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Jonny4
Anmeldedatum: 22.07.2017 Beiträge: 438
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Verfasst am: 24.10.2018, 23:35 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Dann sollte es Dich stören, dass jemand mit 10 Mio auf dem Konto, der nur von seinen Kapitaleinkünften lebt, darauf weniger Steuern zahlt als Du auf Dein Arbeitseinkommen. |
Vielleicht, tut es aber nicht, da ich nicht mehr daran glaube, dass ich spürbar weniger Steuern zahlen müsste, wenn andere dafür mehr bezahlen.
Ich störe mich mehr daran, wie teilweise unsinnig oder schädlich mit den Steuereinnahmen umgegangen wird. Ich gönne es daher wirklich jedem, möglichst viele Steuern auf legales Einkommen nicht zu zahlen. Mir ist es lieber, dass die Eigentümer Ihr Verdientes ausgeben und nicht irgendwelche Behördenbewohner.
Und: Bei Steuererhöhungen sind selten nur Leute mit 10 Mio auf dem Konto betroffen. Es trifft doch immer fast alle. Ein Freibetrag auf Kapitaleinkünfte in Höhe von einigen Hunderttausend € wäre ok. Dann könnte jeder Kapitaleinkünfte aufbauen und unabhängiger werden und die mit den 10Mio zahlen dann eben ein paar Prozent.
Ich halte Kapitaleinkünfte nicht generell für "leistungsloses Einkommen". Mich kostet das ca. 2-3h am Tag, wobei ich das natürlich etwas reduzieren könnte. Zudem trägt man ja auch noch das Risiko der Investition. |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5232
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Verfasst am: 24.10.2018, 23:42 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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Jonny4 hat Folgendes geschrieben: |
Ich halte Kapitaleinkünfte nicht generell für "leistungsloses Einkommen". Mich kostet das ca. 2-3h am Tag, wobei ich das natürlich etwas reduzieren könnte. Zudem trägt man ja auch noch das Risiko der Investition. |
Ich halte das überhaupt nicht für leistungslos. Die ganze Wirtschaft baut auf Kapitalakkumulation auf, das ist der Faktor, aus dem jede Produktivitäts- und damit Einkommenssteigerung kommt.
Ich würde Kapitaleinkünfte auch nicht höher besteuern wollen als Arbeitseinkünfte. Nur halt auch nicht niedriger, sondern in Summe gleichwertig. |
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Destiny
Anmeldedatum: 16.05.2017 Beiträge: 607
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Verfasst am: 24.10.2018, 23:43 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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Ich finde es prinzipiell fair und unterstütze das Kapitalerträge wie Arbeitseinkommen versteuert werden. Allerdings sollte es so gemacht werden, dass insgesamt nicht mehr Steuern erhoben werden wie vorher, also der Steuersatz auf Arbeitseinkommen im gleichen Maß sinkt wie er für Kapitalerträge steigt (nicht prozentual sondern vom erhobenen Steuervolumen her). Damit könnte die Steuerbelastung für viele evtl. sogar sinken.
Ansonten würde ich mir wünschen, dass es bis zu einem gewissen Grad mehr unterstützt wird sich Vermögen aufzubauen. |
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scrooge

Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.10.2018, 10:01 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Das wurde mal als Abschlagsbesteuerung eingeführt, weil man Kapitalflucht verhindern wollte, aber wenn der Grund wegfällt, ist es nicht wirklich einzusehen.
Schon gar nicht in Zeiten, wo auch durch den hohen Innovationsdruck schon eine erhebliche Vermögenskonzentration stattfindet, die dann auch noch durch das Steuerrecht zu begünstigen, macht keinen Sinn. |
die Versteuerung von Kapitalerträgen sollte dann aber nicht nach dem Prinzip gehen 'leiste deinen Solidarbeitrag auf deine Gewinne aber die Verluste gehen uns nichts an.' Also wenn ich Kursgewinne auf Aktien versteuere sollte man Kursverluste auch von der Steuer* absetzen können. Wenn der Wille da wäre könnte man sowas relativ einfach umsetzen.
Ganz zu schweigen von der Verrechnung von p2p-Abschreibungen. |
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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1522
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Verfasst am: 25.10.2018, 10:36 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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scrooge hat Folgendes geschrieben: |
die Versteuerung von Kapitalerträgen sollte dann aber nicht nach dem Prinzip gehen 'leiste deinen Solidarbeitrag auf deine Gewinne aber die Verluste gehen uns nichts an.' Also wenn ich Kursgewinne auf Aktien versteuere sollte man Kursverluste auch von der Steuer* absetzen können. Wenn der Wille da wäre könnte man sowas relativ einfach umsetzen.
