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Alternative Besteuerung bei P2P  
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Omicron



Anmeldedatum: 26.01.2018
Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 23.04.2018, 09:09    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Matthias.R hat Folgendes geschrieben:
Nysin78 hat Folgendes geschrieben:
Letzten endes kann mir nicht mehr passieren, als das das Finanzamt die alternative Variante ablehnt und zur herkömmlichen Besteuerung zurück kehrt. Von daher....
Aber meine Ursprungsfrage war ja, wenn es jemand mit alternativer Versteuerung versucht, wie er das macht. Und nicht, ob und warum...


So wie bei allem, werden die Zinsen in dem Jahr angegeben in dem sie realisiert worden.

Beispiel:

Am 1.1.2010 werden 1000€ zu einer Plattform überwiesen. Da vermehrt sich das Geld fröhlich.

Am 1.1.2018 werden 1000€ von der Plattform zurück überwiesen.
Es fallen keine Kapitalerträge an.

Ausgezahlt - Eingezahlt = Ertrag
1000€ - 1000€ = 0€

Alles was danach von der Plattform kommt sind Kapitalerträge und demnach zu versteuern.

-----

Bei der bisherigen Versteuerung (jedes Jahr irgendwas) kann das Finanzamt zu dem Ergebnis kommen das gesamt zu wenig Steuern gezahlt worden und eine berechtigte Nachforderung stellen.


In dem Video bzw. Blogeintrag, der am Anfang des Threads verlinkt ist, wird das aber ganz anders dargestellt. Dein Beispiel würde dann eher so lauten:

2010: 1000€ werden eingezahlt
2018: Kontostand ist jetzt 2500€
2018: 1000€ werden ausbezahlt

Auf dem Konto befinden sich 40% (1000€) initial investiertes Kapital und 60% (1500€) erwirtschaftete Zinsen.

Daher musst du, wenn du eine Auszahlung machst, 60% des ausbezahlten Betrages (also 600€) versteuern.

Im Anschluss daran enthält das Konto noch 1500€, wovon 40% (600€) initial investiertes Kapital und 60% (900€) erwirtschaftete Zinsen sind.

Es ist hier wahrscheinlich unvermeidbar, genau Buch darüber zu führen, wie der jeweilige Kontostand zu jeder getätigten Auszahlung war, und in welchem Prozentsatz Kapital und Zinsen zueinander gestanden haben. Ich will auch nicht behaupten, dass das die einzig valide Herangehensweise ist - aber die Person im Video ist immerhin Steuerberater. Also dürfte sie zumindest schonmal nicht grob falsch sein.
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Matthias.R



Anmeldedatum: 07.04.2009
Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 24.04.2018, 07:18    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Es handelt sich nicht um eine Aktie, die man nur mit Gewinn oder Verlust verkaufen kann.

1000€ fließen vom Konto weg, 1000 € fließen zum Konto zurück = 0€ Gewinn und damit 0€ zu versteuern.

Konto ist hier das richtige Bankkonto, nicht der Account bei einer Plattform.
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Omicron



Anmeldedatum: 26.01.2018
Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 25.04.2018, 20:53    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Ich glaube, damit fällst du rechtlich auf die Nase. Ich kenne kein Konstrukt von Kapitalinvestition, das so funktioniert. Stattdessen musst du eigentlich immer, wenn du Geld bei irgendwelchen Drittanbietern zur Vermehrung deponierst, entweder den jährlichen Zufluss, oder bei jeder Entnahme den Ertragsanteil versteuern.

Zum Beispiel läuft das bei meinem zugeteilten Bausparvertrag so, den ich in ein Entnahmedepot habe umwandeln lassen, damit ich die hohen Zinsen noch etwas länger genießen kann. Jeden Monat wird mir ein Teilbetrag überwiesen, und für jeden einzelnen separaten Teilbetrag führt der Anbieter direkt Kapitalertragssteuer für den Ertragsanteil ab. Da gibt es nichts von wegen die ersten X Monatsraten sind alle steuerfrei weil sie nur den Investitionsbetrag zurücksenden, und die restlichen Monate sind komplett nur Zinsen.

Deswegen würde es mich sehr wundern, wenn es bei Entnahmen aus P2P-Investitionen in Verbindung mit dem alternativen Besteuerungsansatz anders wäre.

Aber gut, vielleicht müssen wir uns einfach darauf einigen, uns nicht einig zu sein...
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BeitragVerfasst am: 25.04.2018, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

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Roadrunner13



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Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 26.04.2018, 17:06    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Es macht einen Unterschied ob man ein eigenes Konto bei einer Bank, Bausparkasse etc hat oder ob einem ein gewissen Betrag von einem Sammelkonto eines osteuropäischen Startups zusteht.
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eugenkss



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Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 27.04.2018, 10:00    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Bei meiner Bausparkasse oder bei Genossenschaftsanteilen habe ich auch kein echtes eigenes Konto, sondern es wird ein Sammelkonto verwendet.
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kieselbert



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Beiträge: 294

BeitragVerfasst am: 27.04.2018, 16:28    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei meiner Bausparkasse oder bei Genossenschaftsanteilen habe ich auch kein echtes eigenes Konto, sondern es wird ein Sammelkonto verwendet.

Aber immerhin unterliegt das Guthaben der Einlagensicherung, das ist daher schon was anderes.

Ich habe mit der normalen Besteuerung kein Problem solange ich dann meine Verluste auch zeitnah absetzen kann. Ich teste das jetzt das erste mal indem ich Verluste gegenrechne. Wenn das Finanzamt dann rumzickt, muss ich die alternative Besteuerung ins Spiel bringen. Das Finanzamt wird so oder so an den Verlusten beteiligt, aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus Cool.
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neik



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BeitragVerfasst am: 30.01.2020, 08:09    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich stehe für meine Steuererklärung* für 2019 vor der selben Frage:
Alternative Besteuerung nutzen oder nicht?

