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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 01.02.2011, 22:40 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: | CC "meint", dass ein Teil der Zinsen rechtlich noch nicht einziehbar gewesen seien. Der Fall wird aber noch mal intern geprüft.
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Ich lach mich checkig.
Man, da bekommt einer 3500€ zahlt nach einem halben Jahr 3637,7 € zurück (inkl. Zinsen und Mahngebühren) , dass sind ja keine 7% Zinsatz die er bezahlt.
(Ok die Auxmoney* Gebühren jetzt mal außen vor!)
Da LOHNT es sich ja Zahlungen ausfallen zu lassen und dann plötzlich das Geld auf den Tisch zu legen, da man ja einiges an Zinsen sparen kann!
Mit etwas Geschick und Verhandlung (Stundung vereinbaren, Servicegebühr widersprechen, aufpassen, dass nicht zuviel Mahngebühren anfallen) kann man da richtig gut seine Kosten senken!
RESPEKT! _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5230
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Verfasst am: 02.02.2011, 04:40 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: |
Da LOHNT es sich ja Zahlungen ausfallen zu lassen und dann plötzlich das Geld auf den Tisch zu legen, da man ja einiges an Zinsen sparen kann!
Mit etwas Geschick und Verhandlung (Stundung vereinbaren, Servicegebühr widersprechen, aufpassen, dass nicht zuviel Mahngebühren anfallen) kann man da richtig gut seine Kosten senken!
RESPEKT! |
Das denkst auch nur Du.
Lies mal den Thread, den ich verlinkt habe.
Die Credireform treibt durchaus Verzugszinsen ein, die zahlen Dir die nur nicht aus!! |
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 02.02.2011, 11:04 Titel: |
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In diesem Thread geht es aber um einen Fall in dem es nicht zum Inkasso gekommen ist und somit die Creditreform garnicht beteiligt war.
Statt "Übergabe ans Inkasso" steht ja in den Details der Text mit der Fahrzeugverwertung und der Möglichkeit für den KN, sein KFZ auszulösen. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5230
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Verfasst am: 02.02.2011, 12:32 Titel: |
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Ah. Aber der Kredit ist trotzdem gekündigt worden, oder?
Mach die Fahrzeugverwertung CC selber? |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.02.2011, 14:09 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: |
Das denkst auch nur Du. |
War auch 1.) mehr Ironisch gemeint,
und 2.) ging es mir hier nicht um die Verzugszinsen, sondern die nicht gezahlten "regulären" Zinsen laut Tilgungsplan.
Erste nicht für uns einzufordern ist schon bitter, letzteres ist schon fahrlässig und ganz übel. Insbesondere wenn da behauptet die wird "Zinsen rechtlich noch nicht einziehbar gewesen seien" Hää gehts noch, in unserem Tilgungsplan (und hoffentlich auch in dem des KN) stehen diese Summen doch drin und sind vertraglich vereinbart.
Keine Ahnung was die da INTERN prüfen wollen? Die Batterie ihres Taschenrechners? _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.02.2011, 14:15 Titel: |
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Frage:
Wurde jetzt eigentlich das Fahrzeug von KN ausgelöst oder von XY verwertet?
Das geht irgendwie aus den Screenshot nicht hervor!
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5230
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Verfasst am: 02.02.2011, 14:16 Titel: |
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Nee, das ist zumindest nach dem, was AM mir erzählt hat, anders.
Laut AM KÖNNEN Zinsen nach der Kündigung nicht mehr eingefordert werden (also reguläre. Verzugszinsen natürlich schon).
Pascal Müller hat Folgendes geschrieben: | vielen Dank für Ihre Antwort. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss es leider von Gesetzes wegen eine Erstattung der Zinsen geben, da nicht zukünftige Erträge angemahnt werden dürfen. Dies wird von jeder Bank so gehandhabt, es tut mir Leid. |
Ob das nun stimmt oder nicht, kann ich nicht beurteilen, in meinem Fall war meine Interpretation, das dann halt anstelle dessen Verzugszinsen eingefordert werden, ab dem Zeitpunkt der Kündigung und über den ausstehenden Betrag und das passierte auch:
Pascal Müller hat Folgendes geschrieben: |
wie im Forderungs- und Abtretungsvertrag geregelt nehmen wir die Gestaltungsrechte des jeweiligen Kredites/ Anlegers wahr, die Verzugszinsen verbleiben in diesem Fall bei der Creditreform zur Vergütung der Beitreibung.
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.02.2011, 14:36 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Nee, das ist zumindest nach dem, was AM mir erzählt hat, anders.
Laut AM KÖNNEN Zinsen nach der Kündigung nicht mehr eingefordert werden (also reguläre. Verzugszinsen natürlich schon).
