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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 09.12.2014, 00:25    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Aus meiner Sicht gibt es vier Faktoren

a) gezahlte Zinsen (inkl. penalty interest)
b) Kapitalgewinne oder Verluste - ergeben sich bei einem Verkauf eines Anteils in Relation zum EK (oder halt wenn Erstmarkt durch den Auf- und Abschlag)
c) Transaktionsgebühren aus dem Zweitmarkt
d) finale, uneinbringliche Ausfälle (=Kapitalverlust)

a) dürfte klar sein
b) und c) kann man Stand heute errechnen
d) ist schwierig, denn wann ist der Kredit konkret ausgefallen

Die Gretchenfrage ist jetzt ob man b,c und d verrechnen kann
denn a) ist nach meinem Verständnis nicht gegen die anderen Kategorien verrechenbar.

Aber klagmal, dann wissen wir alle Bescheid.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*
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Mücke
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BeitragVerfasst am: 09.12.2014, 00:44    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Das rechne ich ganz simpel! Kontostand + Gebote + laufende Investitionen.

Da sind sämtliche Gebühren für An- und Verkäufe, Gewinne oder Verluste aus selbigen, Rückstände, Inkassos sowie Rückflüsse aus Inkassos bereits enthalten. Sprich: ich kann somit zu jeder Zeit in wenigen Sekunden den Stand meines Portfolios errechnen.

Und genau die Differenz zwischen 1.1. und 31.12. werde ich bei KAP eintragen.
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 09.12.2014, 00:47    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

na dann viel Glück Very Happy Very Happy Very Happy , damit verrechnest Du effektiv Zinsen mit Gebühren und Kapitalgewinnen/-verlusten

P.S.: Dies ist keine Steuerberatung, im konkreten Einzelfall bitte einen Steuerberater fragen
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.2014, 00:59    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
damit verrechnest Du effektiv Zinsen mit Gebühren und Kapitalgewinnen/-verlusten



Ja klar! Ich will denen ja nichts vorenthalten und Weihnachten mit Uli Höness feiern. Aber ich will auch keine milden Gaben an Herrn Schäuble ausloben. Laughing Laughing
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5219

BeitragVerfasst am: 09.12.2014, 09:01    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Mücke hat Folgendes geschrieben:
Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
damit verrechnest Du effektiv Zinsen mit Gebühren und Kapitalgewinnen/-verlusten



Ja klar! Ich will denen ja nichts vorenthalten und Weihnachten mit Uli Höness feiern. Aber ich will auch keine milden Gaben an Herrn Schäuble ausloben. Laughing Laughing


Was Claus meint ist: das darfst Du nicht. Steht sogar im Gesetz. Sind unterschiedliche Kategorien von Einnahmen bzw. Verlusten/Kosten. Du darfst immer nur Gewinne/Verluste innerhalb einer Kategorie miteinander verrechnen. Es sei denn natürlich, Du bist ein Unternehmen. Dann zahlst Du dafür Gewerbesteuer...

Das ist auch nicht P2P-spezifisch. Du kannst auch nicht Deine Aktienverluste mit Deinen Zinsgewinnen von Deinem Sparbuch verrechnen.
Ist übrigens einer der Fehler, die Uli Hoeneß wohl in seiner Selbstanzeige gemacht hat, hört man. Zu denken, Verluste könne man immer gegen Gewinne gegenrechnen...
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m0rpheus



Anmeldedatum: 22.11.2014
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.12.2014, 00:10    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antworten. Konkret stelle ich mir das jetzt folgendermaßen vor:

Für die Summe der gezahlten Zinsen werde ich die Monatsübersichten des Bargeldflusses nehmen. Da sind ja die tatsächlichen Einnahmen aufgelistet, aber auch die Strafen mit eingerechnet?

Für die Verkaufsgewinne auf dem Zweitmarkt nehme ich dann wohl am einfachsten die Übersicht meiner Investitionen, gefiltert, sodass nur die veräußerten Investionen angezeigt werden. Da wird dann ja der Gewinn/Verlust aufgeführt, allerdings m.E. ohne die Gebühren mit einzuberechnen.

