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steuerliche frage  
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Haimi



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BeitragVerfasst am: 12.04.2014, 12:57    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Hat schon jemand den Steuerbescheid bekommen? Und wenn ja gab es Probleme wegen den Bondora* Angaben?
_________________
Bondora:
393 Kreditanteile, Verzug: 49, Inkasso: 7, Beendet: 52

Summe Kreditbeträge:5897,06€
"Laufende"-Investitionen: 4627,87€

Stand: 11.07.2014
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hugh



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Beiträge: 1313

BeitragVerfasst am: 12.04.2014, 21:19    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) (Bondora) Antworten mit Zitat

Anturios hat Folgendes geschrieben:
Die Zinsen würde ich auf der Anlage KAP in Zeile 39, die Veräußerungsgewinne in Zeile 40 angeben.


*würdest* du oder machst du das so? Wink
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hugh



Anmeldedatum: 11.12.2013
Beiträge: 1313

BeitragVerfasst am: 12.04.2014, 21:31    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) (Bondora) Antworten mit Zitat

creditguru hat Folgendes geschrieben:

Ein Darlehen mit Abschlag zu kaufen ist ja noch kein garantierter Gewinn.
Ich kann auch eine Anleihe unter Nennwert kaufen, das ist ja auch kein garantierter Gewinn. Der Schuldner kann trotzdem noch ausfallen. Dieser Abschlagsgewinn wird ja erst vollständig realisiert, wenn der Schuldner seine letzte Tilgungszahlung geleistet hat.
Insofern sollte das auch erst zu versteuern sein, wenn mehr Tilgung an mich zurückgeflossen ist, als ich auf dem Zweitmarkt bezahlt habe. Wie isePankur/Bondora das allerdings darstellt, weiß ich auch nicht.


Also wenn man Deine Logik anwendet, würde dies auch implizieren, dass man generell Zinsen erst dann versteuert, wenn Rückzahlungen (Hauspsumme + Zinsen + Strafen) über den Nennwert bezahlt wurden. Auch wenn das erste oder zweite Jahr brav Rückzahlungen geleistet wurden, kann der Schuldner immer noch ausfallen.
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phoenix225



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Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 12.04.2014, 21:42    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) (Bondora) Antworten mit Zitat

hugh hat Folgendes geschrieben:
Anturios hat Folgendes geschrieben:
Die Zinsen würde ich auf der Anlage KAP in Zeile 39, die Veräußerungsgewinne in Zeile 40 angeben.


*würdest* du oder machst du das so? Wink


Ich habe sie in Zeile 17 und 18 angegeben. Dabei habe ich in Zeile 17 alle Erträge (Zinsen und Veräußerungsgewinne) angegeben. Zeile 18 nur die Veräußerungsgewinne.
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Anturios



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Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 13.04.2014, 10:15    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) (Bondora) Antworten mit Zitat

hugh hat Folgendes geschrieben:
Anturios hat Folgendes geschrieben:
Die Zinsen würde ich auf der Anlage KAP in Zeile 39, die Veräußerungsgewinne in Zeile 40 angeben.


*würdest* du oder machst du das so? Wink

Ne, hab ich nicht so gemacht, aber auch noch keine Rückmeldung vom Finanzamt bekommen. Zeile 17 und 18 sind natürlich korrekt, hatte mich verguckt. Embarassed
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Haimi



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Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 17.06.2014, 12:11    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Guten Tag,

habt Ihr schon eure Steuerklärung zurück? Und wenn ja gab es Probleme mit den Bondora-Angaben?
_________________
Bondora:
393 Kreditanteile, Verzug: 49, Inkasso: 7, Beendet: 52

Summe Kreditbeträge:5897,06€
"Laufende"-Investitionen: 4627,87€

Stand: 11.07.2014
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Anturios



Anmeldedatum: 03.01.2014
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 17.06.2014, 16:04    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ja, gestern gekommen. Gab keine Rückfragen oder Änderungen.
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IWD



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Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 18.06.2014, 11:42    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) (Bondora) Antworten mit Zitat

hugh hat Folgendes geschrieben:
creditguru hat Folgendes geschrieben:

Ein Darlehen mit Abschlag zu kaufen ist ja noch kein garantierter Gewinn.
Ich kann auch eine Anleihe unter Nennwert kaufen, das ist ja auch kein garantierter Gewinn. Der Schuldner kann trotzdem noch ausfallen. Dieser Abschlagsgewinn wird ja erst vollständig realisiert, wenn der Schuldner seine letzte Tilgungszahlung geleistet hat.
Insofern sollte das auch erst zu versteuern sein, wenn mehr Tilgung an mich zurückgeflossen ist, als ich auf dem Zweitmarkt bezahlt habe. Wie isePankur/Bondora das allerdings darstellt, weiß ich auch nicht.