Ganz zu schweigen von der Verrechnung von p2p-Abschreibungen. |
+1
Bei mir ist es zum Beispiel so, dass die ETFs in die ich investiert habe total scheiße performen, während P2P recht gut läuft.
Habe in diesem Jahr in verschiedene ETFs investiert und bin aktuell bei einem Kursverlust von circa 1.000 EURO!
Im gleichenZeitraum habe ich über P2P in etwa 1.000 Euro Zinsen bekommen.
Das Problem bei der Sache:
Die Kursverluste könnte ich nur Verrechnen, wenn ich verkaufen würde. Die P2P Zinsen gelten aber juristisch gesehen als realisiert, obwohl sie es in Realität nicht sind, da sie direkt wieder investiert wurden und somit nach wie vor voll im Risiko stehen.
Meiner Ansicht nach, sollte man hier die Zinsen auf Basis von Ein- und Ausgängen auf dem Girokonto versteuern.
Das aktuelle Steuersystem ist auf P2P bezogen derzeit unfair, wie ich finde. Daher wäre eine Steuererhöhung in meinen Augen aktuell eine Unverschämtheit.
Also liebe Politiker: Erst Hausaufgaben machen, bevor ihr wieder in unser Portemonaie greift!
Von der aktuellen Steuerverschwendung in vielen Bereichen fange ich erst garnicht an! _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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Twintos
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 902
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Verfasst am: 25.10.2018, 11:53 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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Jonny4 hat Folgendes geschrieben: | nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Naja, es ist aber auch nun gar nicht einzusehen, warum Kapitaleinkünfte, die nur Vermögende haben, niedriger besteuert werden sollen, als Arbeitseinküfte. |
Was sind denn "Vermögende"? 10Tsd. € "Vermögen" reichen mit P2P schon aus, um den kümmerlichen Freibetrag von 801€ locker zu übertreffen.
Bei mir reichen die für grob 1.5 Monate aus, soviel "Vermögen" habe ich. Ich bin sogar so doof, jeden Tag 8-10h angestellt zu arbeiten, obwohl ich ja schon soviel "Vermögen" habe.
Vielleicht schreit ja mal jemand nach geringeren Steuern auf Arbeitseinkünfte. Aber hier ist es ja wichtiger, selber immer mehr Steuern zu zahlen, damit nicht irgendwo jemand etwas weniger zahlt als andere. Komische Logik. Aber bei 100% Abgabenquote sollte ja dann Schluss sein und das System - samt sich immer wieder höhere Steuern Wünschenden - hoffentlich endlich am Ende sein. |
Keine Ahnung wer vermögend ist.
Ich kenne jemand der saß 20 Jahre im Landtag und sitzt im Reihenmittelhaus und fährt mit einem Skoda zu Aldi. |
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StefanAlbert
Anmeldedatum: 02.01.2017 Beiträge: 1322 Wohnort: Schleiz
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Verfasst am: 25.10.2018, 14:33 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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Und was man nicht vergessen darf, so wie ich:
Meine P2P Gewinne waren letztes Jahr ca. 2700€. Die Steuern muss ich nachzahlen. Logisch. Was ich allerdings 0 auf den Schirm hatte: Bitte zahlen Sie 700€ bis Dezember an Steuervorauszahlung und ab nächstes Jahr bitte Quartalsweise 180€. Theoretisch müsste ich das aus meinem Investmenttopf unverzinst vorschießen, was mich Rendite kostet.
Mir war bewusst, dass das Thema Steuervorauszahlung kommt, wenn mein Kleingewerbe mal steuerlichen Gewinn abwirft, aber nicht bei Kapitalerträgen .... _________________ Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de |
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stummlfumml

Anmeldedatum: 16.10.2018 Beiträge: 159
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Verfasst am: 25.10.2018, 16:03 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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TTom hat Folgendes geschrieben: | Wenn ich Geld durch Arbeit verdiene, wird davon ein Großteil direkt ausgegeben z.B. für Miete, Lebenshaltung, etc. Der Rest der angespart wird dient als Rücklage für später oder größere Anschaffungen. |
Wofür man sein Geld ausgibt, ist vollkommen belanglos für die Besteuerung von Einkunftsarten.
