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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 30.12.2012, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Michaela3 hat Folgendes geschrieben:

Folgende Antwort habe ich noch bekommen:
Generell versucht der Inkassodienstleister bestmöglich beizutreiben.

Das habe ich vor 4 Wochen auch gemacht. Nützt nichts da muss man mal wieder telefonieren gehen.
Ich habe z.B. 2 Fälle, die bei CC als abbezahlt geführt werden, obwohl dort noch (ebenfalls laut CC und natürlich auch nach meinen Berechnungen) offene Posten sind! Twisted Evil
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke man sollte AM so langsam in die Pflicht nehmen. Sie müssen unsere Interessen vertreten. Tun sie das nicht müssen wir ihnen Fristen setzen und evtl. Schaden muss dann eben angedroht werden. Wobei dann schlussendlich die Frage ist ob die einfach bei allen Projekten sagen "Schuldner unbekannt verzogen".
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jensf



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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Wobei dann schlussendlich die Frage ist ob die einfach bei allen Projekten sagen "Schuldner unbekannt verzogen".


Das können Sie nicht so einfach - wenn dann Anleger eine Strafanzeige wegen Betrugsverdacht gegen den Kreditnehmer stellen (ist bei unbekannte Verzogen ja nicht so weit hergeholt - ich bin auch gerade am Überlegen, ob ich das bei einen KN mache, der bereits nach 2 Raten die Zahlungen eingestellt hat und dann laut CC unbekannt verzogen ist) und sich dann bei den Ermittlungen herausstellt, dass das nicht stimmt, dann hat Auxmoney* ein Problem...

Anmerkung: Natürlich ist mir klar, dass die Anzeige nicht viel bringen wird - aber wie gesagt: Ein KN der nach 2 Raten bereits "abtaucht" - das finde ich schon ein starkes Stück..
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jensf



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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich auch §5, Absatz 2 des Abtretungsvertrages:

Zitat:
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Einziehung der Darlehensforderung nur durch die Bank im Auftrag des Verkäufers jedoch für eigene Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen. Er darf den Darlehensnehmer mit Ausnahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. dauerhafte Unterlassung der Einziehung durch die beteiligte Bank bzw. den Verkäufer) nicht zum Zweck des Forderungseinzugs kontaktieren ...

und §12:
Zitat:
§ 12 Mahnungen, Regelungen zum Inkasso
Mahnungen des Darlehensnehmers im Fall des Zahlungsverzuges erfolgen durch die kreditgebende Bank.
Diese stellt dem Darlehensnehmer angefallene Mahnspesen in Rechnung. Der Käufer verpflichtet sich auch im Verzugsfall, keine eigenen Beitreibungsmaßnahmen gegenüber dem Darlehensnehmer vorzunehmen, jedoch nur solange, wie der vorgesehene Forderungseinzug einschließlich erforderlicher Beitreibungsmaßnahmen durch die beteiligte Bank im Auftrag des Verkäufers bzw. durch ein vom Verkäufer beauftragtes Inkassounternehmen durchgeführt wird.


Hier ist natürlich die Interessante Frage, welche Fristen angemessen sind... Wenn das noch lange so weitergeht, wäre das durchaus eine Überlegung wert...
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Claus Lehmann
Site Admin


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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Vermutung wäre das ein Betrugsverdacht einen "wichtigen Grund" darstellen kann.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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waldspecht



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Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:
Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich auch §5, Absatz 2 des Abtretungsvertrages:

Zitat:
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Einziehung der Darlehensforderung nur durch die Bank im Auftrag des Verkäufers jedoch für eigene Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen. Er darf den Darlehensnehmer mit Ausnahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. dauerhafte Unterlassung der Einziehung durch die beteiligte Bank bzw. den Verkäufer) nicht zum Zweck des Forderungseinzugs kontaktieren ...

und §12:
Zitat:
§ 12 Mahnungen, Regelungen zum Inkasso
Mahnungen des Darlehensnehmers im Fall des Zahlungsverzuges erfolgen durch die kreditgebende Bank.
Diese stellt dem Darlehensnehmer angefallene Mahnspesen in Rechnung. Der Käufer verpflichtet sich auch im Verzugsfall, keine eigenen Beitreibungsmaßnahmen gegenüber dem Darlehensnehmer vorzunehmen, jedoch nur solange, wie der vorgesehene Forderungseinzug einschließlich erforderlicher Beitreibungsmaßnahmen durch die beteiligte Bank im Auftrag des Verkäufers bzw. durch ein vom Verkäufer beauftragtes Inkassounternehmen durchgeführt wird.