Also wenn man Deine Logik anwendet, würde dies auch implizieren, dass man generell Zinsen erst dann versteuert, wenn Rückzahlungen (Hauspsumme + Zinsen + Strafen) über den Nennwert bezahlt wurden. Auch wenn das erste oder zweite Jahr brav Rückzahlungen geleistet wurden, kann der Schuldner immer noch ausfallen.



Gewinne (gleich welcher Art) werden immer in dem Jahr versteuert, in dem sie realisiert werden. Zinsen sind eine Form des Gewinns, also werden sie bei Auszahlung versteuert. Dasselbe gilt für Veräußerungsgewinne/-verluste. Allerdings muss man die bei Sekundärmarktanteilen mit den Auf- bzw. Abschlägen sowie Rückzahlungen verrechnen, damit die Rechnung stimmt. Solche Gewinne werden eben erst dann realisiert, wenn der Anteil das eigene Portfolio verlässt (sei es durch Verkauf oder Rückzahlung). Bei größeren Abschlägen kann die Realisierung natürlich auch schon einige Monate vor Ablösung des Kredites beginnen. Steuerlich wäre das dann aber nur relevant, wenn dazwischen ein Jahreswechsel läge. Da wird einem aber sicher keiner einen Strick draus drehen, wenn man das komplett ins Folgejahr transferiert. So häufig wird der Fall nicht sein, dass da relevante Summen jongliert werden.

Beispiel:
Ein 20€-Anteil wurde mit 9% Abschlag gekauft. Man hat also bei Ablösung die Aussicht auf 1,80€ Gewinn. Gehen wir weiterhin davon aus, dass jeden Monat 40 Cent an Rückzahlung fließen und die letzte Rate im Februar 2015 fällig wird. Dann fielen 80 Cent auf das Jahr 2015 und 1,00€ aufs Jahr 2014. Theoretisch müsste man das auch so versteuern. Praktisch wird's keinen Finanzbeamten jucken, wenn man das erst komplett bei der Erklärung für 2015 angibt. Hauptsache ist doch, dass es versteuert wird. Bei größeren Summen ist das natürlich eine andere Geschichte.
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Shady23



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Beiträge: 1226

BeitragVerfasst am: 09.09.2014, 11:04    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Habt ihr eure Bescheide erhalten ? Ich habe meine Daten meinem Steuerberater übermittelt, dieser ist der Auffassung dass man keinerlei Werbungskosten absetzen kann. Also auch nicht die Gebühren ?! Bei Auxmoney* das gleiche.

Wie habt ihr das gemacht ?
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 09.09.2014, 13:10    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ich habe es noch gar nicht gemacht, da ich erst seit Dezember dabei bin. Aber ich werde in der Steuererklärung mal den tatsächlichen Ertrag angeben, also Zinserträge plus Gewinne aus dem Resale abzüglich Gebühren, Verlusten aus Verkäufen und Inkassos.

Mal schauen, was das Finanzamt dazu sagt. Ggf. werde ich ihnen den Einkommensbericht zukommenlassen. Und dann schau ich mal, wann der Finanzbeamte die Prüfungslust verliert. Laughing Laughing
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papapete



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Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.02.2015, 15:04    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Es gab doch mal eine Liste die mand für das FA downloaden konnte.
Finde ich leider nicht mehr... oder ist es jetzt der Einkommensbericht?
Welche Werte addiert ihr und welche zieht ihr von einander ab?

D.h. Penalties zu Interests?
SaleAmountReceived-SalePrincipalS-SaleFeesPaid? Wenn da minus rauskommt ist es Verlust? Wovon kann ich den dann abziehen?
Was ist mit Totalausfällen?