Wie schauen Eure Erfahrungen der letzten zwei Jahre aus?
Hat das jemand angewendet bzw. sein zuständiges Finanzamt um Stellungnahme befragt?
Ich werde die Tage wohl eine "offizielle" Anfrage stellen bei meinem.

kieselbert hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Bei meiner Bausparkasse oder bei Genossenschaftsanteilen habe ich auch kein echtes eigenes Konto, sondern es wird ein Sammelkonto verwendet.

Aber immerhin unterliegt das Guthaben der Einlagensicherung, das ist daher schon was anderes.

Ich habe mit der normalen Besteuerung kein Problem solange ich dann meine Verluste auch zeitnah absetzen kann. Ich teste das jetzt das erste mal indem ich Verluste gegenrechne. Wenn das Finanzamt dann rumzickt, muss ich die alternative Besteuerung ins Spiel bringen. Das Finanzamt wird so oder so an den Verlusten beteiligt, aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus Cool.


Wie hat das Verrechnen der Verluste denn geklappt?
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neik



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BeitragVerfasst am: 10.07.2020, 08:27    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Bump!

In Anbetracht der aktuellen Krise und möglicher Ausfälle, stellt sich die Frage wieder bei dem ein oder anderen.

Ich für meinen Teil habe für die Steuererklärung* 2019 die "normale" Variante vorgezogen, da die Einnahmen alle noch vom Freibetrag abgedeckt waren.

Für das Steuerjahr 2020 wäre ich allerdings weiterhin an euren Erfahrungen bzgl. der alternativen Besteuerung interessiert.
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Doso



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Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 10.07.2020, 10:41    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Ich besteuere weiter nach der klassischen Methode.

Welche eindeutigen Ausfälle hast du denn konkret gerade?
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neik



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Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 10.07.2020, 23:24    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Doso hat Folgendes geschrieben:
Welche eindeutigen Ausfälle hast du denn konkret gerade?


Ich persönlich (bisher) keine (G&G und ViaInvest sind bisher stabil) aber ich könnte mir vorstellen, dass es doch den ein oder anderen Ausfall (mehr) gibt.
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boo50



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Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.07.2020, 11:24    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Nach einem Wechsel des FA im Jahr 2019 habe ich dieses Jahr zum ersten Mal nach der alternativen Methode meinen P2P-Anteil angegeben. Wurde akzeptiert.

Der Steuerberater und ich haben alle Zinsen aus 2019 an das FA kommuniziert (ich wollte transparent sein), sie wurden aber nicht besteuert. Freibetrag ist schon ausgeschöpft.

Ich habe nun das zusätzliche Problem das ich vorher 4 Jahre lang direkt jedes Jahr versteuert habe. Die Rechnung wird aus meiner sicht dann also noch komplizierter. (Steuern wurden gezahlt, sind aber bei den P2P-Platformen nicht abgerufen worden und weitergelaufen.) Mal sehen wie das wird Rolling Eyes Wenn jemand eine Idee hat, gerne raus damit. Very Happy

Vorteile die ich aber ganz klar sehe sind Verluste die man mit einbeziehen kann. Bei mir zum Beispiel durch Grupeer in 2020.
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nukin



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Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: 24.07.2020, 11:40    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Ob Grupeer, falls überhaupt, schon für 2020 absetzbar ist, steht aber noch lange nicht fest. Das kann auch noch Jahr(e) dauern, bis du den Verlust geltend machen kannst.
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boo50



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Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.07.2020, 13:17    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Ja das stimmt schon. War ja nur ein Beispiel für einen Verlust. Ist aber auch ein anderes Thema.


Anderes Beispiel was für die alternative Methode spricht:
Bei Bondora* hat man Zinsen versteuert die auf dem Kontoauszug für die Steuer* angegeben wurden, die aber mit Verlusten aus anderen Krediten gegengerechnet wurden.

Hier finde ich es besser, wenn nur die Ein- & Auszahlungen beachtet werden.
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nukin



Anmeldedatum: 24.07.2019
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: 24.07.2020, 14:57    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

Ich habe dieses Jahr einen Sonderfall. Ich habe zwei G&G Konten auf meinem Account. Das Größere habe ich im März leergeräumt und damit theoretisch auch Zinsen aus 2019 abgehoben. Auf dem kleineren lagen Einlagen die größer waren als die abgehobenen Zinsen. Für mich wäre also die klassische Versteuerung in diesem Jahr günstiger. Nur leider weist der Steuerbericht nun auch Zinsen von 2019 aus.
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Zedandi



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Beiträge: 1486

BeitragVerfasst am: 24.07.2020, 15:34    Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P Antworten mit Zitat

boo50 hat Folgendes geschrieben:
Nach einem Wechsel des FA im Jahr 2019 habe ich dieses Jahr zum ersten Mal nach der alternativen Methode meinen P2P-Anteil angegeben. Wurde akzeptiert.

Der Steuerberater und ich haben alle Zinsen aus 2019 an das FA kommuniziert (ich wollte transparent sein), sie wurden aber nicht besteuert. Freibetrag ist schon ausgeschöpft.


Danke für den Hinweis, das ist das erste Mal das ich höre, dass da tatsächlich mal ein Steuerberater mitgewirkt hat (außer YT-Videos von Steuerberater-Influencern aber auch da noch mit ungewissem Ausgang) und es am Ende vom FA auch so akzeptiert wurde.
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