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bowden



Anmeldedatum: 04.09.2016
Beiträge: 861

BeitragVerfasst am: 24.10.2016, 00:42    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Vielleicht sollten wir hier im Forum noch mal kurz zusammenfassen, wie man jetzt was in der Steuererklärung* angeben sollte?

Ich habe die 9 Seiten hier überflogen, aber so richtig schlau draus geworden bin ich noch nicht in allen Fällen. Teilweise widersprechen sich ja auch die Aussagen.

1. Recht einfach ist ja noch, wo man die in- und ausländischen Zinsen angeben sollte.
2. Zinsen müssen auch angegeben werden, zumindest wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet
3. Gebühren für den Zweitmarkt (z.B. Mintos) können nicht als steuermindernd angegeben werden? Was ist mit Gewinnen? Werden diese versteuert wie Kursgewinne? Darf man die gegen die Gebühren gegenrechnen?
4. Kreditausfälle können nicht steuerlich geltend gemacht werden? Bzw. evtl. wenn der Totalausfall feststeht (Kriterien?)? Können sie mit den Zweitmarktgewinnen verrechnet werden?
5. Gebühren für Überweisungen usw. (z.B. britische Plattformen) dürfen angegeben werden (wo?)
6. Sonstige Gebühren (z.B. für jeden Kauf/Verkauf) siehe 3.?
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Vagabund



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Beiträge: 4088
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.10.2016, 16:06    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man alle Verluste, die man beim FA nicht gegenrechnen kann, als Spenden an bedürftige Personen (KN die nicht zahlungsfähig-/willig sind) deklarieren! Cool Laughing Laughing Laughing
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Gruß aus Berlin
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Skippy



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Beiträge: 856
Wohnort: Sol-System, 3. Planet Terra

BeitragVerfasst am: 14.01.2017, 13:50    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Eine Frage zur KAP hätte ich:

Meine Zinseinnahmen bis 2015 stammen alle aus dem Inland. Freibeträge wurden erteilt. Über den Freibetrag hinaus haben die inländischen Banken die fällige Kapitalsteuer einbehalten und an das FA abgeführt. Eine KAP habe ich in der Vergangenheit nicht ausgefüllt.

So weit so gut. 2016 habe ich erstmals in baltische P2P-Plattformen investiert und somit auch ausländische Zinsen erhalten. Ich werde in meiner Steuererklärung* die Anlage KAP ausfüllen (müssen) und die ausländischen Zinserträge angeben.

Frage: Gebe ich hierbei

A. nur diese ausländischen Zinserträge in der KAP an
oder
B. muss ich zusätzlich die inländischen Zinserträge mit angeben?

Im Internet, finde ich unterschiedliche Angaben.

Nach A. würde es für mich Sinn machen, da nur die unversteuerten Zinserträge für die Berechnung relevant sein dürften. Eine Steuerschuld für die inländischen Zinserträge besteht ja nicht.

Nach B. würde dies m.M.n. zu einer unnötigen Ausblähung führen, die für die Steuerfestsetzung irrelevant sind.

Wie handhabt ihr das?

Vielen Dank vorab!
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BeitragVerfasst am: 14.01.2017, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

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Alex



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Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 14.01.2017, 13:58    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Skippy hat Folgendes geschrieben:
Eine Frage zur KAP hätte ich:

Meine Zinseinnahmen bis 2015 stammen alle aus dem Inland. Freibeträge wurden erteilt. Über den Freibetrag hinaus haben die inländischen Banken die fällige Kapitalsteuer einbehalten und an das FA abgeführt. Eine KAP habe ich in der Vergangenheit nicht ausgefüllt.

So weit so gut. 2016 habe ich erstmals in baltische P2P-Plattformen investiert und somit auch ausländische Zinsen erhalten. Ich werde in meiner Steuererklärung* die Anlage KAP ausfüllen (müssen) und die ausländischen Zinserträge angeben.

Frage: Gebe ich hierbei

A. nur diese ausländischen Zinserträge in der KAP an
oder
B. muss ich zusätzlich die inländischen Zinserträge mit angeben?

Im Internet, finde ich unterschiedliche Angaben.

Nach A. würde es für mich Sinn machen, da nur die unversteuerten Zinserträge für die Berechnung relevant sein dürften. Eine Steuerschuld für die inländischen Zinserträge besteht ja nicht.

Nach B. würde dies m.M.n. zu einer unnötigen Ausblähung führen, die für die Steuerfestsetzung irrelevant sind.

Wie handhabt ihr das?

Vielen Dank vorab!


Alles angeben wie es die Zeilen 7 - 11 erfordern. In Zeile 12 und 13 gibst du ja auch extra an, welchen Sparer-Pauschbetrag du schon in Anspruch genommen hast.

Edit: Angenommen du hast nur Zinserträge (Tagesgeld etc.) und P2P, müsstest du Zeile 7, 12 und 15 ausfüllen. Sie viel aufgeblähtes erkenne ich da nicht. Solltest du natürlich Veräußerungswinne oder anrechenbare Verluste haben, must du mehr Zeilen ausfüllen. Aber wenn du Anlage KAP brauchst, kannst du nicht Zeilen ignorieren wie dir grad der Sinn steht. Unabhängig ob es schon korrekt verbucht ist.
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bowden



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BeitragVerfasst am: 14.01.2017, 20:47    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Und wo gibt man da die Veräußerungsgewinne/-verluste an?

Leider bieten ja einige Plattformen gar nicht einen Filter an, mit dem man den Zeitraum eines Jahres festlegen kann. Dort hätte ich dann einfach einen Screenshot der Übersichtsseite ausgedruckt und beigelegt.

