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Abgeltungssteuer GroKo 2018?  
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 20:29    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
soweit ich weiss kann man Verluste aus Aktienverkäufen nur verrechnen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.

Genau. Jede Anlageform wird einzeln nettobetrachtet.
Das könnte man in der Tat verbessern.

Zitat:

Scheint mir auch nicht ganz unkompliziert wenn man Aktien über Jahre hält und ein paar Mal noch das Depot übertragen hat.

Klar. Und wenn Du zwischendrin noch mal im Ausland gelebt, Deinen Namen geändert und am Zeugenschutzprogramm teilgenommen hast, dann wird es noch komplizierter.
Was erwartest Du? Dass das Finanzamt hellsehen kann?

Wenn Du Dein Depot überträgst musst Du die einzelnen Bescheinigungen Deiner bank sammeln und selber addieren, wie soll das denn "unkomplizierter" gehen?
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 20:52    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du Dein Depot überträgst musst Du die einzelnen Bescheinigungen Deiner bank sammeln und selber addieren, wie soll das denn "unkomplizierter" gehen?
scrooge hat Folgendes geschrieben:
Eine Möglichkeit wäre auch jedes Jahr die Kursgewinne steuerlich zu behandeln. Man nimmt den Endbestand des Depots minus Anfangsbestand plus Verkäufe minus Käufe und nimmt die Differenz jedes Jahr in die Steuererklärung.


Eigentlich sollte bei Depotwechsel der durchschnittliche Einkaufspreis der einzelnen Positionen an die übernehmende Bank übermittelt werden. Allerdings habe ich meine Zweifel ob das fehlerfrei von statten geht.
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stummlfumml



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Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 20:53    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
@stummlfumml
was ist daran privligiert? Verlust ist Verlust - und wenn ich einen Gewinn aus einer Einkommensart versteuern muss warum kann ich denn einen Verlust aus derselben Einkommensart nicht von der Steuer* absetzen? - Unabhängig davon wann ich den mache.
Oder meinst du man wenn man hohe Einkünfte hat verkauft man Aktien am 31.12. weil die Kurse grade niedrig stehen um sie dann am 1.12 wieder zu kaufen?
Tricksereien wären übrigens unnötig wenn es keine Steuerprogression geben würde sondern einen einheitlichen Steuersatz.

Eine Möglichkeit wäre auch jedes Jahr die Kursgewinne steuerlich zu behandeln. Man nimmt den Endbestand des Depots minus Anfangsbestand plus Verkäufe minus Käufe und nimmt die Differenz jedes Jahr in die Steuererklärung.


Die Besteuerung bei Zinserträgung und Kurssteigerung ist privilegiert. Und Du kannst den Verlust doch von der Steuer* absetzen, das hatten wir doch gerade geklärt. Dass Gewinne/Verluste dann steuerwirksam werden, wenn sie realisiert werden ist eine Verlängerung des Realisationsprinzips aus dem Handelsrecht bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Ein einheitlicher Steuersatz über alle Einkunftsarten hinweg löst nicht den Steuervorteil der Steuerstundung bzw. das Verschieben von Gewinnen und Verlusten über die Perioden auf. Die genannte fiktive Ausschüttung hingegen schon, da hast Du recht. Inzwischen hat der Gesetzgeber diese ja teilweise mit der Steuerreform umgesetzt, da seit 2018 auch Thesaurierer einer Mindestbesteuerung unterliegen.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 20:57    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Ein einheitlicher Steuersatz über alle Einkunftsarten hinweg löst nicht den Steuervorteil der Steuerstundung bzw. das Verschieben von Gewinnen und Verlusten über die Perioden auf.
mit einheitlichen Steuersatz meinte ich eine Flattax - also ohne Progression.
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StefanAlbert



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 20:57    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Genau. Jede Anlageform wird einzeln nettobetrachtet.
Das könnte man in der Tat verbessern.


Aktien werden nur separiert betrachtet.

Zinsen, Derivate, Kryptos ... kannst alles kombinieren. Nur eben Aktien nicht.
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:01    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Ein einheitlicher Steuersatz über alle Einkunftsarten hinweg löst nicht den Steuervorteil der Steuerstundung bzw. das Verschieben von Gewinnen und Verlusten über die Perioden auf.
mit einheitlichen Steuersatz meinte ich eine Flattax - also ohne Progression.


Ja, das habe ich auch so verstanden. Aber auch bei einer Flat-Tax ist Steuerstundung möglich. Dass ein Verrechnungsverbot der unterschiedlichen Einkunftsarten bei gleichartiger Besteuerung und fiktiver Ausschüttung nicht mehr nötig ist, sagte ich bereits. Das muss noch nicht mal durch eine Flat-Tax geschehen, sondern wäre auch schon der Fall, wenn Kapitaleinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen würden.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:04    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

StefanAlbert hat Folgendes geschrieben:

Zinsen, Derivate, Kryptos ... kannst alles kombinieren. Nur eben Aktien nicht.

