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creditguru
Anmeldedatum: 26.06.2012 Beiträge: 1749 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 12.12.2013, 20:11 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Zur Info:
IsePankur wird demnächst versuchen eine Banklizenz zu erhalten.
Das scheint wohl für einige Märkte auf die man expandieren will erforderlich zu sein, war es bisher aber offensichtlich nicht. |
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hugh
Anmeldedatum: 11.12.2013 Beiträge: 1313
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Verfasst am: 12.12.2013, 20:57 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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ist das schon fix? ich hab mal vor einiger zeit im forum gelesen, dass pärtel bekannt gab, dass darüber nachgedacht wird diese zu beantragen. |
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creditguru
Anmeldedatum: 26.06.2012 Beiträge: 1749 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 12.12.2013, 21:00 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Ja, die Banklizenz wird demnächst bentragt soweit ich weiß. |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 12.12.2013, 21:00 Titel: |
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Vagabund
Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.12.2013, 02:28 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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@creditguru
Willkommen zurück!
Das müsste ja dann auch für Omaraha gelten!?
Gruß |
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d.dragon
Anmeldedatum: 17.01.2013 Beiträge: 25 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: 13.12.2013, 08:49 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Warum sollte es für Omaraha gelten?
soweit ich weiß ist nur Isepankur* auf nem Expansionskurs der seines gleichen sucht.
Solange Omaraha nur auf den Märkten unterwegs ist, auf denen es bisher aktiv ist braucht es keine Lizenz. |
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Roedvin.FL Gast
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Verfasst am: 13.12.2013, 08:57 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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d.dragon hat Folgendes geschrieben: | Warum sollte es für Omaraha gelten?
soweit ich weiß ist nur Isepankur* auf nem Expansionskurs der seines gleichen sucht.
Solange Omaraha nur auf den Märkten unterwegs ist, auf denen es bisher aktiv ist braucht es keine Lizenz. |
Spielt keine Rolle, denn die Problematik für Nicht-Esten bleibt dieselbe. |
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creditguru
Anmeldedatum: 26.06.2012 Beiträge: 1749 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 15.12.2013, 16:12 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Ich muss mich korrigieren. Es handelt sich nicht um eine Vollbanklizenz sondern eine Lizenz als Zahlungsdienstleister.
Mit dieser dürfte man aber in Deutschland keine Kredite vergeben (das dürfen nur Banken).
Mit Omaraha hat das ganze nichts zu tun, denn die gehören nicht zu isePankur und von Expansion habe ich von denen bisher auch nichts vernommen. |
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Matthias.R
Anmeldedatum: 07.04.2009 Beiträge: 376
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Verfasst am: 18.12.2013, 21:49 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Naja, ne Banklizenz hat mal richtig gepfefferte Anforderungen.
Aber ist die Hürde erst genommen, kann man mit dem Gelddrucken anfangen... |
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Roedvin.FL Gast
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Verfasst am: 18.12.2013, 22:34 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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creditguru hat Folgendes geschrieben: | Mit Omaraha hat das ganze nichts zu tun, denn die gehören nicht zu isePankur und von Expansion habe ich von denen bisher auch nichts vernommen. |
Das hat mit Omaraha sehr wohl was zu tun, denn die agieren genauso wie Isepankur* in Estland und lassen ausländische KG zu. Meine Frage war ja nicht, ob die irgendwo in der weiten Welt dürfen, sondern, ob sie in Estland eine entsprechende Zulassung haben. |
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Insolventus
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.01.2014, 12:09 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Ich weiß, das dieses Thema hier schon einmal angesprochen wurde. Es geht mir um den Begriff "gewerbsmäßig". Ich habe im März meine ersten Investitionen getätigt. Mir kommen beim Betrachten meines Income Reports arge Bedenken, dass mir das Finanzamt gewerbsmäßige Kreditvergabe unterstellt. Dies könnte uns, da [url=https://www.p2p-kredite.com/isepankur]Isepankur*[/url] keine Bank im Hintergrund hat, treffen. Sollte ich diesen Bericht zusammen mit der Steuererklärung einreichen müssen, wovon ich ausgehe, da sich das FA nicht mit dem bloßen Betrag der angefallenen Zinsen zufrieden geben wird, werden sie mir, meiner Auffassung nach, gewerbsmäßige Kreditvergabe unterstellen. In dem Report werden für das letzte Jahr um die 200 Kredite aufgelistet und das wird ja bei uns allen nächstes Jahr nicht weniger.
