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Anturios



Anmeldedatum: 03.01.2014
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 03.01.2014, 14:05    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Insolventus hat Folgendes geschrieben:
Die Gewährung von Gelddarlehen ist Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 KWG. Für die Bestimmung, was Gelddarlehen im Sinne des Tatbestands sind, ist grundsätzlich das Zivilrecht maßgeblich. Ein Gelddarlehen gewährt danach, wer einen privatrechtlichen Darlehensvertrag im Sinne von § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder einen vergleichbaren Vertrag unter ausländischem Recht als Darlehensgeber schließt.
Da haben wir es, auch unter ausländischem Recht.

nächstes Zitat aus dem Merkblatt der BaFin:

Wird lediglich das Kreditgeschäft betrieben, ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs regelmäßig erforderlich
- bei mehr als 100 Darlehen

oder
- bei einem Gesamtdarlehensvolumen von über 500.000,00 € bei
mindestens 21 Darlehen.

So, und im Report sind über 200 aufgelistet

Ergo, gewerbsmäßig und es gilt das KWG für uns.

Natürlich handelt es sich um ein Gelddarlehen. Die Frage ist aber, ob es erlaubnispflichtig nach dem KWG ist!

Und das ist, wenn du in dem zitierten Merkblatt weiterliest, nur bei einem Inlandsbezug der Fall:

"Unter den Erlaubnisvorbehalt nach § 32 Abs. 1 KWG fällt das Geschäft nur, wenn es (auch) im Inland betrieben wird. Dazu muss der Betreiber nicht hierzulande seinen Geschäftssitz haben oder eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung errichten, von der aus er die Geschäfte betreibt. Der erforderliche Inlandsbezug besteht bereits, wenn sich das Angebot aus dem Ausland auch und gerade an Personen richtet, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben."

Betreiber in dem Sinne sind die Kreditgeber, deren Angebot richtet sich aber eben nicht an inländische Kreditnehmer, sondern nur an Kreditnehmer in Estland, Finnland und Spanien.

Hier ist es etwas breiter aufgeführt: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_050401_grenzueberschreitend.html
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Hundertmark



Anmeldedatum: 03.12.2009
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 03.01.2014, 15:11    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Was in Deutschland bei Privarpersonen, die bei Isepankur* investieren zu versteuern ist,ist in § 20 EstG
abschliessend geklärt.
Was von den Vorrednern hier teilweise zum besten gegeben wurde, ist ehrlich gesagt ein Käse.....
Übrigens: Doppelbesteuerungsabkommen braucht ihr nicht nachzulesen, Besteuerungsrecht liegt im Inland--zumindest soweit Deutschland betroffen ist...


Zuletzt bearbeitet von Hundertmark am 03.01.2014, 15:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Anturios



Anmeldedatum: 03.01.2014
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 03.01.2014, 15:24    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

§ 20 EStG regelt nur die Steuerpflichtigkeit, um die es hier nicht geht.

Die Frage war, ob das Investieren auf Isepankur* eine nach dem KWG erlaubnispflichtige Tätigkeit darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Kreditvergabe gewerbsmäßig und mit Inlandsbezug erfolgt. Die Kreditvergabe auf Isepankur* ist wohl unzweifelhaft als gewerbsmäßig einzustufen, es fehlt aber der Inlandsbezug.
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Hundertmark



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Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 03.01.2014, 15:39    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Was willst du eigentlich ??

Lies den von Dir zitierten Text durch...

Ist Isepankur* in einem NichtEWR-Staat
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Anturios



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Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 03.01.2014, 15:59    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Hundertmark hat Folgendes geschrieben:
Was willst du eigentlich ??

Ich habe die von einem anderen Forumsteilnehmer gestellte Frage beantwortet.

Hundertmark hat Folgendes geschrieben:

Lies den von Dir zitierten Text durch...

Ist Isepankur* in einem NichtEWR-Staat

Soll letzteres eine Frage sein? Falls ja, was möchtest du mit der Frage bezwecken?
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Insolventus



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Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.01.2014, 16:54    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

@ Antonius - Hundertmark antwortet auf eine Frage, die überhaupt nicht gestellt wurde. Was er schreibt ist doch klar. Was ich meine und Antonius versucht hat zu beantworten ist, ob wir für die Vergabe von Darlehn erlaubnispflichtig geworden sind. Scheinbar hat er sich darüber noch keine Gedanken gemacht, sonst würde er es nicht als Käse abtun.
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jokers



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BeitragVerfasst am: 31.03.2014, 10:21    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Hallo!
Wie habt ihr jetzt Eure Steuererklärung ausgefüllt?
Ich stehe ehrlich gesagt etwas auf dem Schlauch und die letzten 7 Seiten haben mir auch noch nicht viel geholfen Embarassed
Kann ich die Erträge aus Zinsen von Isepankur* einfach auf Zinsgewinne von Bankersparnissen addieren? Wie gebt Ihr jetzt die Gewinne durch Verkauf von Krediten an? Bei mir belaufen sich diese Gewinne nur auf ein paar Euro vielleicht sollte man das einfach vernachlässigen Question

Hat sich inzwischen was zum Gewerbe ergeben?
Grüße und vielen Dank!
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Anturios



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BeitragVerfasst am: 01.04.2014, 07:27    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Die Zinsen würde ich auf der Anlage KAP in Zeile 39, die Veräußerungsgewinne in Zeile 40 angeben. Im Zweifelsfall sollte man immer eine schriftliche Beschreibung dieser Geschäfte beifügen, dann kann das Finanzamt die steuerliche Zuordnung prüfen und sich selbst Gedanken machen.