Grüße
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Anturios



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Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 08.03.2015, 11:01    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Wenn ich mir diese Ausführungen durchlese

https://www.p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,51013.html#51013

dann müssten doch die gezahlten Aufschläge bei Rückzahlung als monatlicher Veräußerungsverlust die Kapitalerträge mindern, oder?
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Boozer



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Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 08.03.2015, 14:39    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ganz genau. So sind meine Ausführungen zu verstehen.

In der Tz. 59 des entspechenden BMF-Schreibens heißt es:

Zitat:
§ 20 Absatz 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung ... auch die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung... anzusehen ist.


Ich finde daraus geht ziemlich eindeutig hervor, dass jeder Rückzahlungsbetrag eine Veräußerung darstellt. und wenn die Anschaffungskosten höher waren als der Nennwert der Forderung erzielst du mit jeder Rate einen Veräußerungsverlust.
_________________
Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 14.03.2015, 21:05    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Wenn man die Gewinne durch Verkäufe berechnen will, kann man das relativ einfach durch eine ACCESS-Abfrage realisieren.
Wie man die Datenbank importiert habe ich ja schon an anderer Stelle beschrieben. Natürlich lässt sich das auch erweitern, so dass auch Tilgungen erfasst würden.

So sähe das Ergebnis aus:
Code:

Monat   Lohnsumme   Kaufpreis   Verkauferloes   Gewinn
2013.10   565,00 €           566,49 €   582,19 €   16,24 €
2013.11   642,55 €           644,47 €   663,99 €   20,98 €
2013.12   1.467,98 €   1.463,12 €   1.505,87 €   45,09 €
2014.01   1.047,90 €   1.037,12 €   1.076,31 €   44,54 €
2014.02   1.326,40 €   1.316,30 €   1.335,50 €   24,69 €
2014.03      858,65 €   827,37 €              876,06 €   53,82 €
2014.04   1.251,75 €   1.231,96 €   1.259,25 €   36,41 €

usw.

und so der Abfragecode:
Code:

SELECT ((Year(Data.SoldInResale_Date)) & '.' & Left("00",2-Len(Month(Data.SoldInResale_Date))) & Month(Data.SoldInResale_Date)) AS Monat, Sum(Data.InvestmentPrincipal) AS Lohnsumme, Sum(CCur(Nz([PurchasePrice],[InvestmentPrincipal]))) AS Kaufpreis, Sum(CCur(Data.SoldInResale_Price)+(Data.InvestmentPrincipal-Data.SoldInResale_Principal)) AS Verkauferloes, Sum((Data.InvestmentPrincipal-Data.SoldInResale_Principal)+Data.SoldInResale_Price-CCur(Nz([PurchasePrice],[InvestmentPrincipal]))) AS Gewinn
FROM Data
WHERE (((Data.SoldInResale)=1))
GROUP BY ((Year(Data.SoldInResale_Date)) & '.' & Left("00",2-Len(Month(Data.SoldInResale_Date))) & Month(Data.SoldInResale_Date));

_________________
Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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Chton



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Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 31.03.2015, 12:06    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Hallo,

Es ist doch prinzipiell so, dass ich

1. Gewinne erzielen möchte, indem ich Zinsen einnehme, zB. 2%
2. Kreditausfälle durch einen Risikoaufschlag auf den Zins ausgleichen möchte, zB. 10 %

Ich kassiere also (in meinem Beispiel) 12% Zinsen.

Durch die Ausfälle bleiben dann -wenn alles läuft wie geplant- 2% Gewinn übrig.

Das FA macht aber eine andere Rechnung daneben auf um zu ermitteln, wie viel Steuern ich auf diese Kapitaleinkünfte bezahlen muß.

Die sagen ich muß zB. 25% von meinen 12% Zinsen zahlen.
Meine "Gegenrechnung" : "10% soll die Ausfälle kompensieren" interessiert das FA nicht.

Ist damit nicht schlicht und ergreifend die ganze P2P - Sache unsinnig geworden ?

Muß man dann nicht einfach die Finger davon lassen wegen Zeit- und Geldverschwendung ?


lG
Chton
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