Zitat: | Dieses angesparte Geld unterliegt der Inflation von ca. 2 Prozent. Während ich von dem Geld welches ich direkt ausgebe direkt einen Gegenwert erhalte, wird der Wert des gesparten Geldes aufgrund von Inflation zunächst geschmälert. |
Das ist bestenfalls ein Argument für die Anrechenbarkeit der Inflation auf das z.v.E aus Kapitaleinkommen, nicht für eine bevorzugte Besteuerung selbst.
Zitat: | was insgesamt auch zur Wirtschaftsstabilität beiträgt |
Und Konsum trägt nicht zur Wirtschaftsstabilität bei? Was für ein schwaches Argument.
Zitat: | und werde bei einer niedrig oder unverzinsten Anlage dadurch bestraft, dass die Inflation einen Teil der Zinsen wieder auffrisst. |
Das ist ein Problem der Inflation und der persönlichen Anlageentscheidung, nicht des Steuersystems.
Zitat: | Trotzdem muss ich auch den Teil der Zinsen versteuern, der von der Inflation wieder gefressen wird. |
Wieder nur ein Argument für die Anrechenbarkeit der Inflation, nicht für eine bevorzugte Besteuerung.
Zitat: | Hinzu kommt, dass die Verlustverrechnung noch nicht richtig funktioniert [...] Hier sollte der Gesetzgeber zuerst Klarheit schaffen, bevor er sich weiter die Taschen füllt! |
Klassisches und unsinniges Totschlagargument, weil das kann ich immer gegen jegliche Reglung anführen. Da es niemals vollkommen perfekte Reglungen geben kann, stellt sich immer jemand hin und erklärt, dass er deswegen keine Steuern zahlen will. Alternativ und genauso hohl ist dann auch: "ich will keine Steuern zahlen, bevor die Steuern nicht besser ausgegeben werden"
Letztlich will derjenige aber einfach nur keine Steuern zahlen und sucht nur eine Ausrede. _________________ Me fail english? That's unpossible! |
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stummlfumml

Anmeldedatum: 16.10.2018 Beiträge: 159
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Verfasst am: 25.10.2018, 16:08 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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scrooge hat Folgendes geschrieben: |
die Versteuerung von Kapitalerträgen sollte dann aber nicht nach dem Prinzip gehen 'leiste deinen Solidarbeitrag auf deine Gewinne aber die Verluste gehen uns nichts an.' Also wenn ich Kursgewinne auf Aktien versteuere sollte man Kursverluste auch von der Steuer* absetzen können. Wenn der Wille da wäre könnte man sowas relativ einfach umsetzen.
Ganz zu schweigen von der Verrechnung von p2p-Abschreibungen. |
Kann man doch... _________________ Me fail english? That's unpossible! |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5232
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Verfasst am: 25.10.2018, 16:55 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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scrooge hat Folgendes geschrieben: | nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Das wurde mal als Abschlagsbesteuerung eingeführt, weil man Kapitalflucht verhindern wollte, aber wenn der Grund wegfällt, ist es nicht wirklich einzusehen.
Schon gar nicht in Zeiten, wo auch durch den hohen Innovationsdruck schon eine erhebliche Vermögenskonzentration stattfindet, die dann auch noch durch das Steuerrecht zu begünstigen, macht keinen Sinn. |
die Versteuerung von Kapitalerträgen sollte dann aber nicht nach dem Prinzip gehen 'leiste deinen Solidarbeitrag auf deine Gewinne aber die Verluste gehen uns nichts an.' Also wenn ich Kursgewinne auf Aktien versteuere sollte man Kursverluste auch von der Steuer* absetzen können. Wenn der Wille da wäre könnte man sowas relativ einfach umsetzen.
Ganz zu schweigen von der Verrechnung von p2p-Abschreibungen. |
Ist doch bei Aktien so. Sowohl heute als auch in Zukunft.
Bei P2P muss sich irgendwann was tun, das ist halt bisher nicht wirklich als Anlageform wahrgenommen (rechtlich), die Regelungen sind alle die aus der privaten Kreditvergabe. Da ist Deutschland, wie bei allen Innovationsthemen, hal mal wieder arschlahm. |
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scrooge

Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.10.2018, 17:12 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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stummlfumml hat Folgendes geschrieben: | scrooge hat Folgendes geschrieben: |
die Versteuerung von Kapitalerträgen sollte dann aber nicht nach dem Prinzip gehen 'leiste deinen Solidarbeitrag auf deine Gewinne aber die Verluste gehen uns nichts an.' Also wenn ich Kursgewinne auf Aktien versteuere sollte man Kursverluste auch von der Steuer* absetzen können. Wenn der Wille da wäre könnte man sowas relativ einfach umsetzen.
