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Offener Brief an Creditconnect: Servicegebühr  
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netzfaul



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Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 14:10    Titel: Offener Brief an Creditconnect: Servicegebühr Antworten mit Zitat

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich in diesem offenen Brief (veröffentlicht auf http://p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,14299.html) an Sie, und bitte um Erlaubnis, Ihre Antwort ebenfalls veröffentlichen zu dürfen. Ich werde Ihre Antwort in keiner Weise verändern oder kürzen.

sicher ist Ihnen noch in Erinnerung, wie Sie im November 2010 die Service-Gebühr eingeführt haben. Sie führten die Service-Gebühr auch ohne vertragliche Grundlage bei bereits bestehenden Krediten ein, was zum Unmut einiger Anleger führte.

Diesen Unmut versuchten Sie mit der Aussage "Es sind ja Kosten, die den Kreditnehmer betreffen" abzuschwächen.

Allerdings: Zahlt ein Kreditnehmer nicht mehr, bleiben die Anleger auf den Kosten sitzen. Als Beispiel: 10034866. Hier haben Sie ohne vertragliche Grundlage 7,50€ von der Auszahlung der Anleger abgezogen - in meinem speziellen Fall ist das mit 0,36€ zwar nicht Welt, aber angewendet auf alle Anlager über alle Kreditprojekte kommt da schon ein kleinen Sümmchen für Sie zusammen.

Dass diese Buchungen vermutlich rechtlich nicht durchsetzbar sind zeigen die Fälle, in denen die Service-Gebühr nachträglich den Kreditnehmern wieder erstattet worden - wohl auf Einspruch der Kreditnehmer.

Darum bitte ich Sie nun, für die Kredite, für die die Service-Gebühr nicht im Vertrag stehen, zu stornieren. In meinem Fall sind das:

10034866 - 7,50€ (*)
10035895 - 40,00€ (*)
10036637 - 40,00€
10036788 - 15,00€ (*)
10050879 - 40,00€
10067958 - 7,50€ (*)

(*) Diese Projekte wurden nicht ordnungsgemäß bedient, wodurch durch die Service-Gebühr ein Schaden bei den Kreditnehmern verursacht hat.

Ob diese Beträge dem Kreditnehmer ausbezahlt oder mit den laufenden Forderungen (bei notleidenden Krediten) verrechnet wird, entscheiden Sie bitte nach bestem Wissen und Gewissen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Bock

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mgutt



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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Servicegebühr ist rechtlich sowieso unwirksam.

Daher schädigt sie jeden Kreditnehmer, wenn man es genau nimmt. Siehe auch BGH Urteil Az. XI ZR 388/10:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ132810829724342/link895401A

Wie man sieht gilt das auch für die 17,50 EUR, die die SWK jährlich ansetzt.

Die 2,50 EUR sind zusätzlich unrechtmäßig, weil sie bei kleineren Darlehen den effektiven Zinssatz auf über 30% treibt (=Wucher).
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Widerspruch bezüglich der Servicegebühren, die nicht Bestandteil meines Kreditvertrages waren, hatte letztes Jahr Erfolg! Alle zu Unrecht einbehaltenen Geb. wurden mir erstattet. Seitdem wurden weder die monatl. 2,50€ Servicegeb. noch die jährl. 17,50€ Kontoführungsgeb. einbehalten. Obwohl ich das hier im Forum veröffentlich habe, scheinen kaum weitere KN Widerspruch dagegen eingelegt zu haben. Bei meinen Projekten als KG habe ich ja auch das Problem mit den anteilig einbehaltenen und nicht ausbezahlten Geb.!
Bin auf die Antwort von AM/CC gespannt.

Gruß
-Vagabund-
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vagabund hat Folgendes geschrieben:
noch die jährl. 17,50€ Kontoführungsgeb. einbehalten.


Ein bisserl OFFTOPIC, aber mein Hypothekendarlehnsbank, hat dieses Jahr auch auf die Kontoführungsgebühren verzichtet, und bei SWK scheinen die es ja dieses Jahr auch nicht einzuziehen.
Selbst bei einem Bausparer ist bei mir da eine Veränderung eingetreten.

Schön wenn ein Urteil eine mein dazutun mir Geld spart.
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netzfaul



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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich depp, habe doch KN und KG verwechselt.