Pascal Müller hat Folgendes geschrieben: | vielen Dank für Ihre Antwort. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss es leider von Gesetzes wegen eine Erstattung der Zinsen geben, da nicht zukünftige Erträge angemahnt werden dürfen. Dies wird von jeder Bank so gehandhabt, es tut mir Leid. |
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Kapiert,
aber ich meine nicht die (fehlenden) Zinsen NACH der Kündigung,
sondern die offen Zahlungen (Tilgung+Zins) VOR der Kündigung!
Diese müssten doch als Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung aufgeführt und dann entsprechend mit Verzugszinsen belastet werden.
Ansonsten könnte man sich ja bei entsprechend hohem Zinssatz und Kreditsumme auf alle Fälle durch nicht zahlen und kündigen lassen und Pünktlich zur Kündigung Restbetrag überweisen die Zinsen /kosten reduzieren.
Wenn ich monatlich 100€ Zinsen zahlen muss, da interessieren mich doch die läppischen 8€ Mahngebühr und 15€ Kündigung nicht! _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.02.2011, 14:45 Titel: |
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Pascal Müller hat Folgendes geschrieben: |
wie im Forderungs- und Abtretungsvertrag geregelt nehmen wir die Gestaltungsrechte des jeweiligen Kredites/ Anlegers wahr, die Verzugszinsen verbleiben in diesem Fall bei der Creditreform zur Vergütung der Beitreibung.
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Ob das ein ordnungsgemäßes kaufmännisches Verhalten ist kann ich leider nicht beurteilen. Meinungen dazu? _________________
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 02.02.2011, 16:41 Titel: |
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CC hat mir abschließend geschrieben, dass eine "Zinsrückrechnung" rechtliche Gründe hätte. Quellen wurden mir dazu aber keine genannt.
Ich gehe hier konform mit nobodyofconsequence:
Zitat: | in meinem Fall war meine Interpretation, das dann halt anstelle dessen Verzugszinsen eingefordert werden, ab dem Zeitpunkt der Kündigung und über den ausstehenden Betrag |
Und das hier halte ich nicht für durchsetzbar:
Zitat: | wie im Forderungs- und Abtretungsvertrag geregelt nehmen wir die Gestaltungsrechte des jeweiligen Kredites/ Anlegers wahr, die Verzugszinsen verbleiben in diesem Fall bei der Creditreform zur Vergütung der Beitreibung. |
Wenn wir jemanden beauftragen unsere Interessen zu vertreten, in dem er eine Forderung in unserem Namen einzieht, dann hat er auch gefälligst die Verzugszinsen geltend zu machen. Diese als "Vergütung" zu deklarieren halte ich für einen schlechten Scherz.
Sollte das bei meinem Inkassofall passieren, werde ich die Zinsen anmahnen und im Härtefall rechtlich durchsetzen, sofern mein Anwalt grünes Licht gibt. Habt bitte Verständnis, dass ich den erst kontaktiere, wenn ich selbst betroffen bin.
Unabhängig davon stehen aber noch die Zinsen im Raum, die VOR der Kündigung angefallen sind und demnach lautet die Forderung von heide MINDESTENS:
Anlage 100,- EUR
Zinsen August 1,62 EUR
Zinsen September 1,11 EUR
Zinsen Oktober 1,07 EUR
Zinsen November 1,07 EUR (keine Reduktion wg. Nichtzahlung)
Zinsen Dezember 1,07 EUR
Gesamt: 105,94 EUR
Meiner Ansicht nach kommen aber wie gesagt noch bis zum 31.01.2011 MINDESTENS 4% Verzugszinsen dazu, da der KN vermutlich eine Privatperson ist.
Allerdings gibt es noch mehr Gründe, warum es mehr sein müssten:
http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html
Zitat: | Verzugszinsen
Gesetzlich stehen dem Gläubiger vom Schuldner ab dem Zeitpunkt des Verzuges Verzugszinsen auf die Hauptforderung zu. Dies sind grundsätzlich 4%/ Jahr, wenn der Schuldner eine Privatperson ist, 5%/ Jahr, wenn Gläubiger und Schuldner Unternehmen sind.
Es können jedoch insbesondere in folgenden Fällen auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden:
- Vertragliche Vereinbarung: In einem Vertrag wurden für den Fall des Verzugs höhere Verzugszinsen vereinbart.
- Verlust von Anlagezinsen: Vom Gläubiger kann konkret dargelegt werden kann, dass ihm durch die mangelnde Zahlung, ein Zinsverlust entstanden ist, da er den Forderungsbetrag hätte anlegen können.
- Bei Kreditverträgen nach dem Verbraucherkreditgesetz, beträgt der Verzugszins 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank.