Zinsen kann ich mit Kursverlusten verrechnen? Echt?
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:10    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Dass ein Verrechnungsverbot der unterschiedlichen Einkunftsarten bei gleichartiger Besteuerung und fiktiver Ausschüttung nicht mehr nötig ist, sagte ich bereits.
ok, jetzt weiss ich aber grade nicht mehr wo wir unterschiedlicher Meinung sind.
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:11    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

Die Kursverluste aus Aktien nicht, nein. Aber das schrieb StefanAlbert ja auch. Die Wertverluste von Anleihen z.B. kann man hingegen verrechnen, ja.
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:15    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Dass ein Verrechnungsverbot der unterschiedlichen Einkunftsarten bei gleichartiger Besteuerung und fiktiver Ausschüttung nicht mehr nötig ist, sagte ich bereits.
ok, jetzt weiss ich aber grade nicht mehr wo wir unterschiedlicher Meinung sind.


Ich denke nicht, dass wir wirklich unterschiedlicher Meinung sind. Ich hatte eher das Gefühl, dass es Dir schwer fiel zu verstehen, warum das Verrechnungsverbot bei einzelnen Einkunftsarten derzeit besteht, wo wir derzeit ja eben keine gleichartige Besteuerung haben. Derzeit werden Kapitaleinkünfte (außer Dividenden) privilegiert besteuert, deswegen diese Beschränkungen.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:20    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

Ok, ich musste erstmal 'priviligierte Besteuerung bei Kursgewinnen' googeln.
Wenn diese wegfällt sollten die bisherigen Beschränkungen aber auch wegfallen.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:22    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Die Kursverluste aus Aktien nicht, nein. Aber das schrieb StefanAlbert ja auch. Die Wertverluste von Anleihen z.B. kann man hingegen verrechnen, ja.


Das heißt ich kann meine fiktiven Krypto-Verluste aus diesem Jahr mit anderen Anlagen verrechnen und muss jetzt jahrelang keine Steuern auf Kapitalerträge (außer Aktien) mehr zahlen?
Also... wenn ich die jetzt realisiere? Sollte ich dann wohl mal tun.
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:30    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

Das heißt nichts anderes, als dass für Kursgewinne nur 26,375% KapErtSt+SolZ anfallen, während z.B auf Arbeitseinkommen bis zu 45% ESt+5,5% Solz anfallen oder auf Dividenden ebenfalls rund 50% KSt+GewSt+KapErtSt+SolZ. Das ist eine starke Bevorzugung der Einkunftsart.

Wenn diese zukünftig gleichartig und periodengerecht besteuert werden würden, dann ist das Verrechnungsverbot tätsächlich überflüssig, korrekt.

Das Einkommensteuerrecht wäre dann wieder deutlich konsistenter. Dann kann man auch wieder mehr Zeit auf die Frage verwenden, wie hoch das Steuerniveau sein sollte und wie stark oder wie schwach die Progression ausgestaltet sei sollte.
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:34    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Die Kursverluste aus Aktien nicht, nein. Aber das schrieb StefanAlbert ja auch. Die Wertverluste von Anleihen z.B. kann man hingegen verrechnen, ja.


Das heißt ich kann meine fiktiven Krypto-Verluste aus diesem Jahr mit anderen Anlagen verrechnen und muss jetzt jahrelang keine Steuern auf Kapitalerträge (außer Aktien) mehr zahlen?
Also... wenn ich die jetzt realisiere? Sollte ich dann wohl mal tun.


Ich bin mir bei Kryptowährungen nicht 100% sicher, da ich mit denen nichts am Hut habe und keine Finanzerlasse dazu kenne, aber ich gehe stark davon aus, dass diese nicht als Firmenanteile gewertet werden. Von daher: definitiv, wenn das der Fall bei Dir ist, solltest Du das tun.
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Alex



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BeitragVerfasst am: 25.10.2018, 21:48    Titel: Re: Abgeltungssteuer GroKo 2018? Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
stummlfumml hat Folgendes geschrieben:
Die Kursverluste aus Aktien nicht, nein. Aber das schrieb StefanAlbert ja auch. Die Wertverluste von Anleihen z.B. kann man hingegen verrechnen, ja.


Das heißt ich kann meine fiktiven Krypto-Verluste aus diesem Jahr mit anderen Anlagen verrechnen und muss jetzt jahrelang keine Steuern auf Kapitalerträge (außer Aktien) mehr zahlen?
Also... wenn ich die jetzt realisiere? Sollte ich dann wohl mal tun.


Was meinst du mit fiktiven Verlusten aus diesem Jahr? Ich dachte auch bei Krypto gelten Verkaufspreis - Kaufpreis? Völlig unabhängig vom Jahr? Also wenn du nicht dieses Jahr auf Höchststand gekauft hast, bringen dir der Einbruch in diesem Jahr nicht so viel.

Erschwerend kommt hinzu, dass pro Wallet auch das FIFO-Prinzip gilt.

Bin da gerade leicht verwirrt.
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