Da Auxmoney* eh noch nicht geantwortet hat, habe ich folgende Email nachgeschickt:

Zitat:
Guten Tag,

in meinem Offenen Brief schrieb ich:

(*) Diese Projekte wurden nicht ordnungsgemäß bedient, wodurch durch die Service-Gebühr ein Schaden bei den Kreditnehmern verursacht hat.

gemeint war jedoch

(*) Diese Projekte wurden nicht ordnungsgemäß bedient, wodurch durch die Service-Gebühr ein Schaden bei den Kreditgebern verursacht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Bock

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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.02.2012, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht Dir also hauptsächlich nur darum, dass erst Gebühren bedient werden, bevor die Anleger Geld sehen? Klar ein strittiger Punkt, hebt sich aber meiner Ansicht nach auf, wenn man folgendes bedenkt:

1.) CreditConnect verlangt von uns keine Zahlung, wenn der Kreditnehmer eine oder mehrere Lastschriften nachträglich zurückgehen lässt (also wir das Geld schon überwiesen bekommen haben)

2.) CreditConnect bezahlt alle Inkassogebühren (egal wie aussichtslos)

Gerade der letzte Punkt ist nicht ohne. Meiner Ansicht nach wäre er aber zu stemmen, wenn man die Forderungseintreibung so verhandelt, dass die aussichtlichslosen Fälle mit den erfolgreichen abgedeckt würden. Aber das hieße für alle Beteiligten auch weniger Gewinn. Der denkbar schlechteste Fall wäre eine Gebühr für die Anleger, aber auch wahrscheinlich.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 03.02.2012, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:

2.) CreditConnect bezahlt alle Inkassogebühren (egal wie aussichtslos)

Gerade der letzte Punkt ist nicht ohne. Meiner Ansicht nach wäre er aber zu stemmen, wenn man die Forderungseintreibung so verhandelt, dass die aussichtlichslosen Fälle mit den erfolgreichen abgedeckt würden. Aber das hieße für alle Beteiligten auch weniger Gewinn. Der denkbar schlechteste Fall wäre eine Gebühr für die Anleger, aber auch wahrscheinlich.


Das ist kein Argument.
1. Bin ich nicht sicher, ob es überhaupt stimmt. Woher weißt Du das, dass CC da irgendwas bezahlt?
Schließlich bedient sich das Inkasso typischerweise beim KN und macht da eine Mischkalkulation.
2. Außerdem behalten sie im Inkassofall alle Verzugszinsen, zusätzlich zu den Gebühren.
Das ist schon 'ne Stange Geld von der man auch einige komplett erfolglose Inkassofälle abdecken kann.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 03.02.2012, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

2. Außerdem behalten sie im Inkassofall alle Verzugszinsen

Woher weißt Du dass?
Hattest Du schon ein Inkassofall, welches dann doch erfolgreich abgeschlossen wurde?

Ich werde wohl Ende des Monats einen solchen Fall haben und werde dann berichten, wieviel Geld ich erwartet hätte und wieviel ich erhalten habe. Bin da sehr gespannt.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 03.02.2012, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

2. Außerdem behalten sie im Inkassofall alle Verzugszinsen

Woher weißt Du dass?
Hattest Du schon ein Inkassofall, welches dann doch erfolgreich abgeschlossen wurde?

Ja, zwei. Und beim ersten bekam ich keine Zinsen (weil nach der Kündigung keine Zinszahlungen mehr berechnet wurden) und Müller hat mir auf Anfrage explizit bestätigt, dass die Verzugszinsen einbehalten werden:
Pascal Müller, CreditConnect hat Folgendes geschrieben:

vielen Dank für Ihre Antwort. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss es leider von Gesetzes wegen eine Erstattung der Zinsen geben, da nicht zukünftige Erträge angemahnt werden dürfen. Dies wird von jeder Bank so gehandhabt, es tut mir Leid.

...

wie im Forderungs- und Abtretungsvertrag geregelt nehmen wir die Gestaltungsrechte des jeweiligen Kredites/ Anlegers wahr, die Verzugszinsen verbleiben in diesem Fall bei der Creditreform zur Vergütung der Beitreibung.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 03.02.2012, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was versprichst du dir von dieser Aktion?
cc antwortet mir noch nicht einmal auf normale Rückfragen!
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seabiscuit



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BeitragVerfasst am: 03.02.2012, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

2. Außerdem behalten sie im Inkassofall alle Verzugszinsen

Woher weißt Du dass?
Hattest Du schon ein Inkassofall, welches dann doch erfolgreich abgeschlossen wurde?

Ich werde wohl Ende des Monats einen solchen Fall haben und werde dann berichten, wieviel Geld ich erwartet hätte und wieviel ich erhalten habe. Bin da sehr gespannt.


