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phoenix225



Anmeldedatum: 02.08.2012
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 27.06.2015, 14:52    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ich bin (noch) kein Steuerberater, arbeite in dem Bereich der Steuerberatung. Ich möchte folgende Punkte feststellen:

Pflicht zur Abgabe einer Anlage KAP:

Fall 1: Es wurde keine Abgeltungsteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben, die insgesamt über € 801/1602 liegen

Fall 2: Die Kapitalerträge werden individuell versteuert

Fall 3: Es werden Steuervergünstigungen oder Sozialleistungen beantragt

Fall 4: Eine steuerbegünstigte Lebensversicherung wurde ausbezahlt

Fall 5: Der Anleger ist kirchensteuerpflichtig und es wurde keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge über € 801/1602 abgeführt

http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuererklaerung-wann-die-abgabe-der-anlage-kap-pflicht-ist


Die Anlage KAP dient dazu dem Finanzamt anzuzeigen, dass noch Steuern bezahlt werden müssen. Einfach gesprochen: Wenn keine Steuern bezahlt werden müssen, hat das Finanzamt durch die Nichtabgabe der Anlage KAP nichts verloren.


Zum Thema in welche Zeile:
Zeile 14 (Inländische Kapitalerträge): Auxmoney
Zeile 15 (Ausländische Kapitalerträge): Isepankur/Bondora
(Zeilenangaben für den Veranlagungszeitraum 2014. Änderungen der Zeilennummen kann es jedes Jahr geben)

---------------------------
Dies ist keine Steuerberatung! Das Geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Wenn es unklare Punkte gibt, bitte mit einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein sprechen!


Zuletzt bearbeitet von phoenix225 am 27.06.2015, 20:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Lendsberg



Anmeldedatum: 03.09.2014
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 27.06.2015, 19:53    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

phoenix225 hat Folgendes geschrieben:
Ich möchte folgende Punkte feststellen:


Nachdem es hier keinen Like-Button gibt, ganz klassisch: Danke für Deinen Beitrag, das dürfte Manchem geholfen haben. Very Happy

Gruß
Lendsberg
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 17:11    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
scrooge hat Folgendes geschrieben:

das FA ist generell misstrauisch und hätte gerne Nachweise zu den gemachten Angaben. Man muss also schon belegen, dass man weniger als 801€


Das ist ja schon theoretisch gar nicht möglich.
Du hast halt die Pflicht, Deine Einnahmen anzugeben und ggf. auch zu belegen und das wollen die FA sehen.
Du gehst halt das Risiko ein, dass sie mehr suchen und nachfragen, wenn Du wenig belegst.


Von belegen müssen kann ja erstmal gar keine Rede sein. Wo steht das? Und @ Scrooge: Erzähle mir doch mal, wie ich Belege bei der Steuererklärung mit Elster beifüge. Den Trick habe ich noch nicht gefunden.

@ Nobody: Bin da anderer Meinung. Die suchen nicht vermehrt, wenn Du keine Belege abgibst. Die können sie ja nachfordern. Die suchen eher detailliert, wenn sie nichts finden. Ob das bei einer ESt-Erklärung greift, weiss ich nicht, aber bei einer BP allemal.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

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scrooge



Anmeldedatum: 15.05.2009
Beiträge: 2191
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 17:49    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Aalfiete hat Folgendes geschrieben:
@ Scrooge: Erzähle mir doch mal, wie ich Belege bei der Steuererklärung mit Elster beifüge. Den Trick habe ich noch nicht gefunden.

Steuererklärung per Elster funktioniert so, dass du diese online überträgst dann aber noch ausdrucken und dem FA zuschicken bzw. dort abgeben musst. Und diesem Dokument fügst du deine Belege zu.
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 17:59    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
Aalfiete hat Folgendes geschrieben:
@ Scrooge: Erzähle mir doch mal, wie ich Belege bei der Steuererklärung mit Elster beifüge. Den Trick habe ich noch nicht gefunden.

Steuererklärung per Elster funktioniert so, dass du diese online überträgst dann aber noch ausdrucken und dem FA zuschicken bzw. dort abgeben musst. Und diesem Dokument fügst du deine Belege zu.


Nö! Mache ich nicht. Was soll der Unfug denn? Entweder oder. Aber bestimmt nicht..... sowohl als auch.

Und nur noch mal zur Verdeutlichung: Ich muss doch nichts nachweisen, was ich sowieso schon angegeben habe an Einnahmen. Nachweisen muss ich auf Nachfrage, was ich denen abziehen will. Aber keinesfalls muss ich irgendetrwas nachweisen, was gar nicht vorhanden ist.
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 19:28    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Aalfiete hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
scrooge hat Folgendes geschrieben:

das FA ist generell misstrauisch und hätte gerne Nachweise zu den gemachten Angaben. Man muss also schon belegen, dass man weniger als 801€


Das ist ja schon theoretisch gar nicht möglich.
Du hast halt die Pflicht, Deine Einnahmen anzugeben und ggf. auch zu belegen und das wollen die FA sehen.
Du gehst halt das Risiko ein, dass sie mehr suchen und nachfragen, wenn Du wenig belegst.


Von belegen müssen kann ja erstmal gar keine Rede sein. Wo steht das?


Da oben. In diesem Post, und Deinem und meinem und dem, den ich zitiert habe.
Könntest Du bitte erst mal den ganzen Post lesen, um den es geht, bevor Du mich von der Seite anmachst? Danke.
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 21:41    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Aalfiete hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
scrooge hat Folgendes geschrieben:

das FA ist generell misstrauisch und hätte gerne Nachweise zu den gemachten Angaben. Man muss also schon belegen, dass man weniger als 801€


Das ist ja schon theoretisch gar nicht möglich.
Du hast halt die Pflicht, Deine Einnahmen anzugeben und ggf. auch zu belegen und das wollen die FA sehen.
Du gehst halt das Risiko ein, dass sie mehr suchen und nachfragen, wenn Du wenig belegst.


