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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 18.05.2013, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:


Frage mich gerade, ob dieses neue Zopa-Konstrukt auch zu so Effekten führt.


Das englische Zopa Safeguard Modell hat als einen der Hauptzwecke genau das steuerliche Problem (für englische Anleger) zu lösen.
Die Situation in England ist vergleichbar: Zinsen müssen voll versteuert werden - Ausfälle dürfen nicht gegengerechnet werden.

Safeguard führt (wenn es ohne Probleme funktioniert) dazu, dass es Anleger Ausfälle nicht berücksichtigen/einkalkulieren müssen weil sie sie aus dem Fund erstattet bekommen. Folgerichtig sind die Nominalzinsen der Kredite niedriger, weil das Ausfallrisiko nicht eingepreist werden muss. Und somit ist die zu versteuernde Summe niedriger. Die Engländer zahlen übrigens 20% bzw. 40% bzw. 45% Steuersatz. Da stehen wir mit unseren 25% vergleichsweise paradisisch da.
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Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*


Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 18.05.2013, 21:20, insgesamt einmal bearbeitet
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Baustein



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BeitragVerfasst am: 18.05.2013, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant. Was ist da denn jetzt der Unterschied zum Pool-Modell von smava?
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Claus Lehmann
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Beiträge: 17874

BeitragVerfasst am: 18.05.2013, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt sowohl für Safeguard von Zopa als auch Provision Fund von Ratesetter:

+ Dass nicht die Anleger für den Pool (hier Fund) zahlen (sondern die KN zahlen je nach Bonität erhöhte Abschlußgebühren)
+ Dass der Fund so konstruiert ist, dass er im Regelfall alle Ausfälle zu 100% abdecken soll. Das ist aber keine garantierte Leistung (Versicherung) sondern nur eine Prognose. Bei Ratesetter ist der aktuelle Stand transparent
https://www.ratesetter.com/lending/provision_fund.aspx
bei Zopa nicht
+ Dass in UK die steuerliche Behandlung (der Funds) wohl klar ist während bei dem Smava* Pool Modell Fragen offen bleiben
+ Bei Ratesetter ist nicht nur die Hauptforderung sondern auch die Zinsen durch den Fund abgesichert. Hab nicht nachgeschaut ob es bei Zopa auch beides ist
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Baustein



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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hört sich interessant an. Aber um auf den Ausgangspunkt und den IP-Fall zurück zu kommen:

Du hattest ja weiter oben die Idee geäußert, IP solle den KN die ausgefallenen Kredite zu 0,0001 Euro abkaufen, damit ein Verkauf vorliegt. Mal abgesehen von allen anderen oben diskutierten Fragen greift Deine Idee m.E. schon deshalb zu kurz, weil sie nicht praktikabel ist. Wann ist bei IP der Verlust endgültig und unwiderruflich realisiert? Nicht nach 60 Tagen, nicht nach einem Jahr, nicht nach 5 Jahren, nicht einmal zwingend nach einem Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (falls es so was in Estland gibt), weil das zumindest die Fälle nicht abschließt, bei denen es zu gar keinem geregelten Insolvenzverfahren kommt, z.B. weil sie einfach abgetaucht sind. Aber auch bei solchen Krediten, bei denen der Verlust eindeutig feststeht, ist das im Zweifelsfall erst der Fall, wenn man sich schon gar nicht mehr richtig daran erinnern kann, dass man mal bei IP investiert hat.