Hier ist natürlich die Interessante Frage, welche Fristen angemessen sind... Wenn das noch lange so weitergeht, wäre das durchaus eine Überlegung wert...


Was ich dabei so spannend und widersprüchlich finde, ist, dass angeblich die BANK ja die Mahnungen durchführt und Mahnspesen dem KN in Rechnung stellt.
Warum dann diese bei unserem Darlehenskonto in der CC Ansicht auftauchen ist natürlich unlogisch und sicherlich nicht korrekt. Insbesondere, da diese Forderungen mit den normalen Lastschrift einzug abgegolten werden (was mE vor Gericht nicht bestand hätte, da der lastschrift einzug ja für Zins/Tilgung/Gebühren gilt, nicht aber für Mahnungen) Aber ich habe da noch keinen KN gefunden der dagegen Klagt.
Nun ich habe einen Fall, letzte Meldung:
Code:
 - 17.01.2012: Widerspruch gerichtlich -

Habe AM darauf auch letzten Monat einmal mehr angeschrieben, da ich im Februar bisschen Saure Gurkenzeit habe, könnte ich da mal Klagen.
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alexmz
Gast





BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Wobei dann schlussendlich die Frage ist ob die einfach bei allen Projekten sagen "Schuldner unbekannt verzogen".
Da hab ich auch etwas "tolles" zu:

"- 10.10.2012: Übergabe ans Inkasso

Aktueller Inkasso Status:
- 16.10.2012: Adressrecherche -
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Inkassopartner uns mitgeteilt hat, dass der Schuldner verzogen ist.

Es wurde ein Verstoß gegen die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt hinterlegt. Sobald der Schuldner einen Wohnsitz meldet, findet automatisiert eine Übertragung der neuen Adresse an unseren Inkassopartner statt. Sobald die Information vorliegt, wird die Akte wieder eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre CreditConnect GmbH"

Ich habe dann bei AM mal nachgefragt, mit wieviel Energie man denn nun die Recherche nach dem Verbleib des KN betreibt... es ist natürlich gar nicht überraschend: WENN er sich innerhalb der EU neu anmeldet, DANN wird man weiter vorgehen. Grandios! Was will man erwarten bei den noch offenen 15.000 Euro, für die ja andere (KG) im Risiko stehen. Aber Hauptsache, die Inkassogesellschaft treibt irgendwelche Kleinstbeträge aus Handyklingeltönen oder XXX-Webseiten bei.

Seit einigen Monaten muss ich als Anleger ganz klar sagen: Sobald der KN nicht mehr zahlt, ist die Kohle weg. Ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber das ist (mir) AM/CC/Sonstwer bisher noch schuldig geblieben.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Was ich dabei so spannend und widersprüchlich finde, ist, dass angeblich die BANK ja die Mahnungen durchführt und Mahnspesen dem KN in Rechnung stellt.
Warum dann diese bei unserem Darlehenskonto in der CC Ansicht auftauchen ist natürlich unlogisch und sicherlich nicht korrekt. Insbesondere, da diese Forderungen mit den normalen Lastschrift einzug abgegolten werden (was mE vor Gericht nicht bestand hätte, da der lastschrift einzug ja für Zins/Tilgung/Gebühren gilt, nicht aber für Mahnungen)


Das kommt darauf an..
Ich Beobachte hier bei mir hier zwei verschiedene Varianten:

a) Häufiger: Der Lastschriftbetrag bleibt gleich - die Mahngebühren werden den Anlegern bei der Auszahlung abgezogen:
Halte ich für nicht zulässig, hier müssten aber die Anleger gegen Auxmoney* vorgehen.
Laut Aussage von AM werden dann die in Abzug gebrachten Gebühren (wenn der KN die nicht überweist) dann mit einer zusätzlichen Schlußrate eingezogen, der Betrag wird aber NICHT verzinst.
Da ich so einen Fall noch nicht hatte, bin ich selbst gespannt, wie genau das erfolgt... Und was ein nachrechnen dann ergibt.

b) Seltener: Der Lastschriftbetrag wird einmalig erhöht, d.h. es werden Raten UND Mahn-Gebühren eingezogen:
Ich gehe davon aus, dass das nur nach Rücksprache mit den KN geschieht - und in dem Fall ist das natürlich völlig OK.

