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Nysin78
Anmeldedatum: 30.03.2016 Beiträge: 28
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Verfasst am: 21.04.2018, 06:52 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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TAK79 hat Folgendes geschrieben: | Warum denn eine monatliche Übersicht? Es zählt dann doch nur der Jahresbetrag der Auszahlungen, bei Bedarf nach Plattformen aufgeschlüsselt. |
Da ich mehrere Ein- und Auszahlungen in 2017 auf diversen Plattformen gemacht habe, kann ich nicht einfach den Durchschnittszins angeben sondern werde es monatlich berechnen. Ist ne Menge Arbeit, aber wenn es klappt lohnt es sich in meinem Fall definitiv. |
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Nysin78
Anmeldedatum: 30.03.2016 Beiträge: 28
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Verfasst am: 21.04.2018, 06:55 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Omicron hat Folgendes geschrieben: | Nysin78 hat Folgendes geschrieben: | Um das Thema noch einmal aufflammen zu lassen, hat hier jemand alternativ versteuert? Und wenn ja wie wurde es umgesetzt?
Wurde es im Vorfeld von einem Fachkundigen abgesegnet oder mit dem Finanzamt besprochen? |
Die Frage ist allerdings auch, wie sinnvoll die alternative Methode wirklich ist. Denn damit wird die Versteuerung ja zum mehr oder weniger großen Teil in die Zukunft verschoben. Das ist auch die ganze Idee dahinter, da man mehr Zinseszinseffekt hat. Das Problem dabei ist aber, das im aktuellen Koalitionsvertrag der Plan verankert ist, Zinsen dem Einkommenssteuersatz zu unterwerfen, und nicht mehr der Kapitalertragssteuer. Wir wissen zwar noch nicht, ob Einnahmen aus P2P-Investitionen unter diese Regelung fallen werden, aber mal angenommen, sie tun es - dann kann es durchaus sein, dass der Steuersatz höher ausfällt als die Kapitalertragssteuer. Wenn man also die Versteuerung in die Zukunft verschiebt, dann verschiebt man sie auch in die mögliche Steuererhöhung hinein. Von Fall zu Fall kann es also vielleicht sogar Sinn machen, seine Einkünfte noch vor der Umstellung der Zinsbesteuerung zu versteuern. Wer weiß. Definitiv auch etwas, was ich die Kanzlei fragen werde. |
Da geb ich dir natürlich Recht, das sollte jeder für sich im Hinterkopf haben um darauf seine Entscheidung zu fällen. Für mich ist die alternative Variante definitiv die bessere, schon allein mit dem Hintergedanken der Insolvenz einer Plattform. |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 21.04.2018, 07:04 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Für mich ist das Steuerhinterziehung. |
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kieselbert
Anmeldedatum: 18.03.2014 Beiträge: 294
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Verfasst am: 21.04.2018, 09:03 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Zitat: | Für mich ist das Steuerhinterziehung. |
Nicht wenn man diese Regelung mit dem Finanzamt so vereinbart. _________________ Aktiv: #CrowdEstate, #Finbee, #Twino, #Bondora, #ViaInvest, #RoboCash, Mintos*, #Iuvo, #Peerberry, #EstateGuru, #Bulkestate, #NeoFinance, #Crowdestor, , #LinkedFinance, #Bergfürst, #Seedrs
Beendet:#Savy, #Grupeer, #ReInvest24, #doFinance, #Housers, #Bondster, #Wisefund, #Viventor, #Lenndy, #Evoestate, #Swaper, #Debitum, #Investly, |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 21.04.2018, 09:55 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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kieselbert hat Folgendes geschrieben: | Nicht wenn man diese Regelung mit dem Finanzamt so vereinbart. |
Das will ich sehen. |
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wasserdicht
Anmeldedatum: 09.02.2018 Beiträge: 172
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Verfasst am: 21.04.2018, 10:05 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Destiny hat Folgendes geschrieben: | kieselbert hat Folgendes geschrieben: | Nicht wenn man diese Regelung mit dem Finanzamt so vereinbart. |
Das will ich sehen. |
"Häääää? P2P Kredite? Was ist das? Auch noch im Ausland und in Fremdwährung? Sie verleihen wildfremden Menschen Geld in Kasachstan und Botswana? Und wollen erst versteuern, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist?!" _________________ Mein P2P Blog https://wasserdichtp2p.wordpress.com |
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Matthias.R
Anmeldedatum: 07.04.2009 Beiträge: 376
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Verfasst am: 21.04.2018, 10:09 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Destiny hat Folgendes geschrieben: | Für mich ist das Steuerhinterziehung. |
Warum soll das Steuerhinterziehung sein? |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 21.04.2018, 10:14 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich halte von dieser ganzen Diskussion nichts.
