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Boozer



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Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 04.04.2015, 18:52    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Neues BFH-Urteil zum Thema Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen (BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13)

Entscheidung: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten auch nicht bei Günstigerprüfung.

Jetzt ist mir nur noch ein anhängiges Verfahren vor dem BFH zu diesem Thema bekannt: BFH – VIII R 18/14 - fällt in die Zuständigkeit des gleichen Senats somit ist auch klar wie die Entscheidung ausfällt.

Somit müssen wir wohl mit dem Sparer-Pauschbetrag leben und Service-Gebühren sind für uns nicht abziehbar - zumindes solange es die Abgeltungsteuer gibt.
_________________
Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen.
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Veannon



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Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 04.06.2015, 17:50    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Auf die Gefahr hin, dass das schonmal hier gefragt wurde - ich habe gerade keine Lust die ganzen Seiten hier durchzulesen.

Wo mache ich beim Finanzamt Angaben zu P2P Krediten? Bzw. die Frage, was ist wenn ich das nicht tue?

Klar, erhaltene Zinsen sind Kapitalerträge, demnach dort aufzuführen. Aber ich komme ohnehin nicht über meinen Freibetrag, muss ich die dann überhaupt aufführen? Und was ist, wenn ich das nicht tue? Wie will denn das Finanzamt davon erfahren, dass ich Einnahmen hatte, v.a. bei ausl. Plattformen?

Steuerhinterziehung wäre es eh nicht, weil ja -> Freibetrag.

Hinzu kommt, dass ich ja noch Kapitalerträge von Banken habe, bei denen ich einen Freistellungsauftrag hinterlegt habe. Diese Kapitalerträge tauchen in der Steuererklärung doch ohnehin nicht auf...

Eure Meinung?
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peyman



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Beiträge: 407

BeitragVerfasst am: 24.06.2015, 23:24    Titel: @Veannon Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß sind das KEINE Zinserträge sondern Einkommen,zumindest
in Österreich ist das der Fall.
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BeitragVerfasst am: 24.06.2015, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

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Cai Shen



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Beiträge: 242
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.06.2015, 23:55    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Zitat:
Klar, erhaltene Zinsen sind Kapitalerträge, demnach dort aufzuführen. Aber ich komme ohnehin nicht über meinen Freibetrag, muss ich die dann überhaupt aufführen?
Hinzu kommt, dass ich ja noch Kapitalerträge von Banken habe, bei denen ich einen Freistellungsauftrag hinterlegt habe.

Solange die Summe der jährlich erhaltenen Gewinne aus Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag von 801 € nicht überschreitet, muss nichts angegeben werden.
Die Einführung der Pauschale soll nicht nur Dir, sondern auch (und vor allem) dem Finanzamt die Arbeit erleichtern - indem du keine Unterlagen einreichst Wink

Zu beachten wäre zudem, dass die Summe der Freistellungen eben die genannte Summe von 801 € nicht überschreiten darf.
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Soldiersnake



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Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 25.06.2015, 08:37    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Verstehe ich es richtig, dass ich die Zinserträge von AM, Bondora, Mintos* und sonstigen Zinserträge wie z.B. Sparbüchern und Tagegeld nicht in der Steuererklärung angeben muss (sprich KAP), wenn ich den Sparer-Pauschbetrag von 1602€ (verheiratet und zusammen veranlagt) nicht überschreite?
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 25.06.2015, 10:20    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

da du für die p2p-Anlagen keinen Freistellungsauftrag an die jeweiligen Plattformen senden kannst musst du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
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kieselbert



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Beiträge: 294

BeitragVerfasst am: 25.06.2015, 10:31    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Wobei das dann für das FA ja trotzdem nur einen "informativen" Charakter hat. Der Aufwand dafür ist dann halt recht hoch, deshalb könnte die Frage auch von mir sein.

Also selbst wenn meine Gewinne aus P2P und sonstiger Kapitaleinkünfte (ohne Verluste abzuziehen) unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen muss ich alles was nicht per Freistellungsauftrag gemeldet wird selbst beim FA angeben? Einfach nur damit das FA dann sagen kann "Jo, passt."?
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Kreditor47



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BeitragVerfasst am: 25.06.2015, 22:45    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

kieselbert hat Folgendes geschrieben:

Also selbst wenn meine Gewinne aus P2P und sonstiger Kapitaleinkünfte (ohne Verluste abzuziehen) unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen muss ich alles was nicht per Freistellungsauftrag gemeldet wird selbst beim FA angeben?

