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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 24.07.2020, 16:22 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Bin mir ziemlich sicher, dass das vom Finanzamt nicht akzeptiert wurde, sondern ohne Überprüfung durchgegangen ist.
Der Großteil der Erklärungen wird automatisch veranlagt, und da ist es auch egal, was der Erklärung als zusätzliche Erläuterung beigelegt wird.
Ich meine, der richtige Weg wäre:
Einkünfte normal versteuern und gegen den Bescheid Einspruch einlegen. _________________ Investments:
Mintos, Bondora*, Neofinance*, Finbee*, ViaInvest, Bondster*, Debitum
EstateGuru, Evoestate*, Inrento*, Bonafide
Seedrs, Axiafunder*, LandEx |
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 24.07.2020, 17:45 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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MathiasM hat Folgendes geschrieben: | Der Großteil der Erklärungen wird automatisch veranlagt, und da ist es auch egal, was der Erklärung als zusätzliche Erläuterung beigelegt wird. |
Das ist richtig, allerdings würde ich dann nicht erwarten, dass ein Steuerberater da dann mitspielt. Wenn es totaler Humbug wäre (wie ich bisher geglaubt hatte), dann wäre es schon ein sehr schlechter Steuerberater, wenn er seinem Klienten sowas rät. Viel wahrscheinlicher ist doch, dass es eine Situation ist bei der man nicht viel verlieren aber was gewinnen kann...(ich habe keine Ahnung was für negative Konsequenzen sein Vorgehen haben kann, außer evt. Verzugszinsen zahlen zu müssen die durch den Zinseszins dafür wieder kompensiert werden)
MathiasM hat Folgendes geschrieben: | Ich meine, der richtige Weg wäre:
Einkünfte normal versteuern und gegen den Bescheid Einspruch einlegen. |
Dann wäre es definitiv wasserdicht. Wer hat Lust diese Variante mal auszuprobieren? |
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TotoInvest
Anmeldedatum: 12.11.2019 Beiträge: 191
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Verfasst am: 24.07.2020, 18:03 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ob die alternative Besteuerung zulässig ist, wird man sicher sehen, wenn es einmal durch die Instanzen geht. Was ich eher kritisch betrachten würde, ist die gemischte Anwendung, d.h. für manche Seiten so, für andere so... Hier begibt man sich meines Erachtens auf extrem dünnes Eis. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 24.07.2020, 18:03 Titel: |
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nukin
Anmeldedatum: 24.07.2019 Beiträge: 1403
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Verfasst am: 24.07.2020, 18:38 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Selbst wenn eine Steuererklärung* mit alternativer Versteuerungsmethode in eine Einzelprüfung kommt und durchgewunken wird, heißt das nicht, dass es grundsätzlich funktioniert. |
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boo50
Anmeldedatum: 20.07.2018 Beiträge: 11
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Verfasst am: 24.07.2020, 19:17 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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MathiasM hat Folgendes geschrieben: | Bin mir ziemlich sicher, dass das vom Finanzamt nicht akzeptiert wurde, sondern ohne Überprüfung durchgegangen ist.
Der Großteil der Erklärungen wird automatisch veranlagt, und da ist es auch egal, was der Erklärung als zusätzliche Erläuterung beigelegt wird.
Ich meine, der richtige Weg wäre:
Einkünfte normal versteuern und gegen den Bescheid Einspruch einlegen. |
Nein, wir mussten nachliefern da es vorher nicht akzeptiert wurde und haben uns dann auf das Zufluss-Prinzip berufen. Dann wurde es akzeptiert.
Sehe es aber wie nukin. Das bedeutet garnichts. Kann alles noch nachgefordert werden. Aber ich haben ja jedes Jahr ganz ehrlich gesagt was es an Zinsen gab. Mit Belegen der Platformen. |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 24.07.2020, 19:54 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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boo50 hat Folgendes geschrieben: |
Nein, wir mussten nachliefern da es vorher nicht akzeptiert wurde und haben uns dann auf das Zufluss-Prinzip berufen. Dann wurde es akzeptiert.