Wie genau stellst Du Dir "vereinbaren" vor? Wenn Du von denen die Zustimmung zu etwas willst, musst Du darlegen warum. Das Finanzamt wird das dann bestenfalls analysieren, und zu dem Ergebnis kommen, dass es von dem abweicht das sie kennen. Kann mir nicht vorstellen, dass da irgendjemand bereit ist zuzustimmen. Im Zweifelsfall wird der Sachbearbeiter seinen Vorgesetzen fragen und auch da ist es wenig wahrscheinlich, dass der zustimmt.
Das wahrscheinliche Szenario sieht m.E. so aus, dass es gar keine Reaktion vom Finanzamt gibt. Zunächst wird in den meisten Fällen der Bescheid auf Basis der deklarierten Auskünfte ergehen - wenn nicht schon am Anfang nachgefragt wird.
Im Falle einer späteren Nachprüfung kann dann ggf. die "alternative" Besteuerung verworfen werden und es werden Nachzahlungen plus Säumniszuschläge fällig.
Sofern einer eine schriftliche Zustimmung/Vereinbarung von seinem Finanzamt bekommt wäre das natürlich hochinteressant. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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Polarstern
Anmeldedatum: 02.03.2017 Beiträge: 1422
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Verfasst am: 21.04.2018, 10:20 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Nehmen wir mal an, man hat 10K investiert und nach 2 Jahren 2K an Zinsen erwirtschaftet. Nun brauchst Du dringend 5K für irgendeine Anschaffung/Reparatur. Also hebst da 5 K ab. Und dann mach mal dem FA klar, daß darin 2K enthalten sind, die zu versteuern sind. Das wird ne lustige Veranstaltung.
Allein der Aufwand, das überhaupt im Griff zu behalten, rechtfertigt das bißchen Zinseszinsgewinn in keinster Weise. In der Zeit würdest vermutlich sogar als 1-Euro Jobber beim Laubfegen mehr verdienen. |
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kieselbert
Anmeldedatum: 18.03.2014 Beiträge: 294
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Verfasst am: 21.04.2018, 15:04 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Zitat: |
Nehmen wir mal an, man hat 10K investiert und nach 2 Jahren 2K an Zinsen erwirtschaftet.
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In dem Zusammenhang würde mich interessieren wie es bei der "normalen" Besteuerung abläuft wenn ich die 2K brav versteuert habe und dann die 12k nach den 2 Jahren weg sind weil die Plattform pleite gegangen ist (und nix mehr zu holen ist). Bisher war es ja einfach, das Finanzamt sagt "Pech gehabt, wir haben gut an dir verdient". Nach dem BGH-Urteil kann ich nun 12K Verluste anrechnen. Werden die dann per Verlustvortrag in die Folgejahre verteilt? Muss ich 12K Zinsgewinne im Verlustjahr haben um das auf einmal gegenrechnen zu können? Da gibts schon ein paar offene Fragen auch wenn man nicht "alternativ" versteuern will. _________________ Aktiv: #CrowdEstate, #Finbee, #Twino, #Bondora, #ViaInvest, #RoboCash, Mintos*, #Iuvo, #Peerberry, #EstateGuru, #Bulkestate, #NeoFinance, #Crowdestor, , #LinkedFinance, #Bergfürst, #Seedrs
Beendet:#Savy, #Grupeer, #ReInvest24, #doFinance, #Housers, #Bondster, #Wisefund, #Viventor, #Lenndy, #Evoestate, #Swaper, #Debitum, #Investly, |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 458
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Verfasst am: 21.04.2018, 18:37 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: | Ich halte von dieser ganzen Diskussion nichts.
Wie genau stellst Du Dir "vereinbaren" vor? Wenn Du von denen die Zustimmung zu etwas willst, musst Du darlegen warum. Das Finanzamt wird das dann bestenfalls analysieren, und zu dem Ergebnis kommen, dass es von dem abweicht das sie kennen. Kann mir nicht vorstellen, dass da irgendjemand bereit ist zuzustimmen. Im Zweifelsfall wird der Sachbearbeiter seinen Vorgesetzen fragen und auch da ist es wenig wahrscheinlich, dass der zustimmt.
Das wahrscheinliche Szenario sieht m.E. so aus, dass es gar keine Reaktion vom Finanzamt gibt. Zunächst wird in den meisten Fällen der Bescheid auf Basis der deklarierten Auskünfte ergehen - wenn nicht schon am Anfang nachgefragt wird.
