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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 861
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Verfasst am: 24.10.2016, 00:42 Titel: Re: Finanzamt |
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Vielleicht sollten wir hier im Forum noch mal kurz zusammenfassen, wie man jetzt was in der Steuererklärung* angeben sollte?
Ich habe die 9 Seiten hier überflogen, aber so richtig schlau draus geworden bin ich noch nicht in allen Fällen. Teilweise widersprechen sich ja auch die Aussagen.
1. Recht einfach ist ja noch, wo man die in- und ausländischen Zinsen angeben sollte.
2. Zinsen müssen auch angegeben werden, zumindest wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet
3. Gebühren für den Zweitmarkt (z.B. Mintos) können nicht als steuermindernd angegeben werden? Was ist mit Gewinnen? Werden diese versteuert wie Kursgewinne? Darf man die gegen die Gebühren gegenrechnen?
4. Kreditausfälle können nicht steuerlich geltend gemacht werden? Bzw. evtl. wenn der Totalausfall feststeht (Kriterien?)? Können sie mit den Zweitmarktgewinnen verrechnet werden?
5. Gebühren für Überweisungen usw. (z.B. britische Plattformen) dürfen angegeben werden (wo?)
6. Sonstige Gebühren (z.B. für jeden Kauf/Verkauf) siehe 3.? |
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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.10.2016, 16:06 Titel: Re: Finanzamt |
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Vielleicht sollte man alle Verluste, die man beim FA nicht gegenrechnen kann, als Spenden an bedürftige Personen (KN die nicht zahlungsfähig-/willig sind) deklarieren!  _________________ Gruß aus Berlin |
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Skippy

Anmeldedatum: 26.11.2016 Beiträge: 856 Wohnort: Sol-System, 3. Planet Terra
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Verfasst am: 14.01.2017, 13:50 Titel: Re: Finanzamt |
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Eine Frage zur KAP hätte ich:
Meine Zinseinnahmen bis 2015 stammen alle aus dem Inland. Freibeträge wurden erteilt. Über den Freibetrag hinaus haben die inländischen Banken die fällige Kapitalsteuer einbehalten und an das FA abgeführt. Eine KAP habe ich in der Vergangenheit nicht ausgefüllt.
So weit so gut. 2016 habe ich erstmals in baltische P2P-Plattformen investiert und somit auch ausländische Zinsen erhalten. Ich werde in meiner Steuererklärung* die Anlage KAP ausfüllen (müssen) und die ausländischen Zinserträge angeben.
Frage: Gebe ich hierbei
A. nur diese ausländischen Zinserträge in der KAP an
oder
B. muss ich zusätzlich die inländischen Zinserträge mit angeben?
Im Internet, finde ich unterschiedliche Angaben.
Nach A. würde es für mich Sinn machen, da nur die unversteuerten Zinserträge für die Berechnung relevant sein dürften. Eine Steuerschuld für die inländischen Zinserträge besteht ja nicht.
Nach B. würde dies m.M.n. zu einer unnötigen Ausblähung führen, die für die Steuerfestsetzung irrelevant sind.
Wie handhabt ihr das?
Vielen Dank vorab! _________________ Investiert in Buyback bei Mintos*, Iuvo*, Viventor*, Grupeer*. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 14.01.2017, 13:50 Titel: |
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Alex
Anmeldedatum: 19.07.2015 Beiträge: 200
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Verfasst am: 14.01.2017, 13:58 Titel: Re: Finanzamt |
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Skippy hat Folgendes geschrieben: | Eine Frage zur KAP hätte ich:
Meine Zinseinnahmen bis 2015 stammen alle aus dem Inland. Freibeträge wurden erteilt. Über den Freibetrag hinaus haben die inländischen Banken die fällige Kapitalsteuer einbehalten und an das FA abgeführt. Eine KAP habe ich in der Vergangenheit nicht ausgefüllt.
So weit so gut. 2016 habe ich erstmals in baltische P2P-Plattformen investiert und somit auch ausländische Zinsen erhalten. Ich werde in meiner Steuererklärung* die Anlage KAP ausfüllen (müssen) und die ausländischen Zinserträge angeben.
Frage: Gebe ich hierbei
A. nur diese ausländischen Zinserträge in der KAP an
oder
B. muss ich zusätzlich die inländischen Zinserträge mit angeben?
Im Internet, finde ich unterschiedliche Angaben.
Nach A. würde es für mich Sinn machen, da nur die unversteuerten Zinserträge für die Berechnung relevant sein dürften. Eine Steuerschuld für die inländischen Zinserträge besteht ja nicht.
Nach B. würde dies m.M.n. zu einer unnötigen Ausblähung führen, die für die Steuerfestsetzung irrelevant sind.
Wie handhabt ihr das?
Vielen Dank vorab! |
Alles angeben wie es die Zeilen 7 - 11 erfordern. In Zeile 12 und 13 gibst du ja auch extra an, welchen Sparer-Pauschbetrag du schon in Anspruch genommen hast.
Edit: Angenommen du hast nur Zinserträge (Tagesgeld etc.) und P2P, müsstest du Zeile 7, 12 und 15 ausfüllen. Sie viel aufgeblähtes erkenne ich da nicht. Solltest du natürlich Veräußerungswinne oder anrechenbare Verluste haben, must du mehr Zeilen ausfüllen. Aber wenn du Anlage KAP brauchst, kannst du nicht Zeilen ignorieren wie dir grad der Sinn steht. Unabhängig ob es schon korrekt verbucht ist. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 861
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Verfasst am: 14.01.2017, 20:47 Titel: Re: Finanzamt |
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Und wo gibt man da die Veräußerungsgewinne/-verluste an?
Leider bieten ja einige Plattformen gar nicht einen Filter an, mit dem man den Zeitraum eines Jahres festlegen kann. Dort hätte ich dann einfach einen Screenshot der Übersichtsseite ausgedruckt und beigelegt.
Aber wenn es bei diesen Plattformen auch noch Veräußerungsgewinne/-verluste gibt, habe ich ein Problem. Wie soll man das denn noch nachvollziehen können... |
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Elohim

