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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
Es sind auch keine Privatpersonen, die den Kredit vergeben, bzw verlangen, sondern eine Bank.

Dieser Satz ist einer der wichtigsten Überhaupt in der Diskussion. Da also die Bank den Kredit vergeben hat, führt auch die Bank das echte Kreditkonto mit der Nummer 4711, 0815 oder welcher auch immer.

Nur die Buchungen auf diesem Konto sind relevant und dort muß am Ende des ganzen eine 0,00 stehen, um das Konto zu schließen. Alles was wir in Creditconnect sehen, ist ein Schattenkonto von Creditconnect auf dem das "gebucht" wird, was wir sehen sollen bzw. Creditconnect passt; denn mit Kontenführung hat das nicht viel zu tun. Wenn ich an dem Projekt beteiligt wäre, würde ich als Käufer dieser Kreditforderung einen Auszug genau dieser Buchungen der SWK auf dem bei der SWK geführten Kreditkonto verlangen. Dazu muß ich berechtigt sein, denn ich wäre der (Mit)Eigentümer der Forderung und Creditconnect ist nur der Verwalter
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

CC wird Dir dann antworten und sagen, dass die Buchungen 1:1 von der SWK stammen. Das haben Sie mir ja schon gesagt.

Das Konto steht ja außerdem bei Null. Das Problem ist ja, dass Zinsen nur kalkulatorische Werte darstellen und solange mindestens Null Euro Zinsen berechnet werden, wird das Konto bei einer Tilgung immer bei Null landen.

Beispiel:
3.500,- EUR wurden verliehen und es sind 100,- EUR Gebühren aufgelaufen. CC beauftragt nach der Kündigung das Inkassounternehmen 3.600,- EUR einzufordern. Das Geld kommt und das Konto steht bei Null.

Die Zinsen werden ja schließlich nie gebucht. Was auch richtig ist, weil es dann ja zu Zinseszinsen kommen würde.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Also CC verspricht Besserung

Klar.
Immer.
Seit Jahren.
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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 19:53    Titel: @mgutt Antworten mit Zitat

Schon mal an einer Eigentümerversammlung teilgenommen?

Falls ja, dann wirst Du wissen das ein Verwalter Dir nicht einfach was erzählen kann sondern jeden Cent auch belegen muß.

Das selbe in grün zwischen Vorstand einer AG und der Aktionärversammlung. Da war doch was mit nicht "entlasteten" Vorständen ...
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Also CC verspricht Besserung und die Sache wird noch mal von der Geschäftsleitung geprüft. Mittlerweile ist man auch der Meinung, dass hier was nicht stimmen kann (also inbesondere darauf bezogen, dass heidi draufgelegt hat, obwohl mehr als 4 Monate vergangen sind).


Also doch Bananen Produkt, reift beim Kunden.. aber glauben kann man diesen Aussagen von CC ja nur bedingt. Die Hoffnung jedoch ....

mgutt hat Folgendes geschrieben:

Die Zinsen werden ja schließlich nie gebucht. Was auch richtig ist, weil es dann ja zu Zinseszinsen kommen würde.

So ein Quatsch, die müssen ja nur die bisher aufgelaufenen Zinsen in der Schlussrechnung buchen und schon ist dass Konto nicht auf NULL!


Und nochmal, warum darf es bei einer Bank nicht zu Zinseszinsen kommen? Wenn ich meine Darlehn nicht rechtzeitig bediene rechnen die auch die Zinsen nach...
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
So ein Quatsch, die müssen ja nur die bisher aufgelaufenen Zinsen in der Schlussrechnung buchen und schon ist dass Konto nicht auf NULL!

Ja aber bei welchem Zinssatz? Da bei Vollstreckung nur noch Verzugszinsen geltend gemacht werden dürfen, die aktuell mit 6,44% unter den meisten AM Zinssätzen liegen, ist das Ergebnis natürlich nicht so wie es der Ratenplan verspricht.

Zitat:
Und nochmal, warum darf es bei einer Bank nicht zu Zinseszinsen kommen? Wenn ich meine Darlehn nicht rechtzeitig bediene rechnen die auch die Zinsen nach...