Ich kann dir bestätigen, dass mir nach einem erfolgreichen Inkasso ein paar Cent weniger als die investierte Summe gezahlt worden waren. D.h. nicht nur keine Verzugszinsen, sondern auch keine Rendite, und Servicegebühren des KN durfte ich demnach auch (teilweise) selber zahlen.

Die paar Cent sind mir den Nervenkrieg eines Rechtsstreits nicht wert, aber das Urteil zu den Kontoführungsgebühren und vergleichbaren "Geschäftsmodellen" der Banken in der Vergangenheit zeigt mir, dass Richter eher Verbraucher als Banker sind. Es wird sich zeigen, ob das "Geschäftsmodell" Auxmoney* zukunftsfähig ist. Twisted Evil
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 04.02.2012, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

seabiscuit hat Folgendes geschrieben:

Ich kann dir bestätigen, dass mir nach einem erfolgreichen Inkasso ein paar Cent weniger als die investierte Summe gezahlt worden waren. D.h. nicht nur keine Verzugszinsen, sondern auch keine Rendite, und Servicegebühren des KN durfte ich demnach auch (teilweise) selber zahlen.

Die paar Cent sind mir den Nervenkrieg eines Rechtsstreits nicht wert, aber das Urteil zu den Kontoführungsgebühren und vergleichbaren "Geschäftsmodellen" der Banken in der Vergangenheit zeigt mir, dass Richter eher Verbraucher als Banker sind. Es wird sich zeigen, ob das "Geschäftsmodell" Auxmoney* zukunftsfähig ist. Twisted Evil


Das ab Kündigung keinerlei Zinsen mehr an uns gehen ist leider wohl korrekt und rechtens, das ist wohl auch durchaus eine Masche seine Zinsen zu drücken, da ja die vom INkasso verlangbaren Zinsen niedriger sind Evil or Very Mad

Aber das man weniger zurück bekommt als gezahlt.......?
Das scheint ja ne Masche von CC zu sein, die Klagen ja eh nicht wegen nem Euro
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 04.02.2012, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe zwei inkassierte Projekte und bei beiden glaube ich mehr bekommen zu haben als mir zusteht.

Auf welches Ergebnis man kommt hängt allerdings stark davon ab, ob man:
- Gebühren von Zahlungen des KN abzieht oder als Tilgung berücksichtigt.
- in dem Zeitraum zwischen Lastschrift und Rücklastschrift die Restschuld reduziert (z.b. wenn die Rücklastschrift 20 Tage später erfolgt was dann?)
- die Zinsen pro Monat oder tagesgenau abrechnet
- das Werstellungsdatum von Inkassozahlungen dem Zahldatum des KN zuordnet (ich vermute das Datum entspricht nur der Überweisung vom Inkassobüro und der KN hat einige Tage vorher bezahlt)
- usw.

Daher würde ich sagen, dass es vielleicht richtig läuft, aber keiner von uns es wissen kann. Es fehlt die Restschuld im Buchungsplan und der Abschlussbericht vom Inkassounternehmen.

Hier meine zwei inkassierten Projekte und meine Berechnungen dazu:
http://www.kredit-forum.info/erhalten-wir-verzugszinsen-oder-nicht-t238991.htm
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netzfaul



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BeitragVerfasst am: 06.02.2012, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Was versprichst du dir von dieser Aktion?
cc antwortet mir noch nicht einmal auf normale Rückfragen!


Frustbewältigung? Wink

Ich wollte einfach das Thema "Servicegebühr bei Kreditverträgen ohne vertragliche Grundlage" aufleben lassen, da jetzt (zumindest bei mir) die ersten Totalausfälle (EV) auftreten. Immerhin ist das unser Geld, das sie dort einbehalten.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

netzfaul hat Folgendes geschrieben:
Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Was versprichst du dir von dieser Aktion?
cc antwortet mir noch nicht einmal auf normale Rückfragen!


Frustbewältigung? Wink

Ich wollte einfach das Thema "Servicegebühr bei Kreditverträgen ohne vertragliche Grundlage" aufleben lassen, da jetzt (zumindest bei mir) die ersten Totalausfälle (EV) auftreten. Immerhin ist das unser Geld, das sie dort einbehalten.

Wieso unser Geld? Schliesslich wird ja deswegen auch mehr Geld vom KN eingezogen. Also keine Servicegebühr weniger Lastschrifteinzug. Naja und ob jemand wegen 2,50€ zahlungsunfähig wird?
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