Ein (m.E.) guter Schuh würde aus Deiner Idee, wenn man sie wie folgt modifiziert: Wenn ein Kredit defaulted hat der KG die Wahl zwischen dem jetzigen Verfahren oder dem Verkauf des Kredits an IP zu einem vorher bekannten Wert von X% des Restwertes. Diesen Wert X hätte IP (ggf. differenziert nach A,B,C und 1000, 900 usw.) aus den intern vorliegenden empirischen Werten vieler früherer Ausfälle so zu berechnen, dass IP unterm Strich über die Zeit keinen Cent draufzahlen muss (oder sogar noch einen kleinen gain hat), ohne deshalb die Sicherheitsmarge so groß zu machen, dass die verkaufenden KG in ihrer Gesamtheit übervorteilt würden (im Einzelfall kann sich das für den KG natürlich im Rückblick als ungünstiges Geschäft herausstellen - aber eben auch umgekehrt). Ich wäre bei einer solchen Regelung unabhängig von Steuerfragen sofort dabei, schon alleine weil ich nicht Jahre warten möchte, ob da noch etwas kommt oder nicht. Und IP könnte seine Attraktivität aus meiner Sicht deutlich steigern, nicht zuletzt weil man demonstriert, dass man (a) dem eigenen Zahlenwerk vertraut und (b) das Beitreibungsverfahren (aus Eigeninteresse) ernsthaft verfolgt.

Reich diese Idee doch mal an Pärtel weiter und lass hören, was er sagt.

Schöne Pfingsten! Hier regnet es heftig
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Bei Optionsscheinen ist das nicht so, nur bei Turbos und so synthetischen Konstrukten die rechtlich als Fonds behandelt werden, Optionsscheine verfallen wertlos, gelten dann aber als ausgeübt.



Das ist richtig, deshalb am besten vor dem Verfall noch beim Emittenten für 0,001 Euro verkaufen. Der muss ja ständig An- und Verkaufskurse stellen und dieser ist immer mindestens 0,001 Euro.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Chton hat Folgendes geschrieben:
Hi,
OK, Du scheinst Dich auszukennen.
Im Ergebnis bestätigst Du meine Annahme.
Mein Standpunkt ist lediglich, dass man die "25%" hier im Thread so unreflektiert nicht stehenlassen sollte.


25% + Soli + ggf. Kirchensteuer gilt für Einkommen aus Kapitaleinkünften.
Wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist, dann kannst du die Differenz erstattet bekommen, wie Baustein bereits sagte.
Ansonsten zahlst du aber auch nix drauf, deshalb heißt diese Steuer ja auch "Abgeltungsteuer", denn nach Zahlung dieser ist deine Steuerschuld abgegolten.
Das ist es ja gerade worüber sich die Linkspartei so aufregt, dass Einkommen das mit Kapitalanlagen generiert wird, niedriger versteuert werden kann als Einkommen aus Arbeit.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

creditguru hat Folgendes geschrieben:

Das ist richtig, deshalb am besten vor dem Verfall noch beim Emittenten für 0,001 Euro verkaufen. Der muss ja ständig An- und Verkaufskurse stellen und dieser ist immer mindestens 0,001 Euro.


Brauchst Du nicht. Verluste bei Optionen werden auch so angerechnet.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Baustein hat Folgendes geschrieben:
Hört sich interessant an. Aber um auf den Ausgangspunkt und den IP-Fall zurück zu kommen:

Du hattest ja weiter oben die Idee geäußert, IP solle den KN die ausgefallenen Kredite zu 0,0001 Euro abkaufen, damit ein Verkauf vorliegt. Mal abgesehen von allen anderen oben diskutierten Fragen greift Deine Idee m.E. schon deshalb zu kurz, weil sie nicht praktikabel ist. Wann ist bei IP der Verlust endgültig und unwiderruflich realisiert? Nicht nach 60 Tagen, nicht nach einem Jahr, nicht nach 5 Jahren, nicht einmal zwingend nach einem Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (falls es so was in Estland gibt), weil das zumindest die Fälle nicht abschließt, bei denen es zu gar keinem geregelten Insolvenzverfahren kommt, z.B. weil sie einfach abgetaucht sind. Aber auch bei solchen Krediten, bei denen der Verlust eindeutig feststeht, ist das im Zweifelsfall erst der Fall, wenn man sich schon gar nicht mehr richtig daran erinnern kann, dass man mal bei IP investiert hat.