Eine gescheite Übersicht über An- und Verkäufe auf dem Zweitmarkt, die auch die Gebühren berücksichtigt habe ich bisher aber noch immer nicht gefunden. Das ist eine ziemliche Sucherei in den ganzen Berichten.
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dagobertchen



Anmeldedatum: 13.02.2014
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 05.01.2015, 00:30    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

@mOrpheus:

Also ich werde wohl den Einkommensbericht vom 01.01.2014 - 31.12.2014 herunterladen, die Summe-Funktion ist schnell hinzugefügt und dann sind auch die verschiedenen Differenzen schnell errechnet, somit u.a. Summe der Zinsen und Summe der Gewinne/Verluste aus An- und Verkauf!

Wenn das FA einen Beleg will schicke ich denen den Ausdruck, ich glaube nicht dass dann noch weitere Nachfragen kommen werden.
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.2015, 21:32    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Ihr habt echt Sorgen! Ich werde dem Finanzamt auf Heller und Pfennig meinen Ertrag angeben. Nicht mehr, nicht weniger. Habt Ihr das eigentlich immer noch nicht geblickt, dass es für p2p noch gar keine verbindliche Steuergesetzgebung gibt? Es gibt Meinungen verschiedener Finanzämter, es gibt Einsprüche, aber es gibt kein Steuergesetz für p2p. Und solange das nicht der Fall ist, werde ich brav meine Gewinne angeben, aber nicht dem BMFi sinnlos Geld hinterherschmeißen
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5219

BeitragVerfasst am: 05.01.2015, 21:54    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

.

Zuletzt bearbeitet von nobodyofconsequence am 05.01.2015, 22:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.2015, 22:17    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Es ist mir ziemlich egal, daß du alle anderen für dämlich hältst.
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.2015, 22:20    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Und im übrigen liegt es mir völlig fern, mich mit dem Finanzamt im Glücksspiel zu messen.
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.2015, 22:23    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Alle Tatbestände, die bei P2P Krediten vorkommen sind lange geregelt, nur leider nicht sehr sinnvoll bzw. vorteilhaft.



Wo und seit wann? Komm mal mit Butter bei die Fische und nicht immer mit Deinen wichtigtuerischen Plattitüden. Mal abgesehen davon, daß ich den Begriff "Tatbestand" eher im halbseidenen Bereich ansiedeln würde. Falls das Dein Metier sein sollte, bist Du hier eher verkehrt. Falls nicht, such Dir bitte einen passenden Begriff.
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dagobertchen



Anmeldedatum: 13.02.2014
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 06.01.2015, 02:30    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Mücke hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Alle Tatbestände, die bei P2P Krediten vorkommen sind lange geregelt, nur leider nicht sehr sinnvoll bzw. vorteilhaft.



Wo und seit wann? Komm mal mit Butter bei die Fische und nicht immer mit Deinen wichtigtuerischen Plattitüden. Mal abgesehen davon, daß ich den Begriff "Tatbestand" eher im halbseidenen Bereich ansiedeln würde. Falls das Dein Metier sein sollte, bist Du hier eher verkehrt. Falls nicht, such Dir bitte einen passenden Begriff.



Guckst Du hier (da Du ja immer auf Paragraphen Wert legst):

§ 20 I 7 EStG

Die Pflicht zur Versteuerung der Zinseinnahmen ist eindeutig geregelt, strittig ist eigentlich nur, inwieweit Verluste und Kosten in Zusammenhang mit der Anschaffung gegengerechnet werden können!

P2P wirst Du leider im Steuerrecht nie finden da nicht jede Sonderform explizit erwähnt wird! Aber das Insektentier wird das wohl sowieso nicht glauben also soll das Insektentier eben erklären was es will und dann ggfs. auch die Konsequenzen daraus ziehen!
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Boozer



Anmeldedatum: 22.06.2014
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 06.01.2015, 18:26    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Hallo Forengemeinde,

die Spielregeln für die Versteuerung sollten doch hier bekannt sein: Schließlich ist das meiner Meinung ein ernsthafter Grund gegen die Investition in p2p-Kredite, was zumindest einen größeren Umfang angeht:

Daher gebe ich mal hier einen kurzen Überblick, auch wenn einiges hier im Forum schon gefunden werden kann:

Vom Grundsatz her befinden wir uns bei den Kapitalerträgen des § 20 EStG und nicht beim Glücksspiel und erfüllen somit eine Einkunftsart, die der Besteuerung unterliegt:

Hier können wir im Bereich des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Zinseinnahmen) oder § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG bei der Veräußerung von Krediten sein.

