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Cardinal
Anmeldedatum: 29.04.2019 Beiträge: 399 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 05.05.2019, 10:38 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Okay, dann ist es also definitiv das einfachste, seine Zugangsdaten weiterzugeben, so dass der P2P Anbieter gar nicht erst mitbekommt, dass jemand anderes das Geld abruft.
Vollmachten dann über die Bank regeln, denke so werd ich es machen. Eventuell sogar ein eigenes Girokonto für P2P-Transaktionen, damit man nicht gleich Vollmacht auf das Hauptkonto geben muss. |
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Twintos
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 898
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Verfasst am: 05.05.2019, 11:40 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Cardinal hat Folgendes geschrieben: | Okay, dann ist es also definitiv das einfachste, seine Zugangsdaten weiterzugeben, so dass der P2P Anbieter gar nicht erst mitbekommt, dass jemand anderes das Geld abruft.
Vollmachten dann über die Bank regeln, denke so werd ich es machen. Eventuell sogar ein eigenes Girokonto für P2P-Transaktionen, damit man nicht gleich Vollmacht auf das Hauptkonto geben muss. |
Vollmacht für Bankkonto über den Tod hinaus.
Wenn sie aber einen neuen Personalausweis sehen wollen musst du den Erbschein zeigen. |
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Cardinal
Anmeldedatum: 29.04.2019 Beiträge: 399 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 05.05.2019, 11:57 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Twintos hat Folgendes geschrieben: |
Vollmacht für Bankkonto über den Tod hinaus.
Wenn sie aber einen neuen Personalausweis sehen wollen musst du den Erbschein zeigen. |
Das mit dem Personalausweis habe ich nicht verstanden, würdest Du das bitte noch mal näher erläutern?
Ich würde eher eine Vollmacht explizit für den Todesfall ausstellen. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 05.05.2019, 11:57 Titel: |
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j789
Anmeldedatum: 09.01.2019 Beiträge: 1374
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Verfasst am: 05.05.2019, 12:23 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Cardinal hat Folgendes geschrieben: | Das mit dem Personalausweis habe ich nicht verstanden, würdest Du das bitte noch mal näher erläutern? |
Wenn dein Erbe sich Geld auszahlen lassen will, kann es sein das Mintos* und Co. deinen Perso sehen wollen und wenn du Tod bist, wird das schwierig... |
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Twintos
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 898
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Verfasst am: 05.05.2019, 15:43 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Das mit der Vollmacht für Mintos* kannst du vergessen.
Außer du fährst mit dem Bevollmächtigten nach Riga und ihr unterschreibt dort.
So etwas geht nicht via Internet.
Für die Bankvollmacht müsst ihr auch beide zur Bank.
Ob Mintos* das macht ist die Frage.
Das Geld liegt dann auf einem Konto welches einem Toten gehört?
Zahlen Tote steuern?
Mintos will bestimmt keinen Ärger.
Die Erbfolge und der Pflichtteil lassen sich mit einer Vollmacht nicht aushebeln. |
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Apfelbaum
Anmeldedatum: 04.03.2017 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.05.2021, 19:08 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Wenn die Weitergabe der Kontodaten nicht ausreicht !
Die Verifizierung einer Kranken war gescheitert. Kein Zugriff mehr auf das Konto.
Ich hätte nichts machen sollen bis Mintos* das Konto schließt.
Todesfall mitgeteilt, und ich hatte den Eindruck ich bin der erste Erbfall mit einer Vollmacht. Die Generalvollmacht über den Tod hinaus wird nicht anerkannt.
Ich habe nach 2 Monaten eine "verbindliche" Antwort von Mintos* erhalten.
Heute habe ich eine Antwort von unserer Rechtsabteilung erhalten. Die Kollegen haben erfahren, dass es uns leider doch nicht erlaubt ist, die Gelder der verstorbenen Investoren anhand einer Vollmacht zu überweisen. Der Grund ist, dass es in Lettland keine Praxis besteht, die Erbschaftsangelegenheiten mit einer Vollmacht zu regeln und wir würden dadurch hohe Risiken tragen. Auch eine Anforderung von der Regulierungsbehörde ist, dass wir bei der Anforderung von Unterlagen in Erbschaftsangelegenheiten einheitlich vorgehen. Ich verstehe, dass es Ihnen einfacher gewesen wäre, dass wir dies nur mit der Vollmacht lösen könnten, jedoch leider können wir hier keine Ausnahme machen. Dazu benötigen wir folgende Dokumente per Post zugesandt:
1. Ein von beiden Erben ausgefülltes Formular (im Anhang);
2. Eine notariell beglaubigte und apostillierte Übersetzung der Sterbeurkunde in Englisch;
3. Eine notariell beglaubigte und apostillierte Übersetzung des Testamentes in Englisch;
4. Eine notariell beglaubigte Kopie des Dokumentes des zweiten Erben (da Sie selbst bei uns online verifiziert sind). _________________ Funding Circle (Ende), Mintos*, Viainvest*, Swaper*, Robo Cash, Bondora*, Viventor*, Grupeer*, leider auch Kuetzal, DoFinance |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17963
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Verfasst am: 28.05.2021, 19:22 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Danke für die Infos
hatte ich nach dem Artikel damals nicht anders erwartet
Zitat: |
Siehe dazu
https://www.p2p-banking.com/uncategorized-in-the-case-of-death/
Wenn die Hinterbliebenen nicht die Zugangsdaten haben, wird das procedere im Erbfall vermutlich aufwendig. Siehe die Antwort von Bondora* in dem Artikel. Erfordert Einschaltung eines Notars und offizielle Übersetzung falls der Notar nicht auf english kommunizert. |
Punkt 2-4 wird einen niedrigen dreistelligen Betrag an Kosten verursachen.
