sondern auch bei Mahngebühren etc.
Hatte da einen notorischen Fall.


Mit den Mahngebühren dürfte das korrekt sein - steht ja auch so in den Verträgen (Zahlungen werden zuerst auf Mahngebühren angerechnet).

Wobei natürlich die Frage sind, ob die Höhe der Mahngebühren so in Ordnung ist - aber das ist ein anderes Thema.

Bei der Servicegebühren ist es wie gesagt etwas anders - wenn die wirklich unrechtmäßig sind, stehen die erstmal den Schuldner zu - ist der Schuldner im Verzug, müsste hieraus m.E. die Gläubiger bedient werden
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:

Mit den Mahngebühren dürfte das korrekt sein - steht ja auch so in den Verträgen (Zahlungen werden zuerst auf Mahngebühren angerechnet).

Ja, hast recht.
Zitat:

Bei der Servicegebühren ist es wie gesagt etwas anders - wenn die wirklich unrechtmäßig sind, stehen die erstmal den Schuldner zu - ist der Schuldner im Verzug, müsste hieraus m.E. die Gläubiger bedient werden

Und wenn sie rechtmäßig sind (bei den neuen Verträgen sind sie es, unrechtmäßig ist die Gebühr nur bei Altverträgen, bei denen sie nachträglich eingeführt wurde) haben sie aber trotzdem nix mit den Zahlungen an den Anleger zu tun, weil sie nämlich aus einem ganz anderen Vertragsverhältnis (zwischen CC/AM und KN) stammen, die dürften NIE von den Zahlungen abgezogen werden. Wenn ein KN z.B. eine Teilzahlung macht, steht die komplett dem KG zu (nach Abzug der Rechtsverfolgungsgebühren), die "Servicegebühr" muss sich CC/AM irgendwie anders holen.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Und wenn sie rechtmäßig sind (bei den neuen Verträgen sind sie es,


Nein, nach dem hier zitierten BGH-Urteil ist es eben NICHT rechtmässig, bei Krediten zusätzliche Kontoführungsgebühren etc. zu nehmen.
Wenn des BGH Urteil also hier anwendbar ist (das kann ich natürlich nicht mit letzter Sicherheit), dann die sie die Servicegebühren auch dann unrechtmässig, wenn sie im Vertrag mit drin stehen!

Zitat:

Wenn ein KN z.B. eine Teilzahlung macht, steht die komplett dem KG zu (nach Abzug der Rechtsverfolgungsgebühren), die "Servicegebühr" muss sich CC/AM irgendwie anders holen.


Das ist eine sehr interessante Frage...
Meiner Meinung nach müssten die, solange der KN keine Angaben macht, die Zahlung entsprechend der Quoten unter allen Gläubiger verteilt werden - sprich: Schuldner zahlt nur 98% der Summe - alle Gläubiger bekommen 98% ihrer Forderung.

Ich sehe hier keinen Grund, warum die Servicegebühr eine Priorisierte Forderung sein sollte.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:
zusätzliche Kontoführungsgebühren etc. zu nehmen.
Wenn des BGH Urteil also hier anwendbar ist (das kann ich natürlich nicht mit letzter Sicherheit),


Die letztjährigen Kontoführungsgebühren werden deswegen diese Jahr auch nicht erhoben, die Servicegebühren sind halt Servicegebühren (wo auch immer der Service bei CC/AM nun liegt) und sind m.E. unberührt vom BGH Urteil.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Die letztjährigen Kontoführungsgebühren werden deswegen diese Jahr auch nicht erhoben, die Servicegebühren sind halt Servicegebühren (wo auch immer der Service bei CC/AM nun liegt) und sind m.E. unberührt vom BGH Urteil.


Das würde ich so nicht sagen - nur dadurch, das es anders heisst, ist es noch nichts anderes.
Das Urteil sagt ja allgemein:
Zitat:
Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern in letzter Instanz Recht. Der Preis für das Darlehen ist der vereinbarte Zins, den der Kunde zu zahlen habe. Eine darüber hinausgehende Gebühr für das Führen des Kontos sei daher unzulässig, weil es den Kunden unzumutbar benachteilige.


Klingt für mich erstmal so, als ob davon alle Arten von Gebühren - also auch diese Servicegebühr - betroffen werden.
Genau kann das natürlich nur ein Jurist sagen..
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es sind alle Gebühren/Nebenkosten gemeint. Es geht dabei darum, dass Kreditkonditionen für den Verbraucher vergleichbar sein müssen. Solche Nebenkosten verteuern Kredite aber ohne, dass es der Verbraucher merkt. Daher unzulässig.