Zinseszinsen von Verzugszinsen können grundsätzlich nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. |
D.h. einmal können wir nachweisen, dass wir bei einem anderen Projekt vergleichbare Zinsen eingespielt hätten und demnach sollte der volle Satz gelten und wenn das nicht der Fall ist bekommen wir mindestens 5% + aktuell 1,44% Basiszins, weil es ein Kreditvertrag ist, also MINDESTENS 6,44%.
Es müssen also die folgenden Fragen beantwortet werden:
1.) Warum wurden die Zinsen, die vor der Kündigung angefallen sind nicht eingefordert?
2.) Wie hoch war der Zinssatz der Verzugszinsen?
3.) Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen unsere Verzugszinsen als Vergütung einbehalten werden? (dann dürften auch die Zinsen davor oder ein Teil der Forderung einbehalten werden) _________________
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Roberto Carlos
Anmeldedatum: 27.09.2010 Beiträge: 159 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 02.02.2011, 16:56 Titel: |
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Angefallene Zinsen, da bin ich der Meinung, die gehören zur Hauptforderung. Hier ist die Sache, wie stellt man die Hauptforderung dar.
Bezüglich Verzugszinsen setzt sicher das BGB Grenzen, demnach ist es Privatpersonen nicht gestattet Zinseszins zu verlangen. |
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 02.02.2011, 17:11 Titel: |
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Du hast in dem Fall keine Zinseszinsen, weil ab Verzug die Verzugszinsen die Darlehenszinsen ersetzen. D.h. die Darlehenszinsen, die noch nicht gezahlt wurden fallen weg (das ist denke ich das was CC meint) und es werden nur noch Verzugszinsen berechnet.
Würde man also zu dem Zeitpunkt einen Mahnbescheid beantragen so würde der die restliche Darlehenssumme tragen und darauf Verzugszinsen ab 02.10.
Aber selbst wenn das so ist und selbst wenn es rechtens ist, dass CC die Verzugszinsen als Vergütung weiterreicht, so steht noch im Raum, dass der KN bereits drei Raten bezahlt hat und in diesen drei Raten waren 3,80 EUR Zinsen.
Selbst wenn CC nun sagt, dass alle Zinsen wieder gutgeschrieben wurden und diese Zinsen nun Verzugszinsen sind, die das Inkassounternehmen einbehalten hat. Warum hat heidi dann 0,95 EUR Zinsen erhalten?
Nach der Stellungnahme von CC hätten nämlich gar keine Zinsen ausgezahlt werden dürfen. Das passt also hinten und vorne nicht. _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.02.2011, 17:16 Titel: |
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Roberto Carlos hat Folgendes geschrieben: |
Bezüglich Verzugszinsen setzt sicher das BGB Grenzen, demnach ist es Privatpersonen nicht gestattet Zinseszins zu verlangen. |
Es sind auch keine Privatpersonen, die den Kredit vergeben, bzw verlangen, sondern eine Bank.
Immer dran denken, wir nennen uns zwar Kreditgeber, sind es aber rechtlich nicht. (Hoffentlich nicht ) _________________

Zuletzt bearbeitet von waldspecht am 02.02.2011, 17:23, insgesamt einmal bearbeitet |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 02.02.2011, 17:22 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: |
Es müssen also die folgenden Fragen beantwortet werden:
1.) Warum wurden die Zinsen, die vor der Kündigung angefallen sind nicht eingefordert?
2.) Wie hoch war der Zinssatz der Verzugszinsen?
3.) Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen unsere Verzugszinsen als Vergütung einbehalten werden? (dann dürften auch die Zinsen davor oder ein Teil der Forderung einbehalten werden) |
Falls es für diese Fragen plausible Antworten gibt:
4) mit welchem Recht wurde der Vertrag gekündigt und zu den Akten gelegt, obwohl nicht alle unserer ausstehenden Forderungen eingetrieben wurden. _________________
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 02.02.2011, 18:04 Titel: |
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Also CC verspricht Besserung und die Sache wird noch mal von der Geschäftsleitung geprüft. Mittlerweile ist man auch der Meinung, dass hier was nicht stimmen kann (also inbesondere darauf bezogen, dass heidi draufgelegt hat, obwohl mehr als 4 Monate vergangen sind).
Bezogen auf die Inkassosache konnte man mir keine verbindliche Antwort geben, aber es scheint so zu sein, dass der Vertrag zwischen CR/CC eine entsprechende Klausel besitzt, der die Verzugszinsen CR zusichert. Man könnte es also so sagen, dass hier schlecht verhandelt wurde. Hier wird sich in Zukunft aber noch was tun. Ob nun der Vertrag neu verhandelt oder der Anbieter gewechselt wird, ist damit aber noch nicht klar.
Insgesamt bemüht man sich auch um eine technische Schnittstelle zwischen Inkasso/CC, so dass der Anleger mehr Informationen erhält (wie z.B. Nachforschungen bei unbekanntem Verzug usw.). _________________
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