Kreditausfall ist steuerlich nicht absetzbar.
Ich bin mir aber nicht sicher wie das aber mit der Veräußerung an ein Inkassounternehmen der gesamten Forderung ist, (Lendico macht das so oder?) Könnte dann ja ein Verlust gem. § 20 Abs. 2 Nr. 7 sein.

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Dafür gibt es die Werbungskostenpauschale nach § 20 Abs. 9 EStG.
Kosten wie Servicegebühren kann man nach Gesetz daher nicht zum Abzug bringen.
Bisher war diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich bedenklich, aber der BFH hat sich dazu jetzt erstmalig geäußert und zwar mit Urteil vom 01.07.2014 - VIII R 53/12. Das Urteil wird auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht, so dass es über den Einzelfall hinaus anwendbar ist. Hiernach bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, so dass das Verfahren nicht an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben wurde.

Anschaffungsnebenkosten und Verkaufsnebenkosten wie Überweisungsgebühren sind jedoch zu berücksichtigen, bringen mir aber erst etwas, wenn die Forderung veräußere.

Das einzig positive ist wirklich der Steuersatz der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (§32d Abs. 1 EStG).
_________________
Sollte es sich um ein steuerrechtliches Thema handeln: Dies ist meine persönliche Rechtsauffassung unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dies ersetzt keinen Steuerberater. Irrtum ist nicht ausgeschlossen.
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Cai Shen



Anmeldedatum: 23.11.2014
Beiträge: 242
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.01.2015, 23:40    Titel: Re: Finanzamt Antworten mit Zitat

Zitat:
Kreditausfall ist steuerlich nicht absetzbar.

Wird öfter behauptet, mit Verweis auf einen unterstellten Kredit an Privatpersonen sogar nachvollziehbar begründet.
Oft wird im gleichen Atemzug angeführt, dass man gar nicht wisse, ob und wann der Kredit "ausgefallen" ist und somit keine verbindliche Verlustausage treffen könne.

Ich sehe das grundsätzlich anders und würde es im Falle eines nachweisbaren Verlustes auch versuchsweise gegenüber dem Finanzamt angeben.
1) Ich habe einen Forderungskaufvertrag gegenüber einer Bank bzw. Kreditinstitut und dessen Dienstleister, weder einen Vertrag mit einer mir nahestehenden Privatperson noch überhaupt den Namen dieser Person.
Gekauft wurde ein Anteil an einem Kredit, ähnlich wie bei einem Anteil Pfandbrief oder ähnlichen Kreditverbriefungen.
Dass hier nicht mehrere Kredite gebündelt und dann gestückelt wurden sondern nur ein einzelner Kreditvertrag geteilt ist, spielt für die Argumentation erst mal keine Rolle.
Wenn dieser Verlust nicht steuerlich absetzbar ist, dürften sämtliche Verluste aus Verbriefungen nicht steuerlich relevant sein.
Beispielsweise angeführt (da erster Treffer auf Google): Das Finanzamt versucht natürlich Verluste nicht anzuerkennen, ist aber im Falle vom Lehmann Zertifikaten hier zunächst gescheitert
https://www.ebnerstolz.de/de/Verluste-bei-der-Veraeusserung-von-Lehman-Brothers-Zertifikaten-als-Einkuenfte-aus-Kapitalvermoegen-55551.html

2) Es ist in den meisten Fällen eindeutig vertraglich geregelt, wann die "Verbriefung", also der Forderungskaufvertrag gegen die Bank, als überfällig gilt.
Bei Lendico* wird nach 90 Tagen gekündigt und durch den Verkauf ans Inkasso ein nachweisbarer und unabänderlicher Verlust an Kapitalvermögen eintreten.
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