Ja die rechnen neu, weil die fehlende Tilgung dazu führt, dass die Restforderung nicht nur 30 Tage, sondern z.B. 60 Tage verzinst wird. Aber sie addieren nicht die Zinsen aus den 30 Tagen und rechnen darauf dann wieder 30 Tage Zinsen. Die Zinsen bleiben bei Forderungen außen vor. Siehe BGB § 289 "Zinseszinsverbot".
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
waldspecht hat Folgendes geschrieben:
So ein Quatsch, die müssen ja nur die bisher aufgelaufenen Zinsen in der Schlussrechnung buchen und schon ist dass Konto nicht auf NULL!

Ja aber bei welchem Zinssatz? Da bei Vollstreckung nur noch Verzugszinsen geltend gemacht werden dürfen, die aktuell mit 6,44% unter den meisten AM Zinssätzen liegen, ist das Ergebnis natürlich nicht so wie es der Ratenplan verspricht.


Nein nein nicht die Verzugszinsen ab Zeitpunkt KÜNDIGUNG, sondern die vertraglich zugesicherten Zinsen BIS Kündigung!
Also Schlussrechnung, Zinsen wie bestellt mit einbuchen.
Das wird dann die Forderung die die Creditreform einzutreiben hat.
Wie wo was für ZInsen die dann darauf verrechnen ist dann ein weiteres Thema.

Zitat:

Zitat:
Und nochmal, warum darf es bei einer Bank nicht zu Zinseszinsen kommen? Wenn ich meine Darlehn nicht rechtzeitig bediene rechnen die auch die Zinsen nach...

Ja die rechnen neu, weil die fehlende Tilgung dazu führt, dass die Restforderung nicht nur 30 Tage, sondern z.B. 60 Tage verzinst wird. Aber sie addieren nicht die Zinsen aus den 30 Tagen und rechnen darauf dann wieder 30 Tage Zinsen. Die Zinsen bleiben bei Forderungen außen vor. Siehe BGB § 289 "Zinseszinsverbot".


Genau um diese Rechnung geht es. Genau diese Rechnung soll mit der Schlussrechnung getätigt werden und eingebucht werden.
Dann Entstehen 2 Forderungen, die die mit Verzugszinsen belegt werden können (fehlende Tilgung) und die Forderung der noch ausstehenden Zinsen.
Also mir geht es hier nicht um die Zinseszinsen, um nicht falsch verstanden zu werden, sondern um den Schaden durch Zinsausfall.

Außerdem:
§288
(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Aber da können sich dann die Juristen auslassen.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 02.02.2011, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
Nein nein nicht die Verzugszinsen ab Zeitpunkt KÜNDIGUNG, sondern die vertraglich zugesicherten Zinsen BIS Kündigung!
Also Schlussrechnung, Zinsen wie bestellt mit einbuchen.
Das wird dann die Forderung die die Creditreform einzutreiben hat.
Wie wo was für ZInsen die dann darauf verrechnen ist dann ein weiteres Thema.


Das Problem ist das "zugesichert". Laut Gesetz werden Verzugszinsen berechnet sobald sich eine Forderung in Verzug befindet. Aber ab wann ist das bei einem Darlehen. Ich vermute mal ab M1. D.h. "zugesichert" kann wenn nur das sein, was der KN bereits bezahlt hat. Oder was meinst Du?

waldspecht hat Folgendes geschrieben:
Genau um diese Rechnung geht es. Genau diese Rechnung soll mit der Schlussrechnung getätigt werden und eingebucht werden.
Dann Entstehen 2 Forderungen, die die mit Verzugszinsen belegt werden können (fehlende Tilgung) und die Forderung der noch ausstehenden Zinsen.
Also mir geht es hier nicht um die Zinseszinsen, um nicht falsch verstanden zu werden, sondern um den Schaden durch Zinsausfall.

Außerdem:
§288
(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Aber da können sich dann die Juristen auslassen.

Jo, deswegen führte ich diesen Punkt von mahnung-online.de an. Allerdings dürfte das organisatorisch relativ schwer werden, weil dann jeder Anleger belegen müsste, dass er einen Schaden hatte. Und das hieße, dass jemand diese Vorgänge sammeln muss und der will natürlich auch Geld dafür sehen. Also im Grunde lohnt es nicht und man gibt sich einfach mit den 6,44% zufrieden. Würde ich auch. Hauptsache man selbst bekommt die und nicht das Inkassounternehmen.
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waldspecht



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BeitragVerfasst am: 03.02.2011, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:

Das Problem ist das "zugesichert". Laut Gesetz werden Verzugszinsen berechnet sobald sich eine Forderung in Verzug befindet. Aber ab wann ist das bei einem Darlehen. Ich vermute mal ab M1. D.h. "zugesichert" kann wenn nur das sein, was der KN bereits bezahlt hat. Oder was meinst Du?