Sehe es aber wie nukin. Das bedeutet garnichts. Kann alles noch nachgefordert werden. Aber ich haben ja jedes Jahr ganz ehrlich gesagt was es an Zinsen gab. Mit Belegen der Platformen. |
Wenn es so ist, hast du auf jeden Fall alles richtig gemacht.
Über das Zuflussprinzip kann man sicherlich diskutieren, auch wenn ich überrascht wäre, wenn es am Ende einer rechtlichen Prüfung standhalten kann. _________________ Investments:
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njal
Anmeldedatum: 26.07.2018 Beiträge: 348
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Verfasst am: 24.07.2020, 21:33 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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TotoInvest hat Folgendes geschrieben: | Was ich eher kritisch betrachten würde, ist die gemischte Anwendung, d.h. für manche Seiten so, für andere so... Hier begibt man sich meines Erachtens auf extrem dünnes Eis. |
So etwas macht doch niemand. Das wäre schon irgendwie schizophren. |
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neik
Anmeldedatum: 01.12.2019 Beiträge: 75
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Verfasst am: 26.07.2020, 09:46 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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@boo50, vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.
Für die Steuererklärung* 2020 werde ich mich definitiv näher mit der alternativen Besteuerungsmethode auseinandersetzen und diese mal anwenden.
Probieren (mit Transparenz) geht über studieren. |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 457
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Verfasst am: 26.07.2020, 12:18 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Also ich bin froh, dass ich noch mit der Abgeltungssteuer davon komme. |
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neik
Anmeldedatum: 01.12.2019 Beiträge: 75
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Verfasst am: 26.07.2020, 20:43 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Bolanger hat Folgendes geschrieben: | Also ich bin froh, dass ich noch mit der Abgeltungssteuer davon komme. |
Bis zur Steuererklärung* 2020 weiß man diesbezüglich evtl. schon wieder mehr. |
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friedl
Anmeldedatum: 25.11.2019 Beiträge: 93 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.07.2020, 20:47 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich mache in diesem Jahr meine erste Erklärung von p2p Einnahmen. Werde es gleich mit der Alternativbesteuerung versuchen.
Hierfür liste ich für jede Plattform zwar die erworbenen Zinsen auf, werde aber nur den Teil von Zinsen für die Steuer* angeben, welcher in Auszahlungen enthalten ist. |
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PeterAlexander
Anmeldedatum: 28.07.2020 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28.07.2020, 12:55 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Vielen Dank auch von mir an @Boo500,
das hilft auch mir als Neuling sehr weiter! |
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Hanni Vector
Anmeldedatum: 15.03.2021 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.04.2021, 14:00 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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boo50 hat Folgendes geschrieben: | Nach einem Wechsel des FA im Jahr 2019 habe ich dieses Jahr zum ersten Mal nach der alternativen Methode meinen P2P-Anteil angegeben. Wurde akzeptiert.
Der Steuerberater und ich haben alle Zinsen aus 2019 an das FA kommuniziert (ich wollte transparent sein), sie wurden aber nicht besteuert. Freibetrag ist schon ausgeschöpft.
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Darf ich fragen, wie du das angegeben hast? Ich kann keine passende Felder in der Steuererklärung* finden. Meine Vermutung: ihr habt die aufgelaufenen Zinsen zu jeder Plattform im Anschreiben bzw. im Freitextfeld angegeben und die nach eurem Verständnis Steuer-relevanten Zinsen als Ausländische Kapitalerträge eingetragen. Korrekt? |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 17.04.2023, 09:30 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Auf Facebook habe ich heute folgende von einem Anleger gepostete Info gesehen: Da wurde ein Strafverfahren gemäß §170 II STPO eingeleitet wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung angeblich wegen der Höhe der Einkünfte und der Frage ob diese richtig versteuert wurden.
Das Verfahren wurde im Januar 2022 eingestellt. Ein entsprechender Screenshot des Schreibens des Finanzamtes wurde ebenfalls auf Facebook gepostet - hab ich gesehen. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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