Außerdem kann man das Pferd nicht einfach Kuh nennen. Bleibt trotzdem ein Pferd.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:

Nein, nach dem hier zitierten BGH-Urteil ist es eben NICHT rechtmässig, bei Krediten zusätzliche Kontoführungsgebühren etc. zu nehmen.
Wenn des BGH Urteil also hier anwendbar ist (das kann ich natürlich nicht mit letzter Sicherheit), dann die sie die Servicegebühren auch dann unrechtmässig, wenn sie im Vertrag mit drin stehen!

OK, mag sein, aber am Anfang hatten sie noch nichtmal 'ne vertragliche Grundlage.
Egal...

Zitat:

Ich sehe hier keinen Grund, warum die Servicegebühr eine Priorisierte Forderung sein sollte.

Es ist nicht nur keine _priorisierte_ Forderung, es ist eine die evtl. sogar gar nicht zusammen mit den Kreditbeträgen eingezogen werden darf, weil sie ja an einen ganz anderen Vertragspartner geht.

Sebst wenn die das beim Einzug konsolidieren (sie ziehen ja die Gesamtsumme ein), ist das bei einer Überweisung anders. Wenn da der KN nicht draufschreibt "Verwedungszweck: Servicegebühr + Teilzahlung an Kredit xy", dann darf da CC gar nix abziehen, das geht sie schlicht nix an. Wenn sie auch Forderungen an den KN haben, müssen sie die irgendwie anders äußern.

Und so blöd, sowas zu schreiben, ist ja hoffentlich kein säumiger KN, denn der muss ja sehen, erstmal seine Hauptforderung loszuwerden, dubiose Gebühren machen ihm da klar weniger Ärger.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu wollte ich auch noch was sagen. Nur weil der KN es auf das Ratenkreditkonto überweist bzw. es auf dieses Konto eingezogen wurde, heißt das ja nicht automatisch, dass alles Geld was dort landet uns gehört. Steht z.B. im Verwendungszweck drin - den wir nicht sehen können - dass 2,50 EUR Servicegebühr enthalten sind, dann ist auch der Verwendungszweck und damit der Empfänger CreditConnect eindeutig.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Dazu wollte ich auch noch was sagen. Nur weil der KN es auf das Ratenkreditkonto überweist bzw. es auf dieses Konto eingezogen wurde, heißt das ja nicht automatisch, dass alles Geld was dort landet uns gehört. Steht z.B. im Verwendungszweck drin - den wir nicht sehen können - dass 2,50 EUR Servicegebühr enthalten sind, dann ist auch der Verwendungszweck und damit der Empfänger CreditConnect eindeutig.

Das ist nun einmal der Punkt, das was WIR sehen hat ja nichts mit den tatsächlichen Geldflüssen und / oder Buchungen zu tun, da sehe ich dass Problem.

Und wenn CC eine Servicegebühr für die Verwaltung der Geldverteilung nimmt (und das vorher vertraglich regelt) dann sind es eben keine Bank Geschäfte und Kontoführungsgebühren, sondern anderweitige Geschäfte, gegen die der KN sich sicherlich wehren könnte, aber es nicht tut.
(So hat ja auch kaum einer der KNs sich gegen die nicht vertraglich vereinbarten Gebühren aufgelehnt)

Und selbst ich habe bei meiner Bank es ursprünglich Geschluckt, dass sie Gebühren auf mein Hypodarlehen genommen haben.
(Alles schön zurück erhalten nach dem BGH Urteil, aber ich war nicht der Kläger, also auch eine dummer Kröte)
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MisterMaux



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BeitragVerfasst am: 19.04.2012, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vagabund in https://www.p2p-kredite.com/diskussion/doch-wieder-kontoauszugskosten-t1284,start,15.html hat Folgendes geschrieben:
Bei KG die in mein Projekt investiert hatten, dürften in Zukunft weder die monatl. 2,50€ Geb. von CC noch die jährl. Geb. von 17,50€ der SWK unter Buchungen auftauchen.


Heute auch alle aktiven Kreditnehmer angeschrieben bei denen ich bis heute investiert habe. Arbeit erledigt. Ich würde mir noch eine Funktion im neuen Anleger-Cockpit wünschen: Nachricht an alle Kreditnehmer bei Auxmoney* schreiben Wink .