Ein (m.E.) guter Schuh würde aus Deiner Idee, wenn man sie wie folgt modifiziert: Wenn ein Kredit defaulted hat der KG die Wahl zwischen dem jetzigen Verfahren oder dem Verkauf des Kredits an IP zu einem vorher bekannten Wert von X% des Restwertes. Diesen Wert X hätte IP (ggf. differenziert nach A,B,C und 1000, 900 usw.) aus den intern vorliegenden empirischen Werten vieler früherer Ausfälle so zu berechnen, dass IP unterm Strich über die Zeit keinen Cent draufzahlen muss (oder sogar noch einen kleinen gain hat), ohne deshalb die Sicherheitsmarge so groß zu machen, dass die verkaufenden KG in ihrer Gesamtheit übervorteilt würden (im Einzelfall kann sich das für den KG natürlich im Rückblick als ungünstiges Geschäft herausstellen - aber eben auch umgekehrt). Ich wäre bei einer solchen Regelung unabhängig von Steuerfragen sofort dabei, schon alleine weil ich nicht Jahre warten möchte, ob da noch etwas kommt oder nicht. Und IP könnte seine Attraktivität aus meiner Sicht deutlich steigern, nicht zuletzt weil man demonstriert, dass man (a) dem eigenen Zahlenwerk vertraut und (b) das Beitreibungsverfahren (aus Eigeninteresse) ernsthaft verfolgt.

Reich diese Idee doch mal an Pärtel weiter und lass hören, was er sagt.

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Keine schlechte Idee, aber wie wäre es damit?:

Sobald ein Kredit ausfällt habe ich die Wahl ihn entweder über "Resale" zu verkaufen (was ja derzeit nicht möglich ist mit ausgefallenen Krediten, aber laut Pärtel noch kommen soll (man will wohl, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass die Marktteilnehmer sich erst an Resale gewöhnen und nicht überstürzt alles zu Schleuderpreisen verkaufen)).
Oder aber man kann einen Button klicken und den Kredit nach Ausfall jederzeit zu 0,001 Euro an Isepankur* verkaufen. Auszahlung wäre dann gerundet 0,00 Euro. Somit kostet das IP nichts und der Anleger hat trotzdem sein steuerliches Verlustgeschäft als Verkauf auf dem Papier deklariert.
Wer möchte kann ja weiterhin warten so lange er will, evtl. kommt ja noch was im Insolvenzverfahren rein. Den Verlust könnte man somit realisieren wann man will (entweder über den Zweitmarkt oder letzten Endes mit dem wertlosen Ausbuchen über IP).
Isepankur entstehen dadurch keine Kosten und noch dazu hätten sie evtl. Kredite, die vllt. doch noch irgendwann mal was zahlen.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
creditguru hat Folgendes geschrieben:

Das ist richtig, deshalb am besten vor dem Verfall noch beim Emittenten für 0,001 Euro verkaufen. Der muss ja ständig An- und Verkaufskurse stellen und dieser ist immer mindestens 0,001 Euro.


Brauchst Du nicht. Verluste bei Optionen werden auch so angerechnet.


Schon klar, aber so habe ich wenigstens noch ein paar Kröten (kommt natürlich auf die Anzahl der Scheine an).
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Baustein hat Folgendes geschrieben:
Hört sich interessant an. Aber um auf den Ausgangspunkt und den IP-Fall zurück zu kommen:

Du hattest ja weiter oben die Idee geäußert, IP solle den KN die ausgefallenen Kredite zu 0,0001 Euro abkaufen, damit ein Verkauf vorliegt. Mal abgesehen von allen anderen oben diskutierten Fragen greift Deine Idee m.E. schon deshalb zu kurz, weil sie nicht praktikabel ist. Wann ist bei IP der Verlust endgültig und unwiderruflich realisiert? Nicht nach 60 Tagen, nicht nach einem Jahr, nicht nach 5 Jahren, nicht einmal zwingend nach einem Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (falls es so was in Estland gibt), weil das zumindest die Fälle nicht abschließt, bei denen es zu gar keinem geregelten Insolvenzverfahren kommt, z.B. weil sie einfach abgetaucht sind. Aber auch bei solchen Krediten, bei denen der Verlust eindeutig feststeht, ist das im Zweifelsfall erst der Fall, wenn man sich schon gar nicht mehr richtig daran erinnern kann, dass man mal bei IP investiert hat.