Anmeldedatum: 03.03.2015 Beiträge: 2314 Wohnort: Milky Way
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Verfasst am: 10.04.2017, 15:08 Titel: Re: Finanzamt |
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In der Anlage KAP 2016 bin ich restlos verwirrt: Wann trage ich in Zeile 13 801€ ein und wann trage ich 0€ ein? Weiß nicht mehr, wie ich das letztes Jahr gemacht habe...
Die Erläuterung dazu verwirrt mich nur noch mehr.
Trage ich den Betrag ein, wenn ich ihn bereits geltend gemacht habe? Oder trage ich ihn ein, wenn ich ihn nicht geltend gemacht habe und er wird dann berücksichtig?  _________________ Γνῶθι σεαυτόν |
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StefanAlbert
Anmeldedatum: 02.01.2017 Beiträge: 1322 Wohnort: Schleiz
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Verfasst am: 10.04.2017, 15:32 Titel: Re: Finanzamt |
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Ich hab da garnix eingetragen. Nur in Zeile 15 meine ausländischen Kapitalerträge. Alles inländische lief über Freistellungsaufträge und automatischer Meldung. Der Sparerpauschbetrag wird, mWn. automatisch vom FA beachtet. Meine Steuererklärung* ist auch schon durch. Da meine Erträge noch unter diesem Pauschbetrag lagen, ging alles so durch auch ohne Einzelnachweise. Letzteres hängt wahrscheinlich vom FA ab.
Wenn ich da an deinen Nachweis der SteuerID und des Wohnsitzes denke, dann wirds vielleicht nicht ganz so easy bei dir  _________________ Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de |
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1fcb

Anmeldedatum: 11.05.2016 Beiträge: 448
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Verfasst am: 10.04.2017, 16:08 Titel: Re: Finanzamt |
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StefanAlbert hat Folgendes geschrieben: | Ich hab da garnix eingetragen. Nur in Zeile 15 meine ausländischen Kapitalerträge. Alles inländische lief über Freistellungsaufträge und automatischer Meldung. Der Sparerpauschbetrag wird, mWn. automatisch vom FA beachtet. |
Dito... meine programmunterstütze Steuererklärung* ist auch so vorgegangen. |
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Elohim

