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P2P Accounts im Todesfall  
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Cardinal



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BeitragVerfasst am: 05.05.2019, 10:38    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Okay, dann ist es also definitiv das einfachste, seine Zugangsdaten weiterzugeben, so dass der P2P Anbieter gar nicht erst mitbekommt, dass jemand anderes das Geld abruft.

Vollmachten dann über die Bank regeln, denke so werd ich es machen. Eventuell sogar ein eigenes Girokonto für P2P-Transaktionen, damit man nicht gleich Vollmacht auf das Hauptkonto geben muss.
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Twintos



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Beiträge: 898

BeitragVerfasst am: 05.05.2019, 11:40    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Cardinal hat Folgendes geschrieben:
Okay, dann ist es also definitiv das einfachste, seine Zugangsdaten weiterzugeben, so dass der P2P Anbieter gar nicht erst mitbekommt, dass jemand anderes das Geld abruft.

Vollmachten dann über die Bank regeln, denke so werd ich es machen. Eventuell sogar ein eigenes Girokonto für P2P-Transaktionen, damit man nicht gleich Vollmacht auf das Hauptkonto geben muss.


Vollmacht für Bankkonto über den Tod hinaus.
Wenn sie aber einen neuen Personalausweis sehen wollen musst du den Erbschein zeigen.
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Cardinal



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Beiträge: 399
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 05.05.2019, 11:57    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Twintos hat Folgendes geschrieben:


Vollmacht für Bankkonto über den Tod hinaus.
Wenn sie aber einen neuen Personalausweis sehen wollen musst du den Erbschein zeigen.


Das mit dem Personalausweis habe ich nicht verstanden, würdest Du das bitte noch mal näher erläutern?

Ich würde eher eine Vollmacht explizit für den Todesfall ausstellen.
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BeitragVerfasst am: 05.05.2019, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

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j789



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Beiträge: 1374

BeitragVerfasst am: 05.05.2019, 12:23    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Cardinal hat Folgendes geschrieben:
Das mit dem Personalausweis habe ich nicht verstanden, würdest Du das bitte noch mal näher erläutern?


Wenn dein Erbe sich Geld auszahlen lassen will, kann es sein das Mintos* und Co. deinen Perso sehen wollen und wenn du Tod bist, wird das schwierig...
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Twintos



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Beiträge: 898

BeitragVerfasst am: 05.05.2019, 15:43    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Das mit der Vollmacht für Mintos* kannst du vergessen.
Außer du fährst mit dem Bevollmächtigten nach Riga und ihr unterschreibt dort.
So etwas geht nicht via Internet.
Für die Bankvollmacht müsst ihr auch beide zur Bank.
Ob Mintos* das macht ist die Frage.
Das Geld liegt dann auf einem Konto welches einem Toten gehört?
Zahlen Tote steuern?
Mintos will bestimmt keinen Ärger.
Die Erbfolge und der Pflichtteil lassen sich mit einer Vollmacht nicht aushebeln.
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Apfelbaum



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Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.05.2021, 19:08    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Wenn die Weitergabe der Kontodaten nicht ausreicht !

Die Verifizierung einer Kranken war gescheitert. Kein Zugriff mehr auf das Konto.

Ich hätte nichts machen sollen bis Mintos* das Konto schließt.

Todesfall mitgeteilt, und ich hatte den Eindruck ich bin der erste Erbfall mit einer Vollmacht. Die Generalvollmacht über den Tod hinaus wird nicht anerkannt.

Ich habe nach 2 Monaten eine "verbindliche" Antwort von Mintos* erhalten.



Heute habe ich eine Antwort von unserer Rechtsabteilung erhalten. Die Kollegen haben erfahren, dass es uns leider doch nicht erlaubt ist, die Gelder der verstorbenen Investoren anhand einer Vollmacht zu überweisen. Der Grund ist, dass es in Lettland keine Praxis besteht, die Erbschaftsangelegenheiten mit einer Vollmacht zu regeln und wir würden dadurch hohe Risiken tragen. Auch eine Anforderung von der Regulierungsbehörde ist, dass wir bei der Anforderung von Unterlagen in Erbschaftsangelegenheiten einheitlich vorgehen. Ich verstehe, dass es Ihnen einfacher gewesen wäre, dass wir dies nur mit der Vollmacht lösen könnten, jedoch leider können wir hier keine Ausnahme machen. Dazu benötigen wir folgende Dokumente per Post zugesandt:

1. Ein von beiden Erben ausgefülltes Formular (im Anhang);
2. Eine notariell beglaubigte und apostillierte Übersetzung der Sterbeurkunde in Englisch;
3. Eine notariell beglaubigte und apostillierte Übersetzung des Testamentes in Englisch;
4. Eine notariell beglaubigte Kopie des Dokumentes des zweiten Erben (da Sie selbst bei uns online verifiziert sind).
_________________
Funding Circle (Ende), Mintos*, Viainvest*, Swaper*, Robo Cash, Bondora*, Viventor*, Grupeer*, leider auch Kuetzal, DoFinance
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17963

BeitragVerfasst am: 28.05.2021, 19:22    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Danke für die Infos

hatte ich nach dem Artikel damals nicht anders erwartet

Zitat:

Siehe dazu
https://www.p2p-banking.com/uncategorized-in-the-case-of-death/

Wenn die Hinterbliebenen nicht die Zugangsdaten haben, wird das procedere im Erbfall vermutlich aufwendig. Siehe die Antwort von Bondora* in dem Artikel. Erfordert Einschaltung eines Notars und offizielle Übersetzung falls der Notar nicht auf english kommunizert.