Ich klinke mich da jetzt mal aus, weil das mir zu juristisch wird und ich von der Materie kein Ahnung habe.
Aber als letzter Kommentar: Das Klingt ja beinahe als Freibrief dafür die Kosten für einen Kredit im Nachgang zu drücken. Soll bedeuten, ich bezahle die Mahngebühren, die Verzugszinsen und Tilgung und komme so unter die Zinsen die ich bei Auxmoney* hatte. Da muss nur die Kreditsumme hoch genug sein.
(20000 zu 12% sind am Anfang 200€ Zinsen, mit Mahngebühr und ~7% Verzugszinsen bleibe ich da ja drunter. Und CR die VZ einbehalten kann, dann habe ich fein mein Kredit verbilligt und Tilge nun mit geringeren Zinssatz)
Aber das ist halt nur so Laien Geschwätz von mir und ich verstehe nicht wo da der Haken ist, oder aber ?!?!


Ich glaube das Problem ist, dass die Ursprüngliche Forderung (also unsere Tilgung+Zinsen) bestehen bleibt, egal ob Verzug oder Kündigung oder wie wo wat.Diesen Betrag müßte CR CC oder sonstwer vom KN einfordern. Das ganze Verzugszins gedöns ist da oben drauf.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.02.2011, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das siehst Du vollkommen richtig, allerdings steht dagegen, dass Du Deine Bonität in den Keller bringst und Du hast das Kapital nur für sehr kurze Zeit gehabt und dafür viel Stress. Und wirklich viel Geld sparst Du ja dank Mahngebühren, Rücklastschriftgebühren und Kreditkündigungsgebühren ja nicht, außer Du hast eine sehr hohe Kreditsumme, aber selbst dann stehen noch die Inkassogebühren im Raum, die wir ja gar nicht sehen, aber die der KN direkt an das Inkassounternehmen abführt. Also ich glaube nicht, dass da wirklich "gefuscht" werden kann.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 08.02.2011, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hinweis:
Da ein KN jederzeit Zertifikat ausblenden kann, kann er das auch bei KFZ-Zertifikaten. D.h. nach einem Gebot kann es noch passieren, dass die Sicherheit verschwindet. In dem Fall sollte man dem Gebot per Email widersprechen.

Ich habe das zwar gemeldet und vorgeschlagen, dass dies bei KFZ nicht möglich sein sollte, aber bisher nur die Antwort darauf erhalten, dass jeder KN die Möglichkeit haben müsse Zertifikate wieder auszublenden (was daran so schwer sein soll das zumindest für Anleger eingeblendet zu lassen verstehe ich nicht, aber egal).
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 08.02.2011, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ist aber die Frage, ob nur die Anzeige ausgeblendet wird, oder ob damit verbunden wäre dass der KN den PKW nicht als Sicherheit einbringen muss.
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BeitragVerfasst am: 09.02.2011, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das Postident-Zertifikat kann man nicht ausblenden.
Gleiches müßte bei dem Kfz.-Zertifikat doch technisch auch möglich sein!?

-Vagabund-
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 09.02.2011, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Ist aber die Frage, ob nur die Anzeige ausgeblendet wird, oder ob damit verbunden wäre dass der KN den PKW nicht als Sicherheit einbringen muss.


Da genau auf diesen Vorwurf mit der Antwort gekontert wurde, dass der KN jederzeit ausblenden können muss, gehe ich davon aus, dass er dann raus ist.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 09.02.2011, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist das m.E. aber überhaupt nichts wert - Anleger müssten bei vielen getätigten Geboten immer einzeln überwachen, ob das Zertifikat bei Auktionsende immer noch gezeigt wird. Das ist nicht praktikabel.

Wenn ein Anleger trotzdem noch Kfz-Zertifikate als Gebotskriterium effektiv nutzen wollen würden bliebe nur noch das Gebot in den letzten 30 Sekunden Auktionslaufzeit abzugeben
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