Anmeldedatum: 03.03.2015 Beiträge: 2314 Wohnort: Milky Way
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Verfasst am: 10.04.2017, 16:10 Titel: Re: Finanzamt |
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Danke für's Mitgefühl. Die sind nicht besonders streng, nur besonders inkompetent. Ich bin deutlich über den Freibeträgen. Also nichts eintragen oder alles eintragen in Kap Zeile 13? Habe nur für mein inländisches Tagesgeldkonto einen Freistellungsauftrag gehabt, der Rest sind ausländische Kapitalerträge. Wie machen die anderen das?
(Habe ich schonmal erwähnt, dass ich Steuererklärung* hasse? Nur noch 2016 und 2017, ab 2018 werde ich wg. Selbstständigkeit eh einen Steuerberater brauchen).
Edit: 1fcb hat Folgendes geschrieben: |
Dito... meine programmunterstütze Steuererklärung* ist auch so vorgegangen. |
Also nichts eingetragen oder 0? _________________ Γνῶθι σεαυτόν |
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1fcb

Anmeldedatum: 11.05.2016 Beiträge: 448
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Verfasst am: 10.04.2017, 16:15 Titel: Re: Finanzamt |
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Elohim hat Folgendes geschrieben: |
Also nichts eingetragen oder 0? |
Es steht eine 0 drin. |
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Polarstern
Anmeldedatum: 02.03.2017 Beiträge: 1422
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Verfasst am: 10.04.2017, 16:57 Titel: Re: Finanzamt |
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Elohim hat Folgendes geschrieben: | Habe nur für mein inländisches Tagesgeldkonto einen Freistellungsauftrag gehabt, der Rest sind ausländische Kapitalerträge. Wie machen die anderen das? |
Wem willst Du denn im Ausland einen Freistellungsauftrag erteilen? Der macht doch nur Sinn, wenn die entsprechende Institution auch für Dich die Steuern an Dein FA abführt. Der Freibetrag hingegen hat nichts mit In- oder Ausland zu tun. Der gilt insgesamt für alle Erträge. Den nimmst Du entweder per Freistellungsauftrag oder später bei der Steuererklärung* in Anspruch. |
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Flexie
Anmeldedatum: 23.04.2016 Beiträge: 220
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Verfasst am: 10.04.2017, 18:21 Titel: Re: Finanzamt |
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Ich benutze immer das Steuerprogramm von "WISO".
Über die Hilfe- und Suchfunktion wird man direkt zu dem Eingabefeld geleitet.
Funktioniert alles sehr einfach.
Habe 2 Wochen nach der Abgabe, meine Steuerklärung bestätigt bekommen.
Nachweise wegen den ausländischen Kapitalerträgen, wollte auch Niemand sehen. |
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StefanAlbert
Anmeldedatum: 02.01.2017 Beiträge: 1322 Wohnort: Schleiz
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Verfasst am: 10.04.2017, 20:39 Titel: Re: Finanzamt |
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Flexie hat Folgendes geschrieben: | Ich benutze immer das Steuerprogramm von "WISO".
Über die Hilfe- und Suchfunktion wird man direkt zu dem Eingabefeld geleitet.
Funktioniert alles sehr einfach.
Habe 2 Wochen nach der Abgabe, meine Steuerklärung bestätigt bekommen.
Nachweise wegen den ausländischen Kapitalerträgen, wollte auch Niemand sehen. |
Ich nehm seit Jahren einfach das Elster Formular. Funktionierte immer reibungslos und da sich von den persönlichen Gegebenheiten eh kaum was ändert, dauert meine Steuererklärung* ca. 10-15min. _________________ Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18123
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Verfasst am: 10.04.2017, 21:51 Titel: Re: Finanzamt |
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Ich nehm auch Elster Formular - von 10 bis 15 min kann ich aber nur träumen, ich habe dieses jahr eher 5-6 Stunden gebraucht und das ist ohne die Vorbereitung über das jahr hinweg. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon |
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StefanAlbert
Anmeldedatum: 02.01.2017 Beiträge: 1322 Wohnort: Schleiz
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Verfasst am: 11.04.2017, 07:21 Titel: Re: Finanzamt |
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Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben: | Ich nehm auch Elster Formular - von 10 bis 15 min kann ich aber nur träumen, ich habe dieses jahr eher 5-6 Stunden gebraucht und das ist ohne die Vorbereitung über das jahr hinweg. |
Ich hab ja auch nicht viel. Meine Lohnzahlen vom Auszug abschreiben und jetzt KAP noch zusätzlich. Ansonsten hab ich als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 mit Mietwohnung ohne eigenes Fahrzeug ja nix zum ansetzen. Zumindest nichts, was mich über die Werbekostenpauschale bringen würde. _________________ Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de |
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