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steuerliche frage  
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martin29



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BeitragVerfasst am: 24.03.2013, 11:04    Titel: steuerliche frage Antworten mit Zitat

Ich habe ein paar Fragen.

Ich würde gerne wissen was passiert wenn jemand seine Rendite/Gewinn von IP nicht bei seinem Finanzamt meldet, und es zB einfach mal vergisst? Oder erst in 5 jahren den Gewinn abhebt, und ebenfalls zwischenzeitlich nichts beim Finanzamt meldet.

Ich habe diesen Pärtel per email gefragt, und er meinte, seinerseits wird keinenfalls meldung an irgendeine Behörde/Finanzamt erstattet. Auch nicht auf estnischer Seite. Man sei alleine für die Versteuerung zuständig.


Ich finde das alles etwas komisch. Ich wohne in Südtirol ( Italien ) und da muss ein Unternehmen alle Buchhaltungsunterlagen aufbewahren und dem FA jederzeit Einblick gewähren. Große Firmen halten sich daran. Das FA weiß über jeden Konsumenten indirekt Bescheid. Insofern kann Pärtel nicht behaupten die estnischen Behörden würden meine Daten nicht kennen? Seltsam finde ich ebenfalls dass man bei der Anmeldung keinen Ausweis braucht. Oder hab ich das noch nicht gesehen?
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 24.03.2013, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht weiterreichen bedeutet ja nicht, dass sie bei einer Anfrage von deinem Finanzamt keine Auskunft geben.
Aber was hat eine estnische Firma mit dem deutschen Finanzamt am Hut?
Die Versteuerung von Auslandserträgen ist deine Sache und wenn du das nicht rechtzeitig und in voller Höhe machst, dann ist das Steuerhinterziehung und dein Problem und nicht das von Herrn Tomberg.
Du kannst dir eine Erträgnisaufstellung in Isepankur* erstellen, somit weißt du genau welche Erträge angefallen sind und kannst diese problemlos in deiner Steuererklärung angeben.

Der Zeitpunkt der Auszahlung oder des "Abhebens" der Eträge spielt hierfür keine Rolle. Es geht immer um den Zeitraum indem die Erträge anfallen und in dem sind sie auch zu versteuern. Das ist schließlich keine Einmalanlage mit Gewinnauszahlung am Laufzeitende, sondern es sind Tilgungsdarlehen bei denen jeden Monat Erträge anfallen.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 24.03.2013, 12:16    Titel: Re: steuerliche frage Antworten mit Zitat

martin29 hat Folgendes geschrieben:
Seltsam finde ich ebenfalls dass man bei der Anmeldung keinen Ausweis braucht. Oder hab ich das noch nicht gesehen?



Nein, man benötigt in der Tat keinen, da du ja dein bereits verifiziertes deutsches Bankkonto angibst und von dem aus eine Einzahlung tätigen musst.
Erst wenn die eingeht ist dein Isepankuraccount berechtigt auf Projekte zu bieten.
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Chton



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 11:02    Titel: ja, und auch das noch: Antworten mit Zitat

Hi,


Aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer-Kredit

-----------------------------------------------------------------------------
Rechtslage in Deutschland

Inwieweit der Betrieb einer Internet-Plattform zur Vermittlung von Peer-to-Peer-Krediten einer Genehmigungspflicht (§ 32 KWG) durch die BaFin unterliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Da nach Auskunft der BaFin an den Spiegel jeder einzelne Gläubiger, der sein Geld „gewerbsmäßig” verleiht, erlaubnispflichtig ist, kann Benutzern, die wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Kredite anbiete[n] eine Erlaubnispflicht erwachsen, [d]er Plattformbetreiber wäre also indirekt in unerlaubte Geschäfte eingebunden und müsste sich auf entsprechende Konsequenzen gefasst machen.[5]
Die P2P-Plattformen Auxmoney.de und Smava.de* haben deshalb Banken in den Kreditvermittlungsprozess eingebunden, die die eigentlichen Vertragspartner zwischen Kreditnehmer und -geber sind.
Diese Institute (SWK Bank bzw. Fidor Bank) besitzen die nötigen Vollbanklizenzen für derartige Transaktionen.
-----------------------------------------------------------------------------


Haben Deutsche, die P2P-Lending über isePankur machen, dann nicht ein rechtliches Problem bzw. fehlt denen nicht die Erlaubnis ?!?


Echt wondering ...
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ich denke bei AM ist das durch die Regularien geregelt. Dort dürfen sich nur Privatleute anmelden. Ist aber ein Widerspruch in sich, denn wenn Privatleute dann gewerbsmäßig handeln, gibt das einen Konflikt.
Bei IP greift die deutsche Gesetzgebung meines erachtens nicht, weil ja estnisches Recht zur Anwendung gebracht werden muss.

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creditguru



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht ja drüber "Rechtslage in Deutschland" insofern gilt das wohl nicht für isepankur, da sich das in Estland abspielt.
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Chton



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bin nicht überzeugt.