Aber wenn es bei diesen Plattformen auch noch Veräußerungsgewinne/-verluste gibt, habe ich ein Problem. Wie soll man das denn noch nachvollziehen können...
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Elohim



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 15:08    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

In der Anlage KAP 2016 bin ich restlos verwirrt: Wann trage ich in Zeile 13 801€ ein und wann trage ich 0€ ein? Weiß nicht mehr, wie ich das letztes Jahr gemacht habe...

Die Erläuterung dazu verwirrt mich nur noch mehr.

Trage ich den Betrag ein, wenn ich ihn bereits geltend gemacht habe? Oder trage ich ihn ein, wenn ich ihn nicht geltend gemacht habe und er wird dann berücksichtig? Question
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StefanAlbert



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 15:32    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ich hab da garnix eingetragen. Nur in Zeile 15 meine ausländischen Kapitalerträge. Alles inländische lief über Freistellungsaufträge und automatischer Meldung. Der Sparerpauschbetrag wird, mWn. automatisch vom FA beachtet. Meine Steuererklärung* ist auch schon durch. Da meine Erträge noch unter diesem Pauschbetrag lagen, ging alles so durch auch ohne Einzelnachweise. Letzteres hängt wahrscheinlich vom FA ab.

Wenn ich da an deinen Nachweis der SteuerID und des Wohnsitzes denke, dann wirds vielleicht nicht ganz so easy bei dir Crying or Very sad
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1fcb



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 16:08    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

StefanAlbert hat Folgendes geschrieben:
Ich hab da garnix eingetragen. Nur in Zeile 15 meine ausländischen Kapitalerträge. Alles inländische lief über Freistellungsaufträge und automatischer Meldung. Der Sparerpauschbetrag wird, mWn. automatisch vom FA beachtet.


Dito... meine programmunterstütze Steuererklärung* ist auch so vorgegangen.
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Elohim



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 16:10    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Danke für's Mitgefühl. Die sind nicht besonders streng, nur besonders inkompetent. Ich bin deutlich über den Freibeträgen. Also nichts eintragen oder alles eintragen in Kap Zeile 13? Habe nur für mein inländisches Tagesgeldkonto einen Freistellungsauftrag gehabt, der Rest sind ausländische Kapitalerträge. Wie machen die anderen das?

(Habe ich schonmal erwähnt, dass ich Steuererklärung* hasse? Nur noch 2016 und 2017, ab 2018 werde ich wg. Selbstständigkeit eh einen Steuerberater brauchen).

Edit:
1fcb hat Folgendes geschrieben:

Dito... meine programmunterstütze Steuererklärung* ist auch so vorgegangen.


Also nichts eingetragen oder 0?
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1fcb



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 16:15    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Elohim hat Folgendes geschrieben:


Also nichts eingetragen oder 0?


Es steht eine 0 drin.
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Polarstern



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 16:57    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Elohim hat Folgendes geschrieben:
Habe nur für mein inländisches Tagesgeldkonto einen Freistellungsauftrag gehabt, der Rest sind ausländische Kapitalerträge. Wie machen die anderen das?


Wem willst Du denn im Ausland einen Freistellungsauftrag erteilen? Der macht doch nur Sinn, wenn die entsprechende Institution auch für Dich die Steuern an Dein FA abführt. Der Freibetrag hingegen hat nichts mit In- oder Ausland zu tun. Der gilt insgesamt für alle Erträge. Den nimmst Du entweder per Freistellungsauftrag oder später bei der Steuererklärung* in Anspruch.
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Flexie



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 18:21    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ich benutze immer das Steuerprogramm von "WISO".
Über die Hilfe- und Suchfunktion wird man direkt zu dem Eingabefeld geleitet.
Funktioniert alles sehr einfach.

Habe 2 Wochen nach der Abgabe, meine Steuerklärung bestätigt bekommen.
Nachweise wegen den ausländischen Kapitalerträgen, wollte auch Niemand sehen.
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StefanAlbert



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 20:39    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Flexie hat Folgendes geschrieben:
Ich benutze immer das Steuerprogramm von "WISO".
Über die Hilfe- und Suchfunktion wird man direkt zu dem Eingabefeld geleitet.
Funktioniert alles sehr einfach.

Habe 2 Wochen nach der Abgabe, meine Steuerklärung bestätigt bekommen.
Nachweise wegen den ausländischen Kapitalerträgen, wollte auch Niemand sehen.


Ich nehm seit Jahren einfach das Elster Formular. Funktionierte immer reibungslos und da sich von den persönlichen Gegebenheiten eh kaum was ändert, dauert meine Steuererklärung* ca. 10-15min.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 21:51    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ich nehm auch Elster Formular - von 10 bis 15 min kann ich aber nur träumen, ich habe dieses jahr eher 5-6 Stunden gebraucht und das ist ohne die Vorbereitung über das jahr hinweg.
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Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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StefanAlbert



Anmeldedatum: 02.01.2017
Beiträge: 1322
Wohnort: Schleiz

BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 07:21    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Ich nehm auch Elster Formular - von 10 bis 15 min kann ich aber nur träumen, ich habe dieses jahr eher 5-6 Stunden gebraucht und das ist ohne die Vorbereitung über das jahr hinweg.


Ich hab ja auch nicht viel. Meine Lohnzahlen vom Auszug abschreiben und jetzt KAP noch zusätzlich. Ansonsten hab ich als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 mit Mietwohnung ohne eigenes Fahrzeug ja nix zum ansetzen. Zumindest nichts, was mich über die Werbekostenpauschale bringen würde.
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