Punkt 2-4 wird einen niedrigen dreistelligen Betrag an Kosten verursachen.
Ist also bei kleinen Anlagesummen fatal.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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mentos MINT



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BeitragVerfasst am: 28.05.2021, 20:07    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Auch von mir danke fürs Teilen.

Umständlich, immerhin verlangt Mintos* keinen Erbschein. Wenn der sonst nicht benötigt wird, kann das schnell unverhältnismäßig kostspielig werden.

Nachlassabteilungen deutscher Banken können da unangenehm sein.
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Kalanndok



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Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 31.05.2021, 07:07    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Ich stelle mir das lustig vor, wenn es dann auch gar kein Testament gibt (Stichwort: Gesetzliche Erbfolge).
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Mikefamex



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BeitragVerfasst am: 31.05.2021, 07:50    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Bei mir wäre das doch automatisch meine Schwester und deren Kinder. Über meine waghalsigen Investitionen wissen die Bescheid, wir haben da keine Geheimnisse. Da braucht es doch kein Testament, oder? Aber die zahlreichen Probleme mit den PtP- Plattformen geben mir schon zu denken.
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 31.05.2021, 08:26    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

was wären denn die Konsequenzen, wenn man einfach versuchen würde, das Geld abzuheben?

Ich glaube, dass bei Tod des Inhabers eines deutschen Bankkontos dieses innerhalb von 6 Monaten oder so aufgelöst wird dund die IBAN damit nicht mehr zur Verfügung steht. Die Auflösung und Überweisung von langlaufenden Krediten dürfte damit schwer bsi unmöglich werden.
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Zedandi



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BeitragVerfasst am: 31.05.2021, 09:00    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Bolanger hat Folgendes geschrieben:
was wären denn die Konsequenzen, wenn man einfach versuchen würde, das Geld abzuheben?


Definitiv die beste Option, vor allem bei kleinen Summen, wird vermutlich keine Konsequenzen haben solange sich die Erben einig sind (die Plattform wird hier wohl kaum aktiv werden), ansonsten dürfte das wohl keine Option sein.

Bolanger hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube, dass bei Tod des Inhabers eines deutschen Bankkontos dieses innerhalb von 6 Monaten oder so aufgelöst wird dund die IBAN damit nicht mehr zur Verfügung steht. Die Auflösung und Überweisung von langlaufenden Krediten dürfte damit schwer bsi unmöglich werden.


Ich weiß nicht mehr wie lange es bei meiner Oma gedauert hatte aber 6 Monate könnten hinkommen. 6 Monate sollte idR auch reichen um (zumindest bei Plattformen mit Zweitmarkt) ein Portfolio zu >90% relativ schmerzfrei aufzulösen, allerdings wird wohl vielen Erben das Wissen/die Erfahrung dazu fehlen was dann auch wieder vermutlich zu Verlusten führen wird. Ohne Zweitmarkt wird das Bankkonto in der Tat wohl zum Problem für Langläufer weil ändern lassen können wird man es "auf dem kurzen Dienstweg" wohl nicht.
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 31.05.2021, 09:06    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Zedandi hat Folgendes geschrieben:
allerdings wird wohl vielen Erben das Wissen/die Erfahrung dazu fehlen was dann auch wieder vermutlich zu Verlusten führen wird.


Deshalb habe ich einen ebenfalls im P2P-Bereich aktiven Bekannten damit beauftragt, im Fall meines Todes das Portfolio zügig aufzulösen.

Und ich hätte auch kein Problem damit meinen Erben aufzutragen, über dieses Forum Kontakt zu erfahrenen P2Plern aufzunehmen und um Hilfe zu bitten, gerne auch gegen Bezahlung.
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Mikefamex



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BeitragVerfasst am: 01.06.2021, 10:24    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Am Besten wäre es, wenn die Erben das PtP- Lebenswerk fortführen würden. Für die Plattformen wäre das nur eine Änderung der Anleger- Daten.
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Apfelbaum



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BeitragVerfasst am: 01.06.2021, 17:49    Titel: Re: P2P Accounts im Todesfall Antworten mit Zitat

Zum Thema - Bankkonto weiterführen -

In meinem Fall sind es mehrere P2P-Anbieter, mit unterschiedlchen Abläufen.

Der Rücklauf ist in kurzer Zeit nicht zu machen. Keiner kann absehen wann die "Pending Payments" eingehen. So muss das alte Bankkonto auf längere Zeit weiter geführt werden.

Die Hausbank vor Ort führt das Konto weiter. Besprochen sind erst mal 12 Monate. Falls dieses wegfällt gibt es ein Problem.

Ganz wichtig -- Vollmacht für das Konto !!
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