Außerdem wird garantiert im Kreditvertrag stehen, das AM berechtigt ist, auch Mahngebühren etc. per Lastschrift einzuziehen...
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jensf



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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

alexmz hat Folgendes geschrieben:

Ich habe dann bei AM mal nachgefragt, mit wieviel Energie man denn nun die Recherche nach dem Verbleib des KN betreibt... es ist natürlich gar nicht überraschend: WENN er sich innerhalb der EU neu anmeldet, DANN wird man weiter vorgehen. Grandios!


Naja, hier muss man aber realistisch bleiben: Auch wenn 15,000 EUR erstmal viel Geld ist - im Endeffekt ist es ein Kleinkredit.
Was soll hier gross unternommen werden? Einen Privatdetektiv einschalten, der entsprechende Nachforschungen betreibt?
Dafür ist die Summe einfach zu geringen bzw. die Kosten hierfür wären zu hoch.

Ausserdem denke ich, dass das sogar von Erfolg gekrönt sein könnte: Wenn er nicht völlig untertaucht (oder ins nicht EU-Ausland auswandert), braucht er ja irgendwann einen neuen Perso, Führerschein, Konto, ...

Wenn er ins nicht EU-Ausland ist, sind die Chancen eh eher Null..
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 02.01.2013, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

@jensf
Jupp, aber wie gesagt, einfach nichts beim KN eintreiben und einfach die Tilgung kürzen (unverzinst) ist halt nicht korrekt.

Aber in der Regel ist es tatsächlich so, dass ich am Ende auf die gleiche (teileweise sogar höhere) Rendite komme, mit Excel-XIRR berechnet.
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MiniKG



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BeitragVerfasst am: 03.01.2013, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das Neue Jahr fängt ja gut an, hab eine AM- Mitteilung über einen Inkassozahlungseingang bekommen:

Kreditprojekt 10076861

Sehr geehrter Herr xyz,
bei dem o.g. Projekt konnten wir soeben einen Zahlungseingang in Höhe von EUR 1.431,95 verbuchen.
Wir werden Sie weiterhin auf diesem Wege über Zahlungseingänge aus Krediten im Inkasso informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von CreditConnect

Geld stammt aus der Kfz-Verwertung Cool
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jensf



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BeitragVerfasst am: 03.01.2013, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

MiniKG hat Folgendes geschrieben:

Geld stammt aus der Kfz-Verwertung Cool


Was mich mal Interessieren würde:
Wann wurde das Projekt gekündigt?

Das Projekt wurde ja August 2010 beendet - bei nur 2 pünktlichen Zahlungen müsste hier ja bereits Ende 2010 die Kündigung erfolgt sein - das würde dann heissen, Auxmoney* hat 2 Jahre für die KFZ-Verwertung gebraucht? Sehe ich das richtig?
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 03.01.2013, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Und von der Verwertungsquote wollen wir erstmal gar nicht anfangen.
Die ist ja mal wirklich mies mit gerade mal 17% (1431,95 Euro von 8332 Euro was laut Schwacke der Wert wäre).

Also entweder war die Karre Schrott oder die haben da jede Menge Gebühren kassiert, anders ist mir so ein niedriger Erlös unerklärlich.
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Rettungsschirmchen



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BeitragVerfasst am: 03.01.2013, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

creditguru hat Folgendes geschrieben:
Und von der Verwertungsquote wollen wir erstmal gar nicht anfangen.
Die ist ja mal wirklich mies mit gerade mal 17% (1431,95 Euro von 8332 Euro was laut Schwacke der Wert wäre).

Also entweder war die Karre Schrott oder die haben da jede Menge Gebühren kassiert, anders ist mir so ein niedriger Erlös unerklärlich.


typischer Fall von nicht richtig hingeschaut:

Kilometerstand 0
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jensf



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BeitragVerfasst am: 03.01.2013, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

creditguru hat Folgendes geschrieben:
Und von der Verwertungsquote wollen wir erstmal gar nicht anfangen.
Die ist ja mal wirklich mies mit gerade mal 17% (1431,95 Euro von 8332 Euro was laut Schwacke der Wert wäre).
.


Das hat einen anderen Grund - siehe Frage von fairleihnix: Der km-stand war natürlich nicht 0 km - sondern 60.000. Die 8332 waren auf 0 km berechnet..
Wenn Auxmoney* dann noch über ein Jahr zum Einziehen des Autos gebraucht hat, war der km Stand dann wohl eher 100.000....

Aber das zeigt wieder, wieviel das KFZ-Zertifikat wert ist.
Wobei in diesem Fall das natürlich jeder anleger hätte merken können (0km bei einem damals 4 Jahre alten Auto, da hätte jeder hellhörig werden müssen)
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