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creditguru



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Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 25.07.2013, 17:30    Titel: Re: steuerliche frage Antworten mit Zitat

Das deutsche Steuersystem macht es einem aber auch nicht gerade einfach.
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HansDambf



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Beiträge: 893

BeitragVerfasst am: 25.07.2013, 17:43    Titel: Re: steuerliche frage Antworten mit Zitat

Wenn es zu einfach wäre, gäbe es:
a.) zu wenig Schlupflöcher für die großen und
b.) Zu viele arbeitslose Steuerberater .
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Roedvin.FL
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BeitragVerfasst am: 11.12.2013, 13:07    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Da ich auch ein Festgeldkonto bei der BIGBank in Estland habe, habe ich dort mal angefragt, wie die das mit den Steuern halten.

BIGBank hat Folgendes geschrieben:
Der Kapitalertrag wird in Estland nicht versteuert und das Zinseinkommen wird komplett Ausgezahlt.Die BIGBANK ist verpflichtet, das estnische Finanzamt zu informieren. Anschließend wird auch das deutsche Bundeszentralamt für Steuern über alle deutschen Einleger und deren Kapitalerträge unterrichtet.


Man sollte sich wohl besser darauf einstellen, daß das auch auf Isepankur* oder möglicherweise die SEB, über die die Zahlungen ja fließen, zutrifft.

Eine andere Sache wären die Erträge aus Resaleverkäufen. Die SEB weiß von denen ja mit Sicherheit nichts. Und ob Isepankur* die als Erträge weitermelden wird, kann man nur raten. Da muß man wohl auch mal den income report abwarten, ob da nur die Zinsen dargestellt werden, oder auch letztere Gewinne. Und dann bleibt auch abzuwarten, ob da ggf. auch die Resale-Gebühren Berücksichtigung finden.
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Tommy123



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Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 11.12.2013, 14:30    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Roedvin.FL hat Folgendes geschrieben:
Da muß man wohl auch mal den income report abwarten, ob da nur die Zinsen dargestellt werden, oder auch letztere Gewinne. Und dann bleibt auch abzuwarten, ob da ggf. auch die Resale-Gebühren Berücksichtigung finden.


Als es noch möglich war den Income Report zu erstellen bevor das Jahr zu Ende ist, waren die Erträge aus Verkäufen nicht berücksichtigt. Sondern nur die Zinsen aus Rückzahlungen.

Meine Vermutung ist, dass man aktuell diesen Report nicht erstellen kann, damit Isepankur* mehr Zeit hat sich noch Gedanken dazu zu machen...
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HansDambf



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Beiträge: 893

BeitragVerfasst am: 11.12.2013, 17:06    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Tommy123 hat Folgendes geschrieben:

Als es noch möglich war den Income Report zu erstellen bevor das Jahr zu Ende ist, waren die Erträge aus Verkäufen nicht berücksichtigt. Sondern nur die Zinsen aus Rückzahlungen.


Gab es da den resale eigendlich schon ? Ich glaube nicht. Zumindest konnte ich damals, noch vor dem Start des resaleMarktes keinen Repeort für mich erstellen. Vielleicht war ich aber auch nur zu frisch dabei.
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Tommy123



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Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 11.12.2013, 19:06    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

HansDambf hat Folgendes geschrieben:
Gab es da den resale eigendlich schon ?


Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das zu Beginn des Resales getestet hatte, kurz danach wurde es abgeschaltet.
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hugh



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BeitragVerfasst am: 11.12.2013, 23:23    Titel: Re: verrannt (Isepankur) Antworten mit Zitat

Chton hat Folgendes geschrieben:
Jetzt sehe ich das regelmäßige Verleihen über P2P Plattformen als "private Geldanlage" vergleichbar mit regelmäßigem Einzahlen in Aktien- oder Dachfonds oder auf Tagesgeldkonten und denke, dass ich mich da vorher verrannt habe.

Bei den anderen Beispielen geht man ja auch nicht her und unterstellt Gewerbsmäßigkeit aufgrund von Umfang und Häufigkeit oder Regelmäßigkeit.

So interessant und aufschlußreich der Wiki-Artikel auch ist, hat er mich doch auch ein bissel ins Bockshorn gejagt.


Also ich bin schon der Meinung, dass sich österr. und dt. Investoren bei Isepankur* in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Anbei ein Beispiel wie die österr. Rechtssprechung die P2P-Kreditvergabe als gewerbsmässig definiert.