Def.: Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb [Anm.: also die Aktivität des Nutzers] auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hiervon ist bereits beim Abschluss eines einzelnen Geschäfts auszugehen, wenn die Absicht der – auch nur unregelmäßigen – Wiederholung besteht.”
Was ist eure Meinung? |
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Shady23
Anmeldedatum: 13.06.2013 Beiträge: 1226
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Verfasst am: 03.01.2014, 12:16 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Jede Private Geldanlage hat Gewinnabsicht. Das ist dann aber nicht direkt ein Gewerbetrieb. Das sind ganz einfach Einkünfte aus Kapitalvermögen
Solange es dein Vermögen ist sind es Kapitaertäge und auch so zu versteuern. Wenn du mit Betriebsvermögen arbeitest dann z.b könnten es Gewerberträge sein. |
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Anturios
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 76
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Verfasst am: 03.01.2014, 12:25 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Die Problematik der eventuellen gewerbsmäßigen Kreditvergabe ergibt sich aus deutschem Recht und ist daher auf dessen Geltungsbereich beschränkt. Die Kreditvergabe erfolgt aber in Estland. |
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Insolventus
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.01.2014, 13:24 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Die Gewährung von Gelddarlehen ist Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 KWG. Für die Bestimmung, was Gelddarlehen im Sinne des Tatbestands sind, ist grundsätzlich das Zivilrecht maßgeblich. Ein Gelddarlehen gewährt danach, wer einen privatrechtlichen Darlehensvertrag im Sinne von § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder einen vergleichbaren Vertrag unter ausländischem Recht als Darlehensgeber schließt.
Da haben wir es, auch unter ausländischem Recht.
nächstes Zitat aus dem Merkblatt der BaFin:
Wird lediglich das Kreditgeschäft betrieben, ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs regelmäßig erforderlich
- bei mehr als 100 Darlehen
oder
- bei einem Gesamtdarlehensvolumen von über 500.000,00 € bei
mindestens 21 Darlehen.
So, und im Report sind über 200 aufgelistet
Ergo, gewerbsmäßig und es gilt das KWG für uns. |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 03.01.2014, 13:52 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Insolventus hat Folgendes geschrieben: | Ein Gelddarlehen gewährt danach, wer einen privatrechtlichen Darlehensvertrag im Sinne von § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder einen vergleichbaren Vertrag unter ausländischem Recht als Darlehensgeber schließt. |
Hier wäre die Frage, ob da die P2P-Anlegen überhaupt drunter fallen - ich schließe ja keinen Darlehnsvertrag ab. Den Darlehnvertrag schließt ja z.B. bei AM die SWK-Bank ab - und die SWK-Bank ist auch der Darlehnsgeber.
Bei AM sind die Verträge der Kreditgeber so betitelt:
"Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung "
Als Anleger kennt man ja nicht mal den Kreditnehmer - und hat auch kein direktes Vertragsverhältnis mit ihm.
Dazu kommt:
Zitat: | - bei mehr als 100 Darlehen
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Hier wäre auch die Frage: Man kauft ja nur Anteile an Darlehn, und keine kompletten Darlehn - hier müßte man sich auch überlegen, wie das zu bewerten ist.
P.S: Wenn ich Aktien einer Kreditbank kaufe, werden hiermit ja auch Darlehn finanziert... _________________
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Insolventus
Anmeldedatum: 03.01.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.01.2014, 14:03 Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) |
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Es geht hier nicht um AM und auch nicht um Aktienkäufe oder irgendwelche andere Derivate. Wir sind hier im Forum von Isepankur. Und allein darum geht es. Mit den deutschen Anbietern ist das ja nun geklärt. Sie haben mittlerweile eine Bank, die die Darlehn vergibt. Somit ist alles im Reinen, bei Aktienkäufen ebenso, außer Diskussion.
Es geht hier einzig und allein um IP, da ja gerade keine Bank im Hintergrund die Darlehn ausgibt, sondern Privat- zu Privatperson und somit könnten wir der erwerbsmäßigen Darlehnsvergabe bezichtigt werden. Ich sehe uns schon neben Uli Hoeneß sitzen :x |
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