Meiner Meinung nach ist P2P ist eine Einkommensquelle, die immer anzugeben ist. Bei meinen Angaben (Summe aller TG-Zinsen und P2P-Zinsen) in der Steuererklärung ist aber vom Programm keine Steuer berechnet worden, da ich unter den 1602 € blieb. Ich habe in der Steuererklärung alle Zinsen ausgewiesen, denn in der Anlage KAP Zeile 12 will das FA den in Anspruch genommenen Pauschbetrag wissen. Die Jahressteuerbescheinigungen der Banken weisen auch darauf hin.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 26.06.2015, 08:57    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

kieselbert hat Folgendes geschrieben:
Also selbst wenn meine Gewinne aus P2P und sonstiger Kapitaleinkünfte (ohne Verluste abzuziehen) unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen muss ich alles was nicht per Freistellungsauftrag gemeldet wird selbst beim FA angeben? Einfach nur damit das FA dann sagen kann "Jo, passt."?

das FA ist generell misstrauisch und hätte gerne Nachweise zu den gemachten Angaben. Man muss also schon belegen, dass man weniger als 801€ Zinseinnahmen hat. Wenn man bei einer deutschen Bank über den 801€ liegt zahlt man ja per Abgeltungssteuer und ein Angabe in der Steuererklärung ist dann nicht erforderlich.
Aber empfehlenswert wenn der indivuduelle Grenzsteuersatz unter 25% liegt.

Generell muss man Kapitaleinkünfte angeben sobald man Zinseinnahmen hat, die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werde.

ich bin übrigens kein Steuerfachmann - meine Einschätzungen zu diesem Thema sind unverbindlich
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 26.06.2015, 09:21    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:

das FA ist generell misstrauisch und hätte gerne Nachweise zu den gemachten Angaben. Man muss also schon belegen, dass man weniger als 801€


Das ist ja schon theoretisch gar nicht möglich.
Du hast halt die Pflicht, Deine Einnahmen anzugeben und ggf. auch zu belegen und das wollen die FA sehen.
Du gehst halt das Risiko ein, dass sie mehr suchen und nachfragen, wenn Du wenig belegst.
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kieselbert



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BeitragVerfasst am: 26.06.2015, 10:08    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Zitat:
Du gehst halt das Risiko ein, dass sie mehr suchen und nachfragen, wenn Du wenig belegst.


Einfach mal der theoretische Fall, das FA findet Jahre später raus das du Einnahmen verschwiegen hast die aber zu keinem Cent mehr Steuerabgabe geführt hätten. Was ist dann? Kriegen die einen dann einfach mit der Begründung "Wir wollten das aber wissen, das war unser Recht / deine Pflicht" dran?
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 26.06.2015, 10:10    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Nö. Bin auch kein Steuerberater, aber so weit ich weiß, musst Du nur Angaben machen, die auch steuerlich relevant sind.
Wenn Du unter dem Freibetrag liegst, dann sollte ein dementsprechendes Statement eigentlich genügen.

Das Problem ist halt, dass man nicht immer durchblickt wofür und wann jetzt welche Freibeträge so gelten, ich jedenfalls nicht.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 27.06.2015, 10:29    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
scrooge hat Folgendes geschrieben:

das FA ist generell misstrauisch und hätte gerne Nachweise zu den gemachten Angaben. Man muss also schon belegen, dass man weniger als 801€


Das ist ja schon theoretisch gar nicht möglich.

über die Freistellungsaufträge ist das FA darüber informiert wieviel Zinserträge maximal zu erwarten sind falls diese unter 801€ liegen.
Wenn's mehr ist wird die Steuer ja direkt abgeführt. Dann liegt es im eigenen Interesse evtl. die Zinseinnahmen in der Steuereklärung anzugeben.
Sobald Zinserträge anfallen die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst sind müssen alle Zinserträge angegeben werden.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 27.06.2015, 10:41    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Das Finanzamt kann nicht wissen, ob Du nicht anderswo noch unversteuerte Einkünfte aus irgendwelchem dem FA unbekannten Geld hast. Es ist nicht möglich, nachzuweisen, dass das NICHT so ist. Du kannst also nicht belegen, dass Deine Einnahmen UNTER einem Wert sind. Du kannst das nur deklarieren.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 27.06.2015, 10:46    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
Sobald Zinserträge anfallen die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst sind müssen alle Zinserträge angegeben werden.

Ist ehrlich gesagt, eine Vermutung von mir. Wenn die gesamten Zinserträge unter 801€ liegen egal ob durch Freistellungsauftrag befreit oder nicht durch Abgeltungssteuer erfasst sind die ja steuerlich nicht relevant.
Hat nicht jemand einen Steuerberater den er fragen kann?
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