Von belegen müssen kann ja erstmal gar keine Rede sein. Wo steht das?


Da oben. In diesem Post, und Deinem und meinem und dem, den ich zitiert habe.
Könntest Du bitte erst mal den ganzen Post lesen, um den es geht, bevor Du mich von der Seite anmachst? Danke.


Nun komm mal wieder runter! Ich habe Dich keineswegs angemacht.

Und nur weil Du und 100 andere es schreiben, ist es keineswegs richtig. Ich wollte nicht wissen, was Ihr geschrieben habt, sondern wo es vorgeschrieben ist, jeden Käse beim Finanzamt belegen zu müssen.


Ich verrate es Dir: NIRGENDS!!!
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 22:33    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Aalfiete hat Folgendes geschrieben:

Und nur weil Du und 100 andere es schreiben, ist es keineswegs richtig.


Das ist doch der Punkt: Ich habe es gar nicht geschrieben. Und Du schreist schon wieder rum. Ohne den Post überhaupt gelesen zu haben.
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.2015, 22:51    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Aalfiete hat Folgendes geschrieben:

Und nur weil Du und 100 andere es schreiben, ist es keineswegs richtig.


Das ist doch der Punkt: Ich habe es gar nicht geschrieben. Und Du schreist schon wieder rum. Ohne den Post überhaupt gelesen zu haben.


Ich schreie nicht. Und zum Thema lesen: Ich hatte in dem Punkt expressis verbis Scrooge angeschrieben.

Sei bitte so gut, und lasse Deine Frustbewältigung ausserhalb dieses Forums. Danke!
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Soldiersnake



Anmeldedatum: 24.03.2015
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 01.07.2015, 20:29    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

phoenix225 hat Folgendes geschrieben:

Zum Thema in welche Zeile:
Zeile 14 (Inländische Kapitalerträge): Auxmoney
Zeile 15 (Ausländische Kapitalerträge): Isepankur/Bondora
(Zeilenangaben für den Veranlagungszeitraum 2014. Änderungen der Zeilennummen kann es jedes Jahr geben)


Ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen. Und wollte nochmal schauen in welche Zeile ich die Zinserträge von Auxmoney* und BO eintragen muss.
Nun bin ich leider etwas verwirrt und ich hoffe jemand von EUch kann mir da weiterhelfen.

1.
phoenix225 schreibt in Zeile 14 und 15.

2.
Anturios schreibt in seinem Beitrag https://www.p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,35438.html#35438 Zeile 17 und 18.

Welche muss ich denn nun nehmen?
Musste es bisher noch nicht machen Confused
_________________
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phoenix225



Anmeldedatum: 02.08.2012
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 01.07.2015, 21:47    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Soldiersnake hat Folgendes geschrieben:


Ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen. Und wollte nochmal schauen in welche Zeile ich die Zinserträge von Auxmoney* und BO eintragen muss.
Nun bin ich leider etwas verwirrt und ich hoffe jemand von EUch kann mir da weiterhelfen.

1.
phoenix225 schreibt in Zeile 14 und 15.

2.
Anturios schreibt in seinem Beitrag https://www.p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,35438.html#35438 Zeile 17 und 18.

Welche muss ich denn nun nehmen?
Musste es bisher noch nicht machen Confused


Einfache Antwort: Beides ist richtig Very Happy

Veranlagungszeitraum 2013: 16, 17 und 18
Veranlagungszeitraum 2014: 14 und 15

Wie bereits vorher geschrieben: Es ändert sich eventuell jedes Jahr.
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Soldiersnake



Anmeldedatum: 24.03.2015
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 01.07.2015, 21:53    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Super vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Da hätte ich auch selber drauf kommen können. Rolling Eyes
_________________
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8TRc5yhL2wIW1uZ30zObV67Si



Anmeldedatum: 08.10.2015
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.10.2015, 03:37    Titel: Verluste bei Kreditausfall Antworten mit Zitat

Erst einmal vielen Dank für die nützlichen Tips zur Steuererklärung.

Gibt es abschließende Informationen, wie man evtl. eintretende Verluste in der Einkommenssteuer erklären kann? Geht das mitlerweile? Ich finde es komisch, daß der Staat sich vom Ertrag >25% einfordert, ohne sich als "Gegenleistung" auf irgendeine Art und Weise am bestehenden Risiko zu beteiligen. Am Gewinn eine Beteiligung einfordern - beim Verlust mit nichts was zu tun haben wollen? Ist das wirklich so?
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Boozer



Anmeldedatum: 22.06.2014
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 12.10.2015, 20:07    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

ja. Zumindest, wenn du dich an das Einkommensteuergesetz und das Anwendungsschreiben des BMF hälst.

Nur Veräußerungsverluste kannst du mit positiven Kapitalerträgen wie auch Zinserträgen verrechnen.
_________________
Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen.
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uRaNobody



Anmeldedatum: 16.09.2015
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 16.10.2015, 13:35    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Moinsen Boozer,
leider kannst du diese nicht verrechnen, weil du keine Bescheinigung gemäß §43a kriegen wirst. Diese gibt es fast ausschließlich von Banken. Und da du Privatdarlehen vergibst, also an andere Privatpersonen (ggfs. über einen Vermittler z.B. Bondora* /Auxmoney usw.) wirst du keine bekommen.

https://www.steuertipps.de/lexikon/d/darlehen-verluste
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