MisterMaux via PN >Wie reduziere ich meine Kreditkosten?< an alle Kreditnehmer hat Folgendes geschrieben:

Hallo Kreditnehmer,

an dieser Stelle möchte ich als Kleinanleger darüber informieren, wie Ihre Kreditkosten - auf völlig legalem Wege - reduziert ( bzw. bereits gezahlte Kosten erstattet ) werden müssen. Quelle: Verbraucherschutz (s.u.).

Diese Mail schicke ich an ALLE aktiven Kreditnehmer - auch an diejenigen, die es eigentlich nicht verdient hätten, weil sie sich nicht an die Ratenkreditvereinbarung halten oder überhaupt nicht auf Mailanfragen reagieren!!! Vielen Dank nochmal allen, die Ihre Rate nachträglich - aus was für Gründen auch immer - beglichen haben.

Grund für die nicht berechtigten Kosten ist ein Urteil nachdem Service-Gebühren (monatlich 2,50€) sowie Kontoführungsgebühren ( KN erhalten im Dez.Info hierüber -> April-Auszahlung Folgejahr erhöht) rechtswidrig sind. Nach dem Urteil hat Auxmoney* die jährliche Gebühr umbenannt in Kontoauszugsgebühr - faktisch bleibt es der selbe Sachverhalt. Anleger berichten bereits, dass die Kosten erstattet wurden, sofern schriftlich widersprochen wird. Sie betrifft diese jährliche Gebühr erst im kommenden Jahr - jedoch möglicherweise nicht, wenn Sie diesen Gebühren im Vorfeld widersprechen.

Nachfolgend hierzu die Info vom Verbraucherschutz, sowie das Musteranschrieben:
https://www.vz-nrw.de/UNIQ133483189100666/link895401A ( Für Aktualisierungen nehmen Sie bitte Kontakt mit einer Verbraucherschutz-Zentrale auf, sofern sich etwas bis nächstes Jahr ändert).
https://www.vz-nrw.de/mediabig/160081A.pdf ( Musteranschreiben im Acrobat-Reader-Format ).

Mit besten Grüßen
MisterMaux.



Vagabund hat Folgendes geschrieben:
Leider gibt es aber noch tausende von KN die diese Gebühren noch bezahlen, was für SWK/CC weiterhin eine enorme Einnahmequelle bedeutet.

Leider.... Embarassed - ein klassisches Beispiel für "Wenig Infos, menig Gegenwehr" - "mehr Geld" Rolling Eyes

Von meiner Aktion alle Kreditnehmer an zu schreiben verspreche ich mir:
    1.) Herzlich nette Dankes-Reaktions-Mails ( viele sind wirklich überaus dankbar für den Hinweis gewesen ) Laughing Spaß beiseite.
    2.) Eine gute Tat - denn Investieren in Hilfe-Projekte ist mir zum Teil zu risikoreich, insbesondere bei dem Forderungsmanagement von Auxmoney* und dem Bewusstsein, dass Auxmoney* für viele der letzte Strohhalm ist, um noch einmal Geld kurzfristig zu bekommen.
    3.) Kosten-Transparenz ( eine immer geforderte Eigenschaft !)
    4.) Langfristig zuverlässigere Rückzahlungen, insbesondere auch bei denen, die überascht sind aufgrund der hohen Gebühren ( Thema Intransparenz ) vgl. Kommentar in Projekt https://www.p2p-kredite.com/kredit/10221904 und somit auch weniger Mahnverfahren+Inkassos ( wo auch aufgrund der Statistik Auxmoney* & Creditconnect was von haben müßten ).
    5.) Eine höhere Bindung der Kreditnehmer an Kreditgeber ( gilt nicht für Kredithonks, die keine Mails lesen wollen!!!! Wer die Mails nicht liest, zahlt eben weiterhin Rolling Eyes

_________________
Rolling Eyes http://www.kredit-forum.com/wann-informiert-auxmoney-creditconnect-und-wie-t251644.htm#3555563, inkl. Gebühren-Umfrage Rolling Eyes
- Smava* ohne aux Wink.
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waldspecht



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Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 19.04.2012, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Na da bin ich ja mal gespannt.
Schönen Dank für deine Mühen.
Darf ich deinen Text verwenden um noch weitere KN aufzuklären?
Dann werde ich heute Abend mal beim Bier den Gutenberg machen und auch die Infokeule schwingen.
Ein Nachteil hat die Aktion natürlich Wink in 6 Monaten ist AM/CC Pleite.
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