Lässt sich ganz leicht lösen, in dem man in die Bedingungen reinschreibt, dass der Anleger den Kredit 2 Jahre nach letztem Zahlungseingang automatisch für 0,0001 Euro an Isepankur* verkauft. Das ist dann ähnlich wie der automatische Verkauf bei Smava* nach den 60 Tagen ans Inkasso - nur der Preis ist natürlich viel geringer.
Ggf. kann man den Anlegern noch ein Opt-Out geben, d.h. für diejenigen die möchten bleibt es beim jetzigen Verfahren (entweder weil sie sich mehr erhoffen, oder weil es in Ihrem Wohnsitzland steuerlich keinen Vorteil bringt, wenn IP ankauft).

Zitat:

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Die Frage ist, ob Isepankur* Interesse daran hat sich ein Portfolio von notleidenden Krediten einzukaufen? Ich sehe 2 Nachteile:
1) selbst wenn die Quote so berechnet ist, dass sie in der Vergangenheit nicht drauflegten, dann braucht nur eine Rezession mit höheren Totalausfällen zu kommen und sie sitzen auf einem Minus
2) schränkt es ihre Liquidität stark ein. Kritisch für ein Startup. Sie nehmen gerade Kapital für die Weiterentwicklung/Expansion auf. Das wollen sie sicher nicht - ggf. jahrelang - in notleidendenden Krediten binden.

Zitat:

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Ich hatte Glück. Den ganzen Tag sommerlich und sonnig! Aber ab morgen regnet es hier auch.
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BeitragVerfasst am: 19.05.2013, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich genauso wie Claus. IP sollte nicht auch noch auf dem Kreditmarkt als Akteur mitmischen, das ist nicht ihr Geschäft.
Sie sollen sich um den Betrieb der Plattform und die Abwicklung kümmern.
Was Herr Pärtel dann privat macht ist eine andere Sache.
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 23.07.2013, 07:14    Titel: Steuern auf Kredite ausserhalb Estalands Antworten mit Zitat

Ich habe mal wieder im IP-Forum gestöbert und frage mich, ob ich den Post richtig verstanden habe.
Kann es sein, dass es Möglich ist, dass wir Steuern in den Ländern zahlen müssen, aus denen die KN's kommen und aus denen sie die Kredite beantragen? Oder weshalb wird jetzt so viel Wert auf die Flaggen gelegt? Nur wegen der unterschiedlichen Lebensstandarts?
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 23.07.2013, 08:24    Titel: Re: steuerliche frage Antworten mit Zitat

Die Flaggen wollte ein britischer Invstor haben, der offenbar Erträge aus unterschiedlichen Ländern geschlüsselt angeben und verschieden versteuern muss.
Soweit ich mich erinneren kann, hat Pärtel einmal erwähnt, dass man keine Steuern in Estland bezahlen muss, solange die Kredite unter dem durchschnittlichen Marktzins vergeben werden, was ja bei IsePankur der Fall sein sollte.
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 23.07.2013, 08:30    Titel: Re: steuerliche frage Antworten mit Zitat

Ich hatte auch so eine Aussage vo Pärtel im Hinterkopf, dass in Estland keine Steuern zu zahlen sind. Also bleibt es dann wohl doch bei unserer Zinsertragssteuer. Sollte dem nicht so sein, denke ich mal, dass es Anfang kommenden Jahres heiße Diskussionen geben wird, weil IP uns ja die Einkünfte, die wir zu verteuern haben, bescheinigen müssen.
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Tommy123



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BeitragVerfasst am: 23.07.2013, 09:16    Titel: Re: steuerliche frage Antworten mit Zitat

HansDambf hat Folgendes geschrieben:
Sollte dem nicht so sein, denke ich mal, dass es Anfang kommenden Jahres heiße Diskussionen geben wird, weil IP uns ja die Einkünfte, die wir zu verteuern haben, bescheinigen müssen.


Das machen sie doch jetzt schon mit dem "Income Report".
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