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_WI_20111221_06FM4010769_2011_00
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milfor



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BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 00:53    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Wenn ein Österreicher an Österreicher Kredite vergibt, ist das also strafbar? Shocked
Und wenn ein Österreicher an Esten Kredite vergibt? Ist dann das österreichische oder das estnische Gesetz relevant?
Und wenn ich Kredite sofort wieder im Resale verkaufe und damit einen kleinen Gewinn mache, ist das dann ein legaler Gewinn, wie wenn ich auf der FOREX Währungen handle, oder auch illegal?
Ist das in Deutschland auch so? Machen also Auxmoney* & Co Fernsehwerbung für etwas Illegales? Das kann ich mir schwer vorstellen.
Bisher war ich recht begeistert von Isepankur, weil ich bislang noch keinen Overdue hatte. Aber das beunruhigt mich jetzt doch.
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MrPoot



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BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 15:53    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Kreditbeträge der Darlehensgeber wurden auf Konten des Vereins N. und der Vereinskassierin Sabine F. entgegengenommen, gebündelt und nach Abzug und Überweisung von Beträgen auf ein Treuhandkonto für das Zahlungsausfallssystem sowie die Kreditsteuer an die Darlehensnehmer weiterüberwiesen.


Da war ja auch gar keine Bank im Spiel, es waren somit wirklich "private" Kredite, die dort vergeben wurden. Womöglich ist das der Knackpunkt.
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milfor



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BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 17:24    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Sind Isepankur, Auxmoney* & Co Banken?
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hugh



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BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 17:34    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

[quote="MonsieurPoot"]
Zitat:


Da war ja auch gar keine Bank im Spiel, es waren somit wirklich "private" Kredite, die dort vergeben wurden. Womöglich ist das der Knackpunkt.


genau das ist auch bei Isepankur* der knackpunkt. Isepankur* ist keine bank und es steht auch für die kreditprüfung, -auszahlung und -verwaltung keine bank im hintergrund.
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MrPoot



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Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 17:43    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

milfor hat Folgendes geschrieben:
Sind Isepankur, Auxmoney* & Co Banken?

Wie in Deutschland vorgeschrieben funktioniert die Abwicklung der Kredite bei deutschen Anbietern (also auch bei Auxmoney* und Smava) über eine Bank.

hugh hat Folgendes geschrieben:
genau das ist auch bei Isepankur* der knackpunkt. Isepankur* ist keine bank und es steht auch für die kreditprüfung, -auszahlung und -verwaltung keine bank im hintergrund.

Aber in dem Verfahren ging es doch um einen Österreicher, der in Österreich in ein System investierte, das in Österreich so nicht legal ist.
Da darf kein gewöhnlicher Mann als "Bank" auftreten (wie der Beschuldigte es durch seine Investition in/durch/mit dem Verein getan hat) und Geld verleihen, er müsste eine Konzession besitzen:

Zitat:
Gemäß § 4 Absatz 1 leg cit bedarf der Betrieb eines Bankgeschäftes der Konzession der FMA.

In Estland ist das scheinbar nicht nötig, denn isePankur darf offensichtlich sehr wohl Kreditgeschäfte abwickeln und muss dazu keine Bank sein. In Estland. Und dort investieren wir unser Geld.
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hugh



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BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 17:52    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

milfor hat Folgendes geschrieben:
Wenn ein Österreicher an Österreicher Kredite vergibt, ist das also strafbar? Shocked
Und wenn ein Österreicher an Esten Kredite vergibt? Ist dann das österreichische oder das estnische Gesetz relevant?


also ich hab letzte woche einen anwalt zu diesem thema befragt, der einen angeklagten investor von bankless life vertreten hat. es ist echt ein rechtlicher graubereich. also wenn jemand, der sich gerade in österreich befindet, an einen esten kredite vergibt, dann gilt das österreichische recht, da die kreditvergabe ja von österreich aus statt gefunden hat. er ist der persönlichen meinung, dass die kreditvergabe über diese plattformen keine gewerbsmäsigkeit darstellen. leider hat auch keiner der damals angeklagten investoren die weiteren instanzen zum verfassungsgerichtshof und zum europäischen gerichtshof genommen, da alle sofort die realtiv geringen verwaltungsstrafen akzeptiert haben anstelle viel geld in langwierige prozesse hineinzubuttern.

die frage was sich für mich noch stellen würde, ist, ob bei Isepankur* nicht EU-Recht zur anwendung kommen könnte - stichwort als eu-bürger kann ich im rahmen des eu-binnenmarktes dienstleistungen eines unternehmens in einem anderen eu-land in anspruch nehmen, sofern dieses unternehmen im besagten eu-land alle erforderlichen konzessionen besitzt.

was mich aber am ende des gesprächs mit diesem anwalt unheimlich beruhigt hat, war seine verabschiedung: "melden sie sich in einem jahr wieder bei mir. wenn die ausfallsquote dann noch immer so gering ist, dann steige ich auch ein."
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Roedvin.FL
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 19:00    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

Hat eigentlich schon mal jemand von Euch bei Isepankur* angefragt, ob die nicht vielleicht eine Konzession haben, die sie nach estnischem Recht befugt? Oder ob es da möglicherweise durch die Verbindung zur SEB eine Legalisierung gibt?
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hugh



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BeitragVerfasst am: 12.12.2013, 19:18    Titel: Re: steuerliche frage (Isepankur) Antworten mit Zitat

die einzige verbindung zur seb besteht darin, dass Isepankur* dort ein konto unterhält, über welches der zahlungsverkehr abgewickelt wird.
das mit der konzession wär aber schon gut zu wissen.
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