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microp2p
Anmeldedatum: 16.04.2017 Beiträge: 155
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Verfasst am: 07.03.2018, 22:58 Titel: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Bin gerade auf dieses Video gestoßen.
https://www.youtube.com/watch?v=L8QWcCH1KtM
Was haltet ihr davon?Bin mir noch nicht ganz sicher ob ich das ausprobieren soll, werd aber wohl auf jeden Fall vorher noch eimal mit dem Steuerberater Rücksprache halten. |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 07.03.2018, 23:43 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich habe mir das Video angeschaut. Wenn der Knackpunkt ist, dass der Anleger die Möglichkeit hat, über den Betrag zu verfügen (zumindest verstehe ich das Video so): Verfügt der Anleger denn nicht über den Betrag in dem Moment in dem er Mintos* (oder eine vergleichbare Plattform) anweist, den Betrag in einen neuen Kredit zu reinvestieren? Das ist doch eine Anlageentscheidung. Er hätte auch anders verfügen können (also kein reinvest, sondern das Geld auf dem "virtuellen" Konto liegen lassen)
Der da im Video spricht ist Steuerberater. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 07.03.2018, 23:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 07.03.2018, 23:44 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: |
Der das im Video spricht ist Steuerberater. |
Äußert sich aber selber ja nicht dazu |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 07.03.2018, 23:49 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ansatzweise schon bie (09:01):
https://youtu.be/L8QWcCH1KtM?t=537
Ansonsten ist das natürlich Publicity, irgendwas muss er ja auch davon haben _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2692
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Verfasst am: 08.03.2018, 00:11 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich habe gerade meine Steuererklärung* gemacht und zum ersten mal P2P Kredite angegeben - allerdings nach der klassischen Methode.
Ist kompliziert genug mit dieser Erklärung da will ich jetzt keine großen Experimente machen. |
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eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 152
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Verfasst am: 09.03.2018, 20:43 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich versteuere es lieber jetzt direkt, auch wenn ich es nicht auszahlen lasse.
Aber jetzt sind es sichere 25% Steuer.
Wer weiß, zu welchem Satz das irgendwann in der Zukunft versteuert werden müsste, wenn man wartet bis man es sich ausahlen lässt. Es sollen ja die Zinsen bald mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. |
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Polarstern
Anmeldedatum: 02.03.2017 Beiträge: 1422
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Verfasst am: 09.03.2018, 20:52 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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eugenkss hat Folgendes geschrieben: | Ich versteuere es lieber jetzt direkt, auch wenn ich es nicht auszahlen lasse.
Aber jetzt sind es sichere 25% Steuer.
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Die Steuerpflicht hat nix damit zu tun, ob du es Dir auszahlen läßt, oder es reinvestierst. Die Steuern für die in 2017 erwirtschafteten Zinsen sind in jedem Fall jetzt fällig. |
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Polarstern
Anmeldedatum: 02.03.2017 Beiträge: 1422
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Verfasst am: 09.03.2018, 21:10 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: | Ich habe mir das Video angeschaut. Wenn der Knackpunkt ist, dass der Anleger die Möglichkeit hat, über den Betrag zu verfügen (zumindest verstehe ich das Video so): Verfügt der Anleger denn nicht über den Betrag in dem Moment in dem er Mintos* (oder eine vergleichbare Plattform) anweist, den Betrag in einen neuen Kredit zu reinvestieren? Das ist doch eine Anlageentscheidung. Er hätte auch anders verfügen können (also kein reinvest, sondern das Geld auf dem "virtuellen" Konto liegen lassen)
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Das sehe ich genau so.
Desweiteren soll mir mal einer verraten, wie ich dem FA gegenüber den Nachweis erbringen soll, welcher ausgezahlte Betrag Zinsanteil und welcher reine Kapitalrückführung ist.