Ist also bei kleinen Anlagesummen fatal. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon |
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mentos MINT
Anmeldedatum: 25.12.2018 Beiträge: 153
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Verfasst am: 28.05.2021, 20:07 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Auch von mir danke fürs Teilen.
Umständlich, immerhin verlangt Mintos* keinen Erbschein. Wenn der sonst nicht benötigt wird, kann das schnell unverhältnismäßig kostspielig werden.
Nachlassabteilungen deutscher Banken können da unangenehm sein. |
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Kalanndok
Anmeldedatum: 06.03.2020 Beiträge: 377
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Verfasst am: 31.05.2021, 07:07 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Ich stelle mir das lustig vor, wenn es dann auch gar kein Testament gibt (Stichwort: Gesetzliche Erbfolge). |
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Mikefamex
Anmeldedatum: 04.01.2019 Beiträge: 1646 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 31.05.2021, 07:50 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Bei mir wäre das doch automatisch meine Schwester und deren Kinder. Über meine waghalsigen Investitionen wissen die Bescheid, wir haben da keine Geheimnisse. Da braucht es doch kein Testament, oder? Aber die zahlreichen Probleme mit den PtP- Plattformen geben mir schon zu denken. |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 465
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Verfasst am: 31.05.2021, 08:26 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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was wären denn die Konsequenzen, wenn man einfach versuchen würde, das Geld abzuheben?
Ich glaube, dass bei Tod des Inhabers eines deutschen Bankkontos dieses innerhalb von 6 Monaten oder so aufgelöst wird dund die IBAN damit nicht mehr zur Verfügung steht. Die Auflösung und Überweisung von langlaufenden Krediten dürfte damit schwer bsi unmöglich werden. |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 31.05.2021, 09:00 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Bolanger hat Folgendes geschrieben: | was wären denn die Konsequenzen, wenn man einfach versuchen würde, das Geld abzuheben? |
Definitiv die beste Option, vor allem bei kleinen Summen, wird vermutlich keine Konsequenzen haben solange sich die Erben einig sind (die Plattform wird hier wohl kaum aktiv werden), ansonsten dürfte das wohl keine Option sein.
Bolanger hat Folgendes geschrieben: | Ich glaube, dass bei Tod des Inhabers eines deutschen Bankkontos dieses innerhalb von 6 Monaten oder so aufgelöst wird dund die IBAN damit nicht mehr zur Verfügung steht. Die Auflösung und Überweisung von langlaufenden Krediten dürfte damit schwer bsi unmöglich werden. |
Ich weiß nicht mehr wie lange es bei meiner Oma gedauert hatte aber 6 Monate könnten hinkommen. 6 Monate sollte idR auch reichen um (zumindest bei Plattformen mit Zweitmarkt) ein Portfolio zu >90% relativ schmerzfrei aufzulösen, allerdings wird wohl vielen Erben das Wissen/die Erfahrung dazu fehlen was dann auch wieder vermutlich zu Verlusten führen wird. Ohne Zweitmarkt wird das Bankkonto in der Tat wohl zum Problem für Langläufer weil ändern lassen können wird man es "auf dem kurzen Dienstweg" wohl nicht. |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 465
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Verfasst am: 31.05.2021, 09:06 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Zedandi hat Folgendes geschrieben: | allerdings wird wohl vielen Erben das Wissen/die Erfahrung dazu fehlen was dann auch wieder vermutlich zu Verlusten führen wird. |
Deshalb habe ich einen ebenfalls im P2P-Bereich aktiven Bekannten damit beauftragt, im Fall meines Todes das Portfolio zügig aufzulösen.
Und ich hätte auch kein Problem damit meinen Erben aufzutragen, über dieses Forum Kontakt zu erfahrenen P2Plern aufzunehmen und um Hilfe zu bitten, gerne auch gegen Bezahlung. |
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Mikefamex
Anmeldedatum: 04.01.2019 Beiträge: 1646 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 01.06.2021, 10:24 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Am Besten wäre es, wenn die Erben das PtP- Lebenswerk fortführen würden. Für die Plattformen wäre das nur eine Änderung der Anleger- Daten. |
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Apfelbaum
Anmeldedatum: 04.03.2017 Beiträge: 33
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Verfasst am: 01.06.2021, 17:49 Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall |
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Zum Thema - Bankkonto weiterführen -
In meinem Fall sind es mehrere P2P-Anbieter, mit unterschiedlchen Abläufen.
Der Rücklauf ist in kurzer Zeit nicht zu machen. Keiner kann absehen wann die "Pending Payments" eingehen. So muss das alte Bankkonto auf längere Zeit weiter geführt werden.
Die Hausbank vor Ort führt das Konto weiter. Besprochen sind erst mal 12 Monate. Falls dieses wegfällt gibt es ein Problem.
Ganz wichtig -- Vollmacht für das Konto !! _________________ Funding Circle (Ende), Mintos*, Viainvest*, Swaper*, Robo Cash, Bondora*, Viventor*, Grupeer*, leider auch Kuetzal, DoFinance |
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