Die Berechnung der Gewinne von Isepankur* scheint zudem falsch zu sein, da anscheinend nur die Differenz zwischen dem Wert zum Erwerbszeitpunkt und dem Verkaufspreis gebildet wird. Hat man Darlehen mit Abschlag/Aufschlag erworben, wird diese Abweichung nicht berücksichtigt.
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jokers



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Beiträge: 12
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BeitragVerfasst am: 03.04.2014, 16:24    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Danke dir!
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 03.04.2014, 22:36    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) (Bondora) Antworten mit Zitat

Anturios hat Folgendes geschrieben:
Die Zinsen würde ich auf der Anlage KAP in Zeile 39, die Veräußerungsgewinne in Zeile 40 angeben. Im Zweifelsfall sollte man immer eine schriftliche Beschreibung dieser Geschäfte beifügen, dann kann das Finanzamt die steuerliche Zuordnung prüfen und sich selbst Gedanken machen.

Die Berechnung der Gewinne von Isepankur* scheint zudem falsch zu sein, da anscheinend nur die Differenz zwischen dem Wert zum Erwerbszeitpunkt und dem Verkaufspreis gebildet wird. Hat man Darlehen mit Abschlag/Aufschlag erworben, wird diese Abweichung nicht berücksichtigt.


Ein Darlehen mit Abschlag zu kaufen ist ja noch kein garantierter Gewinn.
Ich kann auch eine Anleihe unter Nennwert kaufen, das ist ja auch kein garantierter Gewinn. Der Schuldner kann trotzdem noch ausfallen. Dieser Abschlagsgewinn wird ja erst vollständig realisiert, wenn der Schuldner seine letzte Tilgungszahlung geleistet hat.
Insofern sollte das auch erst zu versteuern sein, wenn mehr Tilgung an mich zurückgeflossen ist, als ich auf dem Zweitmarkt bezahlt habe. Wie isePankur/Bondora das allerdings darstellt, weiß ich auch nicht.
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Anturios



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BeitragVerfasst am: 03.04.2014, 22:48    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Schon, aber wenn ich das Darlehen 2013 wieder verkauft habe, habe ich den Gewinn ja definitiv schon eingestrichen und das Risiko besteht nicht mehr.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 03.04.2014, 22:55    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Das ist richtig, dann wäre es ein Veräußerungsgewinn
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Anturios



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Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 04.04.2014, 07:33    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ja, aber an der Stelle berechnet Bondora* das wie gesagt falsch.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 05.04.2014, 12:29    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Also den Einnahmebericht kann man schlecht ausdrucken bei einer vierstelligen Anzahl an Investitionen.

Für die Zinsen genügt völlig der Cashflow-Bericht für das entsprechenden Jahr, stimmt überein mit ersterem.

Vielleicht bekommt jemand ein Excel-Makro hin, dass Verkäufe monatlich zusammenfasst und daraus eine Summe der Verkaufsgewinne berechnet?
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 05.04.2014, 13:24    Titel: Re: steuerliche frage (Bondora) Antworten mit Zitat

Ich habe letzteres mal von Hand zusammengebastelt, sieht doch recht schick aus:

Code:

Monat   Anzahl Zahlungen   Betrag   Tilgungen   Zinseinnahmen   Gewinne aus Verkäufen
Jan 13   78   74,15 €   41,80 €   32,35 €   0,00 €
Feb 13   162   111,59 €   60,94 €   50,65 €   0,00 €
Mrz 13   210   127,82 €   73,70 €   54,12 €   2,81 €
Apr 13   215   195,66 €   136,60 €   59,06 €   -1,12 €
Mai 13   238   222,23 €   134,62 €   87,61 €   33,81 €
Jun 13   238   210,83 €   134,71 €   76,12 €   20,69 €
Jul 13   289   391,69 €   283,74 €   107,95 €   13,24 €
Aug 13   335   364,65 €   227,40 €   137,25 €   13,60 €
Sep 13   423   445,21 €   269,53 €   175,68 €   17,35 €
Okt 13   441   460,44 €   275,03 €   185,41 €   15,69 €
Nov 13   531   449,60 €   244,64 €   204,96 €   19,45 €
Dez 13   536   500,38 €   296,37 €   204,01 €   42,74 €

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