Ich z.B. sitze in Deutschland ... und für mich gilt in diesem Fall deutsches UND estnisches Recht.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Chton hat Folgendes geschrieben:
Bin nicht überzeugt.

Ich z.B. sitze in Deutschland ... und für mich gilt in diesem Fall deutsches UND estnisches Recht.


Du betreibst aber keine P2P-Kreditplattform
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Chton



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

bitte ab dem Fettgedrucktem lesen ... "Gläubiger" wären wir !
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chton hat Folgendes geschrieben:
bitte ab dem Fettgedrucktem lesen ...


Und wo ist definiert was gewerbsmäßig ist?
Isepankur jedenfalls bietet seine Dienstleistungen in Estland an, deshalb kann es denen auch reichlich egal sein welche Pflichten für dich als Anleger daraus entstehen.
Ebenso wie es ihnen egal sein kann, wie du deine Erträge in deiner Steuererklärung angibst.
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Chton



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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bin kein Jurist (nur ein abgebrochener) aber "gewerbsmäßig" ist durchaus definiert. Mindestens durch laufende Rechtsprechung, wenn nicht durch Gesetz.

Aus Sicht von isePankur ist es kein Problem, agree, aber mir geht es um mich als jemanden, der auf isePankur Geld verleiht, und zwar in einem Umfang und mit einer Regelmäßigkeit mit der jemand "Gewerbsmäßigkeit" begründen könnte.

Darum einfach die Frage in die Runde, ausgehend von der Aussage in dem Wiki - Artikel, ob ich eine "Erlaubnis" brauche. Wie auch immer die aussieht und von wem auch immer die kommen könnte.

Oder habe ich mich da irgendwo verrannt und die Frage stellt sich gar nicht ?!?
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 02.04.2013, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Chton hat Folgendes geschrieben:
Bin nicht überzeugt.

Ich z.B. sitze in Deutschland ... und für mich gilt in diesem Fall deutsches UND estnisches Recht.


Nein. Das KWG (das die Grunlage für die Regelung ist) bezieht sich ausdrücklich an die Kreditvergabe in Deutschland, wo anders ist das nicht zuständig.

Die BaFin sieht das übrigens inzwischen nicht mehr ganz so eng, wenn auch immer noch eng genug, dass man die Bank im Prozess braucht.

Und dass AM nur private Anleger zulässt, hat damit nichts zu tun. Die Gewerbsmäßigkeit wird von der BaFin selber anhand eigenenr Kriterien festgestellt (wie auch in dem Wikipedia Zitat beschrieben), denen ist komplett palle, was Du da angibst und ob das eine Firma ist oder nicht und es hat auch nichts mit der steuerlichen Betrachtung zu tun, unter der "Gewerbsmäßigkeit" normalerweise definiert wird. Auch Firmen können nicht-gewerbsmäßig Kredite vergeben, z.B. wenn es einzelne Kredite an Mitarbeiter oder Gesellschafter sind.
Außerdem vergibt da ja die Bank die Kredite, die darf das.

Ich nehme an, das mit den "gewerbsmäßigen" Anlegern hat was mit Anlegerschutzrechten zu tun und evtl. schlägt da sonst wieder eine Prospektpflicht oder sowas zu,
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Chton



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BeitragVerfasst am: 05.04.2013, 14:17    Titel: verrannt Antworten mit Zitat

Jetzt sehe ich das regelmäßige Verleihen über P2P Plattformen als "private Geldanlage" vergleichbar mit regelmäßigem Einzahlen in Aktien- oder Dachfonds oder auf Tagesgeldkonten und denke, dass ich mich da vorher verrannt habe.

Bei den anderen Beispielen geht man ja auch nicht her und unterstellt Gewerbsmäßigkeit aufgrund von Umfang und Häufigkeit oder Regelmäßigkeit.

So interessant und aufschlußreich der Wiki-Artikel auch ist, hat er mich doch auch ein bissel ins Bockshorn gejagt.
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HansDambf



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Beiträge: 893

BeitragVerfasst am: 17.05.2013, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Habt ihr euch schon mal überlegt, wie es steuerlich mit Erträgen aus dem Resale steht (die max. 5 % Zuschlag abzüglich 1,5% Verkaufsprovision für IP)?
Werden die Zuschläge, die man evtl. beim resale erwirtschaftet wie Zinseinnahmen behandelt, oder sind es eher Einnahmen aus Veräusserungsgeschäften?
Müssen die dann versteuert werden? Bzw. wenn man den ganzen resale etwas intensiver betreibt, könnte man ja auch recht schnell in die Gewerbsmäßigkeit kommen (z.B. Kynast).

Irgend welche Ideen?
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 17.05.2013, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen das ist ganz klar ein Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft (Zinsen sind ja dadurch keine angefallen).
Einige kaufen ja auch absichtlich mehrere Anteile auf dem Primärmarkt um sie direkt im Resale anzubieten.
Aber es wird so oder so mit 25% besteuert werden.
Interessant wäre, ob das FA hier die Verrechnung mit den Verlustverkäufen zulässt.
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