Ganz zu schweigen von der Verrechnung von p2p-Abschreibungen. |
Kann man doch... | soweit ich weiss kann man Verluste aus Aktienverkäufen nur verrechnen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.
Scheint mir auch nicht ganz unkompliziert wenn man Aktien über Jahre hält und ein paar Mal noch das Depot übertragen hat. |
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stummlfumml

Anmeldedatum: 16.10.2018 Beiträge: 159
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Verfasst am: 25.10.2018, 17:27 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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scrooge hat Folgendes geschrieben: | stummlfumml hat Folgendes geschrieben: | scrooge hat Folgendes geschrieben: |
die Versteuerung von Kapitalerträgen sollte dann aber nicht nach dem Prinzip gehen 'leiste deinen Solidarbeitrag auf deine Gewinne aber die Verluste gehen uns nichts an.' Also wenn ich Kursgewinne auf Aktien versteuere sollte man Kursverluste auch von der Steuer* absetzen können. Wenn der Wille da wäre könnte man sowas relativ einfach umsetzen.
Ganz zu schweigen von der Verrechnung von p2p-Abschreibungen. |
Kann man doch... | soweit ich weiss kann man Verluste aus Aktienverkäufen nur verrechnen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.
Scheint mir auch nicht ganz unkompliziert wenn man Aktien über Jahre hält und ein paar Mal noch das Depot übertragen hat. |
Und sobald ich diese miteinander verrechne, setze ich die Verluste doch von der Steuer* ab. Dass diese nicht zwischen den verschiedenen Einkunftsarten verrechnet werden können, ist ja eine Folge der privilegierten Besteuerung, damit ich Verluste nicht in die Einkünfte mit hohem Grenzsteuersatz, bzw. Gewinne in die Einkunftsarten mit niedrigem Grenzsteuersatz verschieben kann. Bei gleichartiger Besteuerung entfällt diese Notwendigkeit fast vollständig, dann besteht nur noch das Problem, dass Gewinne/Verluste von Kapitaleinkünften sich leichter zwischen den Perioden verschieben lassen, als Arbeitseinkommen, Mieten etc. _________________ Me fail english? That's unpossible! |
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StefanAlbert
Anmeldedatum: 02.01.2017 Beiträge: 1322 Wohnort: Schleiz
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Verfasst am: 25.10.2018, 19:40 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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Aktiengewinne und Aktienverluste lassen sich problemlos verrechnen. Du musst nur innerhalb des Aktienuniversums bleiben.
Bei sonstigen Kapitalerträgen lassen sich diese auch untereinander verrechnen. Beispiel bei mir: Gewinne bei Zinsen - Verluste bei CFD's = Kapitalertrag. _________________ Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de |
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scrooge

Anmeldedatum: 15.05.2009 Beiträge: 2223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.10.2018, 19:45 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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@stummlfumml
was ist daran privligiert? Verlust ist Verlust - und wenn ich einen Gewinn aus einer Einkommensart versteuern muss warum kann ich denn einen Verlust aus derselben Einkommensart nicht von der Steuer* absetzen? - Unabhängig davon wann ich den mache.
Oder meinst du man wenn man hohe Einkünfte hat verkauft man Aktien am 31.12. weil die Kurse grade niedrig stehen um sie dann am 1.12 wieder zu kaufen?
Tricksereien wären übrigens unnötig wenn es keine Steuerprogression geben würde sondern einen einheitlichen Steuersatz.
Eine Möglichkeit wäre auch jedes Jahr die Kursgewinne steuerlich zu behandeln. Man nimmt den Endbestand des Depots minus Anfangsbestand plus Verkäufe minus Käufe und nimmt die Differenz jedes Jahr in die Steuererklärung. |
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stefans
Anmeldedatum: 27.05.2016 Beiträge: 1597
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Verfasst am: 25.10.2018, 19:47 Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? |
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scrooge hat Folgendes geschrieben: | @stummlfumml
was ist daran privligiert? Verlust ist Verlust - und wenn ich einen Gewinn aus einer Einkommensart versteuern muss warum kann ich denn einen Verlust aus derselben Einkommensart nicht von der Steuer* absetzen? - Unabhängig davon wann ich den mache. |
weil dem staat dann zu viele steuern verloren gehen |
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