Im Falle einer späteren Nachprüfung kann dann ggf. die "alternative" Besteuerung verworfen werden und es werden Nachzahlungen plus Säumniszuschläge fällig.
Sofern einer eine schriftliche Zustimmung/Vereinbarung von seinem Finanzamt bekommt wäre das natürlich hochinteressant. |
Naja, es gibt ja auch die Möglichkeit, eine verbindliche Anfrage ans FA zu stellen. Die muss dann bearbeitet werden und die Antwort ist dann für das FA verbindlich. Das hat aber nur bedingt etwas mit vereinbaren zu tun, denn dort wird lediglich schon vorab eine Entscheidung getroffen, die ansonsten erst bei bearbeitung der Steuererklärung* getroffen würde. |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 21.04.2018, 22:18 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Solange es keine Anzeichen dafür gibt (und da sind mir bisher echt absolut keine bekannt), dass das Finanzamt diese "alternative" Besteuerung als legitim betrachtet, würde ich mir da keine zu großen Hoffnungen machen. |
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Nysin78
Anmeldedatum: 30.03.2016 Beiträge: 28
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Verfasst am: 22.04.2018, 06:26 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Letzten endes kann mir nicht mehr passieren, als das das Finanzamt die alternative Variante ablehnt und zur herkömmlichen Besteuerung zurück kehrt. Von daher....
Aber meine Ursprungsfrage war ja, wenn es jemand mit alternativer Versteuerung versucht, wie er das macht. Und nicht, ob und warum... |
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Matthias.R
Anmeldedatum: 07.04.2009 Beiträge: 376
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Verfasst am: 22.04.2018, 09:16 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Nysin78 hat Folgendes geschrieben: | Letzten endes kann mir nicht mehr passieren, als das das Finanzamt die alternative Variante ablehnt und zur herkömmlichen Besteuerung zurück kehrt. Von daher....
Aber meine Ursprungsfrage war ja, wenn es jemand mit alternativer Versteuerung versucht, wie er das macht. Und nicht, ob und warum... |
So wie bei allem, werden die Zinsen in dem Jahr angegeben in dem sie realisiert worden.
Beispiel:
Am 1.1.2010 werden 1000€ zu einer Plattform überwiesen. Da vermehrt sich das Geld fröhlich.
Am 1.1.2018 werden 1000€ von der Plattform zurück überwiesen.
Es fallen keine Kapitalerträge an.
Ausgezahlt - Eingezahlt = Ertrag
1000€ - 1000€ = 0€
Alles was danach von der Plattform kommt sind Kapitalerträge und demnach zu versteuern.
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Bei der bisherigen Versteuerung (jedes Jahr irgendwas) kann das Finanzamt zu dem Ergebnis kommen das gesamt zu wenig Steuern gezahlt worden und eine berechtigte Nachforderung stellen. |
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Omicron
Anmeldedatum: 26.01.2018 Beiträge: 719
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Verfasst am: 23.04.2018, 09:02 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Polarstern hat Folgendes geschrieben: | Nehmen wir mal an, man hat 10K investiert und nach 2 Jahren 2K an Zinsen erwirtschaftet. Nun brauchst Du dringend 5K für irgendeine Anschaffung/Reparatur. Also hebst da 5 K ab. Und dann mach mal dem FA klar, daß darin 2K enthalten sind, die zu versteuern sind. Das wird ne lustige Veranstaltung. |
Du hast wirklich sehr, sehr seltsame Vorstellungen davon, wie Steuern funktionieren
Das Finanzamt hat überhaupt kein Problem mit dem Konzept, dass größere zu versteuernde Summen nach mehreren Jahren als Einzelposten anfallen. Das ist eine der normalsten Sachen überhaupt. Als ich letzten Sommer meine Tesla-Aktien verkauft habe, durfte ich nach zweieinhalb Jahren Haltedauer 6000€ auf einen Schlag versteuern. Weißt du wieviel Diskussion mit dem Finanzamt mich das gekostet hat? Genau Null Sekunden.
Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob die Sache automatisch über den inländischen Kapitalsteuerabzug abgewickelt wird, oder ob du die Summe händisch in der Steuererklärung*, Anlage KAP, angibst.
Die einzige Sache, die hier zur Frage steht, ist, ob dein Benutzerkonto auf der Webseite einer P2P-Plattform als äquivalent zu einem Bankkonto im klassischen Sinne zu definieren ist. Diese Frage kann keiner von uns beantworten. Das können nur akkreditierte Steuerfachleute. |
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