Beispiel: Ich verkaufe, warum auch immer, Anteile für 1000€, die auf das virtuelle Konto fließen. Dort lagern bereits nicht reinvestierte Zinsen von 100€. Ich lasse mir also 1100€ auszahlen, die mir also zufließen. Da kann ich nur sagen: Viel Spass dabei, das dem FA zu erklären. Denn da hast garantiert keinen Beleg drüber. |
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eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 152
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Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
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Verfasst am: 10.03.2018, 13:37 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Für mich klingt die ganze Argumentation ziemlich nach an den Haaren herbei gezogen. Es geht da doch nur darum möglichst viel Aufmerksamkeit auf die jeweiligen Blogs/YT-Kanäle zu lenken.... Offenbar hat sie ja noch keiner (auch von denen, die diese Methode so gerne öffentlich vorstellen) "angewandt". Einen Hinweis, dass das FA der Argumentation folgen könnte gibt es ebenfalls noch nicht... |
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Nysin78
Anmeldedatum: 30.03.2016 Beiträge: 28
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Matthias.R
Anmeldedatum: 07.04.2009 Beiträge: 376
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Verfasst am: 19.04.2018, 17:23 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich zahle erst Steuern wenn ich die Gewinne realisiere bzw. auf einem echten Konto habe das ich kontrolliere. Als so wie in der "alternativen" Variante. |
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Nysin78
Anmeldedatum: 30.03.2016 Beiträge: 28
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Verfasst am: 20.04.2018, 07:30 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Ich möchte es auch so versuchen, die Frage ist wie die alternative Variante umgesetzt wird. Da ich auf mehreren Plattformen Ein- und Auszahlungen 2017 hatte, werde ich wohl eine monatliche Übersicht machen müssen. Hat dazu jemand einen Tip? |
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TAK79
Anmeldedatum: 22.06.2017 Beiträge: 379
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Verfasst am: 20.04.2018, 08:32 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Warum denn eine monatliche Übersicht? Es zählt dann doch nur der Jahresbetrag der Auszahlungen, bei Bedarf nach Plattformen aufgeschlüsselt. |
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Omicron
Anmeldedatum: 26.01.2018 Beiträge: 719
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Verfasst am: 20.04.2018, 22:47 Titel: Re: Alternative Besteuerung bei P2P |
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Nysin78 hat Folgendes geschrieben: | Um das Thema noch einmal aufflammen zu lassen, hat hier jemand alternativ versteuert? Und wenn ja wie wurde es umgesetzt?
Wurde es im Vorfeld von einem Fachkundigen abgesegnet oder mit dem Finanzamt besprochen? |
Da ich das Privileg habe, meine Steuererklärung* von einer professionellen Kanzlei machen zu lassen (mein Arbeitgeber schenkt uns Angestellten das), kann ich dieses Jahr dort mal entsprechend nachfragen. Nach der klassischen Methode müsste ich in 2017 einen Betrag versteuern, nach der alternativen Methode nicht. Allerdings muss ich warten, bis meine Firma den Prozess antriggert. Passiert meistens um Mai/Juni rum.
Die Frage ist allerdings auch, wie sinnvoll die alternative Methode wirklich ist. Denn damit wird die Versteuerung ja zum mehr oder weniger großen Teil in die Zukunft verschoben. Das ist auch die ganze Idee dahinter, da man mehr Zinseszinseffekt hat. Das Problem dabei ist aber, das im aktuellen Koalitionsvertrag der Plan verankert ist, Zinsen dem Einkommenssteuersatz zu unterwerfen, und nicht mehr der Kapitalertragssteuer. Wir wissen zwar noch nicht, ob Einnahmen aus P2P-Investitionen unter diese Regelung fallen werden, aber mal angenommen, sie tun es - dann kann es durchaus sein, dass der Steuersatz höher ausfällt als die Kapitalertragssteuer. Wenn man also die Versteuerung in die Zukunft verschiebt, dann verschiebt man sie auch in die mögliche Steuererhöhung hinein. Von Fall zu Fall kann es also vielleicht sogar Sinn machen, seine Einkünfte noch vor der Umstellung der Zinsbesteuerung zu versteuern. Wer weiß. Definitiv auch etwas, was ich die Kanzlei fragen werde. |
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